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Beschlusstext (Verwendung der Fördermittel aus dem Programm "Gute Schule 2020" und aus dem Kommunalinvestitionsfördergesetz für Schulen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
88 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
17.08.18, 13:18
Aktualisiert
17.08.18, 13:18
Beschlusstext (Verwendung der Fördermittel aus dem Programm "Gute Schule 2020" und aus dem Kommunalinvestitionsfördergesetz für Schulen)

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Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.06.2018 Drucksachen-Nummer: 192.18 TOP 8. Verwendung der Fördermittel aus dem Programm "Gute Schule 2020" und aus dem Kommunalinvestitionsfördergesetz für Schulen Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt: 1. 2. Die der Kolpingstadt Kerpen aus dem Programm „Gute Schule 2020“ zufließenden Finanzmittel in Höhe von 5.308.885,00 Euro werden für den Neubau der dritten Grundschule in Kerpen-Sindorf eingeplant und verwendet. Die der Kolpingstadt Kerpen aus dem Kommunalinvestitionsfördergesetz zufließenden Finanzmittel werden in Höhe von 2.680.320,77 Euro (Kapitel 1) und in Höhe von 3.350.980,00 Euro (Kapitel 2) für den Neubau der Albert-Schweitzer-Grundschule am neuen Standort Raphaelstraße in Kerpen-Brüggen verwendet. Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss