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Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Eicherscheid - Bereich Kohlstraße (Ergänzungssatzung) Hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
145 kB
Datum
19.09.2018
Erstellt
06.09.18, 13:17
Aktualisiert
06.09.18, 13:17
Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Eicherscheid - Bereich Kohlstraße (Ergänzungssatzung) 
Hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss) Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Eicherscheid - Bereich Kohlstraße (Ergänzungssatzung) 
Hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 03.09.2018 - Die Bürgermeisterin Az: 60 Nr. der Ratsdrucksache: 1199-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2018 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Eicherscheid – Bereich Kohlstraße (Ergänzungssatzung) Hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss ___________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1199-X 1. Sachverhalt: In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 06.03.2018 wurde beschlossen, die planerischen Schritte zur Aufstellung einer Innenbereichssatzung gem. § 34 BauGB für die Grundstücke Gemarkung Münstereifel, Flur 8, Flurstücke Nr. 237 und 238 – Kohlstraße einzuleiten (siehe Ratsvorlage Nr. 998-X). Die Grundstücke werden derzeit als Parkplatzflächen genutzt und sollen künftig als Wohnbauflächen dienen. In einem nächsten Schritt sind nun die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Der Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss ist zu fassen. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten des Bauleitplanverfahrens sind vom Antragsteller zu tragen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanverfahren handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: 1. Es wird beschlossen, das Verfahren für die Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Eicherscheid – Bereich Kohlstraße (Ergänzungssatzung) einzuleiten. 2. Der beigefügte Entwurf der Satzung wird beschlossen. 3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den beigefügten Entwurf der Satzung für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.