Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
135 kB
Datum
20.09.2018
Erstellt
06.09.18, 13:17
Aktualisiert
06.09.18, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 15.08.2018
- Die Bürgermeisterin Az: 50-00-20 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 1062-X/Z-1
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Sitzungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
18.09.2018
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus
20.09.2018
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Anfragen und Mitteilungen:
Mögliche organisatorische Änderung bei Hilfen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
(SGB XII)
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Berichterstatter/in: Herr Reidenbach
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
( ) Anlagen sind beigefügt
( X ) Beschlussausführung bis 31.12.2018
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
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1. Sachverhalt:
Im Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus am
10.04.2018 sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 02.05.2018 hatte die Verwaltung über eine
mögliche Rücknahme der Delegation der Aufgaben zur Durchführung der Gewährung der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) informiert.
Beide Ausschüsse hatten daraufhin per Beschluss die Verwaltung beauftragt, in den nächsten
Sitzungen über die Entscheidung des Kreistages und die weiteren Abstimmungsgespräche mit
dem Kreis zu informieren.
Seite 2 von Ratsdrucksache 1062-X/Z-1
Der Kreis Euskirchen (als örtlicher Sozialhilfeträger) hat mit Beschluss des Kreistages vom
11.07.2018 beschlossen:
„Der Kreistag beschließt:
1. Die Satzung vom 29.12.2004 zur Übertragung von Aufgaben der Sozialhilfe auf die kreisangehörigen Kommunen wird mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2019 aufgehoben.
2. Spätestens zum 01.01.2020 werden im Kreisgebiet drei Sozialleistungsstandorte in Euskirchen
(zuständig für Euskirchen, Weilerswist und Bad Münstereifel), Mechernich (zuständig für Mechernich und Zülpich) und Schleiden (zuständig für Schleiden, Kall, Hellenthal, Dahlem, Blankenheim
und Nettersheim) gebildet.
3. Die Verwaltung tritt mit den Kommunen in entsprechende Vorbereitungs- und Personalgespräche ein.
Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit beschlossen, 2 Gegenstimmen (DIE LINKE)“
Gem. Kreistagsbeschlussvorlage V 429/2018 sollen „im Kreisgebiet drei Standorte gebildet werden, die sich an den bereits vorhandenen Standorten des Jobcenters EU-aktiv orientieren, um so
entsprechende „Sozialleistungszentren" bilden zu können. Aufgrund der im Südkreis bereits vorhandenen und gut funktionierenden Interkommunalen Zusammenarbeit bildet zumindest vorerst
der Standort Schleiden (statt Kall) hier eine Ausnahme. Demgemäß war die ursprüngliche Idee,
die Stadt Schleiden im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Aufgabenwahrnehmung zu beauftragen, sodass sich im Ergebnis im Südkreis keine Veränderungen, insbesondere hinsichtlich der Bediensteten der Stadt Schleiden, ergeben hätten. Die hierzu notwendige
Genehmigung der Bezirksregierung wurde jedoch aus nachvollziehbaren rechtlichen Gründen bereits in entsprechenden Vorgesprächen abgelehnt. Somit muss auch für den Südkreis die Heranziehung zurückgenommen werden und die künftig dort tätigen Sachbearbeiter*innen werden - wie
in den beiden anderen Standorten - ebenfalls Bedienstete des Kreises sein.“
Ein erstes Vorbereitungs- und Personalgespräch mit dem Kreis hat bereits stattgefunden. Ein
konkreter Ablaufplan wird noch erarbeitet.
Die Verwaltung wird über den weiteren Verlauf berichten.
2. Rechtliche Würdigung
Siehe Ursprungserläuterung!
3. Finanzielle Auswirkungen und 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Siehe Ursprungserläuterung!
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Siehe Ursprungserläuterung!
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine