Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
250 kB
Datum
09.07.2018
Erstellt
13.07.18, 13:06
Aktualisiert
13.07.18, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT
über die 26. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 09.07.2018
Mitgliederzahl:
35
Vorsitzender: Bürgermeister Eßer, Ingo
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ratsmitglieder:
1. Eßer, Ingo
2. Ackers, Elfriede
3. Balen, Yvonne
4. Berens von Rautenfeld, Dagmar
5. Böcking, Paul
6. Braks, Egbert
7. Breuer, Adolf
8. Büngeler, Johannes
9. Döring, Bettina
10. Eßer, Rainer
11. Fernando, Sebastian
12. Gerards, Elmar
13. Gilles, Josef
14. Gunkel, Dirk
15. Heidbüchel, Rolf
16. Heinrichs, Dirk
17. Hohn, Astrid
18. Hüttl, Detlef
19. Kammer, Jürgen
20. Kaptain, Johannes
21. Kern, Karl-Heinz
22. Kesseler, Marion
23. Kilian, Manfred
24. Lennartz, Ulrich
25. Lüttgen, Wolfgang
26. Macherey, Peter
27. Dr. Nolten, Ralf
28. Schmidt, Stefan
29. Schmitz, Hermann-Josef
30. Schroeteler, Rolf
31. Stoffels, Björn
32. Stoffels, Manfred
33. Tesch, Michael
34. Winter, Heinrich
b) von der Verwaltung:
1. Herr Schmühl
2. Herr Steg
3. Herr Drewes-Janssen
4. Herr Wolfram
a) die stimmberechtigten Ratsmitglieder:
1. Iven, Axel
-2-
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:20 Uhr
Ende der Sitzung:
20:35 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung regt BM Eßer im Hinblick auf den überfüllten Sitzungssaal und die
große Anzahl von an TOP 13 interessierten Bürgerinnen und Bürgern vor dem Sitzungssaal und
dem Rathaus an, in einer noch zu terminierenden Sonderratssitzung in einer größeren
Liegenschaft über die Thematik zu beraten und beschließen. Nach kurzer Beratung mit den
Fraktionsvorsitzenden muss der Tagesordnungspunkt vertagt werden, damit u.a. der Rat
unbeeindruckt und auch unbeeinflusst über die Angelegenheit befinden kann und damit alle
interessierten Bürgerinnen und Bürger der Sitzung beiwohnen können. Es werde ein
Sitzungstermin nach den Sommerferien in der Festhalle bestimmt. Hiermit sind die Ratsmitglieder
einverstanden.
RM Dr. Nolten bittet darum, dass eine von allen im Rat der Gemeinde Kreuzau vertretenen
Fraktionen mitgetragene Resolution vorgetragen werden solle, die die geplante Demonstration vor
dem Privathaus des Bürgermeisters betreffe. Der 1. stellv. Bürgermeister Hermann-Josef Schmitz
verliest die Resolution, die als Anlage der Niederschrift beigefügt ist.
BM Eßer bedankt sich bei allen Ratsmitgliedern für diese Resolution. Die Resolution sei ihm
persönlich wichtig. Er berichtet, dass er die Erfahrungen des letzten Wochenendes niemanden
gönnen möchte. Er werde sich immer schützend vor seine Familie stellen. Die grundgesetzlichen
Persönlichkeitsrechte seien unantastbar. Er bedankt sich beim Rat für dieses deutliche Statement.
Ferner sei es ihm aber auch wichtig, dass der Rat seine Arbeit und Entscheidungen ohne Druck,
Nötigung oder Erpressung erledigen könne. Diese Dinge müssen hochgehalten werden.
Er schlägt vor, den Resolutionstext auf der Homepage der Gemeinde zu veröffentlichen. Herr
Schmühl schlägt vor, den Text mit den eingesetzten Unterschriften der Fraktionsvorsitzenden als
Leitartikel im nächsten Amtsblatt abdrucken zu lassen. Mit den Vorschlägen sind die
Ratsmitglieder einverstanden.
RM Hohn, vertritt die Auffassung, dass die persönlichen Worte des Bürgermeisters vom Rat
geachtet werden müssen. Alle Ratsmitglieder erheben sich von ihren Plätzen und applaudieren zu
den gemachten Aussagen des Ratsvorsitzenden.
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Mitteilungen
2.1
Rechenschaftsbericht des Jugend und Kultur Förderverein Kreuzau e.V. im Rahmen der
Übertragung der Hans-Hoesch-Stiftung/Festhalle
2.2
Verwaltungsbericht der Gemeinde Kreuzau für das Jahr 2017
2.3
Wesentliche ergebniswirksame Veränderungen im Haushalt 2018
2.4
Niederschrift der Einwohnerkonferenz im Ortsteil Stockheim
-33.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
4.
Wahl einer/s Beigeordneten als allgemeinen Vertreter/in des Bürgermeisters
Vorlage: 54/2018
5.
Vorlage des Entwurfs des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau zum 31.12.2017
Vorlage: 60/2018
6.
3. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau
hier: Änderung des Verfahrens der Bekanntmachung der Tagesordnung des Rates
Vorlage: 51/2018
7.
Gründung einer Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft
Vorlage: 57/2018
8.
Ausbau der OGS-Räumlichkeiten an der KGS Stockheim
Vorlage: 58/2013 1. Ergänzung
9.
Erweiterung der Grundschule Winden
Vorlage: 63/2013 1. Ergänzung
10.
Verwendung der Mittel nach dem Kommunalinvestitionsfördergesetz, Kapitel 2
Vorlage: 35/2018
11.
Antrag des TSV 09 Stockheim e.V. auf Bezuschussung des Neubaus eines Sportheimes
Vorlage: 52/2015 1. Ergänzung
12.
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 83/2016 2. Ergänzung
13.
Maßnahmen zur Verbesserung der Gemeindestraßen in der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 41/2018
14.
Erstellung eines Wasserversorgungskonzeptes der Gemeinde Kreuzau gemäß § 38 des
Landeswassergesetzes für die Jahre 2018 bis 2023
Vorlage: 45/2018
15.
Anfragen
-4-
A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
Herr M. stellt fest, dass viele Ratsmitglieder der letzten Veranstaltung zum Masterplan Kreuzau
fern geblieben sind und fragt RM Macherey, warum er an der letzten Veranstaltung nicht
teilgenommen habe. RM Macherey erwidert, dass er beruflich verhindert gewesen sei. Zudem
müsse er keine Rechenschaft hierzu ablegen.
2.
Mitteilungen
2.1
Rechenschaftsbericht des Jugend und Kultur Förderverein Kreuzau e.V. im
Rahmen der Übertragung der Hans-Hoesch-Stiftung/Festhalle
BM Eßer erläutert, dass an insgesamt 79 Tagen in 2017 Veranstaltungen in der Festhalle
stattgefunden haben. Der Förderverein haben neben zahlreichen kleineren Reparaturen und
Verbesserungen an und in der Liegenschaft im letzten Jahr umfangreiche Sanierungsarbeiten an
der Fassade, dem Eingangsportal, der Außentreppe sowie am Dach durchgeführt. Er bedankt sich
beim Verein und stellt die einwandfreie Zusammenarbeit heraus.
2.2
Verwaltungsbericht der Gemeinde Kreuzau für das Jahr 2017
Der Verwaltungsbericht wird zur Kenntnis genommen.
2.3
Wesentliche ergebniswirksame Veränderungen im Haushalt 2018
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
2.4
Niederschrift der Einwohnerkonferenz im Ortsteil Stockheim
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
3.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
Die Sachstandsinformationen werden zur Kenntnis genommen.
4.
Wahl einer/s Beigeordneten als allgemeinen Vertreter/in des Bürgermeisters
Vorlage: 54/2018
BM Eßer resümiert das durchgeführte Auswahlverfahren. Die Wahl des Beigeordneten erfolge
nach den Vorgaben der § 71 GO i.V.m. § 50 Abs. 2 GO NRW. Die Findungskommission schlägt
vor, Herrn Reinhard Theisen, Fachabteilungsleiter der Stadt Lahnstein, zum neuen Beigeordneten
der Gemeinde Kreuzau zu wählen.
Beschluss:
1. Herr Reinhard Theisen wird gem. § 71 Abs. 1 GO NRW und 119 Abs. 2 LBG für die Dauer von
acht Jahren zum Beigeordneten der Gemeinde Kreuzau gewählt.
2. Herr Reinhard Theisen wird gem. § 68 Abs. 1 GO NRW zum allgemeinen Vertreter des
Bürgermeisters bestellt. Gleichzeitig wird ihm die Leitung des Dezernates II übertragen.
-5Beratungsergebnis:
5.
33 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung
Vorlage des Entwurfs des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau zum
31.12.2017
Vorlage: 60/2018
Beschluss:
Der Rat nimmt den ihm zugeleiteten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des
Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau zum 31.12.2017 zur Kenntnis und leitet ihn an den
Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss, der sich zur Prüfung eines Dritten bedient,
weiter.
Beratungsergebnis:
6.
einstimmig
3. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau
hier: Änderung des Verfahrens der Bekanntmachung der Tagesordnung des Rates
Vorlage: 51/2018
Beschluss:
1. Die öffentliche Bekanntmachung der Einladungen zu den Ratssitzungen erfolgt als Aushang an
der Bekanntmachungstafel am Rathaus Kreuzau, Bahnhofstraße 7 (Haupteingang zur
Bahnhofstraße), 52372 Kreuzau. Die Bekanntmachungstafeln (Informationstafeln) in den Ortsteilen
werden durch die Gemeinde Kreuzau künftig eingeschränkt für allgemeine Informationen genutzt.
2. Der § 16 der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau wird wie folgt angepasst.
§ 16 Öffentliche Bekanntmachungen
Bisherige Fassung
1. Das Verfahren und die Form der
öffentlichen
Bekanntmachung
von
Satzungen richten sich gemäß § 7 Abs. 5
GO nach der Verordnung über die
öffentliche
Bekanntmachung
von
kommunalem Ortsrecht vom 26.08.1999
(GV. NRW. S. 516/SGV.NRW. 2023), soweit
nicht Bundes- oder Landesrecht hierüber
besondere Regelungen enthalten.
2. Die nach der Gemeindeordnung oder
anderen
Rechtsvorschriften
vorgeschriebenen sonstigen öffentlichen
Bekanntmachungen werden in sinngemäßer
Anwendung nach den in Abs. 1 genannten
Vorschriften veröffentlicht, soweit nicht
ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
3. Die in den Absätzen 1 und 2 genannten
öffentlichen Bekanntmachungen werden,
soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt
ist, im Amtsblatt für die Gemeinde Kreuzau
vollzogen,
wobei
gleichzeitig
durch
Bekanntmachungen in der Dürener Zeitung
und den Dürener Nachrichten auf den
Neue Fassung
entfällt
entfällt
1. Öffentliche Bekanntmachungen der
Gemeinde
Kreuzau,
die
durch
Rechtsvorschrift
vorgeschrieben
sind,
werden vollzogen im Amtsblatt der
Gemeinde Kreuzau.
Nachrichtlich
wird
auf
die
erfolgte
Bekanntmachung in der Dürener Zeitung
-6Anschlag hinzuweisen ist. Zeit, Ort und
Tagesordnung
der
Ratsund
Ausschusssitzungen
werden
in
den
Bekanntmachungskästen der Gemeinde
bekannt gemacht.
4. Sind öffentliche Bekanntmachungen in der
in Absatz 3 genannten Form infolge höherer
Gewalt oder sonstiger unabwendbarer
Ereignisse nicht möglich, so geschieht die
Bekanntmachung durch Aushang in den
Bekanntmachungskästen der Gemeinde.
und den Dürener Nachrichten hingewiesen.
Zeit,
Ort
und
Tagesordnung
der
Ratssitzungen werden durch Aushang an
der
folgenden
Bekanntmachungstafel
öffentlich bekanntgemacht:
Rathaus
Kreuzau
(Haupteingang
zur
Bahnhofstraße), Bahnhofstraße 7, 52372
Kreuzau
Bei der Bestimmung der Dauer des
Aushangs sind die in der Geschäftsordnung
festgelegten Ladungsfristen zu beachten.
Auf den einzelnen Bekanntmachungen sind
der Zeitpunkt des Aushangs und der
Zeitpunkt der Abnahme zu bescheinigen.
Die Abnahme darf frühestens am Tage nach
der Ratssitzung erfolgen.
2. Ist eine öffentliche Bekanntmachung in
der in Absatz 1 genannten Form infolge
höherer
Gewalt
oder
sonstiger
unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so
erfolgt die Bekanntmachung ersatzweise
durch
Aushang
an
der
folgenden
Bekanntmachungstafel
der
Gemeinde
Kreuzau:
Rathaus
Kreuzau
(Haupteingang
zur
Bahnhofstraße), Bahnhofstraße 7, 52372
Kreuzau
Ist der Hinderungsgrund entfallen, wird die
öffentliche Bekanntmachung nach Abs. 1
unverzüglich nachgeholt.
5. Der wesentliche Teil der Beschlüsse des 3. Der wesentliche Teil der Beschlüsse des
Rates wird im Amtsblatt der Gemeinde Rates wird im Amtsblatt der Gemeinde
Kreuzau der Öffentlichkeit zugänglich Kreuzau der Öffentlichkeit zugänglich
gemacht, soweit im Einzelfall nicht etwas gemacht, soweit im Einzelfall nicht etwas
anderes beschlossen wird.
anderes beschlossen wird.
3. Die 3. Änderung der Hauptsatzung wird in der als Anlage beigefügten Form beschlossen.
Beratungsergebnis:
7.
einstimmig, 1 Enthaltung
Gründung einer Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft
Vorlage: 57/2018
Beschluss:
1. Der Rat der Gemeinde Kreuzau beschließt grundsätzlich die Gründung einer
Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH (GDK).
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen entsprechenden Gesellschaftervertrag vorzubereiten
und diesen dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
Beratungsergebnis:
einstimmig
-7-
8.
Ausbau der OGS-Räumlichkeiten an der KGS Stockheim
Vorlage: 58/2013 1. Ergänzung
Beschluss:
Aufgrund der derzeitigen Schülerzahlen und der aktuell zumindest gleichbleibenden
Anmeldezahlen zur OGS an der KGS Stockheim wird aus schulfachlicher Sicht dem Ausbau des
Schulgebäudes für den OGS-Bereich zugestimmt. Der Standort Stockheim soll gestärkt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, konkrete Planungen vorzunehmen und dem Bau- und
Planungsausschuss einen mit der Schulleitung und dem Träger der OGS abgestimmten
Planungsentwurf vorzulegen, aus dem auch die zu erwartenden Kosten ersichtlich sind. Dabei soll
auch die Option einer möglichen Aufstockung des zu errichtenden Gebäudes einbezogen werden.
Beratungsergebnis:
9.
einstimmig
Erweiterung der Grundschule Winden
Vorlage: 63/2013 1. Ergänzung
Beschluss:
1. Dem Entwurf zur Erweiterung der Grundschule Winden wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Baugenehmigung beim Kreis Düren zu beantragen und das
Bauvorhaben durchzuführen.
Beratungsergebnis:
10.
33 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme
Verwendung der Mittel nach dem Kommunalinvestitionsfördergesetz, Kapitel 2
Vorlage: 35/2018
Beschluss:
Die Erweiterungsmaßnahme an der Grundschule in Winden und der Umbau der Grundschule in
Stockheim werden aus den durch das Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellten Mitteln
nach dem Kommunalinvestitionsfördergesetz Nordrhein-Westfalen, Kapitel 2, finanziert.
Sofern ein Restbetrag verbleibt, entscheidet über dessen Verwendung der Rat zu einem späteren
Zeitpunkt.
Beratungsergebnis:
11.
einstimmig
Antrag des TSV 09 Stockheim e.V. auf Bezuschussung des Neubaus eines
Sportheimes
Vorlage: 52/2015 1. Ergänzung
Beschluss:
Die Gemeinde Kreuzau ist weiterhin bereit, die Bemühungen des TSV Stockheim 09 e.V. zum
Neubau eines Sportheimes am Sportplatz Stockheim zu unterstützen.
-8Ausgehend von Gesamtkosten in Höhe von ca. 400.000 Euro wird ein Zuschuss von bis zu
200.000 Euro gewährt, sofern die Gesamtfinanzierung durch den Verein konkret sichergestellt ist.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt je nach Bauabschnitt und nach Vorlage entsprechender
Belege.
Die Gemeinde Kreuzau bleibt Eigentümerin des Sportheimes am Sportplatz Stockheim. Eine
Eigentumsübertragung auf den Verein erfolgt nicht.
Die Verwaltung wird beauftragt, den als Anlage beigefügten Vertrag über die Bezuschussung des
Baus eines Vereinsheimes mit dem Verein abzuschließen.
Beratungsergebnis:
12.
einstimmig
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 83/2016 2. Ergänzung
Herr Schmühl erläutert, dass die die Bürgerbeteiligung zum gegebenen Zeitpunkt noch erfolgen
werde. Voraussichtlich im Frühjahr 2019 ist das neue Kartenmaterial verfügbar. Er schlägt vor,
dann in die Bürgerbeteiligung zu gehen. Die Bürger können dann auch Anträge in eigener Sache
stellen.
RM Hohn erläutert ausführlich, warum ihre Fraktion gegen den BV stimmen werde.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, in die künftigen Gespräche mit der Bezirksregierung zur
Neuaufstellung des Flächennutzungsplan zur Entwicklung kleinerer Ortsteile ausgehend von den
in der Verwaltungsvorlage unterbreiteten Vorschlägen mit folgender Maßgabe zu gehen:
-9Bergheim:
Bilstein:
Bogheim:
Leversbach:
Obermaubach:
Thum:
Üdingen:
Untermaubach:
Boich:
Schlagstein:
Winden:
Beratungsergebnis:
13.
Die Flächen 1,3 und 4 bleiben bestehen. Fläche 2 wird erweitert. Eine
weitere Fläche 5 nördlich von Bergheim wird mit aufgenommen.
Dem Verwaltungsvorschlag wird gefolgt.
Die Flächen 1 und 2 werden gestrichen.
Zum Verwaltungsvorschlag wird die Fläche auf der gegenüberliegenden
Straßenseite als Abrundung mit aufgenommen. Die südlich bereits bebaute
Fläche (Albert-Magnus-Str.) sollte als Wohnbaufläche ausgewiesen werden.
Zwei kleinere nördlich gelegene Flächen werden mit aufgenommen.
Die Fläche am Tennisplatz wird gestrichen. Eine weitere Fläche hinter der
Grundschule wird mit aufgenommen.
Dem Verwaltungsvorschlag wird gefolgt.
Die Fläche 1 sollte zur Abgrenzung sinnvoll geteilt werden. Die Fläche des
Sportplatzes sollte zunächst ebenso wie die Fläche des Sportplatzes
Untermaubach mit aufgenommen werden mit der Absicht, maximal einen der
beiden Sportplätze als Wohnbaufläche auszuweisen.
Die heute bereits als Wohnbaufläche ausgewiesene Fläche zwischen Rurstr.
und der Straße Im Schnürchen wird mit Ausnahme des bereits bestehenden
Hauses und der positiven Bauvoranfrage für ein anderes Grundstück
zurückgenommen. Die Fläche des Sportplatzes sollte zunächst ebenso wie
die Fläche des Sportplatzes Üdingen mit aufgenommen werden mit der
Absicht, maximal einen der beiden Sportplätze als Wohnbaufläche
auszuweisen.
Die landwirtschaftliche Fläche westlich am Ortsrand sollte mit aufgenommen
werden.
Die Wohnbaufläche parallel zur Bahnlinie sollte in der Tiefe einer Bauzeile
verlängert werden.
Die beiden Flächen, Am Schenkengarten und am südlichen Ortseingang, die
bereits in der letzten Sitzungsrunde eingebracht wurden, sollten mit
aufgenommen werden.
30 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen
Maßnahmen zur Verbesserung der Gemeindestraßen in der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 41/2018
Beschluss:
1. Den von der Verwaltung erarbeiteten Prioritätenlisten zum beitragspflichtigen Neuausbau
von Straßen sowie dem noch ausstehenden Erstausbau von Straßen wird zugestimmt.
2. Zur Umsetzung dieser Maßnahme werden ab dem Haushaltsjahr 2020 jährlich
Haushaltsmittel bereitgestellt. Vorher sind die betroffenen Grundstückseigentümer
frühzeitig über die Absicht in einer Bürgerversammlung zu informieren.
Im Vorfeld ist auch zu klären, ob andere Versorgungsleitungen gleichzeitig mitverlegt
werden können.
Berücksichtigt werden sollte auch eine Überprüfung der Dichtheit der Kanalhausanschlüsse
im öffentlichen Verkehrsbereich.
3. Ab
dem
Haushaltsjahr
2019
sollen
auch
jährlich
Straßeninstandsetzungsmaßnahmen durchgeführt werden. Hierzu werden
zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 200.000,- € bereitgestellt.
wieder
jährlich
4. Auf eine optische Straßenzustandsbewertung mittels Stereobildbefahrung wird derzeit
verzichtet.
5. Die Feststellungen und Empfehlungen gemäß GPA-Prüfbericht 2017, lfd.-Nr. 43 bis 49,
- 10 sind als erledigt zu betrachten.
Beratungsergebnis:
14.
vertagt
Erstellung eines Wasserversorgungskonzeptes der Gemeinde Kreuzau gemäß §
38 des Landeswassergesetzes für die Jahre 2018 bis 2023
Vorlage: 45/2018
RM Dr. Nolten führt aus, dass in der letzten Aufsichtsratssitzung der Wasserwerk Concordia
GmbH (WWC) die Möglichkeiten diskutiert worden sind, den OT Leversbach mit eigenem Wasser
zu versorgen. Die WWC brauche hierzu eine gemeindeweite Rohrnetzanalyse. Es bleibe
abzuwarten ob die Bezirksregierung im Genehmigungsverfahren ein solches Gutachten ebenfalls
fordern werde. Möglicherweise könne eine Mitfinanzierung durch den Kreis Düren erfolgen.
Beschluss:
Dem gemäß § 38 LWG aufgestellten Wasserversorgungskonzept der Gemeinde Kreuzau für den
Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2023 wird in der vorgestellten Form zugestimmt.
Beratungsergebnis:
15.
einstimmig
Anfragen
RM Dr. Nolten fragt an, ob der Pkw-Fahrer, der das Tor am Friedhof in Winden beschädigt hat, in
Regress genommen werde. Herr Wolfram teilt mit, dass neben dem Tor auch die Friedhofsmauer
beschädigt worden ist. Es wurden bereits entsprechende Kostenvoranschläge für die Reparaturen
eingeholt. Die entstehenden Kosten werden vom Verursacher zurückgefordert.
Kreuzau, den 09.07.2018
Bürgermeister:
Schriftführer:
Gez.
Gez.
- Eßer -
- Drewes-Janssen -