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Mitteilungsvorlage (Anfragen und Mitteilungen: Mögliche organisatorische Änderung bei Hilfen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII))

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
135 kB
Datum
20.09.2018
Erstellt
06.09.18, 13:17
Aktualisiert
06.09.18, 13:17
Mitteilungsvorlage (Anfragen und Mitteilungen:
Mögliche organisatorische Änderung bei Hilfen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)) Mitteilungsvorlage (Anfragen und Mitteilungen:
Mögliche organisatorische Änderung bei Hilfen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII))

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 15.08.2018 - Die Bürgermeisterin Az: 50-00-20 Rei. Nr. der Ratsdrucksache: 1062-X/Z-1 __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 18.09.2018 Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus 20.09.2018 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Anfragen und Mitteilungen: Mögliche organisatorische Änderung bei Hilfen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich ( ) Anlagen sind beigefügt ( X ) Beschlussausführung bis 31.12.2018 __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Im Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus am 10.04.2018 sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 02.05.2018 hatte die Verwaltung über eine mögliche Rücknahme der Delegation der Aufgaben zur Durchführung der Gewährung der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) informiert. Beide Ausschüsse hatten daraufhin per Beschluss die Verwaltung beauftragt, in den nächsten Sitzungen über die Entscheidung des Kreistages und die weiteren Abstimmungsgespräche mit dem Kreis zu informieren. Seite 2 von Ratsdrucksache 1062-X/Z-1 Der Kreis Euskirchen (als örtlicher Sozialhilfeträger) hat mit Beschluss des Kreistages vom 11.07.2018 beschlossen: „Der Kreistag beschließt: 1. Die Satzung vom 29.12.2004 zur Übertragung von Aufgaben der Sozialhilfe auf die kreisangehörigen Kommunen wird mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2019 aufgehoben. 2. Spätestens zum 01.01.2020 werden im Kreisgebiet drei Sozialleistungsstandorte in Euskirchen (zuständig für Euskirchen, Weilerswist und Bad Münstereifel), Mechernich (zuständig für Mechernich und Zülpich) und Schleiden (zuständig für Schleiden, Kall, Hellenthal, Dahlem, Blankenheim und Nettersheim) gebildet. 3. Die Verwaltung tritt mit den Kommunen in entsprechende Vorbereitungs- und Personalgespräche ein. Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit beschlossen, 2 Gegenstimmen (DIE LINKE)“ Gem. Kreistagsbeschlussvorlage V 429/2018 sollen „im Kreisgebiet drei Standorte gebildet werden, die sich an den bereits vorhandenen Standorten des Jobcenters EU-aktiv orientieren, um so entsprechende „Sozialleistungszentren" bilden zu können. Aufgrund der im Südkreis bereits vorhandenen und gut funktionierenden Interkommunalen Zusammenarbeit bildet zumindest vorerst der Standort Schleiden (statt Kall) hier eine Ausnahme. Demgemäß war die ursprüngliche Idee, die Stadt Schleiden im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Aufgabenwahrnehmung zu beauftragen, sodass sich im Ergebnis im Südkreis keine Veränderungen, insbesondere hinsichtlich der Bediensteten der Stadt Schleiden, ergeben hätten. Die hierzu notwendige Genehmigung der Bezirksregierung wurde jedoch aus nachvollziehbaren rechtlichen Gründen bereits in entsprechenden Vorgesprächen abgelehnt. Somit muss auch für den Südkreis die Heranziehung zurückgenommen werden und die künftig dort tätigen Sachbearbeiter*innen werden - wie in den beiden anderen Standorten - ebenfalls Bedienstete des Kreises sein.“ Ein erstes Vorbereitungs- und Personalgespräch mit dem Kreis hat bereits stattgefunden. Ein konkreter Ablaufplan wird noch erarbeitet. Die Verwaltung wird über den weiteren Verlauf berichten. 2. Rechtliche Würdigung Siehe Ursprungserläuterung! 3. Finanzielle Auswirkungen und 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Siehe Ursprungserläuterung! 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Siehe Ursprungserläuterung! 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine