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Beschlusstext (Bebauungsplan SI 368 "Gewerbegebiet Hüttenstraße", Stadtteil Sindorf A Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB B Teilaufhebung des Bebauungsplanes SI 19 A "Industriegebiet Hüttenstraße" Stadtteil Sindorf)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
153 kB
Datum
19.06.2018
Erstellt
27.07.18, 13:17
Aktualisiert
27.07.18, 13:17
Beschlusstext (Bebauungsplan SI 368 "Gewerbegebiet Hüttenstraße", Stadtteil Sindorf
A Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
B Teilaufhebung des Bebauungsplanes SI 19 A "Industriegebiet Hüttenstraße" Stadtteil Sindorf) Beschlusstext (Bebauungsplan SI 368 "Gewerbegebiet Hüttenstraße", Stadtteil Sindorf
A Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
B Teilaufhebung des Bebauungsplanes SI 19 A "Industriegebiet Hüttenstraße" Stadtteil Sindorf)

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Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 26. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 19.06.2018 Drucksachen-Nummer: 324.18 TOP 6.4 Bebauungsplan SI 368 "Gewerbegebiet Hüttenstraße", Stadtteil Sindorf A Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB B Teilaufhebung des Bebauungsplanes SI 19 A "Industriegebiet Hüttenstraße" Stadtteil Sindorf Der Ausschussvorsitzende Herr Ripp fragt, warum das in der Zukunft geplante Wohngebiet entlang der Straße „Zum Vogelrutherfeld“ auf der Seite des Jugendzentrums als Mischgebiet ausgewiesen werden soll und welche Nutzung/Bauhöhe auf der gegenüberliegenden Seite vorgesehen ist. Herr Mackeprang teilt hierzu mit, dass bisher über die Nutzung/Bauhöhe noch keine konkreten Pläne vorliegen. Die Ausweisung als Mischgebiet hängt mit dem angrenzenden Gewerbegebiet zusammen, da es planungsrechtlich schwierig ist neben einem Gewerbegebiet ein allgemeines Wohngebiet zu schaffen. Von Vorteil ist dann auch, dass ein breiteres Nutzungsspektrum geschaffen wird für eine spätere Nahversorgung. Herr Ripp weist daraufhin, dass diese Punkte bis zur Offenlage geklärt werden sollen. Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen einstimmig folgendes zu beschließen: A Aufstellung des Bebauungsplanes SI 368 „Gewerbegebiet Hüttenstraße“ im Stadtteil Sindorf 1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes SI 368 „Gewerbegebiet Hüttenstraße“ im Stadtteil Sindorf gem. § 2 (1) BauGB. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen. 2. 3. Lage des Plangebietes Das Plangebiet liegt im Westen des Stadtteils Sindorf und wird begrenzt im: Norden Osten Süden Westen durch den Rauschgraben und der Sportanlage des VFL Sindorf durch das Jugendzentrum (B-Plan SI 301) und der Wohnbebauung im „Dickenbusch“ durch die Bahntrasse Aachen-Köln der DB durch den Europaring und die K 39n (in Teilbereichen durch die Abgrenzung des B-Planes SI 250) Das Plangebiet mit einer Größe von 152.811 m² umfasst in der Gemarkung Sindorf, Flur 2 die Flurstücke 412, 573, 574, 861, 862 und 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 186, 187, 188, 317, 426, 1664 und 1679, Flur 18. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu entnehmen. Ziel und Zweck der Planung Ziel und Zweck der Planung ist es zum einen eine planungsrechtliche Grundlage für das bestehende Flächenpotential von Gewerbeflächen im Stadtteil Sindorf zu schaffen. Zum anderen sollen potentielle Konflikte zwischen Gewerbe und dem zukünftigen Wohngebiet, welches sich östlich an das Plangebiet anschließen wird, durch gezielte Festsetzungen bzw. Maßnahmen unterbunden werden. B Teilaufhebung des Bebauungsplanes SI 19 A „Industriegebiet Hüttenstraße“, Stadtteil Sindorf 1. Den Bebauungsplan SI 19 A in den sich mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes SI 368 überlagernden Bereichen aufzuheben. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 19.06.2018 Seite 2