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Beschlussvorlage (Entwidmung der Wegeflächen Seidenpfad hier: Gemarkung Münstereifel, Flur 16, Flurstücke-Nr. 95, 96 und 97)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
90 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
06.09.18, 13:17
Aktualisiert
06.09.18, 13:17
Beschlussvorlage (Entwidmung der Wegeflächen Seidenpfad
hier: Gemarkung Münstereifel, Flur 16, Flurstücke-Nr. 95, 96 und 97) Beschlussvorlage (Entwidmung der Wegeflächen Seidenpfad
hier: Gemarkung Münstereifel, Flur 16, Flurstücke-Nr. 95, 96 und 97)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 03.08.2018 - Die Bürgermeisterin Az: SW 31 Nr. der Ratsdrucksache: 1166-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2018 Rat 25.09.2018 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Entwidmung der Wegeflächen Seidenpfad hier: Gemarkung Münstereifel, Flur 16, Flurstücke-Nr. 95, 96 und 97 __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Schäfer / Herr Klein __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.4 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1166-X 1. Sachverhalt: Der Stadt Bad Münstereifel wurden im Rahmen eines Grundbuchanlegungsverfahrens im Jahre 1983 die in beiliegendem Übersichtsplan gekennzeichneten Wegeflächen Seidenpfad in der Gemarkung Münstereifel, Flur 16, Flurstücke-Nr. 95, 96 und 97 zugewiesen. Nunmehr ist beabsichtigt, diese Wegeflächen unter Einräumung einer Nutzungsmöglichkeit für Wanderer und Radfahrer sowie der Absicherung eines Wegerechtes für angrenzende Grundstückseigentümer zu veräußern. Bevor jedoch die Veräußerung erfolgen kann, müssen die oben genannten Wegeflächen entsprechend den Bestimmungen des § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NordrheinWestfalen (StrWG NRW) in der zur Zeit geltenden Fassung förmlich eingezogen und entwidmet werden. Nach Abschluss des Entwidmungsverfahrens wird der eigentliche Veräußerungsakt in einer gesonderten Beschlussvorlage dem Haupt- und Finanzausschuss über den zuständigen Betriebsausschuss Forst zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. 2. Rechtliche Würdigung Mit der Einziehung und Entwidmung verlieren die oben genannten Wegeflächen ihre Eigenschaft als öffentlicher Weg. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Die oben genannten Wegeflächen sollen, da hierfür kein öffentliches Interesse mehr besteht, veräußert werden. Mit der Entwidmung und anschließenden Veräußerung dieser Wegeflächen geht die bisher der Stadt Bad Münstereifel obliegende Unterhaltungspflicht automatisch auf den neuen Eigentümer über. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, die Wegeflächen Seidenpfad in der Gemarkung Münstereifel, Flur 16, Flurstücke-Nr. 95, 96 und 97 entsprechend den Bestimmungen des § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der zur Zeit geltenden Fassung förmlich einzuziehen und zu entwidmen. Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Verfahren einzuleiten und durchzuführen.