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Verwaltungsergänzung (Übertragung der Inhalte des Museumsdepots in Lommersdorf in das Eigentum des LVR-Freilichtumuseums Kommern)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
11.07.2018
Erstellt
27.06.18, 11:00
Aktualisiert
27.06.18, 11:00
Verwaltungsergänzung (Übertragung der Inhalte des Museumsdepots in Lommersdorf in das Eigentum des LVR-Freilichtumuseums Kommern)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 2 / V 439/2018 Datum: 26.06.2018 Übertragung der Inhalte des Museumsdepots in Lommersdorf in das Eigentum des LVRFreilichtumuseums Kommern Inzwischen liegt die (als Anlage beigefügte) mit dem Landschaftsverband Rheinland und der Gemeinde Blankenheim endabgestimmte Vertragsversion vor. Sie weicht vom Entwurf der Verwaltung (Anlage zu V439/2018) in einigen juristischen Formulierungen leicht ab, nimmt aber keine inhaltlichen Veränderungen vor. Im Einzelnen: die für die jeweiligen Institutionen handelnden Personen sind benannt der Vertragstext ist in Paragrafen gegliedert das juristische Konstrukt ist eine Schenkung mit vorangehendem Besitzmittlungsverhältnis es sind Regelungen zur Nutzung von Daten, eine salvatorische Klausel und übliche Formulierungen zum anzuwendenden Recht, der Schriftform und des Gerichtsstandes eingefügt. Die vorliegende Version ist mit dem Rechtsamt im Hause abgestimmt und wird von der Verwaltung zur Beschlussfassung empfohlen. Korrigierte Beschlussempfehlung: In der Beschlussempfehlung kann der letzte Satz gestrichen werden. Sie lautet nunmehr: Der Kreistag beschließt, den Inhalt des Museumsdepots in der Schule in Lommersdorf mit alsbaldiger Wirkung in das Eigentum des LVR - Freilichtmuseums - Kommern zu übertragen und beauftragt die Verwaltung, den dazu notwendigen Vertrag gemäß dem beigefügten Entwurf abzuschließen. gez. i. V. Poth