Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
89 kB
Datum
20.09.2018
Erstellt
06.09.18, 17:11
Aktualisiert
06.09.18, 17:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 22.08.2018
- Die Bürgermeisterin Az: 20-21-03 Le
Nr. der Ratsdrucksache: 1162-X
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Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus
20.09.2018
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Herrichtung der Räume der ehemaligen Lehrküche am Grundschulstandort Mutscheid;
hier: Aufhebung der Haushaltssperre
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Berichterstatter/in: Ulrich Ley
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(X) Kosten €: 20.000,00 €
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(X) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / (X) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BildungsA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1162-X
1. Sachverhalt:
Im Rahmen der Beratungen und der Beschlussfassung zum Haushalt 2018 wurden bei der Kostenstelle V032111, Konto 521500, 20.000,00 € für die Herrichtung der Räumlichkeiten im sogenannten Zwischentrakt des Grundschulstandorts Mutscheid eingestellt. Gleichzeitig wurde der
Ansatz mit einer haushaltswirtschaftlichen Sperre belegt, die vom zuständigen Fachausschuss
aufzuheben ist.
In der Zwischenzeit hat sich der ortsansässige Gesangverein „Eifelklang“ mit der Verwaltung in
Verbindung gesetzt und dabei den Wunsch geäußert, in Eigenregie verschiedene Umbaumaßnahmen durchzuführen, um insbesondere den Teilbereich der ehemaligen Küche für Lager- und
gelegentliche Übungszwecke zu nutzen. Der Verein möchte die Umbauarbeiten in Eigenregie bewältigen und den Haushaltsansatz zur Deckung anfallender Kosten in Anspruch nehmen.
Hierzu bedarf es der Aufhebung der Haushaltssperre.
2. Rechtliche Würdigung
Die Überlassung der Räumlichkeiten erfolgt auf vertraglicher Grundlage.
3. Finanzielle Auswirkungen
Erforderliche Mittel stehen nach Aufhebung der haushaltswirtschaftlichen Sperre zur Verfügung.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, die Haushaltssperre bei der Kostenstelle V032111, Konto 521500, in Höhe
von 20.000,00 € aufzuheben.