Daten
Kommune
Titz
Größe
311 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
12.07.18, 18:01
Aktualisiert
12.07.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Öffentliche
Niederschrift
Gremium
29. Sitzung am 05.07.2018
Rat
Sitzungsort
Sitzungsdauer (von / bis)
Bürgersaal des Rathauses Titz, Landstr. 4,
(19:00 Uhr / 21:01 Uhr)
Anwesend:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
26.
Bürgermeister
1. Stellv. Bürgermeister
2. Stellv. Bürgermeister
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreterin
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Jürgen Frantzen
Dieter Tambour
Friederich Schüller
Franz-Hubert Becker
Tim Breuer
Detlef Cremer
Andreas Dering
Konrad Dreesen
Artur Faulhammer
Hans-Willi Gilles
Hermann-Josef Göbbels
Ulrich Goebbels
Hans-Dieter Herf
Wilhelm Hintzen
Robert Holzportz
Dagmar Kalugin
Andreas Leßenich
Thomas Leßenich
Wolfgang Müller
Philipp Renker
Clemens Roßbach
Norbert Schiffer
Wolfgang Schnitzler
Hubert Sieben
Christian Waldrich
Hartmut Wasserberg
Ferner anwesend:
Beigeordneter
Gemeindeverwaltungsrat
Gemeindeamtsrat
Verwaltungsfachwirt
GemeindeinspektorAnwärterin
Verwaltungsangestellter
Stephan Muckel
Michael Müller
Michael Dahlem
Michael Biermanns
Lisa Weckauf
Andreas Bräuer
-2-
Nicht anwesend:
Gemeindevertreter
Stefan Melzener
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit des Rates fest. Zudem begrüßt er Herrn Volker Uerlings von der Presse.
Einstimmig wird Verwaltungsangestellter Andreas Bräuer zum Schriftführer bestellt.
Der Bürgermeister verweist auf die nachversandten Sitzungsunterlagen und schlägt vor, die
Tagesordnung um diese zu ergänzen. Zudem schlägt er vor, den bisherigen Tagesordnungspunkt 21 „Energetische Sanierung und Modernisierung der PRIMUS-Schule der Gemeinde
Titz; hier: Auftragsvergaben im Rahmen des 3. und 4. Bauabschnittes“ (Vorlage Nr. 66/2018)
abzusetzen und in einer Sondersitzung des Rates am 12. Juli 2018 um 19:00 Uhr, zu der er
mündlich bereits einlädt, zu beraten. Die schriftliche Ratseinladung werde zeitnah nachgereicht.
Nachdem gegen diese Änderungen keine Bedenken bestehen, ergibt sich folgende Tagesordnung:
Tagesordnung:
I.
Öffentlicher Teil
Punkt 1.
Fragestunde für Einwohner
Punkt 2.
Besetzung des Ausschusses für Jugend, Kultur, Soziales,
Schule und Sport
85/2018
Punkt 3.
Wahl und Verpflichtung einer Ortsvorsteherin/eines Ortsvorstehers für die Ortschaft Spiel (inkl. Sevenich, NeuSpiel und Spieler Mühle)
87/2018
Punkt 4.
Verkehrsberuhigung Prämienstraße in der Ortschaft Ameln;
hier: Bürgeranregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW
80/2018
Verkehrsberuhigung Prämienstraße in der Ortschaft Ameln;
hier: Bürgeranregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW
80/2018
1. Ergänzung
29. Sitzung des Rates vom 05.07.2018
Seite 2
-3Punkt 5.
16. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Titz 65/2018
(u.a. Rücknahme von gewerblichen Flächen an der BAB 44,
Ausweisung einer Sondergebietsfläche für den Standort
der Feuerwehr und des Bauhofs); hier:
a) Beschluss über die Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB
b) Beschluss über die Anregungen im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB
c) Beschluss über den Flächennutzungsplan
d) Beschluss über die Beantragung der Genehmigung des
Flächennutzungsplanes gemäß § 6 BauGB
Punkt 6.
Bebauungsplan Titz Nr. 33 (Ortslage Titz, gelegen im Bereich Mörickestraße und Zur Düppelsmühle);
hier: Beschluss einer Planungsvariante
Punkt 7.
Bebauungsplan Titz Nr. 36, Ortslage Titz, gelegen im Be70/2018
reich der Landstraße (Ortsausgang Titz in Richtung Jackerath); hier:
a) Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes
b) Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
61/2018
Bebauungsplan Titz Nr. 36, Ortslage Titz, gelegen im Be70/2018
reich der Landstraße (Ortsausgang Titz in Richtung Ja1. Ergänckerath); hier:
zung
a) Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes
b) Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Punkt 8.
Nahversorgungs- und Wohngebietsentwicklung in Rödingen, gelegen im Bereich der Kroschstraße und der Landwehr (Bebauungsplan Titz Nr. 39);
hier: Aufstellungsbeschluss
88/2018
Punkt 9.
Bebauungsplan Titz Nr. 39, Ortsteil Rödingen, gelegen im
Bereich der Kroschstraße und Landwehr;
hier: Satzung über eine Veränderungssperre
89/2018
Punkt 10.
Abrundungssatzung in der Gemeinde Titz für die Ortslage
Ralshoven
81/2018
Punkt 11.
Abrundungssatzung in der Gemeinde Titz für die Ortslage
Gevelsdorf
82/2018
Punkt 12.
Brandschutzbedarfsplanung der Gemeinde Titz
62/2018
Brandschutzbedarfsplanung der Gemeinde Titz
62/2018
1. Ergänzung
68/2018
Punkt 13.
Neubau des Feuerwehr- und des Bauhofstandorts in Titz;
hier: Vorstellung der Planung
29. Sitzung des Rates vom 05.07.2018
Seite 3
-4Punkt 14.
Jahresabschluss der Gemeinde Titz 2017
57/2018
Punkt 15.
Vorstellung von Projekten der Wasserverbände in der Gemeinde Titz
83/2018
Punkt 16.
Kreisweites Gewerbeflächenkonzept des Kreises Düren;
hier: Finalisierung des Konzepts
77/2018
Punkt 17.
Anfragen und Mitteilungen
Anfragen
Mitteilungsvorlagen der Verwaltung
o
Anwohnerinformationsveranstaltung zum Baugebiet
Titz 29 (Ortslage Titz, „Hinter den Gärten“) im Kontext der Erschließungsarbeiten zum 2. Bauabschnitt
63/2018
o
Einziehung einer Verkehrsfläche in der Gemarkung
Rödingen, Flur 25, Flurstück 33 (in der Verbindung
zwischen Rödingen und Kalrath)
71/2018
o
Kindergartenlandschaft in der Gemeinde Titz;
hier: Einstellung von Zuschüssen an freie Träger
72/2018
o
Einführung der Ehrenamtskarte in der Gemeinde
Titz;
hier: Aktueller Sachstand
73/2018
o
Auswirkungen des § 12 Landesgleichstellungsgeset- 74/2018
zes für aktuelle und zukünftige Gremienbesetzungen
der Gemeinde Titz
o
Änderung des Landesentwicklungsplans NRW;
hier: Aktueller Sachstand des Verfahrens
76/2018
o
Abschlussbetriebsplan für den Quarzkies- und
Quarzsandtagebau Noah (südlich der Ortslage Titz)
78/2018
o
Abschlussbetriebsplan für den Quarzkies- und
Quarzsandtagebau Noah (südlich der Ortslage Titz)
o
Erstellung des Generalentwässerungsplans für die
Ortschaft Opherten und einen Teil der Ortschaft Titz
78/2018
1. Ergänzung
79/2018
o
Sitzungskalender 2019
86/2018
weitere Mitteilungen
29. Sitzung des Rates vom 05.07.2018
Seite 4
-5I.
Öffentlicher Teil
Punkt 1.
Fragestunde für Einwohner
Vor Beginn der Ratssitzung liegen der Gemeindeverwaltung zwei eingereichte
Fragen von Frau Sylvia Wego und Herrn Thomas Wego vor. Mit diesen wird zum
einen danach gefragt, was man gegen LKW und Traktoren unternehmen könne,
die mit laufenden Motoren auf der Straße abgestellt würden, während die Fahrer einkaufen gingen. Zum anderen wird danach gefragt, was man dagegen tun
könne, dass Privateinfahrten regelmäßig von Kunden der umliegenden Einkaufsmöglichkeiten zugeparkt werden.
Gemeindeverwaltungsrat Michael Müller erklärt, dass die Gemeindeverwaltung
alle Betroffenen darum bitten würde, Kennzeichen aufzuschreiben und Fotos zu
machen und diese der Verwaltung mitzuteilen. Zudem würde das Ordnungsamt
in Zusammenarbeit mit der Polizei die Ermittlungen zum Verhängen von Bußgeldern aufnehmen. Verwarnungsgelder würden dann unter Angabe des Namens des Zeugen ausgesprochen. Zudem seien die Verkehrsüberwachungskräfte zu sensibilisieren, den Bereich verstärkt in ihre Routenplanung aufzunehmen.
Im Anschluss stellen einige weitere Anwohner verschiedene und vorab nicht an
die Gemeindeverwaltung herangetragene Fragen zur Verkehrssituation in der
Prämienstraße, die im Wesentlichen an die im Ausschuss für Bauen, Planen
und Umwelt geführte Diskussion anknüpfen und sich inhaltlich vor allem mit
den Themen Schmutz- und Lärmbelastung, Rettungswege, Parkplatzsituation,
Unfallgefahr, Geschwindigkeitsreduzierung und Schutz des querenden Fußgängerverkehrs im Ortsteil Ameln beschäftigen. Diese Fragen werden vom Bürgermeister, weiteren Beschäftigten der Gemeindeverwaltung sowie im speziellen
Fall einer Einzelfrage von Herrn Gemeindebrandinspektor Stephan Giesen beantwortet.
Punkt 2.
Besetzung des Ausschusses für Jugend, Kultur, Soziales,
Schule und Sport
85/2018
Es werden keine Fragen zum Tagesordnungspunkt gestellt.
Der Rat der Gemeinde Titz beschließt einstimmig, die von der Katholischen Kirche benannte Vertreterin, Frau Birgit Schmidt, als ständiges Mitglied sowie als
Nachfolgerin von Frau Hildegard Storch mit beratender Stimme in den Ausschuss für Jugend, Kultur, Soziales, Schule und Sport zu berufen. Die Mitwirkung bleibt auf Gegenstände des Schulausschusses beschränkt.
Punkt 3.
Wahl und Verpflichtung einer Ortsvorsteherin/eines Ortsvorstehers für die Ortschaft Spiel (inkl. Sevenich, NeuSpiel und Spieler Mühle)
87/2018
Gemeindevertreter Robert Holzportz schlägt vor, die Wahl und Verpflichtung
einer neuen Ortsvorsteherin/eines neuen Ortsvorstehers für die Ortschaft Spiel
(inkl. Sevenich, Neu-Spiel und Spieler Mühle) auf die kommende Sitzungsrunde
zu vertagen.
Es werden keine weiteren Fragen zum Tagesordnungspunkt gestellt.
Die Wahl einer neuen Ortsvorsteherin/eines neuen Ortsvorsteher für die Ortschaft Spiel (inkl. Sevenich, Neu-Spiel und Spieler Mühle) wird auf die kommende Sitzungsrunde vertagt. Angelegenheiten, die die Ortschaft Spiel betref29. Sitzung des Rates vom 05.07.2018
Seite 5
-6fen, werden bis dahin gemeinsam zwischen dem Bürgermeister, seinen beiden
Stellvertretern und der Verwaltung koordiniert.
Punkt 4.
Verkehrsberuhigung Prämienstraße in der Ortschaft Ameln;
hier: Bürgeranregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW
80/2018
Verkehrsberuhigung Prämienstraße in der Ortschaft Ameln;
hier: Bürgeranregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW
80/2018
1. Ergänzung
Gemeindevertreter Friederich Schüller erklärt, dass die SPD-Fraktion geschlossen für einen Rückbau der provisorischen Verkehrsberuhigung stimmen werde.
Gemeindevertreterin Dagmar Kalugin kündigt an, sich selbst der Stimme zu
enthalten und bittet die Verwaltung für den Fall, dass der Gemeinderat einen
Ausbau beschließt, darum, die Anwohner vor Baubeginn zu informieren. Bürgermeister Jürgen Frantzen sagt zu, diesen Wunsch aufzugreifen.
Gemeindevertreter Hartmut Wasserberg betont, dass er gegen einen Endausbau stimmen werde, da es ihm auf die durch Lärm- und Staubbelastungen
(auch hinsichtlich des Bremsenabriebs und möglicher Feinstäube) beeinträchtigte Gesundheit der Anwohner ankomme, die er durch die Maßnahme gefährdet sehe.
Gemeindevertreter Andreas Lessenich erklärt, dass sich die Fraktion Bündnis
90/DIE GRÜNEN für die Beibehaltung der Verkehrsberuhigung, also einen Ausbau des Provisorums, aussprechen werde.
Gemeindevertreter Detlef Cremer stimmt dem zu und betont, dass die Verkehrsberuhigung in Ameln Wirkung zeige. Er befürwortet einen Endausbau,
wenn dieser sauber und funktionell umgesetzt werde.
Gemeindevertreter Robert Holzportz betont, dass die CDU-Fraktion geschlossen
hinter einem Endausbau stehe, da das Provisorium bereits zu einer deutlichen
Verkehrsberuhigung geführt habe und es zudem keine neuen Erkenntnisse seit
dem damaligen Ratsbeschluss gebe. Er stellt zudem den Antrag, den aktuellen
Beschlusstext dahingehend abzuändern, dass ein Endausbau möglichst noch in
2018 stattfinden solle, um einer weiteren Schmutzbelastung entgegenzuwirken.
Bürgermeister Jürgen Frantzen schlägt vor, im ersten Schritt grundsätzlich über
den Ausbau abzustimmen und im zweiten Schritt über den konkretisierenden
Antrag der CDU-Fraktion zu entscheiden, die bauliche Umsetzung ggf. bereits
im Herbst 2018 vorzunehmen. Hiergegen bestehen keine Bedenken.
Es werden keine weiteren Fragen zum Tagesordnungspunkt gestellt.
Der Gemeinderat beschließt mit zwölf Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, einer JaStimme der W.I.R.-Fraktion, zwei Ja-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/DIE
GRÜNEN sowie einer Ja-Stimme des Bürgermeisters bei acht Nein-Stimmen der
SPD-Fraktion sowie einer Nein-Stimme des Gemeindevertreters Hartmut Wasserberg und einer Enthaltung der W.I.R.-Fraktion, das derzeitige Provisorium
über bauliche Maßnahmen (Verbreiterung des Bürgersteigs) in eine endgültige
Lösung umzuwandeln.
Des Weiteren beschließt der Gemeinderat mit zwölf Ja-Stimmen der CDU29. Sitzung des Rates vom 05.07.2018
Seite 6
-7Fraktion, einer Ja-Stimme des Bürgermeisters, zwei Ja-Stimmen der Fraktion
Bündnis 90/DIE GRÜNEN, einer Ja-Stimme der W.I.R.-Fraktion sowie einer JaStimme von Gemeindevertreter Hartmut Wasserberg, bei einer Nein-Stimme
der SPD-Fraktion, sieben Enthaltungen der SPD-Fraktion und einer Enthaltung
der W.I.R.-Fraktion, die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, die Maßnahme bereits in 2018 umzusetzen.
Punkt 5.
16. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Titz 65/2018
(u.a. Rücknahme von gewerblichen Flächen an der BAB 44,
Ausweisung einer Sondergebietsfläche für den Standort
der Feuerwehr und des Bauhofs); hier:
a) Beschluss über die Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB
b) Beschluss über die Anregungen im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB
c) Beschluss über den Flächennutzungsplan
d) Beschluss über die Beantragung der Genehmigung des
Flächennutzungsplanes gemäß § 6 BauGB
Es werden keine Fragen zum Tagesordnungspunkt gestellt.
Der Rat der Gemeinde Titz beschließt einstimmig, die folgenden Beschlüsse zu
fassen:
a) Auf die als Anlage beigefügten Anregungen mit Stellungnahmen der Verwaltung und Beschlussempfehlungen (Abwägungsprotokolle) im Rahmen
der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und
der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird verwiesen.
b) Auf die als Anlage beigefügten Anregungen mit Stellungnahmen der Verwaltung und Beschlussempfehlungen (Abwägungsprotokolle) im Rahmen
der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird verwiesen.
c) Die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz für die
Ortslage Titz wird beschlossen.
d) Die Genehmigung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6
BauGB ist bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen.
Punkt 6.
Bebauungsplan Titz Nr. 33 (Ortslage Titz, gelegen im Bereich Mörickestraße und Zur Düppelsmühle);
hier: Beschluss einer Planungsvariante
61/2018
Es werden keine Fragen zum Tagesordnungspunkt gestellt.
Der Rat der Gemeinde Titz beschließt mit vier Nein-Stimmen der SPD-Fraktion,
für den Bebauungsplan Titz Nr. 33 (Ortslage Titz, gelegen im Bereich Mörickestraße und Zur Düppelsmühle) die Planungsvariante 7.
Ferner bittet der Rat der Gemeinde Titz die Verwaltung, das Bauleitplanverfahren mit dieser Planungsvariante fortzusetzen.
29. Sitzung des Rates vom 05.07.2018
Seite 7
-8Punkt 7.
Bebauungsplan Titz Nr. 36, Ortslage Titz, gelegen im Be70/2018
reich der Landstraße (Ortsausgang Titz in Richtung Jackerath); hier:
a) Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes
b) Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Bebauungsplan Titz Nr. 36, Ortslage Titz, gelegen im Be70/2018
reich der Landstraße (Ortsausgang Titz in Richtung Ja1. Ergänckerath); hier:
zung
a) Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes
b) Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Es werden keine Fragen zum Tagesordnungspunkt gestellt.
Der Rat der Gemeinde Titz beschließt einstimmig, die folgenden Beschlüsse zu
fassen:
a) Die Aufstellung des Bebauungsplanes Titz Nr. 36, Ortslage Titz, gelegen im
Bereich der Landstraße (Ortsausgang Titz in Richtung Jackerath), im beschleunigten Verfahren wird gemäß § 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB beschlossen.
b) Der Entwurf des Bebauungsplanes Titz Nr. 36, Ortslage Titz, gelegen im
Bereich der Landstraße (Ortsausgang Titz in Richtung Jackerath), ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Des Weiteren ist die Beteiligung der Behörden sowie
sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a
BauGB durchzuführen.
Punkt 8.
Nahversorgungs- und Wohngebietsentwicklung in Rödingen, gelegen im Bereich der Kroschstraße und der Landwehr (Bebauungsplan Titz Nr. 39);
hier: Aufstellungsbeschluss
88/2018
Verwaltungsfachwirt Michael Biermanns erläutert das Ziel des Bebauungsplans
Titz Nr. 39, einen Nahversorger mit einer Verkaufsfläche von unter 800 qm mit
flankierender Wohnbebauung zu ermöglichen. Da die Umsetzung dieses Vorhabens jedoch aufgrund der Veräußerung einer Fläche durch einen Grundstückseigentümers an eine Wohnungsbaugesellschaft ggf. gefährdet werde, prüfe die
Gemeindeverwaltung aktuell die Wahrnehmung des gemeindlichen Vorkaufsrechts für die betreffende Fläche. Zeitgleich plane die Gemeindeverwaltung,
eine Veränderungssperre vorzulegen, die über die Dauer von zwei Jahren ggf.
bestehende Planungsvorhaben Dritter, die gemeindlichen Entwicklungszielen
entgegen stünden, verhindern könne.
Gemeindevertreter Friederich Schüller betont, dass die SPD-Fraktion das Vorhaben, einen Nahversorger für den Ort Rödingen anzusiedeln, sehr begrüße.
Es werden keine weiteren Fragen zum Tagesordnungspunkt gestellt.
Der Rat der Gemeinde Titz beschließt einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplans Titz Nr. 39 (Ortslage Rödingen) gelegen im Bereich der Kroschstraße
und Landwehr, zur Wohnbauentwicklung und Nahversorgung.
29. Sitzung des Rates vom 05.07.2018
Seite 8
-9Punkt 9.
Bebauungsplan Titz Nr. 39, Ortsteil Rödingen, gelegen im
Bereich der Kroschstraße und Landwehr;
hier: Satzung über eine Veränderungssperre
89/2018
Der Bürgermeister verweist auf die zum vorherigen Tagesordnungspunkt durch
die Verwaltung vorgetragenen Erläuterungen.
Gemeindevertreter Hermann-Josef Göbbels erkundigt sich, ob dem Veräußerer
der Fläche durch die Veränderungssperre monetäre Nachteile ent-stehen. Der
Bürgermeister verneint dies, jedenfalls hinsichtlich gemeindlicher bzw. öffentlicher Ansprüche; ob es privatrechtliche Nachteile des Veräußerers im Binnenverhältnis zum Grundstückskäufer gebe, entziehe sich seiner Kenntnis.
Es werden keine weiteren Fragen zum Tagesordnungspunkt gestellt.
Der Rat der Gemeinde Titz fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die Satzung über die Veränderungssperre gemäß §§ 14 Baugesetzbuch
(BauGB) für den Bereich des Bebauungsplanes Titz Nr. 39 (Ortslage Rödingen),
gelegen im Bereich der Kroschstraße und Landwehr, wird beschlossen.
Punkt 10.
Abrundungssatzung in der Gemeinde Titz für die Ortslage
Ralshoven
81/2018
Gemeindevertreter Hermann-Josef Göbbels betont, dass er sich für den Ort
Ralshoven noch weitere Möglichkeiten gewünscht hätte. Nichts desto trotz werde er der Verwaltungsvorlage zustimmen.
Es werden keine weiteren Fragen zum Tagesordnungspunkt gestellt.
Der Rat der Gemeinde Titz beschließt einstimmig, die folgenden Beschlüsse zu
fassen:
1.
2.
Punkt 11.
Die der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügte Einschätzung des Planungsbüros VDH GmbH Projektmanagement zur Einbeziehung von Flächen in den
Innenbereich für die Ortschaft Ralshoven wird zur Kenntnis genommen.
Die Einbeziehung des südlichen Bereichs der Prüffläche 2 (Dreherei) wird
gemäß § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 1 BauGB im Rahmen einer Klarstellungssatzung für die Ortschaft Ralshoven beschlossen.
Abrundungssatzung in der Gemeinde Titz für die Ortslage
Gevelsdorf
82/2018
Es werden keine Fragen zum Tagesordnungspunkt gestellt.
Der Rat der Gemeinde Titz beschließt einstimmig, die folgenden Beschlüsse zu
fassen:
1. Die der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügte Einschätzung des Planungsbüros VDH Projektmanagement GmbH zur Einbeziehung von Flächen in den
Innenbereich für die Ortschaft Gevelsdorf wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Einbeziehung der Prüffläche 1 (Walrafstraße) und der Prüffläche 2 (Erkelenzer Straße 7) wird gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB im Rahmen
einer Klarstellungssatzung für die Ortschaft Gevelsdorf beschlossen.
3. Von einer Einbeziehung der Prüffläche 3 (Wechselpfad) wird Abstand genommen.
29. Sitzung des Rates vom 05.07.2018
Seite 9
- 10 -
Punkt 12.
Brandschutzbedarfsplanung der Gemeinde Titz
62/2018
Brandschutzbedarfsplanung der Gemeinde Titz
62/2018
1. Ergänzung
Bürgermeister Jürgen Frantzen begrüßt Gemeindebrandinspektor Stephan
Giesen, dem vom Rat einstimmig Rederecht erteilt wird, und erteilt diesem sodann das Wort. Gemeindebrandinspektor Stephan Giesen bedankt sich bei den
Anwesenden für die angeregte Diskussion im Haupt- und Finanzausschuss und
erläutert die nachgereichten Unterlagen.
Gemeindevertreter Christian Waldrich erklärt, dass sich ihm die Notwendigkeit,
Schutzziele zu verändern, trotz dieser Informationen bislang nicht erschlossen
habe.
Gemeindevertreter Robert Holzportz erklärt, dass mit einer anzupassende
Hilfsfristdefinition nicht das Ziel verbunden sei, bessere Kennzahlenwerte hinsichtlich der Erreichbarkeit am Einsatzort zu erreichen, sondern es stets der
Anspruch der Feuerwehr sei, so schnell wie möglich Hilfe zu leisten. Die bislang
in Rede stehende Frist von acht Minuten sei allerdings vollkommen willkürlich
gewählt und nicht bundesweit einheitlich festgelegt. Daher begrüße er es, dass
der Städte- und Gemeindebund und der Feuerwehrverband nunmehr ein für die
Situation des ländlichen Raums passendes Papier formuliert haben.
Bürgermeister Jürgen Frantzen erkundigt sich bei Gemeindebrandinspektor
Stephan Giesen, ob die Stadt- bzw. Gemeindebrandmeister interkommunal derzeit über ggf. gleichlautende Beschlussentwürfe der jeweiligen Stadt/Gemeinderäte diskutieren bzw. ob bereits anderswo ähnliche Beschlüsse in der
Vorbereitung seien. Gemeindebrandinspektor Stephan Giesen betont, dass auch
die anderen Wehrleitungen dankbar für das vorliegende Papier seien und sich
ebenfalls an diesem orientieren würden. Er fügt hinzu, dass auch die Bezirksregierung Köln diese Handreichung akzeptiere. Sich darauf basierende Beschlüsse
gemeindlicher Gremien seien nach seiner Kenntnis allerdings bislang nicht gefasst worden.
Es werden keine weiteren Fragen zum Tagesordnungspunkt gestellt.
Der Rat der Gemeinde Titz fasst bei zwei Nein-Stimmen der Fraktion Bündnis
90/DIE GRÜNEN sowie einer Nein-Stimme aus der SPD-Fraktion den folgenden
Beschluss:
Die gemeinsame Publikation des Verbandes der Feuerwehren in NRW e.V. und
des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen mit den Grundsätzen
und Arbeitsanleitungen, insbesondere die darin enthaltenen Schutzzieldefinitionen, sind bei der (Neu-)Aufstellung des Brandschutzbedarfsplans der Gemeinde
Titz zugrunde zu legen.
Punkt 13.
Neubau des Feuerwehr- und des Bauhofstandorts in Titz;
hier: Vorstellung der Planung
68/2018
Es werden keine Fragen zum Tagesordnungspunkt gestellt.
Der Rat der Gemeinde Titz beschließt einstimmig, die folgenden Beschlüsse zu
fassen:
29. Sitzung des Rates vom 05.07.2018
Seite 10
- 11 1.
2.
3.
Punkt 14.
Die Vorstellung der Planung wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigungsplanung zu erstellen
sowie die erforderlichen Anträge (z.B. Baugenehmigung) gemeinsam mit
den Planungsbüros zu stellen und die Planungen (Gebäude inklusive Nebenanlagen, Freiraumplanung, u.a.) umzusetzen.
Mit der Durchführung der Baumaßnahmen (u.a. Ausschreibung) wird die
Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft der Gemeinde Titz
mbH (GET mbH) beauftragt.
Jahresabschluss der Gemeinde Titz 2017
57/2018
Bürgermeister Jürgen Frantzen bringt den Entwurf der Jahresabschluss 2017
der Gemeinde Titz mit einigen erläuternden Hinweisen ein, die der Niederschrift
als Anlage beigefügt sind.
Es werden keine Fragen zum Tagesordnungspunkt gestellt.
Der Rat nimmt den als Tischvorlage eingebrachten Entwurf des Jahresabschlusses 2017 zur Kenntnis und verweist ihn zur weiteren Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.
Punkt 15.
Vorstellung von Projekten der Wasserverbände in der Gemeinde Titz
83/2018
Bürgermeister Jürgen Frantzen gibt einen Rückblick auf die Inhalte des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt zu diesem Thema.
Es werden keine Fragen zum Tagesordnungspunkt gestellt.
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Punkt 16.
Kreisweites Gewerbeflächenkonzept des Kreises Düren;
hier: Finalisierung des Konzepts
77/2018
Gemeindevertreterin Dagmar Kalugin erkundigt sich danach, ob die Gemeinde
Titz zum Flächentausch gezwungen werden könne. Bürgermeister Jürgen
Frantzen erklärt, dass theoretisch alle Flächenreserven von der Bezirksregierung im Zuge der derzeit anstehenden Änderung des Regionalplans hinterfragt
werden könnten.
Es werden keine weiteren Fragen zum Tagesordnungspunkt gestellt.
Der Rat der Gemeinde Titz beschließt einstimmig,
1. das kreisweite Gewerbeflächenkonzept des Kreises Düren als Entwicklungsstrategie zu nutzen und es als jederzeit anpassungsfähiges Flächenkonzept
zu verstehen, das neue, bislang nicht absehbare Entwicklungen aufnehmen
kann und insoweit einer ständigen Fortschreibung zugänglich ist,
2. den Kreis Düren zu beauftragen, das Konzept als Fachbeitrag im Rahmen
der Überarbeitung des Regionalplans bei der Bezirksplanungsbehörde vorzulegen,
3. die Verwaltung zu beauftragen, das Gewerbeflächenkonzept der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
29. Sitzung des Rates vom 05.07.2018
Seite 11
- 12 Punkt 17.
Anfragen und Mitteilungen
Anfragen
Gemeindevertreter Hermann-Josef Göbbels erkundigt sich nach den aktuellen
Asylbewerberzahlen sowie nach dem Anteil geduldeter Personen in der Gemeinde Titz.
Gemeindeverwaltungsrat Michael Müller erklärt, dass es derzeit 146 Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge in der Gemeinde Titz gebe. Hiervon seien 37 derzeit
im laufenden Verfahren und weitere 33 seien abgelehnte Asylbewerber, würden
aber geduldet. Somit seien 76 Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge bereits anerkannt. Dieser Stand habe sich seit 2017 nicht verändert. Jedoch würden der
Gemeinde Titz Mitte Juli 2018 zwei weitere Asylbewerber zugewiesen, die auf
der Basis einer interkommunalen Vereinbarung in Linnich untergebracht werden
könnten.
Dem Rat der Gemeinde Titz liegen keine weiteren Anfragen vor.
Mitteilungsvorlagen der Verwaltung
o
Anwohnerinformationsveranstaltung zum Baugebiet
Titz 29 (Ortslage Titz, „Hinter den Gärten“) im Kontext der Erschließungsarbeiten zum 2. Bauabschnitt
63/2018
Gemeindevertreter Konrad Dreesen erkundigt sich, ob die geplante Abpumpung
wirklich noch vorgesehen sei. Beigeordneter Stephan Muckel erklärt, dass sich
die Gemeinde Titz derzeit in Abstimmungsgesprächen mit den Fachbehörden
befinde, aber dass aktuell weiter vorgesehen sei, den Bereich abzupumpen.
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
o
Einziehung einer Verkehrsfläche in der Gemarkung
Rödingen, Flur 25, Flurstück 33 (in der Verbindung
zwischen Rödingen und Kalrath)
71/2018
Es liegen keine Fragen zum Tagesordnungspunkt vor.
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
o
Kindergartenlandschaft in der Gemeinde Titz;
hier: Einstellung von Zuschüssen an freie Träger
72/2018
Es liegen keine Fragen zum Tagesordnungspunkt vor.
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
29. Sitzung des Rates vom 05.07.2018
Seite 12
- 13 o
Einführung der Ehrenamtskarte in der Gemeinde
Titz;
hier: Aktueller Sachstand
73/2018
Es liegen keine Fragen zum Tagesordnungspunkt vor.
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
o
Auswirkungen des § 12 Landesgleichstellungsgeset- 74/2018
zes für aktuelle und zukünftige Gremienbesetzungen
der Gemeinde Titz
Es liegen keine Fragen zum Tagesordnungspunkt vor.
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
o
Änderung des Landesentwicklungsplans NRW;
hier: Aktueller Sachstand des Verfahrens
76/2018
Es liegen keine Fragen zum Tagesordnungspunkt vor.
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
o
Abschlussbetriebsplan für den Quarzkies- und
Quarzsandtagebau Noah (südlich der Ortslage Titz)
78/2018
o
Abschlussbetriebsplan für den Quarzkies- und
Quarzsandtagebau Noah (südlich der Ortslage Titz)
78/2018
1. Ergänzung
Es liegen keine Fragen zum Tagesordnungspunkt vor.
Die Sachverhaltsdarstellung wird zur Kenntnis genommen.
o
Erstellung des Generalentwässerungsplans für die
Ortschaft Opherten und einen Teil der Ortschaft Titz
79/2018
Es liegen keine Fragen zum Tagesordnungspunkt vor.
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
o
Sitzungskalender 2019
86/2018
Es liegen keine Fragen zum Tagesordnungspunkt vor.
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
29. Sitzung des Rates vom 05.07.2018
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weitere Mitteilungen
Bürgermeister Jürgen Frantzen informiert darüber, dass die ersten Ehrenamtskarten auf dem Ehrenabend der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Titz ausgegeben worden seien.
Beigeordneter Stephan Muckel erklärt, dass das Integrierte Kommunale Entwicklungskonzept der Gemeinde Titz (IKEK) seit dem 5. Juli 2017 genehmigt
sei. Die Verwaltung werde zeitnah einen Termin mit der Bezirksregierung Köln
vereinbaren, um das weitere Vorgehen sowie erste Projekte zu besprechen.
Gemeindevertreter Hermann-Josef Göbbels zeigt sich irritiert darüber, dass der
Förderverein des Spielplatzes in Ralshoven einen Gebührenbescheid der GEZ
erhalten habe. Gemeindevertreterin Dagmar Kalugin erklärt, dass auch der
Spielplatzverein in Höllen einen solchen Bescheid erhalten habe. Hier sei lediglich die Information an die GEZ zu übermitteln, dass in dem vorliegenden Fall
Gebührenfreiheit bestehe.
Dem Rat der Gemeinde Titz liegen keine weiteren Mitteilungen vor.
Ende der Sitzung: 21:01 Uhr
(Jürgen Frantzen)
Bürgermeister
29. Sitzung des Rates vom 05.07.2018
(Andreas Bräuer)
Schriftführer
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