Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
06.09.18, 13:17
Aktualisiert
06.09.18, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 30.08.2018
- Die Bürgermeisterin Az: 60.2
Nr. der Ratsdrucksache: 1196-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
19.09.2018
Rat
25.09.2018
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bebauungsplan Nr. 92 "Lethert - Am Heiden Weyher"
hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss
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Berichterstatter/in: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1196-X
1. Sachverhalt:
Die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum vom 23.07.2018 bis zum 24.08.2018
durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 2
BauGB ebenfalls in diesem Zeitraum beteiligt.
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sind in diesem Verfahren keine eingegangen. Die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die dazugehörigen Abwägungsbeschlüsse sind als Anlage beigefügt.
Im weiteren Verfahren sind die erforderlichen Abwägungsbeschlüsse sowie der Satzungsbeschluss zu fassen.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten werden vom Antragsteller getragen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bauleitplanverfahren sind Verfahren, bei denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen
sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen werden.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
1.
Zu den in den Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB
eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst.
2.
Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung
vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2515) in der z.Zt. gültigen Fassung wird
der Bebauungsplan Nr. 92 „Lethert – Am Heiden Weyher“ in der vorliegenden
Form nebst Textteil und Begründung als Satzung beschlossen.
3.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes
Nr. 92 „Lethert – Am Heiden Weyher“ herbeizuführen.