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Beschlusstext (Bebauungsplan KE 362 "Vinger Weg", Stadtteil Kerpen hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
97 kB
Datum
19.06.2018
Erstellt
27.07.18, 13:17
Aktualisiert
27.07.18, 13:17
Beschlusstext (Bebauungsplan KE 362 "Vinger Weg", Stadtteil Kerpen
hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan KE 362 "Vinger Weg", Stadtteil Kerpen
hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB)

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Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 26. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 19.06.2018 Drucksachen-Nummer: 376.18 TOP 6.8 Bebauungsplan KE 362 "Vinger Weg", Stadtteil Kerpen hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB Nach kurzer Diskussion über die Länge und Anzahl der Baukörper entlang der Stiftsstraße empfiehlt der Ausschussvorsitzende Herr Ripp, dem konkreten Bauvorschlag mit 3 Baukörpern zu folgen und somit auch der gegenüberliegenden Seite städtebaulich anzupassen. Dies sollte planungsrechtlich festgesetzt werden. Dieser Zusatz sollte der Vorlage bis zur Sitzung des Rates der Kolpingstadt Kerpen hinzugefügt werden. Herr Schwister weist bezüglich der Energieversorgung im Baugebiet „Vinger Weg“ auf eine öffentliche Informationsveranstaltung der Stadtwerke Kerpen am 03.07.2018 hin. Er teilt auf Anfrage von Frau Bongers mit, dass im Rahmen des Bebauungsplanes kein Anschluss – und Benutzerzwang an ein Nahwärmenetz festgesetzt ist. Der Bebauungsplan weist eine Fläche für einen möglichen Standort einer Nahwärmestation aus. Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen einstimmig folgendes zu beschließen (mit dem Zusatz der planungsrechtlich festgesetzten Bebauung an der Stiftsstraße): - - die während der Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB und gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Bürger, sowie Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3 und 4) auszuräumen. den Bebauungsplan KE 362 „Vinger Weg“ gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand des Stadtteiles Kerpen und wird begrenzt im: Norden durch die Stiftsstraße sowie daran anschließend durch das Neubaugebiet Stiftsstraße (Bebauungsplan KE Nr. 344 „Stiftsstraße“), Osten bestehende Wohnbebauung, Süden durch einen Wirtschafts- und Naherholungsweg sowie daran anschließend durch landwirtschaftliche Flächen sowie durch die Wegeparzelle „Im Fußtal“, Westen durch landwirtschaftliche Flächen und eine Streuobstwiese sowie daran anschließend durch die Aue des Neffelbachs. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist dem als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen. Ziel der Planung ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung auf Grundlage des Baugesetzbuches zu ermöglichen, eine marktgerechte Bebaubarkeit des Geländes herbeizuführen und eine wohnbauliche Entwicklung in die Planung und die Gegebenheiten zu integrieren. Im Plangebiet soll ein ausgewogener Wohnungsmix aus Mehr- und Einfamilienhäusern entstehen, um eine sinnvolle Durchmischung des neuen Quartiers zu erreichen und unterschiedliche Klientele anzusprechen. Der überwiegende Teil soll im Sinne eines familienfreundlichen Wohnens Einfamilienhäuser in Form von Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern vorsehen. Das Baufenster für den Geschosswohnungsbau an der Stiftsstraße ist gemäß der vorliegenden Planung zu gliedern. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 19.06.2018 Seite 2