Daten
Kommune
Kerpen
Größe
97 kB
Datum
19.06.2018
Erstellt
27.07.18, 13:17
Aktualisiert
27.07.18, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 26. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
vom 19.06.2018
Drucksachen-Nummer: 376.18
TOP 6.8
Bebauungsplan KE 362 "Vinger Weg", Stadtteil Kerpen
hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB
Nach kurzer Diskussion über die Länge und Anzahl der Baukörper entlang der Stiftsstraße
empfiehlt der Ausschussvorsitzende Herr Ripp, dem konkreten Bauvorschlag mit 3 Baukörpern
zu folgen und somit auch der gegenüberliegenden Seite städtebaulich anzupassen. Dies sollte
planungsrechtlich festgesetzt werden.
Dieser Zusatz sollte der Vorlage bis zur Sitzung des Rates der Kolpingstadt Kerpen hinzugefügt
werden.
Herr Schwister weist bezüglich der Energieversorgung im Baugebiet „Vinger Weg“ auf eine
öffentliche Informationsveranstaltung der Stadtwerke Kerpen am 03.07.2018 hin. Er teilt auf
Anfrage von Frau Bongers mit, dass im Rahmen des Bebauungsplanes kein Anschluss – und
Benutzerzwang an ein Nahwärmenetz festgesetzt ist. Der Bebauungsplan weist eine Fläche für
einen möglichen Standort einer Nahwärmestation aus.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt dem Rat der
Kolpingstadt Kerpen einstimmig folgendes zu beschließen (mit dem Zusatz der
planungsrechtlich festgesetzten Bebauung an der Stiftsstraße):
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die während der Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB und gem. § 4 (1) BauGB
eingegangenen Stellungnahmen der Bürger, sowie Stellungnahmen der Behörden gem.
den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3 und 4) auszuräumen.
den Bebauungsplan KE 362 „Vinger Weg“ gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand des Stadtteiles Kerpen und wird begrenzt im:
Norden
durch die Stiftsstraße sowie daran anschließend durch das Neubaugebiet
Stiftsstraße (Bebauungsplan KE Nr. 344 „Stiftsstraße“),
Osten
bestehende Wohnbebauung,
Süden
durch einen Wirtschafts- und Naherholungsweg sowie daran anschließend durch
landwirtschaftliche Flächen sowie durch die Wegeparzelle „Im Fußtal“,
Westen
durch landwirtschaftliche Flächen und eine Streuobstwiese sowie daran
anschließend durch die Aue des Neffelbachs.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist dem als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan zu
entnehmen.
Ziel der Planung ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung auf Grundlage des
Baugesetzbuches zu ermöglichen, eine marktgerechte Bebaubarkeit des Geländes
herbeizuführen und eine wohnbauliche Entwicklung in die Planung und die Gegebenheiten zu
integrieren.
Im Plangebiet soll ein ausgewogener Wohnungsmix aus Mehr- und Einfamilienhäusern
entstehen, um eine sinnvolle Durchmischung des neuen Quartiers zu erreichen und
unterschiedliche Klientele anzusprechen. Der überwiegende Teil soll im Sinne eines
familienfreundlichen Wohnens Einfamilienhäuser in Form von Einzel-, Doppel- und
Reihenhäusern vorsehen.
Das Baufenster für den Geschosswohnungsbau an der Stiftsstraße ist gemäß der vorliegenden
Planung zu gliedern.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 19.06.2018
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