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Verwaltungsergänzung (Übertragung des Eifelmuseums in das Eigentum der Gemeinde Blankenheim)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
11.07.2018
Erstellt
27.06.18, 11:00
Aktualisiert
27.06.18, 11:00
Verwaltungsergänzung (Übertragung des Eifelmuseums in das Eigentum der Gemeinde Blankenheim)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 2 / V 438/2018 Datum: 26.06.2018 Übertragung des Eifelmuseums in das Eigentum der Gemeinde Blankenheim Inzwischen liegt die (als Anlage beigefügte) vom Notar überarbeitete Vertragsversion vor. Diese ist mit der Verwaltungsleitung der Gemeinde Blankenheim endabgestimmt. Sie weicht vom Entwurf der Verwaltung (Anlage zu V438/2018) in einigen juristischen Formulierungen leicht ab, nimmt aber keine inhaltlichen Veränderungen vor. Im Einzelnen: überarbeitete Bezeichnung der (in Größe und Nummernangabe unveränderten) Flurstücke Löschung von alten Rechten auf dem Flurstück Gildehaus (Rückübertragungsanspruch der Gemeinde Blankenheim) Beifügung von Papierauszügen des Inventarverzeichnisses zu den Tabellenblättern E, M, N und P (das sind die Gegenstände, die im Eigentum des Kreises verbleiben) als Anlage zum Notarvertrag nur Beschreibung der ausgeschlossenen Grundstücksnutzungen (nicht auch der zugelassenen) bei der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit (so ist es laut Notar rechtsüblich) Anweisung, dass der Notar schon jetzt den Eigentumswechsel beim Grundbuchamt mit Wirkung zum 1.1.21 beantragen soll, steht an anderer Stelle des Vertrages (jetzt S. 11). Die Verwaltung empfiehlt trotz der nun vorliegenden Notarversion, auch den letzten Satz des Beschlussvorschlages aus der V438/2018 stehen zu lassen, da es nach hiesiger Erfahrung nicht auszuschließen ist, dass der Notar im Termin noch Verbesserungen juristischer Formulierungen vornehmen möchte. gez. i.V. Poth