Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
145 kB
Datum
19.09.2018
Erstellt
06.09.18, 13:17
Aktualisiert
06.09.18, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 03.09.2018
- Die Bürgermeisterin Az: 60
Nr. der Ratsdrucksache: 1199-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
19.09.2018
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in
den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Eicherscheid – Bereich Kohlstraße (Ergänzungssatzung)
Hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss
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Berichterstatter/in: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1199-X
1. Sachverhalt:
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 06.03.2018 wurde beschlossen, die planerischen Schritte zur Aufstellung einer Innenbereichssatzung gem. § 34 BauGB für die Grundstücke
Gemarkung Münstereifel, Flur 8, Flurstücke Nr. 237 und 238 – Kohlstraße einzuleiten (siehe Ratsvorlage Nr. 998-X).
Die Grundstücke werden derzeit als Parkplatzflächen genutzt und sollen künftig als Wohnbauflächen dienen.
In einem nächsten Schritt sind nun die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Der Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss ist zu fassen.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten des Bauleitplanverfahrens sind vom Antragsteller zu tragen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanverfahren handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen
abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
1.
Es wird beschlossen, das Verfahren für die Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die
Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Eicherscheid – Bereich Kohlstraße (Ergänzungssatzung) einzuleiten.
2.
Der beigefügte Entwurf der Satzung wird beschlossen.
3.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den beigefügten Entwurf der Satzung für die Dauer
eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gem. § 4 Abs. 2 BauGB
die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.