Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
89 kB
Datum
12.09.2018
Erstellt
06.09.18, 13:17
Aktualisiert
06.09.18, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 15.01.2018
- Die Bürgermeisterin Az:
Nr. der Ratsdrucksache: 994-X
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Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel
28.02.2018
Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel
12.09.2018
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Fällung von zwei Kiefern an der Ahrstraße 12 in Schönau
hier: Antrag vom 10.01.2018
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Berichterstatter/in: Herr Lanzerath/Herr Jonen
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Forst
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
BA Forst
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 994-X
1. Sachverhalt:
Im Süden von Schönau, entlang der Ahrstraße, sind zwei Liegenschaften im städtischen Eigentum. ( Gemarkung Schönau, Flur 4, Flurstücke 347und 348 )
Es handelt sich hier um einen Böschungsbereich. Auf dem Gelände stehen unter anderem zwei
Kiefern, die eine Höhe von 16 bis18 m aufweisen. Aufgrund der Höhe und auch durch die großen
Baumkronen wird man unwillkürlich auf die Nadelgehölze aufmerksam. Da die Kiefern zu den
Tiefwurzlern gehören, ist ihre Standsicherheit im Böschungsbereich gewährleistet. Schäden an
den Bäumen sind nicht ersichtlich so dass die Verkehrssicherheit gegeben ist.
Die Zuwegung zum Haus Ahrstraße 12 verläuft über eine Treppe, die sich zwischen den Kiefern (
0,5m Abstand zur Treppe ) befindet. Die Treppenanlage und auch der nachfolgende Gehweg befinden sich im privaten Besitz. Der Eigentümer der Liegenschaft wandte sich im Oktober 2017 an
die Stadt und bat um die Fällung der Bäume, da sie Schäden an seiner Treppe und am Gehweg
verursachen.
Bei einer Ortsbesichtigung wurden Schäden im Treppenbereich vorgefunden, die aber nicht durch
die Wurzeln der Kiefern verursacht wurden. Die im Gehwegbereich vorhandenen Schäden (Unebenheiten, die eine Stolpergefahr darstellen) kann man definitiv den Kiefern zuordnen. Es wurde
Erdreich abgetragen, wobei Starkwurzeln der Kiefern vorgefunden wurden, die in Richtung der
Gehwegschäden führen.
Die Starkwurzeln können nicht entfernt werden da sonst die Standsicherheit der Bäume nicht
mehr gegeben ist. Insofern ist die Fällung alternativlos.
2. Rechtliche Würdigung
keine
3. Finanzielle Auswirkungen
Es fallen ausschließlich Lohn- und Gerätekosten an.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Nadelgehölze zu entfernen. An geeigneter Stelle soll eine Ersatzpflanzung durchgeführt werden.