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Öffentliche Niederschrift (Rat)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
250 kB
Datum
09.07.2018
Erstellt
13.07.18, 13:06
Aktualisiert
13.07.18, 13:06

Inhalt der Datei

ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT über die 26. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 09.07.2018 Mitgliederzahl: 35 Vorsitzender: Bürgermeister Eßer, Ingo Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ratsmitglieder: 1. Eßer, Ingo 2. Ackers, Elfriede 3. Balen, Yvonne 4. Berens von Rautenfeld, Dagmar 5. Böcking, Paul 6. Braks, Egbert 7. Breuer, Adolf 8. Büngeler, Johannes 9. Döring, Bettina 10. Eßer, Rainer 11. Fernando, Sebastian 12. Gerards, Elmar 13. Gilles, Josef 14. Gunkel, Dirk 15. Heidbüchel, Rolf 16. Heinrichs, Dirk 17. Hohn, Astrid 18. Hüttl, Detlef 19. Kammer, Jürgen 20. Kaptain, Johannes 21. Kern, Karl-Heinz 22. Kesseler, Marion 23. Kilian, Manfred 24. Lennartz, Ulrich 25. Lüttgen, Wolfgang 26. Macherey, Peter 27. Dr. Nolten, Ralf 28. Schmidt, Stefan 29. Schmitz, Hermann-Josef 30. Schroeteler, Rolf 31. Stoffels, Björn 32. Stoffels, Manfred 33. Tesch, Michael 34. Winter, Heinrich b) von der Verwaltung: 1. Herr Schmühl 2. Herr Steg 3. Herr Drewes-Janssen 4. Herr Wolfram a) die stimmberechtigten Ratsmitglieder: 1. Iven, Axel -2- Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:20 Uhr Ende der Sitzung: 20:35 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung regt BM Eßer im Hinblick auf den überfüllten Sitzungssaal und die große Anzahl von an TOP 13 interessierten Bürgerinnen und Bürgern vor dem Sitzungssaal und dem Rathaus an, in einer noch zu terminierenden Sonderratssitzung in einer größeren Liegenschaft über die Thematik zu beraten und beschließen. Nach kurzer Beratung mit den Fraktionsvorsitzenden muss der Tagesordnungspunkt vertagt werden, damit u.a. der Rat unbeeindruckt und auch unbeeinflusst über die Angelegenheit befinden kann und damit alle interessierten Bürgerinnen und Bürger der Sitzung beiwohnen können. Es werde ein Sitzungstermin nach den Sommerferien in der Festhalle bestimmt. Hiermit sind die Ratsmitglieder einverstanden. RM Dr. Nolten bittet darum, dass eine von allen im Rat der Gemeinde Kreuzau vertretenen Fraktionen mitgetragene Resolution vorgetragen werden solle, die die geplante Demonstration vor dem Privathaus des Bürgermeisters betreffe. Der 1. stellv. Bürgermeister Hermann-Josef Schmitz verliest die Resolution, die als Anlage der Niederschrift beigefügt ist. BM Eßer bedankt sich bei allen Ratsmitgliedern für diese Resolution. Die Resolution sei ihm persönlich wichtig. Er berichtet, dass er die Erfahrungen des letzten Wochenendes niemanden gönnen möchte. Er werde sich immer schützend vor seine Familie stellen. Die grundgesetzlichen Persönlichkeitsrechte seien unantastbar. Er bedankt sich beim Rat für dieses deutliche Statement. Ferner sei es ihm aber auch wichtig, dass der Rat seine Arbeit und Entscheidungen ohne Druck, Nötigung oder Erpressung erledigen könne. Diese Dinge müssen hochgehalten werden. Er schlägt vor, den Resolutionstext auf der Homepage der Gemeinde zu veröffentlichen. Herr Schmühl schlägt vor, den Text mit den eingesetzten Unterschriften der Fraktionsvorsitzenden als Leitartikel im nächsten Amtsblatt abdrucken zu lassen. Mit den Vorschlägen sind die Ratsmitglieder einverstanden. RM Hohn, vertritt die Auffassung, dass die persönlichen Worte des Bürgermeisters vom Rat geachtet werden müssen. Alle Ratsmitglieder erheben sich von ihren Plätzen und applaudieren zu den gemachten Aussagen des Ratsvorsitzenden. TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen 2.1 Rechenschaftsbericht des Jugend und Kultur Förderverein Kreuzau e.V. im Rahmen der Übertragung der Hans-Hoesch-Stiftung/Festhalle 2.2 Verwaltungsbericht der Gemeinde Kreuzau für das Jahr 2017 2.3 Wesentliche ergebniswirksame Veränderungen im Haushalt 2018 2.4 Niederschrift der Einwohnerkonferenz im Ortsteil Stockheim -33. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 4. Wahl einer/s Beigeordneten als allgemeinen Vertreter/in des Bürgermeisters Vorlage: 54/2018 5. Vorlage des Entwurfs des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau zum 31.12.2017 Vorlage: 60/2018 6. 3. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau hier: Änderung des Verfahrens der Bekanntmachung der Tagesordnung des Rates Vorlage: 51/2018 7. Gründung einer Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Vorlage: 57/2018 8. Ausbau der OGS-Räumlichkeiten an der KGS Stockheim Vorlage: 58/2013 1. Ergänzung 9. Erweiterung der Grundschule Winden Vorlage: 63/2013 1. Ergänzung 10. Verwendung der Mittel nach dem Kommunalinvestitionsfördergesetz, Kapitel 2 Vorlage: 35/2018 11. Antrag des TSV 09 Stockheim e.V. auf Bezuschussung des Neubaus eines Sportheimes Vorlage: 52/2015 1. Ergänzung 12. Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 83/2016 2. Ergänzung 13. Maßnahmen zur Verbesserung der Gemeindestraßen in der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 41/2018 14. Erstellung eines Wasserversorgungskonzeptes der Gemeinde Kreuzau gemäß § 38 des Landeswassergesetzes für die Jahre 2018 bis 2023 Vorlage: 45/2018 15. Anfragen -4- A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde Herr M. stellt fest, dass viele Ratsmitglieder der letzten Veranstaltung zum Masterplan Kreuzau fern geblieben sind und fragt RM Macherey, warum er an der letzten Veranstaltung nicht teilgenommen habe. RM Macherey erwidert, dass er beruflich verhindert gewesen sei. Zudem müsse er keine Rechenschaft hierzu ablegen. 2. Mitteilungen 2.1 Rechenschaftsbericht des Jugend und Kultur Förderverein Kreuzau e.V. im Rahmen der Übertragung der Hans-Hoesch-Stiftung/Festhalle BM Eßer erläutert, dass an insgesamt 79 Tagen in 2017 Veranstaltungen in der Festhalle stattgefunden haben. Der Förderverein haben neben zahlreichen kleineren Reparaturen und Verbesserungen an und in der Liegenschaft im letzten Jahr umfangreiche Sanierungsarbeiten an der Fassade, dem Eingangsportal, der Außentreppe sowie am Dach durchgeführt. Er bedankt sich beim Verein und stellt die einwandfreie Zusammenarbeit heraus. 2.2 Verwaltungsbericht der Gemeinde Kreuzau für das Jahr 2017 Der Verwaltungsbericht wird zur Kenntnis genommen. 2.3 Wesentliche ergebniswirksame Veränderungen im Haushalt 2018 Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. 2.4 Niederschrift der Einwohnerkonferenz im Ortsteil Stockheim Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. 3. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen Die Sachstandsinformationen werden zur Kenntnis genommen. 4. Wahl einer/s Beigeordneten als allgemeinen Vertreter/in des Bürgermeisters Vorlage: 54/2018 BM Eßer resümiert das durchgeführte Auswahlverfahren. Die Wahl des Beigeordneten erfolge nach den Vorgaben der § 71 GO i.V.m. § 50 Abs. 2 GO NRW. Die Findungskommission schlägt vor, Herrn Reinhard Theisen, Fachabteilungsleiter der Stadt Lahnstein, zum neuen Beigeordneten der Gemeinde Kreuzau zu wählen. Beschluss: 1. Herr Reinhard Theisen wird gem. § 71 Abs. 1 GO NRW und 119 Abs. 2 LBG für die Dauer von acht Jahren zum Beigeordneten der Gemeinde Kreuzau gewählt. 2. Herr Reinhard Theisen wird gem. § 68 Abs. 1 GO NRW zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters bestellt. Gleichzeitig wird ihm die Leitung des Dezernates II übertragen. -5Beratungsergebnis: 5. 33 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung Vorlage des Entwurfs des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau zum 31.12.2017 Vorlage: 60/2018 Beschluss: Der Rat nimmt den ihm zugeleiteten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau zum 31.12.2017 zur Kenntnis und leitet ihn an den Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss, der sich zur Prüfung eines Dritten bedient, weiter. Beratungsergebnis: 6. einstimmig 3. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau hier: Änderung des Verfahrens der Bekanntmachung der Tagesordnung des Rates Vorlage: 51/2018 Beschluss: 1. Die öffentliche Bekanntmachung der Einladungen zu den Ratssitzungen erfolgt als Aushang an der Bekanntmachungstafel am Rathaus Kreuzau, Bahnhofstraße 7 (Haupteingang zur Bahnhofstraße), 52372 Kreuzau. Die Bekanntmachungstafeln (Informationstafeln) in den Ortsteilen werden durch die Gemeinde Kreuzau künftig eingeschränkt für allgemeine Informationen genutzt. 2. Der § 16 der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau wird wie folgt angepasst. § 16 Öffentliche Bekanntmachungen Bisherige Fassung 1. Das Verfahren und die Form der öffentlichen Bekanntmachung von Satzungen richten sich gemäß § 7 Abs. 5 GO nach der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht vom 26.08.1999 (GV. NRW. S. 516/SGV.NRW. 2023), soweit nicht Bundes- oder Landesrecht hierüber besondere Regelungen enthalten. 2. Die nach der Gemeindeordnung oder anderen Rechtsvorschriften vorgeschriebenen sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen werden in sinngemäßer Anwendung nach den in Abs. 1 genannten Vorschriften veröffentlicht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. 3. Die in den Absätzen 1 und 2 genannten öffentlichen Bekanntmachungen werden, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, im Amtsblatt für die Gemeinde Kreuzau vollzogen, wobei gleichzeitig durch Bekanntmachungen in der Dürener Zeitung und den Dürener Nachrichten auf den Neue Fassung entfällt entfällt 1. Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Kreuzau, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden vollzogen im Amtsblatt der Gemeinde Kreuzau. Nachrichtlich wird auf die erfolgte Bekanntmachung in der Dürener Zeitung -6Anschlag hinzuweisen ist. Zeit, Ort und Tagesordnung der Ratsund Ausschusssitzungen werden in den Bekanntmachungskästen der Gemeinde bekannt gemacht. 4. Sind öffentliche Bekanntmachungen in der in Absatz 3 genannten Form infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so geschieht die Bekanntmachung durch Aushang in den Bekanntmachungskästen der Gemeinde. und den Dürener Nachrichten hingewiesen. Zeit, Ort und Tagesordnung der Ratssitzungen werden durch Aushang an der folgenden Bekanntmachungstafel öffentlich bekanntgemacht: Rathaus Kreuzau (Haupteingang zur Bahnhofstraße), Bahnhofstraße 7, 52372 Kreuzau Bei der Bestimmung der Dauer des Aushangs sind die in der Geschäftsordnung festgelegten Ladungsfristen zu beachten. Auf den einzelnen Bekanntmachungen sind der Zeitpunkt des Aushangs und der Zeitpunkt der Abnahme zu bescheinigen. Die Abnahme darf frühestens am Tage nach der Ratssitzung erfolgen. 2. Ist eine öffentliche Bekanntmachung in der in Absatz 1 genannten Form infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so erfolgt die Bekanntmachung ersatzweise durch Aushang an der folgenden Bekanntmachungstafel der Gemeinde Kreuzau: Rathaus Kreuzau (Haupteingang zur Bahnhofstraße), Bahnhofstraße 7, 52372 Kreuzau Ist der Hinderungsgrund entfallen, wird die öffentliche Bekanntmachung nach Abs. 1 unverzüglich nachgeholt. 5. Der wesentliche Teil der Beschlüsse des 3. Der wesentliche Teil der Beschlüsse des Rates wird im Amtsblatt der Gemeinde Rates wird im Amtsblatt der Gemeinde Kreuzau der Öffentlichkeit zugänglich Kreuzau der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, soweit im Einzelfall nicht etwas gemacht, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes beschlossen wird. anderes beschlossen wird. 3. Die 3. Änderung der Hauptsatzung wird in der als Anlage beigefügten Form beschlossen. Beratungsergebnis: 7. einstimmig, 1 Enthaltung Gründung einer Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Vorlage: 57/2018 Beschluss: 1. Der Rat der Gemeinde Kreuzau beschließt grundsätzlich die Gründung einer Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH (GDK). 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen entsprechenden Gesellschaftervertrag vorzubereiten und diesen dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Beratungsergebnis: einstimmig -7- 8. Ausbau der OGS-Räumlichkeiten an der KGS Stockheim Vorlage: 58/2013 1. Ergänzung Beschluss: Aufgrund der derzeitigen Schülerzahlen und der aktuell zumindest gleichbleibenden Anmeldezahlen zur OGS an der KGS Stockheim wird aus schulfachlicher Sicht dem Ausbau des Schulgebäudes für den OGS-Bereich zugestimmt. Der Standort Stockheim soll gestärkt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, konkrete Planungen vorzunehmen und dem Bau- und Planungsausschuss einen mit der Schulleitung und dem Träger der OGS abgestimmten Planungsentwurf vorzulegen, aus dem auch die zu erwartenden Kosten ersichtlich sind. Dabei soll auch die Option einer möglichen Aufstockung des zu errichtenden Gebäudes einbezogen werden. Beratungsergebnis: 9. einstimmig Erweiterung der Grundschule Winden Vorlage: 63/2013 1. Ergänzung Beschluss: 1. Dem Entwurf zur Erweiterung der Grundschule Winden wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Baugenehmigung beim Kreis Düren zu beantragen und das Bauvorhaben durchzuführen. Beratungsergebnis: 10. 33 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme Verwendung der Mittel nach dem Kommunalinvestitionsfördergesetz, Kapitel 2 Vorlage: 35/2018 Beschluss: Die Erweiterungsmaßnahme an der Grundschule in Winden und der Umbau der Grundschule in Stockheim werden aus den durch das Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellten Mitteln nach dem Kommunalinvestitionsfördergesetz Nordrhein-Westfalen, Kapitel 2, finanziert. Sofern ein Restbetrag verbleibt, entscheidet über dessen Verwendung der Rat zu einem späteren Zeitpunkt. Beratungsergebnis: 11. einstimmig Antrag des TSV 09 Stockheim e.V. auf Bezuschussung des Neubaus eines Sportheimes Vorlage: 52/2015 1. Ergänzung Beschluss: Die Gemeinde Kreuzau ist weiterhin bereit, die Bemühungen des TSV Stockheim 09 e.V. zum Neubau eines Sportheimes am Sportplatz Stockheim zu unterstützen. -8Ausgehend von Gesamtkosten in Höhe von ca. 400.000 Euro wird ein Zuschuss von bis zu 200.000 Euro gewährt, sofern die Gesamtfinanzierung durch den Verein konkret sichergestellt ist. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt je nach Bauabschnitt und nach Vorlage entsprechender Belege. Die Gemeinde Kreuzau bleibt Eigentümerin des Sportheimes am Sportplatz Stockheim. Eine Eigentumsübertragung auf den Verein erfolgt nicht. Die Verwaltung wird beauftragt, den als Anlage beigefügten Vertrag über die Bezuschussung des Baus eines Vereinsheimes mit dem Verein abzuschließen. Beratungsergebnis: 12. einstimmig Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 83/2016 2. Ergänzung Herr Schmühl erläutert, dass die die Bürgerbeteiligung zum gegebenen Zeitpunkt noch erfolgen werde. Voraussichtlich im Frühjahr 2019 ist das neue Kartenmaterial verfügbar. Er schlägt vor, dann in die Bürgerbeteiligung zu gehen. Die Bürger können dann auch Anträge in eigener Sache stellen. RM Hohn erläutert ausführlich, warum ihre Fraktion gegen den BV stimmen werde. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, in die künftigen Gespräche mit der Bezirksregierung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplan zur Entwicklung kleinerer Ortsteile ausgehend von den in der Verwaltungsvorlage unterbreiteten Vorschlägen mit folgender Maßgabe zu gehen: -9Bergheim: Bilstein: Bogheim: Leversbach: Obermaubach: Thum: Üdingen: Untermaubach: Boich: Schlagstein: Winden: Beratungsergebnis: 13. Die Flächen 1,3 und 4 bleiben bestehen. Fläche 2 wird erweitert. Eine weitere Fläche 5 nördlich von Bergheim wird mit aufgenommen. Dem Verwaltungsvorschlag wird gefolgt. Die Flächen 1 und 2 werden gestrichen. Zum Verwaltungsvorschlag wird die Fläche auf der gegenüberliegenden Straßenseite als Abrundung mit aufgenommen. Die südlich bereits bebaute Fläche (Albert-Magnus-Str.) sollte als Wohnbaufläche ausgewiesen werden. Zwei kleinere nördlich gelegene Flächen werden mit aufgenommen. Die Fläche am Tennisplatz wird gestrichen. Eine weitere Fläche hinter der Grundschule wird mit aufgenommen. Dem Verwaltungsvorschlag wird gefolgt. Die Fläche 1 sollte zur Abgrenzung sinnvoll geteilt werden. Die Fläche des Sportplatzes sollte zunächst ebenso wie die Fläche des Sportplatzes Untermaubach mit aufgenommen werden mit der Absicht, maximal einen der beiden Sportplätze als Wohnbaufläche auszuweisen. Die heute bereits als Wohnbaufläche ausgewiesene Fläche zwischen Rurstr. und der Straße Im Schnürchen wird mit Ausnahme des bereits bestehenden Hauses und der positiven Bauvoranfrage für ein anderes Grundstück zurückgenommen. Die Fläche des Sportplatzes sollte zunächst ebenso wie die Fläche des Sportplatzes Üdingen mit aufgenommen werden mit der Absicht, maximal einen der beiden Sportplätze als Wohnbaufläche auszuweisen. Die landwirtschaftliche Fläche westlich am Ortsrand sollte mit aufgenommen werden. Die Wohnbaufläche parallel zur Bahnlinie sollte in der Tiefe einer Bauzeile verlängert werden. Die beiden Flächen, Am Schenkengarten und am südlichen Ortseingang, die bereits in der letzten Sitzungsrunde eingebracht wurden, sollten mit aufgenommen werden. 30 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen Maßnahmen zur Verbesserung der Gemeindestraßen in der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 41/2018 Beschluss: 1. Den von der Verwaltung erarbeiteten Prioritätenlisten zum beitragspflichtigen Neuausbau von Straßen sowie dem noch ausstehenden Erstausbau von Straßen wird zugestimmt. 2. Zur Umsetzung dieser Maßnahme werden ab dem Haushaltsjahr 2020 jährlich Haushaltsmittel bereitgestellt. Vorher sind die betroffenen Grundstückseigentümer frühzeitig über die Absicht in einer Bürgerversammlung zu informieren. Im Vorfeld ist auch zu klären, ob andere Versorgungsleitungen gleichzeitig mitverlegt werden können. Berücksichtigt werden sollte auch eine Überprüfung der Dichtheit der Kanalhausanschlüsse im öffentlichen Verkehrsbereich. 3. Ab dem Haushaltsjahr 2019 sollen auch jährlich Straßeninstandsetzungsmaßnahmen durchgeführt werden. Hierzu werden zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 200.000,- € bereitgestellt. wieder jährlich 4. Auf eine optische Straßenzustandsbewertung mittels Stereobildbefahrung wird derzeit verzichtet. 5. Die Feststellungen und Empfehlungen gemäß GPA-Prüfbericht 2017, lfd.-Nr. 43 bis 49, - 10 sind als erledigt zu betrachten. Beratungsergebnis: 14. vertagt Erstellung eines Wasserversorgungskonzeptes der Gemeinde Kreuzau gemäß § 38 des Landeswassergesetzes für die Jahre 2018 bis 2023 Vorlage: 45/2018 RM Dr. Nolten führt aus, dass in der letzten Aufsichtsratssitzung der Wasserwerk Concordia GmbH (WWC) die Möglichkeiten diskutiert worden sind, den OT Leversbach mit eigenem Wasser zu versorgen. Die WWC brauche hierzu eine gemeindeweite Rohrnetzanalyse. Es bleibe abzuwarten ob die Bezirksregierung im Genehmigungsverfahren ein solches Gutachten ebenfalls fordern werde. Möglicherweise könne eine Mitfinanzierung durch den Kreis Düren erfolgen. Beschluss: Dem gemäß § 38 LWG aufgestellten Wasserversorgungskonzept der Gemeinde Kreuzau für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2023 wird in der vorgestellten Form zugestimmt. Beratungsergebnis: 15. einstimmig Anfragen RM Dr. Nolten fragt an, ob der Pkw-Fahrer, der das Tor am Friedhof in Winden beschädigt hat, in Regress genommen werde. Herr Wolfram teilt mit, dass neben dem Tor auch die Friedhofsmauer beschädigt worden ist. Es wurden bereits entsprechende Kostenvoranschläge für die Reparaturen eingeholt. Die entstehenden Kosten werden vom Verursacher zurückgefordert. Kreuzau, den 09.07.2018 Bürgermeister: Schriftführer: Gez. Gez. - Eßer - - Drewes-Janssen -