Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
19.09.2018
Erstellt
06.09.18, 13:17
Aktualisiert
06.09.18, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 21.08.2018
- Die Bürgermeisterin Az: 60
Nr. der Ratsdrucksache: 1194-X
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Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
19.09.2018
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Förderprogramm "Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet."
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Berichterstatter/in: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
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Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
( ) Anlagen sind beigefügt
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
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Bürgermeisterin
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1. Sachverhalt:
In RD 1072-X wurde darüber berichtet, dass das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und
Gleichstellung (MHKBG) des Landes Nordrhein-Westfalen sein Ziel zur Stärkung der Heimat
durch die Förderung von Heimatinitiativen umsetzen möchte. Die fünf Elemente der Heimatförderung – der Heimat-Scheck, der Heimat-Preis, die Heimat-Werkstatt, der Heimat-Fonds und das
Heimat-Zeugnis – wurden bereits im Frühjahr 2018 vorgestellt.
Im August 2018 wurden die Förderrichtlinien und -grundsätze des Programms und seiner fünf
Elemente vom MHKBG veröffentlicht, sodass nun eine Antragstellung möglich ist. Die Förderperiode umfasst die Jahre 2018 bis 2022, in welcher die Landesregierung voraussichtlich insgesamt
150 Millionen € zur Verfügung stellen wird.
Laut den Erläuterungen zum Landesförderprogramm sind einzelne Projekte und Maßnahmen Gegenstand der Förderung, die zur Stiftung, Stärkung und Erhalt lokaler Identität beitragen, die Gemeinschaft stärken und Menschen miteinander verbinden. Es wird das Engagement von Vereinen,
Seite 2 von Ratsdrucksache 1194-X
Organisationen, Initiativen und Kommunen zur Gestaltung der vielfältigen Heimat in NordrheinWestfalen gefördert. Außerdem können auch Investitionen in Gebäude, Plätze und den öffentlichen Raum, zur medialen Darstellung und Vermittlung von Heimatgeschichte sowie zur Inszenierung und Kenntlichmachung von Objekten, Landschaften, Wegen und Plätzen mit besonderer
lokaler und regionaler Bedeutung gefördert werden.
1.
Heimat-Scheck
Grundsätzlich förderfähig sind beispielsweise der Relaunch einer Homepage, die Organisation
einer Ausstellung, die Renovierung eines Bürgertreffs, die Herausgabe einer Publikation zur Lokalgeschichte, Schulprojekte zur Aufarbeitung der Vita einer lokal bedeutsamen Persönlichkeit
oder der lokalen Geschichte, die Anschaffung/Instandsetzung von Ausstellungsmobiliar, Wegweiser, Informationstafeln, usw.
Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen
Rechts sein. Kommunen sind nicht antragsberechtigt.
Es werden Vorhaben gefördert, die 2.000 € oder mehr förderfähige Ausgaben aufweisen. Die Vorhaben müssen bis zum 31. Dezember eines jeweiligen Jahres abgeschlossen werden. Förderanträge sollten daher möglichst früh im Jahresverlauf gestellt werden.
2.
Heimat-Preis
Mit dem Heimat-Preis befähigt die Landesregierung Gemeinden vor Ort, dass lokale Engagement
der ehrenamtlich Tätigen zu würdigen.
Zuwendungsempfänger sind die Gemeinden. Um den Preis vergeben zu können, muss sich die
Gemeinde per Ratsbeschluss dafür aussprechen. Erstmalig verliehen werden kann der Preis im
Jahr 2019. Daher sollten sich interessierte Gemeinden bestenfalls noch in 2018 inhaltlich über die
Preiskriterien vereinbaren und den erforderlichen Beschluss fassen. Auf eine Schwerpunktsetzung
wird für die Erstvergabe in 2019 verzichtet, sodass von den Gemeinden eigene Schwerpunkte vor
Ort gesetzt werden können.
3.
Heimat-Werkstatt
Förderfähig sind Projekte und Maßnahmen, die Menschen in Diskussions- und Arbeitsprozesse,
bringen, welche die Frage nach der lokalen Identität eines Viertels, Dorfes, einer Gemeinde oder
Region behandeln. Dies können beispielsweise offene Kreativwerkstätten in einem Stadt- oder
Ortsteil unter Begleitung von Künstlerinnen und Künstlern sein, die die Ergebnisse anschließend
künstlerisch im öffentlichen Raum umsetzen.
Zuwendungsempfänger sind Gemeinden oder private und gemeinnützige Organisationen; eine
Weiterleitung der Zuwendung an Dritte ist möglich.
Das Projektvolumen sollte mindestens 40.000 € betragen.
4.
Heimat-Fonds
Förderfähig sind Vorhaben, zu deren Finanzierung auch Spenderinnen und Spender motiviert
werden, um eine örtliche Identifikation mit dem Projekt zu erreichen. Konnte die Gemeinde von
privaten oder öffentlichen Mittelgebern Spenden oder Finanzbeiträge einwerben oder stellt sie
eigene Mittel zur Verfügung, stockt die Landesregierung diese Summe um einen gleichhohen Betrag auf. Der Landesanteil beträgt maximal 40.000 €. Vom 50 prozentigen Anteil der vor Ort erbracht werden muss, ist ein Eigenanteil von mindestens 10 % durch die Gemeinde zu erbringen.
Die Spenden bzw. Drittmittel und der kommunale Anteil sind verbindlich zuzusagen.
Die Vorhaben müssen einen Finanzrahmen zwischen 5.000 € und 80.000 € förderfähige Gesamtausgaben aufweisen.
Zuwendungsempfänger sind Gemeinden; die Weiterleitung an Dritte ist grundsätzlich möglich. Ein
Ratsbeschluss ist nicht erforderlich.
5.
Heimat-Zeugnis
Grundsätzlich förderfähig sind Projekte und Maßnahmen, mit denen in herausragender Weise
lokale und regionale Geschichte, Traditionen und Besonderheiten aufgearbeitet und öffentlich präsentiert werden. Dies kann beispielsweise die Zugänglichmachung und Inszenierung von heimatlichen oder historischen Fundstellen sein, die Herrichtung oder Inszenierung von historischen Gebäuden, das Erstellen von Denkmal-Pfaden durch die Gemeinde, etc.
Zuwendungsempfänger sind Gemeinden oder private und gemeinnützige Organisationen.
Das Projektvolumen muss mindestens 100.000 € betragen. Die Förderhöchstbeträge liegen bei 90
% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für Private und 80 % für Kommunen bzw. ab 2019
voraussichtlich bei 90 % für Haushaltssicherungsgemeinden. Förderungen sind auch über einen
Zeitraum von bis zu drei Jahren möglich.
Seite 3 von Ratsdrucksache 1194-X
Auf Grundlage der Ortsteilsteckbriefe liegen bereits einige Maßnahmenvorschläge im Stadtgebiet
vor. Diese und mögliche weitere Maßnahmen sollen mit den Bürgerinnen und Bürgern, Akteuren
vor Ort und der Politik abgestimmt werden. Auf die Ausführungen zu den Ortsteilsteckbriefen in
RD 1174-X wird hingewiesen.
In RD 1072-X wurde auch das bereits im Entwurf vorgestellte, aber noch nicht veröffentliche Förderprogramm der Dorferneuerung erläutert. Maßnahmen aus den Ortsteilsteckbriefen eignen sich
möglicherweise auch für eine Förderantragstellung in diesem Programm. Mit einer Veröffentlichung der Förderrichtlinien des Dorferneuerungsprogramms seitens des MHKBG wird in Kürze
gerechnet.
Ein Überblick über das Förderprogramm der Heimatinitiativen und seine Bedingungen wird ebenfalls im Amtsblatt mitgeteilt, sodass sich auch die antragsberechtigten Personen, Vereine und Organisationen über die Heimatinitiativen informieren und ggf. einen Förderantrag bei der zuständigen Bezirksregierung in Köln stellen können.
2. Rechtliche Würdigung
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel