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Beschlusstext (Jahresabschluss Rede)

Daten

Kommune
Titz
Größe
159 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
12.07.18, 18:01
Aktualisiert
12.07.18, 18:01
Beschlusstext (Jahresabschluss Rede) Beschlusstext (Jahresabschluss Rede) Beschlusstext (Jahresabschluss Rede) Beschlusstext (Jahresabschluss Rede)

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Inhalt der Datei

Rede zur Einbringung des Jahresabschlusses 2017 (im Rahmen der Sitzung des Titzer Gemeinderats am 5. Juli 2018; es gilt das gesprochene Wort) Meine sehr geehrten Damen, meine Herren, mit Blick auf die prall gefüllte Tagesordnung der heutigen Ratssitzung und den uns vermutlich gemeinsam verbindenden Wunsch, uns nach einem langen und arbeitsreichen ersten Halbjahr 2018 unmittelbar nach der Ratssitzung in eine wohlverdiente Sommerpause zurückziehen zu können, möchte ich die Jahresrechnung mit einem eher überschaubar langen Redebeitrag einbringen. Das kann gelingen, wenn ich den Blick nur auf die ganz wesentlichen Eckdaten richte – zur Unterstützung habe ich mit dem Ziel, meine Ausführungen zu straffen, wesentliche Fakten auf wenige Folien gebracht, die Ihnen mit der Niederschrift der heutigen Ratssitzung auch noch zugehen werden: Vor knapp anderthalb Jahren, am 2. Februar 2017, hat der Gemeinderat den Haushalt für das Jahr 2017 beschlossen. Dieser Haushaltsplan schloss mit einem geplanten Defizit in einer Höhe von knapp 918.000 Euro ab. Der Jahresabschluss, den ich Ihnen heute vorlege, weist dagegen – und dies ist höchst erfreulich – einen Überschuss aus, und zwar einen in einer Höhe von rund 300.000 Euro. Im Laufe des Haushaltsvollzugs ist es also gelungen, gegenüber den Plandaten eine Verbesserung von mehr als 1,2 Mio. Euro zu erzielen; die wesentlichen Gründe hierfür kann ich benennen. Aber zunächst ein Blick zurück auf den Gesamtzeitraum Titzer Haushalte seit der Einführung des NKF im Jahr 2006. Sie erkennen, dass es lediglich in den Jahren 2006 und 2007 gelang, positive Jahresergebnisse zu erzielen. Es waren die Jahre  vor der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise – diese begann im Herbst 2008,  vor der Delegationsrücknahme bzw. Zentralisierung der SGB-II-Leistungen durch den Kreis Düren, verbunden mit enormen Zahllasten für die 13 Städte und Gemeinden im Kreis Düren mit vergleichbar intakten Sozialstrukturen – dies geschah 2010,  vor der Änderung der Gemeindefinanzierung mit der Ausweitung des Soziallastenansatzes und der Spreizung der Hauptansatzstaffel (Stichwort Einwohnerveredelung) – dies erfolgte 2011,  ganz generell auch vor den immensen Steigerungen der allgemeinen Kreisumlage, besonders aber der differenziert erhobenen Jugendamtsumlage (insbesondere diese dürfte wegen der Entwicklungen im Kindergartenbereich tendenziell weiter und zwar deutlich steigen), in den Jahren insbesondere seit 2014,  und, dies ist uns allen noch in Erinnerung, vor dem Beginn der Flüchtlingskrise, einsetzend im Herbst 2015. Und trotz all dieser Fallstricke für kommunale Haushalte – Sie alle wissen, dass ich darauf regelmäßig bei der Einbringung der Haushaltsplanentwürfe eingehe (und dies ist der Grund, warum ich diese – Ihnen bekannten – Ausführungen heute nicht wiederhole) – darf ich für unsere Verwaltung heute ein positives Jahresergebnis 2017 verkünden. Das tue ich gerne – insbesondere auch deshalb, weil es – bei all den positiven Entwicklungen unserer Gemeindeentwicklung, im Bereich der Schulen, der Kindergärten, der Feuerwehr, der Baugebiete, der Nahversorgung, usw. – mir persönlich stets ein Anliegen war und ist, generationengerechte Haushalte zu verwalten. Insofern freut es mich sehr, dass wir heute erstmals ein nennenswert oberhalb der Nulllinie liegendes Jahresergebnis einbringen können. Die erfreuliche Entwicklung wird auch über den Plan-/Ist-Vergleich der vergangenen Jahre deutlich: Sie erkennen nicht nur die erstmals seit 2007 grün dargestellte Zahl in der „Ist-Spalte“; Sie erkennen weiter rechts auch, dass die tatsächliche Verbesserung gegenüber der Haushaltsplanung – mit mehr als 1,2 Mio. Euro – nie besser war als aktuell. Überhaupt: In sechs der letzten acht Jahre waren die Rechnungsergebnisse besser als die Plandaten. Dies zeigt, dass meine Verwaltung den Ihnen längst bekannten Satz „Haushaltsermächtigung stellt keine Ausgabeverpflichtung dar!“ ernsthaft lebt und unterjährig permanent Verbesserungen im Haushaltsvollzug anstrebt. Offensichtlich mit Erfolg. Allerdings: Ich würde gerne die Euphorie derjenigen bremsen, die angesichts des guten Jahresergebnisses frohlocken, die Landgemeinde hätte ihr Haushaltsproblem gelöst, jetzt sei es an der Zeit, freiwillige Ausgaben oder nicht notwendige Leistungen zu tätigen – oder aber auf breiter Front die Steuern zu senken. Denn einerseits kennen wir die Entwicklung der Umlagehaushalte, z.B. des Kreises, nicht. Und andererseits ist uns allen nicht bekannt, ob und wie sich die Gemeindefinanzierung des Landes in den kommenden Jahren verändert. Daher ist weiterhin Maßhalten angesagt. Zu den wesentlichen Veränderungen im Haushaltsvollzug: Positiv beeinflusst wird das Rechnungsergebnis von steigenden Gewerbesteuereinnahmen und einem erhöhten Anteil unserer Gemeinde an der Einkommensteuer des Landes. Dies hat jedoch – Sie wissen dies – auch seine Schattenseiten: Die erfreuliche Entwicklung bei der Gewerbesteuer hat unsere diesjährige Schlüsselzuweisung des Landes sehr deutlich schrumpfen lassen, die Einkommensteuer wird – als Folge unserer Gemeindeentwicklung – voraussichtlich dauerhaft hoch sein und weiter steigen, so dass wir auch in den kommenden Jahren die Auswirkungen auf die Gemeindefinanzierung zu beachten haben werden. Unterjähriges Sparen hat die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – in der Summe handelt es sich um 38 Positionen mit teils erheblichem Volumen – um mehr als 220.000 Euro sinken lassen; übrigens auch als Folge von zielgerichtet vorgenommenen Investitionen, z.B. im energetischen Sektor. Über den Kreis Düren erhielt die Gemeinde in Vorjahren zu viel gezahlte Umlage des Landschaftsverbands Rheinland zurück – ein klassischer Einmaleffekt. Beitragsverbesserungen der Wasserverbände werden helfen, die Abwassergebühren konstant zu halten oder leicht zu senken. Das ist gut für den Gebührenhaushalt, stellt aber keine strukturelle Verbesserung für den allgemeinen Gemeindehaushalt dar. Das KiBizRettungspaket der neuen Landesregierung und der erweiterte Kindergarten Zauberwelt hat uns einen erhöhten Betriebskostenzuschuss beschert. Und in der Gegenüberstellung von Haushaltsverbesserungen und Ergebnisverschlechterungen gab es negative Salden bei der Kostensituation für Asylbewerber bzw. Kriegsflüchtlingen sowie in der Abwicklung eines Verwaltungsstreitverfahrens zu einer Erschließungsmaßnahme für das Gewerbegebiet Ameln. Damit kennen Sie auch schon die wesentlichen Veränderungen gegenüber der Haushaltsplanung und damit auch die Ursachen für das deutlich verbesserte Jahresergebnis. Wie gesagt: Kein Grund zur Entwarnung. Dies soll auch die nachfolgende Folie verdeutlichen: Seit der NKF-Einführung ist unser Eigenkapital von ursprünglich mehr als 29,1 Mio. Euro bis einschließlich 2016 um mehr als 6,8 Mio. Euro gesunken. Über den aktuellen Jahresabschluss haben wir diese negative Entwicklung zwar stoppen, aber nicht wesentlich umkehren können. Die gelbe Säule des Jahres 2017 endet zwar etwas höher als die grüne des Vorjahres. Von der Eigenkapitalausstattung vergangener Jahre sind wir aber weiterhin weit entfernt. Was passiert nun mit dem Jahresüberschuss? Dieser führt dazu, dass wir unsere Ausgleichsrücklage wieder darstellen können; bei dieser Ausgleichsrücklage handelt es sich um eine durch den Gesetzgeber vorgesehene Eigenkapitalposition „neben“ der allgemeinen Rücklage. Faktisch existierte eine solche Ausgleichsrücklage mit der NKF-Einführung im Jahr 2006; zur Deckung von damaligen Fehlbeträgen wurde diese Ausgleichsrücklage aber bis zum Jahr 2010 verbraucht. Ihrem Namen entsprechend, hat die Ausgleichsrücklage die Aufgabe, bei evtl. Fehlbeträgen in kommenden Jahren wieder in Anspruch genommen bzw. verwendet zu werden. Ein Einsatz von Mitteln dieser Rücklage bleibt übrigens bei der Berechnung der „5-%Hürde“ unberücksichtigt – dieses 5-%-Kriterium nämlich orientiert sich allein an der Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage. Praktische Folge des Jahresüberschusses ist also, dass dieser den „Puffer“ bis zum Haushaltssicherungskonzept entsprechend um 300.000 Euro erhöht. Meine sehr geehrten Damen, meine Herren, ich danke den Damen und Herren unserer Finanzabteilung für die Erstellung des Jahresabschlusses, der mittlerweile, so meine ich es feststellen zu können, eine hohe Qualität und einen hohen Standard erreicht hat. Und den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses wünsche ich gute Beratungen bei der Prüfung des vorliegenden Werks, dass ich gerne für die Verwaltung eingebracht habe. Vielen Dank dafür, dass Sie mir zugehört haben.