Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
90 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
06.09.18, 13:17
Aktualisiert
06.09.18, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 03.08.2018
- Die Bürgermeisterin Az: SW 31
Nr. der Ratsdrucksache: 1166-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
19.09.2018
Rat
25.09.2018
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Entwidmung der Wegeflächen Seidenpfad
hier: Gemarkung Münstereifel, Flur 16, Flurstücke-Nr. 95, 96 und 97
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Berichterstatter/in: Herr Schäfer / Herr Klein
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.4
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1166-X
1. Sachverhalt:
Der Stadt Bad Münstereifel wurden im Rahmen eines Grundbuchanlegungsverfahrens im Jahre
1983 die in beiliegendem Übersichtsplan gekennzeichneten Wegeflächen Seidenpfad in der Gemarkung Münstereifel, Flur 16, Flurstücke-Nr. 95, 96 und 97 zugewiesen.
Nunmehr ist beabsichtigt, diese Wegeflächen unter Einräumung einer Nutzungsmöglichkeit für
Wanderer und Radfahrer sowie der Absicherung eines Wegerechtes für angrenzende Grundstückseigentümer zu veräußern.
Bevor jedoch die Veräußerung erfolgen kann, müssen die oben genannten Wegeflächen entsprechend den Bestimmungen des § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NordrheinWestfalen (StrWG NRW) in der zur Zeit geltenden Fassung förmlich eingezogen und entwidmet
werden.
Nach Abschluss des Entwidmungsverfahrens wird der eigentliche Veräußerungsakt in einer gesonderten Beschlussvorlage dem Haupt- und Finanzausschuss über den zuständigen Betriebsausschuss Forst zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.
2. Rechtliche Würdigung
Mit der Einziehung und Entwidmung verlieren die oben genannten Wegeflächen ihre Eigenschaft
als öffentlicher Weg.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Die oben genannten Wegeflächen sollen, da hierfür kein öffentliches Interesse mehr besteht, veräußert werden. Mit der Entwidmung und anschließenden Veräußerung dieser Wegeflächen geht
die bisher der Stadt Bad Münstereifel obliegende Unterhaltungspflicht automatisch auf den neuen
Eigentümer über.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, die Wegeflächen Seidenpfad in der Gemarkung Münstereifel, Flur 16, Flurstücke-Nr. 95, 96 und 97 entsprechend den Bestimmungen des § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der zur Zeit geltenden Fassung förmlich
einzuziehen und zu entwidmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Verfahren einzuleiten und durchzuführen.