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Beschlusstext (Verwendung der Mittel nach dem Kommunalinvestitionsfördergesetz, Kapitel 2)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,4 kB
Datum
09.07.2018
Erstellt
13.07.18, 13:06
Aktualisiert
13.07.18, 13:06
Beschlusstext (Verwendung der Mittel nach dem Kommunalinvestitionsfördergesetz, Kapitel 2)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 26. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 09.07.2018 TOP Betreff 10. Verwendung der Mittel nach dem Kommunalinvestitionsfördergesetz, Kapitel 2 Vorlage: 35/2018 Beschluss: Die Erweiterungsmaßnahme an der Grundschule in Winden und der Umbau der Grundschule in Stockheim werden aus den durch das Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellten Mitteln nach dem Kommunalinvestitionsfördergesetz Nordrhein-Westfalen, Kapitel 2, finanziert. Sofern ein Restbetrag verbleibt, entscheidet über dessen Verwendung der Rat zu einem späteren Zeitpunkt. Beratungsergebnis: einstimmig