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Beschlussvorlage (Fällung eines Nussbaumes am Feuerwehrgerätehaus in Eschweiler)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
89 kB
Datum
12.09.2018
Erstellt
06.09.18, 13:17
Aktualisiert
06.09.18, 13:17
Beschlussvorlage (Fällung eines Nussbaumes am Feuerwehrgerätehaus in Eschweiler) Beschlussvorlage (Fällung eines Nussbaumes am Feuerwehrgerätehaus in Eschweiler)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 29.08.2018 - Die Bürgermeisterin Az: Nr. der Ratsdrucksache: 1203-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel 12.09.2018 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Fällung eines Nussbaumes am Feuerwehrgerätehaus in Eschweiler __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Lanzerath/Herr Jonen __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Forst ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1203-X 1. Sachverhalt: In der Ortschaft Eschweiler ist die Liegenschaft, Flur 3, Flurstück 129 im städtischen Eigentum. Auf dem Grundstück befinden sich das Feuerwehrgerätehaus und ein Spielplatz. In direkter Nähe zum Gebäude (7 m) und zu einem Wohnhaus (5 m) steht ein ca. 15 m hoher Nussbaum. Die Zuwegung zum Kinderspielplatz verläuft in einem Abstand von 2 m zum Laubgehölz. Der Baum weist in einer Höhe von 1 m Meter eine Zwieselbildung auf, wobei sich zwei Stämmlinge mit einem Durchmesser von 40 bis 50 cm gebildet haben. Einer der Stämme wurde vor geraumer Zeit extrem beschädigt, was man erkennen kann an einer neu gebildeten Rinde (Kallus), auf ca. 80 cm² Fläche. In der Mitte der neu gebildeten Rinde hat der Stamm eine Einfaulung von 20 cm Tiefe, was ca. 50 % des Stammdurchmessers ausmacht. Mittels eingehender Untersuchung (Resistograph) kann das Ausmaß der Schädigung genauer bewerte werden (Kosten von ca. 400 €). Aufgrund der starken Neigung des Stämmling zum Gebäude der Feuerwehr wäre als Weiteres eine Kronensicherung erforderlich (Kosten von ca. 400 €). Kurzfristig müsste man ca. 800 € investieren, wobei nach einigen Jahren weitere eingehende Untersuchungen erforderlich wären (fortlaufender Zersetzungsprozess im Stamm). Es wird davon abgeraten, ausschließlich den geschädigten Stamm zu entfernen, da sich an der Schnittstelle erneut eine Faulstelle bilden würde. Die Holzzersetzung würde in das Holz des gesunden Stämmling übergehen. Insofern regt die Verwaltung an, den Baum zu fällen. 2. Rechtliche Würdigung Keine 3. Finanzielle Auswirkungen Es fallen ausschließlich interne Lohn- u. Gerätekosten an. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, den Nussbaum zu entfernen und auf dem Spielplatz eine Ersatzbepflanzung vorzunehmen.