Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
27.06.18, 15:01
Aktualisiert
27.06.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 294/2018
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 29.05.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
28.06.2018
Bemerkungen
beschließend
Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgsetz für die Blue Energie Alpha 1 GmbH; Stellungnahme der Stadt Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Da die Errichtung und der Betrieb der Energieversorgungsanlage EVA Hürth 1 (in Verbindung mit
der EVA Hürth 2) die Belange der Stadt Erftstadt nicht berührt und die Gesamtimmissionsbilanz
(bzgl. des Kohlendioxid-Ausstoßes) verbessert wird, verzichtet die Stadt Erftstadt auf eine Stellungnahme im Rahmen des Genehmigungsverfahrens .
Begründung:
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Firma Blue Energy Alpha 1 GmbH plant zur Versorgung der UPM Hürth Rheinpapier GmbH
sowie weiterer Abnehmer mit Strom und Wärme die Errichtung einer Energieversorgungsanlage
(EVA) mit Kraft-Wärme-Kopplung im direkten räumlichen Zusammenhang mit der Papierfabrik. Die
Anlage verwertet Biomassen, Ersatzbrennstoffe und weiterer Abfälle von bis zu 42 t/h (1.008 t/d).
Zum Einsatz kommen dabei auch die Produktionsabfälle der benachbarten Papierfabrik. Das
Kraftwerk ist für eine Feuerungswämeleistung von 100.0 MW th (Nah- und Fernwärmeversorgung
der UPM Hürth Rheinpapier GmbH und weiterer Abnehmer) und eine elektrische Leistung von
22,5 MW el ausgelegt.
Durch die Kraft-Wärme-Kopplung ergibt sich ein Gesamt-Wirkungsgrad der Anlage von 79,5%
(Elektrischer Netto-Wirkungsgrad: 17,2 %; Thermischer Wirkungsgrad (Prozesswärme): 62,3%).
Die Anlage unterliegt emissionsrechtlich den Bestimmungen der 17. BImSchV (Verordnung über
die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen). Dies entspricht den Auflagen für das benachbarte Goldenberg-Kraftwerk (Braunkohleverbrennung sowie Mitverbrennung von Biomassen
und weiteren Abfällen), das heute nur noch zur Wärmeproduktion (Dampf) betrieben wird.
Die neu zu errichtende Anlage EVA Hürth 1 soll kurzfristig die Versorgung der Papierfabrik und
weiterer Abnehmer durch Dampf übernehmen, der bisher durch die Verbrennung von Braunkohle
(Goldenberg-Kraftwerk) erzeugt wird. Hierdurch kommt es durch die geplante Nutzung von Biomassen und Abfällen gegenüber der bisherigen Energieerzeugung (überwiegend aus fossilen Primärenergieträgern) zu einer Reduktion der freigesetzten CO2-Menge.
Die Energieversorgungsanlage wird zur Abdeckung von Spitzenlasten und als Redundanz zur EVA
Hürth 1 durch eine erdgasbefeuerte Gaskesselanlage (EVA Hürth 2 - Blue Energy Alpha 2 GmbH)
ergänzt.
Die Entfernung zu den Siedlungsbereichen der Stadt Erftstadt (Kierdorf, Köttingen) beträgt rund 3
Kilometer. Zu- und abfahrende Transporte erfolgen nicht über das innerörtliche Straßennetz.
Aufgrund der nicht zu erwartenden deutlichen Erhöhung der Gesamtkraftwerksaktivitäten auf dem
Knapsacker Hügel und der weiteren Umstellung von Primärenergieträgern zur Nutzung von Sekundärrohstoffen (Ersatzbrennstoffen, Abfällen) ist unter Beibehaltung der immissionsschutzrechtlichen Grundlagen und Grenzwerte keine Verschlechterung für die Stadt Erftstadt zu erwarten.
Durch den Ersatz fossiler Brennstoffe (Braunkohle) erfolgt eine Verbesserung der gesamtklimatischen Situation aufgrund eines verringerten CO2-Aussto
In Vertretung
(Hallstein)
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