Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
132 kB
Datum
19.09.2018
Erstellt
06.09.18, 13:17
Aktualisiert
06.09.18, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 11.05.2018
- Die Bürgermeisterin Az: 32-52-05 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 1021-X/Z-2
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Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
19.09.2018
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Anfragen und Mitteilungen:
Sperrung der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Kirspenich und Kreuzweingarten für
LKW-Verkehr;
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 02.02.2018; Bericht aus der Verkehrsschau 18.07.2018
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Berichterstatter/in: Herr Reidenbach
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( X )Kosten ca. 100 €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( X ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
( X ) Kostenstelle
Konto
V 125411
525530
( ) Folgekosten: ( ) ja / ( X) nein
_________________ € jährlich
( ) Anlagen sind beigefügt
( X ) Beschlussausführung bis 15.09.2018
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
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Bürgermeisterin
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1. Sachverhalt:
In seiner Sitzung vom 17.04.2018 hat der Ausschuss die Verwaltung beauftragt, die Angelegenheit erneut mit der Verkehrskommission zu beraten. Hierbei soll aufgrund der geringen Fahrbahnbreite auch unabhängig von einer Lkw-Sperrung die Anordnung einer Reduzierung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h geprüft werden. Über das Ergebnis ist der Ausschuss zu informieren.
Am 18.07.2018 fand die erneute Beratung im Rahmen der Verkehrsschau statt. Hierzu wurde wie
folgt protokoliert:
Seite 2 von Ratsdrucksache 1021-X/Z-2
„In der Verkehrsschau am 14.03.2018 wurde die Verkehrssituation im Verlauf des Verbindungsweges zwischen L 11 und L 194 bereits behandelt. Der seinerzeit beantragten Sperrung für Lkwund Busverkehre konnte nicht zugestimmt werden. Der Stadtentwicklungsausschuss hat erneut
beantragt, unabhängig von der gewünschten Sperrung über eine Geschwindigkeitsreduzierung zu
entscheiden. Derzeit ist eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h vorhanden, die regelmäßig auch eingehalten wird, wie Messungen bestätigt haben.
Die Straßenbreite ist jedoch gering. Im Gegenverkehr muss regelmäßig in die nicht befestigten
Seitenbereiche ausgewichen werden. Dieses Ausweichen ist ohne Verringerung der Geschwindigkeit nicht ungefährlich; eine Geschwindigkeit von 70 km/h ist zum Befahren der Seitenbereiche
nicht geeignet.
Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h dient der Verbesserung der
Verkehrssicherheit und wird daher befürwortet. Die vorhandenen Verkehrszeichen 274-70 StVO
sind zu ersetzen durch Verkehrszeichen 274-50 StVO.“
Die Verkehrszeichen wurden am 25.07. durch Mitarbeiter der Stadt Bad Münstereifel ausgetauscht.
Vor der Beratung mit der Verkehrskommission erfolgte eine weitere zweiwöchige Verkehrsmessung. Bei 1.807 Fahrzeugen, die die Straße im Durchschnitt täglich befuhren, wurden täglich lediglich 99 Lkw und/oder Busse (= 5,48 %) registriert. Aufgrund der Taktung des Linienbusses und
der Schulbusse in beiden Fahrtrichtungen waren hiervon ca. ein Drittel Busse. Die dort gemessene Grenzgeschwindigkeit für die ersten 85 % der Fahrzeuge (V 85) betrug in Richtung Kreuzweingarten 75 km/h und in Richtung Kirspenich 71 km/h. Für beide Fahrtrichtungen gilt seit dem
25.07.2018 nun die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
2. Rechtliche Würdigung
Siehe Ursprungserläuterung!
3. Finanzielle Auswirkungen
Siehe Ursprungserläuterung!
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Siehe Ursprungserläuterung!
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Siehe Ursprungserläuterung!
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.