Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
19 kB
Datum
09.07.2018
Erstellt
13.07.18, 13:06
Aktualisiert
13.07.18, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 26. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 09.07.2018
TOP
Betreff
6.
3. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau
hier: Änderung des Verfahrens der Bekanntmachung der Tagesordnung des
Rates
Vorlage: 51/2018
Beschluss:
1. Die öffentliche Bekanntmachung der Einladungen zu den Ratssitzungen erfolgt als Aushang
an der Bekanntmachungstafel am Rathaus Kreuzau, Bahnhofstraße 7 (Haupteingang zur
Bahnhofstraße), 52372 Kreuzau. Die Bekanntmachungstafeln (Informationstafeln) in den
Ortsteilen werden durch die Gemeinde Kreuzau künftig eingeschränkt für allgemeine
Informationen genutzt.
2. Der § 16 der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau wird wie folgt angepasst.
§ 16 Öffentliche Bekanntmachungen
Bisherige Fassung
1. Das Verfahren und die Form der
öffentlichen
Bekanntmachung
von
Satzungen richten sich gemäß § 7 Abs. 5
GO nach der Verordnung über die
öffentliche
Bekanntmachung
von
kommunalem Ortsrecht vom 26.08.1999
(GV. NRW. S. 516/SGV.NRW. 2023), soweit
nicht Bundes- oder Landesrecht hierüber
besondere Regelungen enthalten.
2. Die nach der Gemeindeordnung oder
anderen
Rechtsvorschriften
vorgeschriebenen sonstigen öffentlichen
Bekanntmachungen werden in sinngemäßer
Anwendung nach den in Abs. 1 genannten
Vorschriften veröffentlicht, soweit nicht
ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
3. Die in den Absätzen 1 und 2 genannten
öffentlichen Bekanntmachungen werden,
soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt
ist, im Amtsblatt für die Gemeinde Kreuzau
vollzogen,
wobei
gleichzeitig
durch
Bekanntmachungen in der Dürener Zeitung
und den Dürener Nachrichten auf den
Anschlag hinzuweisen ist. Zeit, Ort und
Tagesordnung
der
Ratsund
Ausschusssitzungen
werden
in
den
Bekanntmachungskästen der Gemeinde
bekannt gemacht.
Neue Fassung
entfällt
entfällt
1. Öffentliche Bekanntmachungen der
Gemeinde
Kreuzau,
die
durch
Rechtsvorschrift
vorgeschrieben
sind,
werden vollzogen im Amtsblatt der
Gemeinde Kreuzau.
Nachrichtlich
wird
auf
die
erfolgte
Bekanntmachung in der Dürener Zeitung
und den Dürener Nachrichten hingewiesen.
Zeit,
Ort
und
Tagesordnung
der
Ratssitzungen werden durch Aushang an
der
folgenden
Bekanntmachungstafel
öffentlich bekanntgemacht:
Rathaus
Kreuzau (Haupteingang
zur
Bahnhofstraße), Bahnhofstraße 7, 52372
Kreuzau
4. Sind öffentliche Bekanntmachungen in
der in Absatz 3 genannten Form infolge
höherer
Gewalt
oder
sonstiger
unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so
geschieht die Bekanntmachung durch
Aushang in den Bekanntmachungskästen
der Gemeinde.
5. Der wesentliche Teil der Beschlüsse des
Rates wird im Amtsblatt der Gemeinde
Kreuzau der Öffentlichkeit zugänglich
gemacht, soweit im Einzelfall nicht etwas
anderes beschlossen wird.
Bei der Bestimmung der Dauer des
Aushangs sind die in der Geschäftsordnung
festgelegten Ladungsfristen zu beachten.
Auf den einzelnen Bekanntmachungen sind
der Zeitpunkt des Aushangs und der
Zeitpunkt der Abnahme zu bescheinigen.
Die Abnahme darf frühestens am Tage nach
der Ratssitzung erfolgen.
2. Ist eine öffentliche Bekanntmachung in
der in Absatz 1 genannten Form infolge
höherer
Gewalt
oder
sonstiger
unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so
erfolgt die Bekanntmachung ersatzweise
durch
Aushang
an
der
folgenden
Bekanntmachungstafel
der
Gemeinde
Kreuzau:
Rathaus
Kreuzau (Haupteingang
zur
Bahnhofstraße), Bahnhofstraße 7, 52372
Kreuzau
Ist der Hinderungsgrund entfallen, wird die
öffentliche Bekanntmachung nach Abs. 1
unverzüglich nachgeholt.
3. Der wesentliche Teil der Beschlüsse des
Rates wird im Amtsblatt der Gemeinde
Kreuzau der Öffentlichkeit zugänglich
gemacht, soweit im Einzelfall nicht etwas
anderes beschlossen wird.
3. Die 3. Änderung der Hauptsatzung wird in der als Anlage beigefügten Form beschlossen.
Beratungsergebnis:
einstimmig, 1 Enthaltung
Beschluss der Sitzung des Rates vom 09.07.2018
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