Daten
Kommune
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Größe
28 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
17.08.18, 13:18
Aktualisiert
17.08.18, 13:18
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 19. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
vom 28.06.2018
Drucksachen-Nummer: 248.18
TOP 10.
Aufnahmemodalitäten Stadtjugendring;
hier: Anfrage der FDP-Fraktion
Herr Scharping verweist auf die satzungsgemäße Eigenständigkeit des Stadtjugendrings. Sofern
die im BDAJ organisierten alevitischen Jugendlichen eine Förderung ihrer Aktivitäten anstreben,
können sie unabhängig von einer Mitgliedschaft im Stadtjugendring jährlich einen entsprechenden
Anteil aus dem Globalzuschuss beantragen.
Herr Krüll sieht mit Verweis auf die bestehende Satzung keinen Grund, auf die Eigenständigkeit
des Stadtjugendrings Einfluss zu nehmen.
Damit nimmt der Jugendhilfeausschuss die vorliegende Satzung des Stadtjugendrings zur
Kenntnis.