Daten
Kommune
Kerpen
Größe
88 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
17.08.18, 13:18
Aktualisiert
17.08.18, 13:18
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
vom 26.06.2018
Drucksachen-Nummer: 192.18
TOP 8.
Verwendung der Fördermittel aus dem Programm "Gute Schule 2020" und aus
dem Kommunalinvestitionsfördergesetz für Schulen
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:
1.
2.
Die der Kolpingstadt Kerpen aus dem Programm „Gute Schule 2020“ zufließenden
Finanzmittel in Höhe von 5.308.885,00 Euro werden für den Neubau der dritten
Grundschule in Kerpen-Sindorf eingeplant und verwendet.
Die der Kolpingstadt Kerpen aus dem Kommunalinvestitionsfördergesetz zufließenden
Finanzmittel werden in Höhe von 2.680.320,77 Euro (Kapitel 1) und in Höhe von
3.350.980,00 Euro (Kapitel 2) für den Neubau der Albert-Schweitzer-Grundschule am neuen
Standort Raphaelstraße in Kerpen-Brüggen verwendet.
Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss