Daten
Kommune
Kerpen
Größe
153 kB
Datum
19.06.2018
Erstellt
27.07.18, 13:17
Aktualisiert
27.07.18, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 26. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
vom 19.06.2018
Drucksachen-Nummer: 324.18
TOP 6.4
Bebauungsplan SI 368 "Gewerbegebiet Hüttenstraße", Stadtteil Sindorf
A Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
B Teilaufhebung des Bebauungsplanes SI 19 A "Industriegebiet Hüttenstraße"
Stadtteil Sindorf
Der Ausschussvorsitzende Herr Ripp fragt, warum das in der Zukunft geplante Wohngebiet
entlang der Straße „Zum Vogelrutherfeld“ auf der Seite des Jugendzentrums als Mischgebiet
ausgewiesen werden soll und welche Nutzung/Bauhöhe auf der gegenüberliegenden Seite
vorgesehen ist.
Herr Mackeprang teilt hierzu mit, dass bisher über die Nutzung/Bauhöhe noch keine konkreten
Pläne vorliegen. Die Ausweisung als Mischgebiet hängt mit dem angrenzenden Gewerbegebiet
zusammen, da es planungsrechtlich schwierig ist neben einem Gewerbegebiet ein allgemeines
Wohngebiet zu schaffen. Von Vorteil ist dann auch, dass ein breiteres Nutzungsspektrum
geschaffen wird für eine spätere Nahversorgung.
Herr Ripp weist daraufhin, dass diese Punkte bis zur Offenlage geklärt werden sollen.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt dem Rat der
Kolpingstadt Kerpen einstimmig folgendes zu beschließen:
A
Aufstellung des Bebauungsplanes SI 368 „Gewerbegebiet Hüttenstraße“ im
Stadtteil Sindorf
1.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes SI 368 „Gewerbegebiet Hüttenstraße“ im Stadtteil
Sindorf gem. § 2 (1) BauGB.
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
2.
3.
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im Westen des Stadtteils Sindorf und wird begrenzt im:
Norden
Osten
Süden
Westen
durch den Rauschgraben und der Sportanlage des VFL Sindorf
durch das Jugendzentrum (B-Plan SI 301) und der Wohnbebauung im
„Dickenbusch“
durch die Bahntrasse Aachen-Köln der DB
durch den Europaring und die K 39n (in Teilbereichen durch die Abgrenzung des
B-Planes SI 250)
Das Plangebiet mit einer Größe von 152.811 m² umfasst in der Gemarkung Sindorf, Flur 2
die Flurstücke 412, 573, 574, 861, 862 und 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 186, 187, 188, 317,
426, 1664 und 1679, Flur 18.
Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil dieses
Beschlusses ist, zu entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel und Zweck der Planung ist es zum einen eine planungsrechtliche Grundlage für das
bestehende Flächenpotential von Gewerbeflächen im Stadtteil Sindorf zu schaffen. Zum
anderen sollen potentielle Konflikte zwischen Gewerbe und dem zukünftigen Wohngebiet,
welches sich östlich an das Plangebiet anschließen wird, durch gezielte Festsetzungen bzw.
Maßnahmen unterbunden werden.
B
Teilaufhebung des Bebauungsplanes SI 19 A „Industriegebiet Hüttenstraße“,
Stadtteil Sindorf
1.
Den Bebauungsplan SI 19 A in den sich mit dem Geltungsbereich des
Bebauungsplanes SI 368 überlagernden Bereichen aufzuheben.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 19.06.2018
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