Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
11.07.2018
Erstellt
27.06.18, 11:00
Aktualisiert
27.06.18, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 2 / V 438/2018
Datum: 26.06.2018
Übertragung des Eifelmuseums in das Eigentum der Gemeinde Blankenheim
Inzwischen liegt die (als Anlage beigefügte) vom Notar überarbeitete Vertragsversion vor. Diese ist
mit der Verwaltungsleitung der Gemeinde Blankenheim endabgestimmt.
Sie weicht vom Entwurf der Verwaltung (Anlage zu V438/2018) in einigen juristischen Formulierungen
leicht ab, nimmt aber keine inhaltlichen Veränderungen vor.
Im Einzelnen:
überarbeitete Bezeichnung der (in Größe und Nummernangabe unveränderten) Flurstücke
Löschung von alten Rechten auf dem Flurstück Gildehaus (Rückübertragungsanspruch der Gemeinde Blankenheim)
Beifügung von Papierauszügen des Inventarverzeichnisses zu den Tabellenblättern E, M, N und P
(das sind die Gegenstände, die im Eigentum des Kreises verbleiben) als Anlage zum Notarvertrag
nur Beschreibung der ausgeschlossenen Grundstücksnutzungen (nicht auch der zugelassenen) bei
der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit (so ist es laut Notar rechtsüblich)
Anweisung, dass der Notar schon jetzt den Eigentumswechsel beim Grundbuchamt mit Wirkung zum
1.1.21 beantragen soll, steht an anderer Stelle des Vertrages (jetzt S. 11).
Die Verwaltung empfiehlt trotz der nun vorliegenden Notarversion, auch den letzten Satz des Beschlussvorschlages aus der V438/2018 stehen zu lassen, da es nach hiesiger Erfahrung nicht auszuschließen ist, dass der Notar im Termin noch Verbesserungen juristischer Formulierungen vornehmen
möchte.
gez. i.V. Poth