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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 92 "Lethert - Am Heiden Weyher" hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
06.09.18, 13:17
Aktualisiert
06.09.18, 13:17
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 92 "Lethert - Am Heiden Weyher"
hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 92 "Lethert - Am Heiden Weyher"
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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 30.08.2018 - Die Bürgermeisterin Az: 60.2 Nr. der Ratsdrucksache: 1196-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2018 Rat 25.09.2018 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bebauungsplan Nr. 92 "Lethert - Am Heiden Weyher" hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1196-X 1. Sachverhalt: Die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum vom 23.07.2018 bis zum 24.08.2018 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB ebenfalls in diesem Zeitraum beteiligt. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sind in diesem Verfahren keine eingegangen. Die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die dazugehörigen Abwägungsbeschlüsse sind als Anlage beigefügt. Im weiteren Verfahren sind die erforderlichen Abwägungsbeschlüsse sowie der Satzungsbeschluss zu fassen. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten werden vom Antragsteller getragen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bauleitplanverfahren sind Verfahren, bei denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen werden. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: 1. Zu den in den Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst. 2. Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2515) in der z.Zt. gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 92 „Lethert – Am Heiden Weyher“ in der vorliegenden Form nebst Textteil und Begründung als Satzung beschlossen. 3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 92 „Lethert – Am Heiden Weyher“ herbeizuführen.