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Beschlusstext (Anerkennung des Vereins „Wo Kinder gerne sind e. V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
138 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
17.08.18, 13:18
Aktualisiert
17.08.18, 13:18
Beschlusstext (Anerkennung des Vereins „Wo Kinder gerne sind e. V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII)

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AUSZUG aus der 19. Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 28.06.2018 Drucksachen-Nummer: 250.18 TOP 9. Anerkennung des Vereins „Wo Kinder gerne sind e. V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig die Anerkennung des Vereins “Wo Kinder gerne sind e. V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII, zunächst befristet bis zum 31.12.2019.