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Anfrage (Anfrage bzgl. Umsetzung des Programms plusKITA in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
210 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
28.06.18, 15:01
Aktualisiert
28.06.18, 15:01
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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Ralf Petschellies Berliner Straße 8 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Amt für Jugend und Familie Holzdamm 10 Herr Feldmann 0 22 35 / 409-220 Mein Zeichen Ihr Zeichen 23.05.2018 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Amtsleiter Ihre Anfrage vom 24.05.2018 Rat Betrifft: Datum öffentlich F 277/2018 04.07.2018 Anfrage bzgl. Umsetzung des Programms plusKITA in Erftstadt Sehr geehrter Herr StV Petschellies, Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: Zu 1.) Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 04.09.2014 (siehe V 318/2014) einstimmig folgende plusKita- Einrichtungen, auf Basis der Sozialraumanalyse, beschlossen: • • • • städt. Familienzentrum E.-Liblar, Willy-Brandt-Str. 2 städt. Familienzentrum E.-Friesheim, Bolzengasse 13 städt. integrative Kindertagesstätte E.-Lechenich-Süd, Pestalozzistr. 31 städt. integrative Kindertagesstätte E.-Liblar, Theodor-Heuss-Str. 49 zu 2.) Für diese Einrichtungen sind befristet bis zum 31.07.2019 jeweils 20 Fachkraftstunden wöchentlich im Stellenplan eingebracht. Die Stelle in der Kita Lech.-Süd ist derzeit vakant. Eine Nachbesetzung ist aufgrund des Fachkräftemangels und der Befristung fraglich, wird aber weiter angestrebt. 3.) Es handelt sich um ein niederschwelliges, offenes Angebot zur Stärkung der Bildungschancen. Kinder aus Elternhäusern mit geringem Einkommen, mit Migrationshintergrund oder aus sogenanntem bildungsfernerem Umfeld sollen gesondert gefördert werden. In den vier genannten Einrichtungen zählen 20 bis 35 Kinder zur Zielgruppe. 4.) Das Land fördert nach dem KiBiz-Änderungsgesetz vom 18.03.2014 plusKitas bis zum 31.07.2019. Die anstehende KiBiz-Reform bleibt abzuwarten. Der Städte- und Gemeindebund hat sich bereits dahingehend positioniert, dass das Land einrichtungs- und förderbezogene Zuschläge auch weiterhin übernimmt. In Vertretung (Breetzmann) -2-