Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
179 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
06.09.18, 13:17
Aktualisiert
06.09.18, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 27.08.2018
- Die Bürgermeisterin Az: 32-18-00 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 1009-X/Z-2
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
18.09.2018
Rat
25.09.2018
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Neuerlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel;
–
Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Anregungen
aus der Auslegung;
–
Beschlussfassung
__________________________________________________________________________
Berichterstatter/in: Herr Reidenbach
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( X ) Beschlussausführung bis 05.10.2018
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1009-X/Z-2
1. Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 10.07.2018 hatte der Rat dem mit Ratsvorlage Nr. 1009-X/Z-1 vorgelegten
Entwurf der Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel zugestimmt..
Zugleich wurde die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der neuen Verordnung
a.)
den zuständigen Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, zur Stellungnahme vorzulegen,
b.)
öffentlich auszulegen
c.)
und die Zustimmung der Bezirksregierung einzuholen.
Die eingegangenen Stellungnahmen der Landwirtschaftskammer Rheinland, Kreisstelle
Aachen/Düren/Euskirchen vom 23.07.2018 und des Kreises Euskirchen vom 14.08.2018 sowie die
Zustimmung der Bezirksregierung Köln vom 13. und 16.08.2018 sind dieser Ratsdrucksache als
Anlage 1 beigefügt. Während die Landwirtschaftskammer dem Entwurf ohne Einschränkungen
zugestimmt hat, schlägt der Kreis Euskirchen, Untere Immissionsschutzbehörde, eine Anpassung
der Formulierungen in § 14 (Wahrung der Mittgasruhe) für Absatz 2 Nr., 2 vor:
Die Bezirksregierung Köln stimmt gemäß § 5 Absatz 4 Landesimmissionsschutzgesetz den Regelungen der §§ 13 und 14 der Verordnung zu. Hierbei wurde auch die Stellungnahme des Kreises
Euskirchen berücksichtigt.
2. Rechtliche Würdigung
Siehe Ursprungserläuterung!
3. Finanzielle Auswirkungen
Keine.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Nach der Beschlussfassung und Verkündung kann die Verordnung nach einer Woche in Kraft
treten und die bereits nicht mehr gültige Verordnung ersetzen. Die Ausführung der Verordnung
erfolgt wie bisher im Rahmen des Dienstbetriebes der Ordnungsbehörde.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Die Verwaltung schlägt vor, der Stellungnahme des Kreises Euskirchen, Untere Immissionsschutzbehörde, zu folgen und die Formulierungen in § 14 Absatz 2, Nr. 2 entsprechend anzupassen. Weiterhin wird vorgeschlagen, die somit in § 14 Absatz 2, Nr. 2 geänderte Verordnung zu
beschließen.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
1.
Der Rat folgt der Stellungnahme des Kreises Euskirchen, Untere Immissionsschutzbehörde. § 14 Absatz 2, Nr. 2 der Verordnung wird entsprechend angepasst.
2.
Die mit Ratsvorlage Nr. 1009-X/Z-2 als Anlage 2 vorgelegte Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt
Bad Münstereifel wird beschlossen.