Daten
Kommune
Kerpen
Größe
98 kB
Datum
19.06.2018
Erstellt
27.07.18, 13:17
Aktualisiert
27.07.18, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 26. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
vom 19.06.2018
Drucksachen-Nummer: 397.18
TOP 6.3
Bebauungsplan Ho 322 "Am Winterberg" Stadtteil Horrem
hier:
A
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 08.09.2015
B
Beschluss zur Neuaufstellung gem. § 2 (1) BauGB
C
öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
Herr Mackeprang teilt mit, dass in der Anlage 5 „Textliche Festsetzungen“ Punkt 3. noch ein
Hinweis auf die Höhenbezugspunkte ergänzt werden muss. Die Verwaltung wird zur Ratssitzung
den Hinweis ergänzen. Der Ortsvorsteher Herr Klingele regt an, dass eine fußläufige Anbindung
von Neu-Bottenbroich an die Josef-Bitschnau-Straße vorgesehen wird.
Herr Pohlmann bittet zu Protokoll zu nehmen, dass es sich bei dem Gebiet „Am Winterberg“ um
die Ortslage Neu-Bottenbroich handelt.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt dem Rat der
Kolpingstadt Kerpen einstimmig folgendes zu beschließen:
A
Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 08.09.2015 des Bebauungsplanes Ho
322 „Am Winterberg“, Stadtteil Horrem.
B
Die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Ho 322 „Am Winterberg“, Stadtteil Horrem
gem. § 2 (1) BauGB.
C
Die Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
sowie der Behörden und der Öffentlichkeit. Die während der Beteiligung gem. § 4 (1)
BauGB eingegangenen Bedenken der Träger öffentlicher Belange, der Behörden und
gem. § 3 (1) BauGB eingegangenen Bedenken der Öffentlichkeit gem. den
Verwaltungsvorschlägen auszuräumen.
D
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Ho 322 „Am Winterberg“, Stadtteil
Horrem gem. § 3 (2) BauGB.
E
Der Aufstellungs- und Offenlagebeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen und der
Entwurf des Bebauungsplanes Ho 322 „Am Winterberg“ und seine Begründung sind auf
die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange und
Behörden sind zu beteiligen.
Geltungsbereich
Das Plangebiet „Am Winterberg“ befindet sich im Stadtteil Kerpen-Horrem und umfasst eine
Größe von ca. 2.4 ha. Es befindet sich am nord-östlichen Ortsrand von Horrem unterhalb des
Wohnparks Buchenhöhe, auf einer Teilfläche des ehem. Deponiegeländes „Grube Winter“,
welche dem Abbau von Quarzkies diente.
Westlich angrenzend an das Plangebiet liegt das Waldgrundstück „Villa Winter“, welches sich
bis zur Oscar-Straus-Straße erstreckt.
Das Plangebiet liegt am nord-östlichen Rand des Stadtteiles Horrem und wird begrenzt im:
Norden
durch die Bundesbahnstrecke Aachen - Köln
Osten
durch die Rekultivierungsfläche des ehemaligen Quarzkiestagebaus
Süden
durch die Böschung südlich der Josef-Bitschnau-Straße unterhalb der
Buchenhöhe
Westen
durch das Waldgrundstück „Villa Winter“.
Ziele und Zwecke der Planung
Ziel der Planung ist es, für den ehemaligen gewerblich genutzten Bereich des
Quarzkiestagebaubetriebes die planungsrechtliche Grundlage für eine wohnbauliche
Folgenutzung zu schaffen. Hierzu ist die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes
(1.Änderung) und die parallele Aufstellung eines Bebauungsplanes (HO 322) erforderlich.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 19.06.2018
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