Daten
Kommune
Kerpen
Größe
153 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
07.09.18, 13:16
Aktualisiert
20.09.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 24.2 / Gebäude- und
Energiewirtschaft, Klimaschutzmaßnahmen,
Bäder
Bearbeitung: Herr Nücker
TOP
Drs.-Nr.: 428.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
14.08.2018
Bemerkungen
18.09.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Sachstand Hausmeisterkonzept
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, bzgl. des Hausmeisterkonzeptes die
in der Vorlage dargestellten weiteren Schritte einzuleiten und dabei insbesondere das
Hausmeisterkonzept für die Kolpingstadt Kerpen auf der Grundlage des sog. „Neuwieder Modells“
aufzubauen.
Die vorgeschlagenen Einsparungen im Bereich „Handwerkerdienstleistungen“ sind umgehend zu
realisieren.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez.
Amt 11
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Nücker
gez. Floryszak
gez. Pütgens
gez. Comacchio
gez. Stein
gez. Schaaf
gez. Spürck
gez. Nimtz
Begründung:
In der Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2017 wurde die Verwaltung
unter Federführung des Dezernates III (jetzt Dezernat IV), Amt 24, beauftragt, den
Schulhausmeisterdienst im Rahmen eines sogenannten Mischmodells neu zu organisieren.
Dabei bedeutet Mischmodell, dass
die Hausmeister zeitweise weiter festen Objekten zugeordnet sind
und evtl. vorhandene Kapazitäten in einen Pool oder Handwerkergruppen einbringen, um
handwerkliche Reparaturen oder Aufgaben für die Verwaltung zu erledigen
Für diese Neuorganisation wurde durch Rödl & Partner ein Personalbedarf von 0,50 Stellen
für die Dauer von 1 Jahr beziffert.
Entsprechend der Beschlussvorlage 604.17 – Stadtrat 19.12.2017, musste diese Stelle nicht neu
besetzt werden, da nach Rückkehr und Wiederaufnahme der Tätigkeit einer aus längerer
Erkrankung zurückkehrenden Kollegin durch Umstrukturierung mit dieser Arbeit begonnen werden
konnte. Es entstehen somit keine zusätzlichen Personalkosten während der Umsetzungsphase.
Als Grundlage für die Neuorganisation der Hausmeisterdienste dient das von Rödl & Partner
vorliegende nur schulbezogene Untersuchungsergebnis. Weiterhin wurde durch Rödl & Partner
dargestellt, dass die somit bisher vorläufige Personalbemessung noch mit aktualisierten Daten
konkretisiert und optimiert werden muss.
Die KGSt hat in ihrem Bericht 5/2010 moderne Grundlagen zur Organisation der
Hausmeisterdienste für die Praxis entwickelt. Die Stadt Neuwied, die führend im Bereich
Organisation der Hausmeisterdienste auf KGSt-Ebene mitarbeitet, hat das entwickelte Modell, das
mit dem oben genannten Mischmodell vergleichbar ist, für ihre Belange umgesetzt.
Neuwied (ca. 63.700 Einwohner) entspricht in etwa der Größenklasse der Kolpingstadt Kerpen.
Die Ausgangssituation war vergleichbar. Für 22 Objekte (12 Grundschulen, 5 Haupt-/Kombinierte
Schulen, 2 Mehrzweckhallen, 3 Verwaltungsgebäude) und 120 nicht betreute Gebäude standen 22
Hausmeister zur Verfügung. Ausschlaggebend für eine Neuorganisation der Hausmeisterdienste
waren unter anderem
- die Forderung des Personalrates
- die Neugründung des Amtes für Immobilienmanagement und
- die Forderung der Hausmeister selbst nach gerechterer Arbeitsverteilung
Aufgrund der sehr unterschiedlichen Größe der Gebäude lag es auf der Hand, dass die
Auslastung der einzelnen Hausmeister sehr unterschiedlich war. Ziel war es festzustellen
- wieviel Hausmeister braucht eine Schule?
- wie erreicht man eine gleichmäßige Auslastung?
- werden separate Hallenwarte benötigt?
In den Jahren 2011 und 2012 erfolgte eine Neuberechnung auf der Grundlage des KGSt-Berichts
für eine individualisierte objektspezifische Stellenbemessung. Letztendlich wurden die
Hausmeisterstellen, ohne Berücksichtigung der 120 nicht betreuten Gebäude, auf 19 reduziert.
Der durch den Haupt- und Finanzausschuss erteilte Auftrag zur Neuorganisation der
Hausmeisterdienst der Kolpingstadt Kerpen, kann demnach anhand des „Neuwieder-Modell“ in
angepasster Form erfolgen. Aus Sicht von 24.2 entspricht dieses Modell den oben genannten
Vorgaben und sollte zur Umsetzung der Neuorganisation der Hausmeisterdienste herangezogen
werden.
Zur Konkretisierung sind folgende Schritte erforderlich:
Beschlussvorlage 428.18
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1.
Aktualisierung des von Rödl & Partner genutzten Datenbestandes und der von Rödl
& Partner getätigten Grundannahmen
Neben der Neuorganisation auf der Basis des vorliegenden schulbezogenen
Untersuchungsergebnisses von Rödl & Partner kommen folgende zusätzliche Kriterien in
Frage, die Auswirkungen auf die Stellenbemessung haben werden:
- Außerschulische Nutzungen der Objekte (z.B. VHS-Kurse, Vereine, Familienfeiern)
- Baulicher und technischer Zustand (z.B. Alter der Gebäude und seiner techn. Ausstattung,
Gebäudestruktur, Lage der Gebäude, Berücksichtigung der Außenflächen)
- Außerschulische Nutzung der Mehrzweckhallen
- Einbeziehung
anderer
städtischer
Objekte
(z.B.
Kindertagesstätten,
ehem.
Gemeindehäuser etc.)
2.
Überprüfung und Aktualisierung des Aufgabenkataloges
Grundlage für die Ausgestaltung eines neuen Hausmeisterkonzeptes ist die Aktualisierung
des Aufgabenkataloges mit Stand 01.01.2006 zur Präzisierung der Hausmeisteraufgaben.
Dieser sollte in einen sogenannten Normalaufgabenkatalog und Individualaufgabenkatalog
gegliedert werden. Dieser Aufgabenkatalog enthält üblicherweise alle Tätigkeitsbereiche, die
die Ziele der Gebäudewirtschaft und den Servicebedarf der Nutzer vor Ort wirkungsvoll
unterstützen.
Die KGSt hat zur Präzisierung der Hausmeisteraufgaben einen Normalaufgabenkatalog
entwickelt. Er enthält die typischen Aufgaben eines Hausmeisters, die unabhängig von Art
oder Größe der Schule wahrzunehmen sind und somit die Grundlage für eine Organisation
darstellen. Der Katalog stellt damit mathematisch ausgedrückt einen „gemeinsamen Nenner“
dar, der auf die Anforderungen der Kolpingstadt Kerpen angepasst verwendet werden könnte.
Zur
Gestaltung
des
Individualaufgabenkatalogs
ist
es
erforderlich,
dass
Abstimmungsgespräche mit Schulleitungen und Hausmeistern geführt werden müssen. Somit
müssen dann auch Aufgaben, die im Rahmen des Schulbetriebs anfallen, bei der Erstellung
eines
Hausmeisterkonzeptes
berücksichtigt
werden,
in
dem
typische
Schulhausmeisteraufgaben aufgelistet werden, die nach Schultyp, der Schulgröße,
Gebäudestruktur etc. und nach Art der Aufgabe vielfältig sind. Hierbei sind Gestaltungsräume
notwendig, um den jeweiligen Schultypen und Schulanforderungen gerecht werden zu
können. Allerdings gibt es eine Reihe von Tätigkeiten, die den Schulhausmeistern übertragen
werden, obwohl sie originär von anderen an Schulen tätigen Kräften zu erledigen wären.
Diese Tätigkeiten sind abzugrenzen und dürfen keine Bemessung bei der Erstellung eines
Hausmeisterkonzeptes finden. Hier besteht möglicherweise ein hohes Konfliktpotential
aufgrund von evtl. Ansprüchen der Schulleitungen bzw. evtl. „Verweigerungshaltungen“ der
Hausmeister.
3.
Festlegen beruflicher Qualifikationen der Schulhausmeister bei der Neuorganisation
der Hausmeisterdienste
Grundsätzlich soll im neuen Hausmeisterkonzept der Kolpingstadt Kerpen für die
Schulhausmeister
eine
einheitliche
Organisationsgrundlage
hinsichtlich
der
Hausmeisterdienste und der wahrzunehmenden Aufgaben geschaffen werden, da die
Auffassungen und Vorstellungen, was ein Schulhausmeister zu erledigen hat, in den Schulen
und bei den Schulhausmeistern sehr unterschiedlich sind. Hierbei ist unter anderem die
Qualifikation eines Hausmeisters ausschlaggebend.
Bei den Schulhausmeistern der Kolpingstadt Kerpen liegen zurzeit breitgefächerte
Qualifikationen wie
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- Karosseriebauer
- Elektroinstallateur
- Maler und Lackierer
- Betriebsschlosser
- Heizungs- und Lüftungsbauer
- Sanitärinstallateur
- Schlosser
- Schreiner
- Gas- und Wasserinstallateur
- Kraftfahrer
- Kfz-Mechaniker
- Zimmermann
- Tischler
- Rettungsschwimmer
vor.
Anzumerken ist, dass die Tätigkeiten der gelisteten Qualifikationen der Schulhausmeister seit
ihrer Einstellung bei der Kolpingstadt Kerpen, nicht mehr bzw. nur noch im geringen Umfang
ausgeübt werden, bzw. eine handwerkliche Qualifikation gar nicht vorliegt. Gegebenenfalls
müssten hier Fortbildungen für die Bediensteten durchgeführt werden, um eine adäquate
Umsetzung des oben vorgeschlagenen Mischmodells zu gewährleisten.
Demnach sollte bei zukünftigen Neueinstellungen von Schulhausmeistern und auch bei
internen Bewerbungen eine Qualifikation der Gewerke Elektro, Heizung/Sanitär, Tischler,
Maler und Metallbau priorisiert und zur Einstellungsvoraussetzung werden, wodurch dann
„Fachkräfte“ zukünftig weitere Aufgaben übernehmen und mittelfristig Kosteneinsparungen
erzielt werden können.
4.
Umsetzung der arbeitsrechtlichen Voraussetzungen zur Einführung der
Stundenwoche im Schulhausmeisterbereich bei Einführung des Mischmodells
39
Hier wird eine intensive Abstimmung mit der Personalabteilung unabdingbar. Zum Beispiel
wären bei einer Umstellung der Arbeitszeit von 46,75 Stunden je Woche auf die 39 Stunden je
Woche sämtliche Arbeitsverträge, notfalls im Wege der Änderungskündigung abzuändern. In
Einzelfällen beträgt hier die Kündigungsfrist 6 Monate zum Kalendervierteljahr.
Parallel hierzu können kurzfristige Einsparungen durch eine geänderte Einsatzsteuerung im Amt
24 bei der Vergabe von Handwerkerleistungen durch die Erledigung handwerklicher Reparaturen
durch Schulhausmeister erzielt werden.
Da bei den Gewerken Heizung/Sanitär und Elektro in der Vergangenheit Lohn- und Materialkosten
bereits getrennt ausgewiesen werden, wurden die Rechnungen der Jahre 2016 und 2017 der
ungeplanten baulichen Unterhaltung der Gewerke Heizung/Sanitär und Elektro soweit gefiltert,
dass Lohnkosten im Bereich Heizung/Sanitär für einfache handwerkliche Tätigkeiten mit
technischem Verständnis bzw. handwerklicher Ausbildung und im Bereich Elektro mögliche
Arbeiten nach elektrotechnischer Einweisung bei der Auswertung berücksichtigt wurden.
Unter der Annahme gleichbleibender Reparaturverhältnisse, könnten zukünftig durchschnittlich
jährliche Lohnkosten Dritter für das Gewerk Heizung/Sanitär in Höhe von ca. 7.800 € und für das
Gewerk Elektro von ca. 12.800 € - demnach gesamt ca. 20.000 € - eingespart werden, wenn
diese Arbeiten durch eigenes Personal ausgeführt würden. Voraussetzung ist aber, dass mögliche
Aufträge an Dritte zukünftig kritischer bewertet werden.
Materialkosten wurden nicht berücksichtigt. Aber auch hier ist eine erhebliche Einsparung möglich,
wenn das benötigte Material nicht über eine Fachfirma (Einzelhandel), sondern über das Internet
oder im Fachmarkt beschafft wird.
Beschlussvorlage 428.18
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Es ist davon auszugehen, dass auch bei den Gewerken Maler, Tischler und Metallbau
entsprechende Einsparungen erzielt werden können. Hier ist eine Auswertung aber mit einem
erheblichen Mehraufwand verbunden, da in der Vergangenheit Rechnungen nicht getrennt nach
Lohn- und Materialanteil gebucht wurden und somit alle Rechnungen manuell geprüft werden
müssten. Nach ersten Erkenntnissen von 24.2, könnten aber auch in diesen Bereichen bei einer
kritischen Bewertung von Aufträgen an Dritte ca. 20.000 € eingespart werden.
Fazit:
Grundsätzlich ist zu klären, ob die Verlagerung des Schwerpunktes von Schulbetrieb auf
Gebäudewirtschaft so weiter verfolgt werden soll. Insgesamt wird es Aufgabe der Verwaltung sein,
die Ergebnisse von Rödl & Partner und die oben genannten Schritte 1 bis 4 mit dem Ziel
umzusetzen, ein wirtschaftliches Schulhausmeisterkonzept auf den Weg zu bringen und
letztendlich den tatsächlichen Hausmeisterbedarf festzustellen.
In der Gesamtbetrachtung ist festzustellen, dass die Umsetzung im oben genannten Sinne eine
erhebliche Standardreduzierung im Schulbetrieb zur Folge hätte. Das bedeutet insbesondere, eine
Reduzierung der Präsenz des Hausmeisters im Schulobjekt.
Gleichwohl ist das Ergebnis der Untersuchung durch Rödl & Partner, dass die Verlagerung des
Schwerpunktes der Hausmeisterdienste von den Erfordernissen des Schulbetriebs auf
gebäudewirtschaftliche Erfordernisse die wirtschaftlichere Lösung darstellt. Aufgrund der
geänderten Ausrichtung, ist die Verwaltung der Auffassung, dass hier eine entsprechende
Information an die Stadtschulleiterkonferenz und des Arbeitskreises Personal notwendig und eine
gemeinsame Zielrichtung abzustimmen ist.
Amt 24 betreut einschließlich Schulen ca. 240 Objekte, wobei noch abzustimmen ist, wo
außerhalb der Schulen der Bedarf einer Objektbetreuung durch Hausmeister notwendig ist.
Anschließend kann dann eine Stellenbedarfsermittlung für alle zu berücksichtigten Objekte
anhand der KGSt-Empfehlung nach aktuellen Erkenntnissen durchgeführt und letztendlich der
Hausmeisterbedarf/Objektbetreuungsbedarf gesamt festgestellt werden.
Die Empfehlung der KGSt zur Stellenbemessung beruht auf folgenden Grundlagen:
- Die Berechnungen bauen auf einem Arbeitsvolumen von 39 Stunden pro Woche ohne
Bereitschaftszeitanteile auf.
- Es wird ein Objekt mit durchschnittlichen Gegebenheiten zugrunde gelegt. Also ein Objekt
mittlerer Art und Güte, das weder besonders alt und/oder sanierungsbedürftig, noch völlig
neu ist, weder besonders hohe noch besonders niedrige Nutzungsintensität aufweist, usw.
- Die Berechnungen beziehen sich auf den Normalaufgabenkatalog. Nimmt ein Hausmeister
zusätzliche oder weniger Tätigkeiten wahr, muss die Berechnung örtlich angepasst werden,
indem die auf diese Tätigkeiten entfallenden entsprechenden Zeitanteile hinzu- oder
herausgerechnet werden.
- Für Schulen, wie auch für Bürogebäude, wird ein Ausgangswert von 10.000 m²
Bruttogrundfläche zzgl. 10.000 m² Außenfläche für eine Vollzeitstelle von 39 Stunden/Woche
zugrunde gelegt. (Bei Vorliegen örtlicher Erkenntnisse, die für die Annahme höherer oder
niedrigerer Ausgangswerte sprechen, können diese zugrunde gelegt werden).
- Werden im zu betreuenden Objekt Änderungen wirksam, die auch die Tätigkeit des
Hausmeisters betreffen, zum Beispiel Schulerweiterungen, Aufbau von Schulcontainern, ist
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dies Anlass zu einer Neuberechnung. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass der
Hausmeister „eh da“ ist und daher ggf. entstehenden Mehraufwand automatisch abdeckt.
Aus Sicht von Amt 24.2 ist es zwingend notwendig, dass nicht nur ein Schulhausmeisterkonzept,
sondern ein einheitliches wirtschaftliches Hausmeisterkonzept für die Gesamtverwaltung
(Gesamthausmeisterkonzept) erstellt wird und die Steuerung der Hausmeisterdienste zukünftig
zentral an einer Stelle bei 24.2 erfolgt und diese Stelle mit entsprechenden Kompetenzen
versehen wird. Hier muss im Zweifel eine klare Abgrenzung zu Gunsten 24.2 gegenüber den
Technikern aus 24.1 erfolgen. Das heißt, alle im Hausmeister- bzw. Objektbetreuungsbereich
eingesetzten Bediensteten und Aushilfskräfte der Kolpingstadt Kerpen erhalten ihre
Einsatzplanung von einer Koordinierungs- bzw. Steuerungsstelle in der Verwaltung, demnach nur
durch die Gebäudewirtschaft. Das vereinfacht insbesondere die Planungs-, Vertretungs- und
Einsatzsteuerung. Weiteres Einsparpotential sieht 24.2 darin, dass der von 24.1 organisatorisch
eingesetzte Objektbetreuer, zurzeit zuständig für die Kindergartenbetreuung, noch in anderen
Bereichen eingesetzt wird. In wie weit dieser in das Gesamtkonzept eingebunden werden kann,
wird derzeit noch amtsintern geprüft, da dieser auch verwaltungsinterne Arbeiten erledigt.
Im aktuellen Haushaltssicherungskonzept sind auf der Basis der Untersuchung von Rödl & Partner
folgende Einsparungen vorgesehen:
2018: 30.000 €
2019: 90.000 €
ab 2020:
150.000 €
Im Hinblick auf die zurzeit herrschende Personalsituation im Bereich der Hausmeister, schlägt
24.2 vor, bis zur Implementierung eines Konzeptes für die Gesamtverwaltung wie folgt zu
verfahren:
- Bis zur endgültigen Feststellung der Höhe der Personalbemessung, sollen die durch
Rentenbeginn frei werdenden Stellen (01.10.2018: ASS Brüggen/ 01.01.2019: Hauptschule
Horrem) sowie die aktuell vakanten Stellen durch Langzeiterkrankung in der Evangelischen
Grundschule, die kurzfristig anlässlich einer personellen Umsetzung zu besetzende Stelle in
der Ulrichschule und die kombinierte Stelle für die Europaschule/Schulzentrum Horrem-Sindorf
befristet bis zunächst zum 30.06.2020 neu besetzt werden. Eine dementsprechende
Stellenausschreibung für diese Stellen wurde intern veröffentlicht. Wenn keine geeigneten
Bewerbungen eingehen bzw. eine Befristung abgelehnt wird, sollten die Stellen befristet extern
für maximal 24 Monate bzw. Ende Dezember 2020 ausgeschrieben werden.
- Stellenbesetzungen sollen mit einer der oben genannten Qualifikationen erfolgen, damit die
geplante
Umsetzung
eines
einheitlichen
Hausmeisterkonzeptes
in
Form
von
Handwerkergruppen verwirklicht werden kann.
- Ab dem HJ 2019 sollen Lohnkosten Dritter in Höhe von 20.000 € für die Gewerke
Heizung/Sanitär und Elektro durch Erledigung einfacher Handwerkerarbeiten durch
Hausmeister erfolgen.
- Einsparung von Lohnkosten Dritter für die Gewerke Maler, Tischler, Metallbau ab HJ 2019 in
Höhe von 20.000 € durch Erledigung einfacher handwerklicher Tätigkeiten durch Hausmeister.
- Einsparung von Materialkosten in geschätzter Höhe von 10.000 € ab HJ 2019 für alle
genannten Gewerke.
Zeitfenster/Ablaufplan:
- bis August 2018
- nächster Termin
Beschlussvorlage 428.18
Information an Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte und
Rechnungsprüfungsamt
Information der Stadtschulleiterkonferenz
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- nächster Termin
- bis Oktober 2018
- bis Dezember 2018
- bis März 2019
- bis Juni 2019
-
bis Dez 2019
bis Juni 2020
bis Juli 2020
ab 2021
Beschlussvorlage 428.18
Information des Arbeitskreises Personal
Festlegen der zu betreuenden Objekte und Information
zukünftig zu berücksichtigender Abteilungen
Ermittlung und Zusammenfassung aller Hausmeistertätigkeiten
in einem Tätigkeitskatalog
Klassifizierung und Abgrenzung der Tätigkeiten
Abstimmung des Normalaufgabenkatalogs und des
Individualaufgabenkatalogs mit Hausmeistern, Schulleitungen, KitaLeitungen, Fachabteilungen
Festlegen der Standards
Stellenbemessung für alle zu berücksichtigten Objekte
Vorlage Finanzausschuss und Haushaltsanmeldung
Implementierung eines Gesamtkonzeptes
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