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Beschlusstext (Feststellung des Jahresabschlusses auf den 31.12.2016 einschließlich Lagebericht und Beteiligungsbericht zum 31.12.2016)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
102 kB
Datum
14.06.2018
Erstellt
19.07.18, 13:16
Aktualisiert
19.07.18, 13:16
Beschlusstext (Feststellung des Jahresabschlusses auf den 31.12.2016 einschließlich Lagebericht und Beteiligungsbericht zum 31.12.2016) Beschlusstext (Feststellung des Jahresabschlusses auf den 31.12.2016 einschließlich Lagebericht und Beteiligungsbericht zum 31.12.2016)

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AUSZUG aus der 15. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 14.06.2018 Drucksachen-Nummer: 296.18 TOP 2 a. Feststellung des Jahresabschlusses auf den 31.12.2016 einschließlich Lagebericht und Beteiligungsbericht zum 31.12.2016 Kämmerer Schaaf verweist auf den vorliegenden Jahresabschluss. Dieser sei deutlich besser aus-gefallen, als der Haushaltsplan dies vorgesehen habe. Seit der Vorlage des Jahresabschlussent-wurfes im April 2018 hätten sich einige Punkte geändert, die in der Vorlage aufgeführt seien. Als Verbesserung gegenüber dem Entwurf sei insbesondere Korrekturen aufgrund der Forderungsbe-wertung anzusehen. Zudem gäbe es einen Verlust von 1,5 Mio Euro infolge der Abwertung von Vermögen, allerdings seien ein Teil hiervon ergebnisneutral zu behandeln und mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Zufrieden zeigt sich Herr Schaaf auch mit der beschleunigten Bearbei-tung bei der Aufstellung und während der Prüfung in der gesamten Verwaltung. Er rechne damit, dass der Abschluss 2017 zum Jahresende 2018 festgestellt werden könne. Ferner sei es das Ziel, im nächsten Jahr bis zum 30.Juni 2019 den Abschluss 2018 zur Feststellung vorlegen zu können. Wirtschaftsprüfer Ganss bezieht sich auf die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 14. Dezember 2017 und seinem Bericht zur Jahresabschlussprüfung 2015. Er erwähnt die sehr gute Prüfungsvorbereitung, die zur Verfügung stehenden Unterlagen und die Programme. Man sei noch routinierter bei der Jahresabschlussaufstellung geworden. Stadtverordneter Janotta fragt an, ob das Ergebnis Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept habe. Hierzu erklärt Herr Schaaf, dass sich eine Auswirkung auf das Haushaltssicherungskonzept nur indirekt durch eine deutliche höhere Rücklage ergebe. Hierdurch bliebe nach dem Verlassen des Haushaltssicherungskonzeptes voraussichtlich mehr finanzielles Polster als geplant, was es erleichtere zu vermeiden, erneut pflichtig ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen zu müssen. Für das Haushaltsjahr 2021 würde prognostiziert, dass noch einmal ein Haushaltssicherungskonzept vorgelegt werden müsse. Des Weiteren weist Herr Janotta auf die Abschreibung der eingelagerten Container in Höhe von 2,3 Mio. hin und fragt an, wie hoch der gegenwärtige Restbuchwert sei. Hierzu berichtet Herr Schaaf, dass ein Gutachten der VEBEG (bundeseigene Treuhandgesellschaft zur Verwertung von ausgemustertem Eigentum des Bundes und anderer öffentlicher Auftraggeber) eingeholt wurde. Die Container seien nicht vollständig abgeschrieben. Der Restwert zum 31. Dezember 2016 betrage 153.800 €. Zudem fragt Herr Janotta an, ob die auf 1 € abgeschriebene Wohnung am Freibad Türnich saniert werde. Hierzu berichtet Herr Schaaf, dass sich die Kosten für die Sanierung dieser Wohnung auf ca. 50.000,00 € belaufen würden, was in etwa dem Restwert der Wohnung zum 31. Dezember 2016 entsprochen habe. Aufgrund ganz aktueller Erkenntnisse gehe er nunmehr von einer Sanierung und einer Wertzuschreibung aus. Stadtverordneter Meyer weist ausdrücklich darauf hin, dass das verbesserte Ergebnis nicht auf eigene Sparmaßnahmen zurückzuführen sei. Aufgrund der Abhängigkeit der Einnahmen dürfe man die Konjunktur nicht außer Acht lassen. Ein weiteres Sparen sehe er als wichtig und notwendig an. Stadtverordneter Carrasco Molina fragt an, wie sich die hohen Kosten für Softwarelizenzen zusammensetzen und bittet, ein kritisches Augenmerk auf die Kosten zu nehmen. Herr Schaaf erklärt, dass es sich bei den Kosten der Lizenzen um käufliche Lizenzen handele. Herr Carrasco Molina erbittet eine Aufstellung aller Softwarelizenzen. Diese ist dieser Niederschrift unter TOP 3 im nichtöffentlichen Teil beigefügt. Der Rechnungsprüfungsausschuss übernimmt das im Prüfungsbericht des beauftragten Wirtschaftsprüfers Eric Ganss dokumentierte Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses der Kolpingstadt Kerpen auf dem 31. Dezember 2016 einschließlich des Bestätigungsvermerks. Dem vom Wirtschaftsprüfer Eric Ganss erstellten Prüfbericht wird im vollen Umfang zugestimmt. Bestätigungsvermerk und Prüfbericht werden an den Rat abgegeben. Dem Bürgermeister ist nach § 101 Abs. 2. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vorher Gele-genheit zur Stellungnahme gegeben. Der Rechnungsprüfungsausschuss ermächtigt den Ausschussvorsitzenden, Herrn Weingarten, den Prüfungsbericht mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk sich zu Eigen zu machen. Der Rechnungsprüfungsausschuss fasst folgende Beschlussempfehlung an den Rat: 1. Der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnun-gen, dem Anhang sowie dem Lagebericht und dem Beteiligungsbericht aufgrund des durch den Rechnungsprüfungsausschuss erteilten Bestätigungsvermerk, wird gemäß § 96 Abs. 1 S. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 541.812.365,09 € sowie einem in der Ergebnisrechnung aus-gewiesenen Jahresfehlbetrag 2016 in Höhe von 833.373,75 € festgestellt. 2. Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses einschließlich des Lageberichtes zum 31. Dezember 2016 der Kolpingstadt Kerpen, der sich auf die von dem Wirtschaftsprüfer Eric Ganss vorgenommene Prüfung bezieht, wird zur Kenntnis genommen. 3. Herrn Dieter Spürck (als im Rechnungsjahr amtierenden Bürgermeister) wird die Entlastung erteilt. (Hinweis: Beim Beschluss über die Entlastung hat der Bürgermeister kein Stimmrecht) 4. Zur Abdeckung des Jahresfehlbetrags wird in Höhe von 833.373,75 € eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage vorgenommen. 5. Die ergebnisneutrale Verbuchung und Verrechnung mit der Allgemeinen Rücklage von per Saldo 679.438,74 € Aufwendungen gemäß § 43 Absatz 3 GemHVO wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: einstimmig. Beschluss der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 14.06.2018 Seite 2