Daten
Kommune
Kerpen
Größe
138 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
17.08.18, 13:18
Aktualisiert
17.08.18, 13:18
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 19. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
vom 28.06.2018
Drucksachen-Nummer: 250.18
TOP 9.
Anerkennung des Vereins „Wo Kinder gerne sind e. V.“ als Träger der freien
Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig die Anerkennung des Vereins “Wo Kinder
gerne sind e. V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII, zunächst befristet
bis zum 31.12.2019.