Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
140 kB
Datum
19.09.2018
Erstellt
06.09.18, 13:17
Aktualisiert
06.09.18, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 24.08.2018
- Die Bürgermeisterin Az: 32-52-05 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 530-X/Z-2
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Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
19.09.2018
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Anfragen und Mitteilungen;
hier: Verkehrssituation in Eschweiler; Antrag der CDU-Fraktion vom 05.04.2016 – Sachstandsbericht zum erneuten Ortstermin
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Berichterstatter/in: Herr Reidenbach
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
(X)
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Ausführung bis 31.12.2018
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
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1. Sachverhalt:
Als Ergebnis zu den Beratungen im Sommer 2016 wurde der Kreis Euskirchen gebeten, mit Zustimmung der Bezirksregierung Köln die Festsetzung der Ortsdurchfahrt zu verändern. Wegen der
zusätzlichen Bebauung am Ortsende der Holzheimer Straße konnte dies entsprechend vorgenommen werden. Weiterhin wurde bei der Ortsbesichtigung 2016 festgestellt, dass die Ortstafel
weiter in Richtung Weiler a. B. bis hinter den Moselweg versetzt werden kann. Hierdurch ist die
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h früher einzuhalten, was sich positiv auf das Geschwindigkeitsniveau in diesem Bereich auswirken sollte.
Nach der Umsetzung der o. a. Maßnahmen kam es im Bereich des Ortsausgangs in Richtung
Weiler a. B. zu weiteren Veränderungen der Bebauung. Zudem haben Anwohner/innen, die dort
durch das Parken auf der Fahrbahn eine Verkehrsberuhigung erzwungen haben, beantragt, im
Seite 2 von Ratsdrucksache 530-X/Z-2
Bereich der Ortseinfahrt für eine Verkehrsberuhigung Sorge zu tragen, da zu hohe Geschwindigkeiten festzustellen seien.
Erneut durchgeführte Verkehrsmessungen ergaben jedoch grundsätzlich keinen Anlass zu Maßnahmen, da durch die abgestellten Fahrzeuge bereits eine Verkehrsberuhigung erreicht wurde.
Jedoch kam es hierdurch zu Problemen bei der Ausfahrt aus der Ebrostraße und vom Friedhofsgrundstück.
Daher wurde im Juli im Rahmen einer Verkehrsschau eine erneute Ortsbesichtigung durchgeführt.
Im Ergebnis können nun dort -aufgrund der ausgedehnten Bebauung und der Versetzung der
Ortstafel- ebenfalls wie am anderen Ortsende der K 45 Verkehrsberuhigungselemente installiert
werden.
Nachfolgend wird die Niederschrift der Verkehrsschau auszugsweise wiedergegeben:
Die Besichtigung der Örtlichkeit zeigte, dass eine beidseitige Fahrbahneinengung auf Höhe Haus
Nr. 14 möglich ist. Die Einengung aus Fahrtrichtung Weiler a. B. kann hinter der Grundstückszufahrt installiert werden, die Einengung aus Richtung Ortsmitte im Bereich des Gebäudes nach
Einmündung der Ebrostraße. Die Einschränkungen sollten zunächst provisorisch erfolgen, um ihre
Auswirkungen feststellen zu können. Die Führung der Straße lässt hier eine ausreichende und
rechtzeitige Sicht auf den Gegenverkehr zu.
Gleichzeitig liegt ein Hinweis aus der Bevölkerung vor, dass die vor Haus Nr. 12 parkenden Fahrzeuge eine gravierende Behinderung bei der Ausfahrt aus dem Parkplatz Kirche/Friedhof darstellen. Diese Auswirkung des Parkens bestätigte sich vor Ort; ein Abbiegen nach links an der Ausfahrt aus dem Parkplatz war nicht möglich. Um die Fahrbeziehungen aus/in Richtung Parkplatz
und die Sichtverhältnisse bei Einfahrt in die Kreisstraße aus Richtung Ebrostraße zu ermöglichen
bzw. zu verbessern, wird eine Ausweitung des Haltverbotes von 5,00 m zum Einmündungsbereich
der Ebrostraße in Richtung Haus Nr. 12 für erforderlich gehalten. Im Anschluss an die ersten 5,00
m ab Einmündung Ebrostraße (Gulli) ist auf einer Länge von 10 m eine Zick-Zack-Linie zu markieren, um so die Verlängerung des Haltverbotes zu verdeutlichen. Diese Strecke reicht bis hinter die
Parkplatzausfahrt Kirche/Friedhof. Daran anschließend bestehen keine Bedenken gegen ein parkendes Fahrzeug vor Haus Nr. 12. Darüber hinaus ist ein Parken im Bereich der Straßenkuppe
nicht mehr möglich.
2. Rechtliche Würdigung
Siehe Ursprungserläuterung.
3. Finanzielle Auswirkungen und 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Da der Kreis Euskirchen Straßenbaulastträger der Kreisstraße 45 (K 45) ist, ist die Maßnahme
durch den Kreis auszuführen.