Daten
Kommune
Kerpen
Größe
28 kB
Datum
27.06.2018
Erstellt
28.08.18, 13:17
Aktualisiert
28.08.18, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 22. Sitzung des Schulausschusses
vom 27.06.2018
Drucksachen-Nummer: 386.18
TOP 10.
Durchführung des Aufnahmeverfahrens an weiterführenden Schulen
hier: Aufnahme auswärtiger Schülerinnen und Schüler an Gesamtschulen
Der Stadtrat beschließt, ab dem Schuljahr 2019/2020 als Schulträger von seinem
Steuerungsrecht Gebrauch zu machen und legt gemäß § 46 Abs. 6 Schulgesetz NRW fest, dass
auswärtigen Schülerinnen und Schülern, die in ihrer Wohnsitzgemeinde eine Schule der
Schulform Gesamtschule besuchen können, die Aufnahme an einer Schule der Schulform
Gesamtschule in der Kolpingstadt Kerpen verweigert wird, wenn die Zahl der Anmeldungen die
Aufnahmekapazität der Kerpener Gesamtschulen übersteigt.