Daten
Kommune
Kerpen
Größe
96 kB
Datum
19.06.2018
Erstellt
27.07.18, 13:17
Aktualisiert
27.07.18, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 26. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
vom 19.06.2018
Drucksachen-Nummer: 355.18
TOP 6.7
78. Änderung des Flächennutzungsplanes "Friedhofsweg", Stadtteil Brüggen
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Herr Kunze, Bündnis 90 /Die Grünen, teilt mit, dass die Änderung der Nutzung der
landwirtschaftlichen Fläche in Wohnbaufläche nicht vorgenommen werden sollte.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen
mehrheitlich mit 14 Ja-Stimmen (7CDU, 5 SPD, 1 FDP, 1 BBK/Piraten) bei 3 Nein-Stimmen (2
Bündnis 90/Die Grünen, 1 UWG/Linke) folgendes zu beschließen:
-
die Aufstellung der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes „Friedhofsweg“, Stadtteil
Brüggen
der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
die Unterrichtung der Bürger ist gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger
öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
Lage des Plangebietes
Der Wirkungsbereich der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt am südwestlichen
Ortsrand des Stadtteiles Brüggen, nordwestlich der Straße „Am Ginsterberg“. Das Plangebiet
wird
wie folgt begrenzt:
-
im Nordwesten durch den bestehenden Friedhof
im Südosten durch die bestehende Bebauung am Friedhofsweg und der Gärten der
Bebauung der Straße „Am Ginsterberg“.
Die Lage des Plangebietes ist dem als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel und Zweck der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die nicht mehr
wirtschaftlich
zu bestellende landwirtschaftliche Fläche und die nicht mehr benötigte
Friedhofserweiterungsfläche einer Wohnbebauung zuzuführen.
Hierdurch soll eine Arrondierung des südwestlichen Ortsrandes des Stadtteiles Brüggen
planungsrechtlich gesichert werden.
Um die Voraussetzung für die verbindliche Bauleitplanung zu schaffen, ist vor dem Hintergrund
des Entwicklungsgebotes gem. § 8 (2) BauGB die Änderung des Flächennutzungsplanes
erforderlich.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 19.06.2018
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