Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Neuerlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel; - Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Anregungen aus der Auslegung; - Beschlussfassung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
179 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
06.09.18, 13:17
Aktualisiert
06.09.18, 13:17
Beschlussvorlage (Neuerlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel;
- 	Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Anregungen aus der Auslegung;
- 	Beschlussfassung) Beschlussvorlage (Neuerlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel;
- 	Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Anregungen aus der Auslegung;
- 	Beschlussfassung)

öffnen download melden Dateigröße: 179 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 27.08.2018 - Die Bürgermeisterin Az: 32-18-00 Rei. Nr. der Ratsdrucksache: 1009-X/Z-2 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 18.09.2018 Rat 25.09.2018 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Neuerlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel; – Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Anregungen aus der Auslegung; – Beschlussfassung __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Anlagen sind beigefügt ( X ) Beschlussausführung bis 05.10.2018 ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1009-X/Z-2 1. Sachverhalt: Mit Beschluss vom 10.07.2018 hatte der Rat dem mit Ratsvorlage Nr. 1009-X/Z-1 vorgelegten Entwurf der Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel zugestimmt.. Zugleich wurde die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der neuen Verordnung a.) den zuständigen Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, zur Stellungnahme vorzulegen, b.) öffentlich auszulegen c.) und die Zustimmung der Bezirksregierung einzuholen. Die eingegangenen Stellungnahmen der Landwirtschaftskammer Rheinland, Kreisstelle Aachen/Düren/Euskirchen vom 23.07.2018 und des Kreises Euskirchen vom 14.08.2018 sowie die Zustimmung der Bezirksregierung Köln vom 13. und 16.08.2018 sind dieser Ratsdrucksache als Anlage 1 beigefügt. Während die Landwirtschaftskammer dem Entwurf ohne Einschränkungen zugestimmt hat, schlägt der Kreis Euskirchen, Untere Immissionsschutzbehörde, eine Anpassung der Formulierungen in § 14 (Wahrung der Mittgasruhe) für Absatz 2 Nr., 2 vor: Die Bezirksregierung Köln stimmt gemäß § 5 Absatz 4 Landesimmissionsschutzgesetz den Regelungen der §§ 13 und 14 der Verordnung zu. Hierbei wurde auch die Stellungnahme des Kreises Euskirchen berücksichtigt. 2. Rechtliche Würdigung Siehe Ursprungserläuterung! 3. Finanzielle Auswirkungen Keine. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Nach der Beschlussfassung und Verkündung kann die Verordnung nach einer Woche in Kraft treten und die bereits nicht mehr gültige Verordnung ersetzen. Die Ausführung der Verordnung erfolgt wie bisher im Rahmen des Dienstbetriebes der Ordnungsbehörde. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Die Verwaltung schlägt vor, der Stellungnahme des Kreises Euskirchen, Untere Immissionsschutzbehörde, zu folgen und die Formulierungen in § 14 Absatz 2, Nr. 2 entsprechend anzupassen. Weiterhin wird vorgeschlagen, die somit in § 14 Absatz 2, Nr. 2 geänderte Verordnung zu beschließen. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. 7. Beschlussvorschlag: 1. Der Rat folgt der Stellungnahme des Kreises Euskirchen, Untere Immissionsschutzbehörde. § 14 Absatz 2, Nr. 2 der Verordnung wird entsprechend angepasst. 2. Die mit Ratsvorlage Nr. 1009-X/Z-2 als Anlage 2 vorgelegte Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel wird beschlossen.