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Beschlusstext (Wasserversorgungskonzept der Gemeinde Merzenich)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
23 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
12.07.18, 09:51
Aktualisiert
05.09.18, 16:10
Beschlusstext (Wasserversorgungskonzept der Gemeinde Merzenich) Beschlusstext (Wasserversorgungskonzept der Gemeinde Merzenich)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 19. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Merzenich vom 04.07.2018. Öffentliche Sitzung 6 Wasserversorgungskonzept der Gemeinde Merzenich 69/2018 Der Vorsitzende bittet die anwesenden Gäste um Erläuterung des Wasserversorgungskonzeptes. Herr Schlösser erläutert das Wasserversorgungskonzept, seine Inhalte, die rechtliche Situation, die Auswirkungen der Klimaerwärmung, der landwirtschaftlichen Nutzung und die derzeitige Nitratbelastung. Herr Jörg Kemmerling erläutert die Situation für die Ortsteile Girbelsrath und Golzheim (Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden). Herr Schlösser und Herr Meyer erklären für die Ortsteile Merzenich und Morschenich. Im Anschluss ergeben sich die folgenden Fragen und deren Beantwortung/Erläuterung: Wie ist der Stand bezüglich der Entnahmebefristung aus der Wehebachtalsperre zum 31.12.2018? (Schmitz) Das Trinkwasser wird in den Becken am Annakirmesplatz gemischt. Welches Risiko besteht bei einem Stromausfall und wie lange kann die Versorgung aufrecht erhalten werden. (Schmitz) Der Grundwasserkörper bei uns ist einer der schlechtesten in NRW mit weiter steigenden Nitratwerten. Bei Nichtlösung des Problems bleibt alternativ nur der Brunnenbau oder eine chemische Bearbeitung des Wassers. Welche Unterstützung wird benötigt? (Schmitz) Auszug 19. Sitzung Man befindet sich im Verfahren mit der Bezirksregierung bezüglich der Verlängerung der Entnahmerechte. Es gibt keine realistischen Alternativen. (Meyer) Es gibt mobile Notstromaggregate, die autark einsetzbar sind. Solange Betriebsstoffe (Benzin/Diesel) vorhanden sind, ist die Versorgung gesichert. Eine Bevorratung von Betriebsstoffen an den Wasserbecken ist nicht möglich, da es sich um Wasserschutzgebiete handelt. (Kemmerling/Meyer) Die vorhandenen Tiefbrunnen sind in den oberen Stockwerken sanierungsbedürftig, eine erneute Inbetriebnahme abgeschalteter Brunnen wird erfolgen. Bezüglich der ständig steigenden Nitratbelastung gibt es kein Schuldbewusstsein bei der Landwirtschaft, auch erfolgt keinerlei Unterstützung. Der EUGH hat Deutschland zur Lösung verpflichtet. Die kommunale Politik sollte hier unterstützen, ansonsten kann ein Anstieg der Wasserpreise nicht ausgeschlossen werden.(Kemmerling) Unser Wasser ist grundsätzlich gut, bis auf die Nitratbelastung. Das Trinkwasser wird derzeit aus verschiedenen Quellen verschnitten (Meyer) 1 von 2 Gibt es Grenzen aufgrund der derzeitigen Hitze-/Trockenperiode? (Geich) Gibt es Lösungsansätze durch Eingriffe der lokalen Politik ? (Geich) Gibt es Sorgen/Zusammenhänge bezüglich des Tagebaus und der späteren Tagebaufolge- landschaft (Dohmes) Nein, eigentlich nicht. Der Wasserverbrauch ist zwar extrem angestiegen, die Vorräte der Talsperre Obermaubach sind jedoch derzeit ausreichend.(Meyer) Es gibt keinen Plan und keine Lösungsansätze, auch nicht im Rahmen der HVBKonferenzen.(Gelhausen) Auch Rücksprache mit MdL Nolten hat kein Ergebnis gebracht, da die Düngeverordnung Bundesrecht ist. Die Wasserverbände haben keine Lobby, die Landwirtschaftsverbände hingegen sind sehr stark. (Meyer) In Bezug auf die Folgen Tagebau(Folgelandschaft) wird keine Beeinflussung durch Sumpfung angenommen. Hier ist eine interkommunale Zusammenarbeit möglich. Jeder hat Wasserrechte, daher gibt es ausreichend interne Redundanzen. (Kemmerling/Meyer) Der Vorsitzende lässt nach der Diskussion und der Klärung der Fragen abstimmen. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss fasst einstimmig folgenden B eschluss: 1. Der Rat der Gemeinde Merzenich Düren stimmt dem als Anlage beigefügten Wasserversorgungskonzept zu. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss: 2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Wasserversorgungskonzept der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen. Niederschrift 19. Sitzung 2 von 2