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Beschlussvorlage (Fällung von zwei Kiefern an der Ahrstraße 12 in Schönau hier: Antrag vom 10.01.2018)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
89 kB
Datum
12.09.2018
Erstellt
06.09.18, 13:17
Aktualisiert
06.09.18, 13:17
Beschlussvorlage (Fällung von zwei Kiefern an der Ahrstraße 12 in Schönau
hier: Antrag vom 10.01.2018) Beschlussvorlage (Fällung von zwei Kiefern an der Ahrstraße 12 in Schönau
hier: Antrag vom 10.01.2018)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 15.01.2018 - Die Bürgermeisterin Az: Nr. der Ratsdrucksache: 994-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel 28.02.2018 Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel 12.09.2018 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Fällung von zwei Kiefern an der Ahrstraße 12 in Schönau hier: Antrag vom 10.01.2018 __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Lanzerath/Herr Jonen __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Forst ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen BA Forst ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 994-X 1. Sachverhalt: Im Süden von Schönau, entlang der Ahrstraße, sind zwei Liegenschaften im städtischen Eigentum. ( Gemarkung Schönau, Flur 4, Flurstücke 347und 348 ) Es handelt sich hier um einen Böschungsbereich. Auf dem Gelände stehen unter anderem zwei Kiefern, die eine Höhe von 16 bis18 m aufweisen. Aufgrund der Höhe und auch durch die großen Baumkronen wird man unwillkürlich auf die Nadelgehölze aufmerksam. Da die Kiefern zu den Tiefwurzlern gehören, ist ihre Standsicherheit im Böschungsbereich gewährleistet. Schäden an den Bäumen sind nicht ersichtlich so dass die Verkehrssicherheit gegeben ist. Die Zuwegung zum Haus Ahrstraße 12 verläuft über eine Treppe, die sich zwischen den Kiefern ( 0,5m Abstand zur Treppe ) befindet. Die Treppenanlage und auch der nachfolgende Gehweg befinden sich im privaten Besitz. Der Eigentümer der Liegenschaft wandte sich im Oktober 2017 an die Stadt und bat um die Fällung der Bäume, da sie Schäden an seiner Treppe und am Gehweg verursachen. Bei einer Ortsbesichtigung wurden Schäden im Treppenbereich vorgefunden, die aber nicht durch die Wurzeln der Kiefern verursacht wurden. Die im Gehwegbereich vorhandenen Schäden (Unebenheiten, die eine Stolpergefahr darstellen) kann man definitiv den Kiefern zuordnen. Es wurde Erdreich abgetragen, wobei Starkwurzeln der Kiefern vorgefunden wurden, die in Richtung der Gehwegschäden führen. Die Starkwurzeln können nicht entfernt werden da sonst die Standsicherheit der Bäume nicht mehr gegeben ist. Insofern ist die Fällung alternativlos. 2. Rechtliche Würdigung keine 3. Finanzielle Auswirkungen Es fallen ausschließlich Lohn- und Gerätekosten an. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, die Nadelgehölze zu entfernen. An geeigneter Stelle soll eine Ersatzpflanzung durchgeführt werden.