Daten
Kommune
Kerpen
Größe
91 kB
Datum
19.06.2018
Erstellt
27.07.18, 13:17
Aktualisiert
27.07.18, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 26. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
vom 19.06.2018
Drucksachen-Nummer: 350.18
TOP 6.9
BP KE 362 Vinger Weg; hier: Abschluss eines Erschließungsvertrages
Aufgrund der unter Tagesordnungspunkt 6.8 genannten Änderungen bezüglich des
Wohnkörpers an der Stiftsstraße empfiehlt der Ausschuss, dass nach einer entsprechenden
Beschlussfassung des Rates der Kolpingstadt Kerpen im Erschließungsvertrag die dort
geregelte Anzahl der vom Vertragspartner zu errichtenden geförderten Wohneinheiten
entsprechend geändert wird.
Herr Habicht, Abteilungsleiter 17.2, informiert die Mitglieder des Ausschusses für Stadtplanung
und Verkehr darüber, dass im Zusammenhang mit dem Erschließungsvertrag begleitend noch
zwei weitere Verträge abgeschlossen werden müssen. Zum einen sind dies ein Vertrag über die
Übertragung der zukünftig öffentlichen Flächen und zum anderen ein Vertrag über die
Finanzierung der infrastrukturellen Folgekosten auf Grundlage des Handlungsprogramm
Sozialgerechtes Bodenmanagement Kerpen plus. Da diese Verträge im vorliegenden Fragen
von den üblichen Vertragsgestaltungen abweichen (Übertragungsvertrag) bzw. erstmalig in
dieser Form abgeschlossen werden sollen (Finanzierung der sozialen Infrastruktur), werden die
aktuellen Vertragsfassungen den Fraktionen kurzfristig als Vorabinformation der Sitzung des
Rates der Kolpingstadt Kerpen in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr und der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt
dem Rat der Kolpingstadt Kerpen einstimmig den Abschluss eines Erschließungsvertrages
(siehe Anlage – mit der Änderung der Anzahl der öffentlich geförderten Wohneinheiten auf 22
Wohneinheiten) mit der Firma TerraD GmbH, vertreten durch den alleinvertretungsberechtigten
Geschäftsführer Jochen Füge, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan für den Bereich des
Bebauungsplanes KE Nr. 362 „Vinger Weg“ im Stadtteil Kerpen zu beschließen.