Daten
Kommune
Kerpen
Größe
88 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
17.08.18, 13:18
Aktualisiert
17.08.18, 13:18
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
vom 26.06.2018
TOP 1. Einwohner/innen - Fragestunde
Herr Zingraf erläutert, dass der Ausschussvorsitzende des Ausschusses für Stadtplanung und
Verkehr, Herr Ripp, in der Angelegenheit „Sichtschutz Heppendorfer Straße“ vor Ort war und mit
den Betroffenen gesprochen habe. Er fragt an, ob der Bürgermeister davon gewusst hat und ob
dieses Beispiel Schule machen soll.
Herr Spürck antwortet, dass er keine Kenntnis davon hatte.
Herr Zingraf verweist erneut auf Artikel 34 des Grundgesetzes, in dem neben der Amtshaftung
auch eine Schadenersatzregelung bei Vorsatz geregelt sei. Mit Bezug auf die ausgefallene
Stadtratssitzung am 02.06.2017 fragt er an, ob der Bürgermeister Schadenersatz geltend
gemacht hat.
Herr Spürck antwortet, dass er keinen Schadenersatzanspruch erkennen kann.
Herr Zingraf erinnert daran, dass er noch keine Akteneinsicht in der Angelegenheit zur Prüfung
der Befangenheit der Stadtverordneten Lonie Lambertz erhalten habe. Es geht ihm dabei nicht
um die Personalie, sondern um das Verfahren. Außerdem bittet er nach dem
Informationsfreiheitsgesetz NRW um Einsichtnahme in das Verfahren der Veräußerung der
Kartbahn in Manheim.
Herr Spürck antwortet, dass die Akteneinsichten nach Abstimmung mit der Verwaltung jederzeit
möglich sind.