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Beschlusstext (Wasserversorgungskonzept der Kolpingstadt Kerpen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
29 kB
Datum
21.06.2018
Erstellt
07.08.18, 18:17
Aktualisiert
07.08.18, 19:06
Beschlusstext (Wasserversorgungskonzept der Kolpingstadt Kerpen)

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Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 21. Sitzung des Bau- und Feuerschutzausschusses vom 21.06.2018 Drucksachen-Nummer: 294.18 TOP 5. Wasserversorgungskonzept der Kolpingstadt Kerpen Zur Beantwortung und Erläuterung bestehender Fragen nehmen Herr Weis und Herr Hahn als Vertreter der Westnetz GmbH teil. Die Thematik wird eingehend diskutiert. Seitens Herrn Weis wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem vorliegenden Konzept nicht um ein Löschwasserkonzept handelt. Herr Cordier teilt mit, dass in § 38 Abs. 1, 3 Landeswassergesetz NRW die öffentliche Wasserversorgung geregelt ist und hier explizit auch die Löschwasserversorgung erwähnt wird. Hierzu teilt Herr Claßen mit, dass bereits in Absprache mit der Feuerwehr vorgesehen ist, das Wasserkonzept um ein Löschwasserkonzept zu erweitern. Dieses wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeliefert. Es stellt sich seitens des Ausschusses die Frage, wieviel Zeit noch ist, mögliche Änderungen zu prüfen und welche Aussagen die ebenfalls beteiligten Städte Bedburg, Elsdorf und Bergheim treffen. Herr Weis informiert hierzu, dass die Stadt Bedburg das Konzept bereits zum Ratsbeschluss weitergeleitet hat und die anderen Städte noch eine Entscheidung treffen müssen. . Herr Krings bittet die Verwaltung hierzu nochmals in der nächsten Stadtratssitzung Stellung zu nehmen. Der Bau- und Feuerschutzausschuss empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen, das der Beschlussvorlage beigefügte Wasserversorgungskonzept zu beschließen, nachdem eine Aussage zum Löschwasserkonzept und zum Zukunftsinvest getroffen wurde. einstimmig