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Beschlusstext (Qualifizierung von Investorenprojekten hier: 2. Qualifizierung zum Bebauungsplankonzept TÜ 365 "Maximilianstraße", Stadtteil Türnich)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
31 kB
Datum
19.06.2018
Erstellt
27.07.18, 13:17
Aktualisiert
27.07.18, 13:17
Beschlusstext (Qualifizierung von Investorenprojekten
hier: 2. Qualifizierung zum Bebauungsplankonzept TÜ 365 "Maximilianstraße", Stadtteil Türnich)

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AUSZUG aus der 26. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 19.06.2018 Drucksachen-Nummer: 365.18 TOP 6.6 Qualifizierung von Investorenprojekten hier: 2. Qualifizierung zum Bebauungsplankonzept TÜ 365 "Maximilianstraße", Stadtteil Türnich Auf die Berücksichtigung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus wird seitens des Ausschusses hingewiesen. In der weiteren Diskussion wird intensiv über Standorte von Kindertagesstätten diskutiert, da in diesem Wohngebiet keine Kindertagesstätte vorgesehen ist. Herr Reimann, CDU Fraktion, weist darauf hin, dass in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 05.12.2017 mehrheitlich beschlossen wurde, dass an dieser Stelle keine Kindertagesstätte errichtet wird. Er regt an, im Kern der Ortsteile Türnich, Balkhausen, Brüggen eine dreizügige Kindertagesstätte vorzusehen. Herr Mackeprang teilt mit, dass die Kindertagesstättenbedarfsplanung im Jugendhilfeausschuss erfolgt. Nach weiterer Diskussion über diesen Punkt beantragt Herr Pohlmann das Ende der Debatte und Beschlussfassung nach der Geschäftsordnung. Diesem Antrag wird mehrheitlich mit 9 Ja-Stimmen (7 CDU, 1 FDP, 1BBK/Piraten), 8 NeinStimmen (5 SPD, 2 Bündnis 90/Die Grünen, 1 UWG/Linke) und keiner Enthaltung gefolgt. Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen mehrheitlich mit 9 Ja-Stimmen (7 CDU, 1 FDP, 1BBK/Piraten) bei 8 Nein-Stimmen (5 SPD, 2 Bündnis 90/Die Grünen, 1 UWG/Linke) und keiner Enthaltung folgendes zu beschließen: A . B C gemäß der Verwaltungsempfehlung ist die Verdichtung sichtbar zu reduzieren und auf den Bau von Reihenmittelhäusern weitestgehend zu verzichten - stattdessen sollten Doppelhaushälften (Reihenendhäuser) vorgesehen werden die Verwaltung zu beauftragen auf Grundlage des Beschlusses mit dem Vorhabenträger Gespräche zu führen und das Ergebnis in einer der nächsten Sitzungen vorzustellen mit dem Investor sind von der Verwaltung Gespräche zur Einhaltung der im beschlossenen Klimaschutzkonzept der Kolpingstadt Kerpen vereinbarten Ziele, z.B. über ein integriertes Quartiersenergiekonzept zu führen