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Beschlusstext (3. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau hier: Änderung des Verfahrens der Bekanntmachung der Tagesordnung des Rates)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
19 kB
Datum
09.07.2018
Erstellt
13.07.18, 13:06
Aktualisiert
13.07.18, 13:06
Beschlusstext (3. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau
hier: Änderung des Verfahrens der Bekanntmachung der Tagesordnung des Rates) Beschlusstext (3. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau
hier: Änderung des Verfahrens der Bekanntmachung der Tagesordnung des Rates)

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BESCHLUSS aus der 26. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 09.07.2018 TOP Betreff 6. 3. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau hier: Änderung des Verfahrens der Bekanntmachung der Tagesordnung des Rates Vorlage: 51/2018 Beschluss: 1. Die öffentliche Bekanntmachung der Einladungen zu den Ratssitzungen erfolgt als Aushang an der Bekanntmachungstafel am Rathaus Kreuzau, Bahnhofstraße 7 (Haupteingang zur Bahnhofstraße), 52372 Kreuzau. Die Bekanntmachungstafeln (Informationstafeln) in den Ortsteilen werden durch die Gemeinde Kreuzau künftig eingeschränkt für allgemeine Informationen genutzt. 2. Der § 16 der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau wird wie folgt angepasst. § 16 Öffentliche Bekanntmachungen Bisherige Fassung 1. Das Verfahren und die Form der öffentlichen Bekanntmachung von Satzungen richten sich gemäß § 7 Abs. 5 GO nach der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht vom 26.08.1999 (GV. NRW. S. 516/SGV.NRW. 2023), soweit nicht Bundes- oder Landesrecht hierüber besondere Regelungen enthalten. 2. Die nach der Gemeindeordnung oder anderen Rechtsvorschriften vorgeschriebenen sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen werden in sinngemäßer Anwendung nach den in Abs. 1 genannten Vorschriften veröffentlicht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. 3. Die in den Absätzen 1 und 2 genannten öffentlichen Bekanntmachungen werden, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, im Amtsblatt für die Gemeinde Kreuzau vollzogen, wobei gleichzeitig durch Bekanntmachungen in der Dürener Zeitung und den Dürener Nachrichten auf den Anschlag hinzuweisen ist. Zeit, Ort und Tagesordnung der Ratsund Ausschusssitzungen werden in den Bekanntmachungskästen der Gemeinde bekannt gemacht. Neue Fassung entfällt entfällt 1. Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Kreuzau, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden vollzogen im Amtsblatt der Gemeinde Kreuzau. Nachrichtlich wird auf die erfolgte Bekanntmachung in der Dürener Zeitung und den Dürener Nachrichten hingewiesen. Zeit, Ort und Tagesordnung der Ratssitzungen werden durch Aushang an der folgenden Bekanntmachungstafel öffentlich bekanntgemacht: Rathaus Kreuzau (Haupteingang zur Bahnhofstraße), Bahnhofstraße 7, 52372 Kreuzau 4. Sind öffentliche Bekanntmachungen in der in Absatz 3 genannten Form infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so geschieht die Bekanntmachung durch Aushang in den Bekanntmachungskästen der Gemeinde. 5. Der wesentliche Teil der Beschlüsse des Rates wird im Amtsblatt der Gemeinde Kreuzau der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes beschlossen wird. Bei der Bestimmung der Dauer des Aushangs sind die in der Geschäftsordnung festgelegten Ladungsfristen zu beachten. Auf den einzelnen Bekanntmachungen sind der Zeitpunkt des Aushangs und der Zeitpunkt der Abnahme zu bescheinigen. Die Abnahme darf frühestens am Tage nach der Ratssitzung erfolgen. 2. Ist eine öffentliche Bekanntmachung in der in Absatz 1 genannten Form infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so erfolgt die Bekanntmachung ersatzweise durch Aushang an der folgenden Bekanntmachungstafel der Gemeinde Kreuzau: Rathaus Kreuzau (Haupteingang zur Bahnhofstraße), Bahnhofstraße 7, 52372 Kreuzau Ist der Hinderungsgrund entfallen, wird die öffentliche Bekanntmachung nach Abs. 1 unverzüglich nachgeholt. 3. Der wesentliche Teil der Beschlüsse des Rates wird im Amtsblatt der Gemeinde Kreuzau der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes beschlossen wird. 3. Die 3. Änderung der Hauptsatzung wird in der als Anlage beigefügten Form beschlossen. Beratungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung Beschluss der Sitzung des Rates vom 09.07.2018 Seite 2