Daten
Kommune
Kerpen
Größe
184 kB
Datum
11.09.2018
Erstellt
05.09.18, 10:34
Aktualisiert
05.09.18, 10:34
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.2 / Verkehrsplanung
Bearbeitung: Michael Strehling
TOP
Drs.-Nr.: 260.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Arbeitskreis Verkehrsplanung und
Verkehrssicherheit
15.05.2018
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
11.09.2018
X
25.04.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Heerstraße in Türnich, Balkhausen und Brüggen;
hier: Antrag der CDU-Fraktion
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf siehe nächste Seite
Sachbearbeitung
gez. Strehling
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez. Schwister
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Nimtz
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt die Ausführungen des Straßenbaulastträgers
sowie der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt Folgendes:
1.
Zur Entlastung der Ortsdurchfahrt L163 Heerstraße wird die Verwaltung im Rahmen des SEVAS
Projektes (Effiziente und stadtverträgliche LKW Navigation) gemeinsam mit den
Nachbarkommunen ein Positivnetz entwickeln.
2.
Eine Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit der L163 Heerstraße durch den Landesbetrieb
Straßenbau NRW in 2019 soll zunächst abgewartet werden.
3.
Aufgrund der sehr unterschiedlichen Fahrbahnquerschnitte ist die Einrichtung von durchgängigen
Schutzstreifen für Radfahrer kaum möglich. Im Jahr 2019 wird die Verwaltung zur Feststellung des
tatsächlichen Radverkehrsanteils zunächst eine Modal-Split Untersuchung durchführen. Aus
diesen Ergebnissen können dann konkrete Maßnahmen im Radverkehr (z.Bsp. Einrichtung von
Fahrradstraßen) abgeleitet werden.
4.
Die Fußgängerüberwege entlang der L163 Heerstraße wurden seitens der
Kinderunfallkommission umfassend und abschließend untersucht. Nach den bereits
durchgeführten Anpassungen sind aus fachlicher Sicht keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
5.
Aufgrund der rechtlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung ist die Einrichtung einer Tempo30-Zone auf der L163 Heerstraße nicht möglich.
6.
Aufgrund der komplexen Verkehrsabläufe im Bereich des Knotenpunktes L163 Heerstraße / Am
Markt soll ein Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben werden, um die Möglichkeiten einer
Vollsignalisierung und die daraus entstehenden verkehrlichen Konsequenzen zu untersuchen.
7.
Die Verkehrsabläufe im Bereich L163 Heerstraße / K23 und L163 Heerstraße / Eifelstraße werden
mit der Realisierung des geplanten Vollsortimenters optimiert.
8.
Für die im Antrag genannten Themenfelder Verkehrssicherheit und Wohnqualität entlang der L163
Heerstraße sollen zukünftig eher über städtebauliche Entwicklungen gesamtkonzeptionelle
Lösungen gefunden werden.
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Begründung:
Die Verwaltung hat den Antrag an Straßen NRW als Straßenbaulastträger der L 163 und die
Polizei geleitet. Die im Folgenden, zu den einzelnen Punkten verfassten Stellungnahmen von
Straßen NRW (kursiv, fett) werden auch von der Polizei mitgetragen:
zu 1.
Sperrung der L 163 für Fahrzeugverkehr über 7,5 t
Bei der L 163 handelt es sich um eine Straße des klassifizierten Straßennetzes mit
mindestens überörtlicher Verbindungsfunktion, welche zur Aufnahme aller Verkehrsarten,
auch des Schwerlastverkehr und des Durchgangsverkehrs, seitens des Landes vorgehalten
wird. Neben der A 61 gibt es keine anbaufreie Umleitungsstrecke, welche die Verkehre der
L 163 aufnehmen könnte. Außerhalb der BAB-Netzes wäre eine Umleitung des
Schwerlastverkehr nur über die L 162 möglich ( vorhandene Bedarfsumleitungsstrecke für
A 61).
Damit würde aber die Ortsdurchfahrt von Erftstadt-Gymnich zusätzlich belastet
( Verdrängung in andere Kommune ).
Die Belastung der Ortsdurchfahrten Brüggen, Balkhausen und Türnich liegen gemäß den
Ergebnissen der bundesweiten Verkehrszählung aus dem Jahr 2015 mit 6.604 Kfz/24h
(davon SV = 228 Kfz/24h) im Abschnitt 33 ( Balkhausen ) und 7.196 Kfz/24h ( davon SV =
304 Kfz/24h ) im Abschnitt 34 ( Türnich ) etwas über der durchschnittlichen
Verkehrsbelastung einer Landesstraße.
Verwaltung zu 1.
Derzeit wird ein LKW-Navigationssystem entwickelt, dass LKW Verkehre entlang eines
Positivnetzes führt. Daran arbeitet die Kerpener Verwaltung, es soll ein kreisweit abgestimmtes
Positivnetz entstehen, um LKW-Verkehre zukünftig verträglicher führen zu können.
Die Verwaltung schließt sich ansonsten den Aussagen von Straßen NRW an und empfiehlt keine
Maßnahmen über die Beteiligung an der Positivnetzentwicklung hinaus.
zu 2.
Fahrbahnbeschaffenheit der L 163
Die Sanierung der L 163 im Bereich des Abschnittes 32 von Station 0+225 bis 0+270 auf
Höhe der FG-LSA am Ortseingang von Brüggen ist im Sanierungsvertrag für das Jahr 2017
/ 18 beinhaltet. Die Ausführung erfolgt in Kürze.
Der Bereich zwischen der Anbindung des geplanten Vollsortimenters und dem Knoten mit
der K 23 ist im Rahmen der Anbindung des Vollsortimenters zum Ausbau vorgesehen.
Der gesamte Abschnitt 33 ( zwischen K 23 und K 50 ) ist weitestgehend in Ordnung.
Der Abschnitt 34 ( zwischen K 50 und KVP L 496 ) ist von Station 0+000 bis auf Höhe Markt
Station 0+625 weitestgehend in Ordnung, die Reststrecke bis Station2+020 weist
sanierungswürdige Schäden auf.
Eine Fahrbahnsanierung würde zu einer Reduzierung der Geräuschemissionen, vor allem
durch den Schwerlastverkehr führen.
Eine Erneuerung der Fahrbahndecke konnte bislang in der jährlich neu aufzustellenden
Priorisierung der Landesstraßenerhaltungsprojekte unter Berücksichtigung der zur
Verfügung stehenden Erhaltungsmittel im Landesstraßenhaushalt wegen anderer,
dringenderer Erhaltungsmaßnahmen nicht berücksichtigt werden. Betrachtet man den
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Fahrbahnzustand der L 163 in der Ortslage Horrem, so wäre dort ein vordringlicher
Sanierungsbedarf erkennbar. In den Dispositionen zum Erhaltungsprogramm 2019 wird
erneut geprüft werden müssen ob großflächige Sanierungsmaßnahme im Zuge der L 163 im
Stadtgebiet Kerpens ermöglicht werden können.
Verwaltung zu 2.
Die Verwaltung empfiehlt, zunächst auf das Ergebnis der Prüfung durch Straßen NRW im Jahr
2019 abzuwarten.
zu 3.
Angebotsstreifen für den Radverkehr
Die L 163 hat in der Regel einen Ausbauquerschnitt von ca. 6,00 m bis 6,50 m zwischen den
Borden. Die Anlage von beidseitigen Angebotsstreifen entfällt, da dort bei Verwendung der
Mindestbreite von 1,25 m für den Angebotsstreifen mindestens eine Breite von >= 7,50 m
vorhanden sein müsste. Selbst die Anlage von einseitigen Angebotsstreifen erscheint
schwierig, da die L 163 über weite Strecken Parkstände in Längsaufstellungen aufweist.
Hier wäre dann die Anlage eines Angebotsstreifens im Regelmaß von 1,50 m in
Kombination mit einem Schutzstreifen von 0,75 m zum Parkstreifen und einer Restfahrbahn
von >= 4,50 m bei einer Gesamtquerschnittsbreite von 6,75 m ( 6,50 m bei Angebotsstreifen
im Mindestmaß ) nur möglich.
Verwaltung zu 3.
Zweifelsfrei bestehen in Abschnitten der Ortsdurchfahrt entlang der Heerstraße (L 163) auf Basis
der ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) Möglichkeiten, Schutzstreifen einzurichten.
Leider kann keine durchgängige Vernetzung erreicht werden, es entstünden Fragmente mit einem
Angebot für den Radverkehr. Nach Auffassung der Verwaltung würde man Radverkehr auf die
Heerstraße bringen, der dann in Teilen wiederum zwangsweise im Mischverkehr ohne konkretes
Radverkehrsangebot mitlaufen würde. Das Radverkehrsangebot wäre damit sehr unkomfortabel
und für unsicheren Radverkehr wenig empfehlenswert. Die Verwaltung empfiehlt,
Radverkehrsführungen im Band der Stadtteile Türnich, Balkhausen und Brüggen auf
Wohnstraßen parallel der Heerstraße zu unterstützen. Bei gestiegenen Radverkehrsanteilen ist
die Einrichtung so genannter Fahrradstraßen und gutes Mittel, Radverkehr zu fördern und zu
sichern. Eine für das Jahr 2019 beabsichtigte Ermittlung des Modal Split (Anteile bei der
Verkehrsmittelwahl) wird die konkret vorhandenen Radverkehrsanteile benennen, woraus sich
Entscheidungen für oder gegen Fahrradstraßen ableiten lassen.
Die Verwaltung schließt sich den Aussagen von Straßen NRW an und empfiehlt keine
Maßnahmen.
zu 4.
Fußgängerüberwege ( FGÜ )
In der gesamten Ortsdurchfahrt von Brüggen-Balkhausen-Türnich sind nur zwei FGÜ
vorhanden. Beide FGÜ sind mit DIN-gerechten Beleuchtungen versehen. Die Schaltung der
Beleuchtung erfolgt in der Regel über Dämmerungsschalter parallel mit der übrigen
Straßenbeleuchtung. In wie weit dort eine Justierung erfolgen muss/kann um auch in der
Dämmerung eine ausreichende Beleuchtung vorzuhalten ist seitens des Betreibers der
Beleuchtungsanlage zu prüfen.
Ausreichende Sicht auf den FGÜ und die Warteflächen ist durch das Freihalten dieser
Flächen von parkenden Fahrzeugen zu gewährleisten, ggf. sind Poller in den Nebenanlagen
aufzustellen.
Ein Ersatz der beiden FGÜ durch FG-LSA wird seitens des Baulastträgers als nicht
zielführend angesehen. FGÜ stellen eine sichere Querungsmöglichkeit einer Straße dar,
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wenn die Rahmenbedingungen wie Sichtbeziehungen, Beleuchtung, Frequentierung usw.
erfüllt werden. Unfälle, auch an FG-LSA, lassen sich in der Regel nicht komplett
ausschließen, da hier immer mit dem Fehlverhalten und mangelnder Rücksichtnahme
einzelner Verkehrsteilnehmer gerechnet werden muss. Unfallhäufungsstellen sind an
beiden FGÜ nicht vorhanden, somit wird seitens des Straßenbaulastträgers keine
Notwendige einer Änderung des Bestandes gesehen.
Verwaltung zu 4.
Im Rahmen der Kinderunfallkommission wurden die Querungsstellen entlang der Heerstraße
gemeinsam mit Polizei und Verkehrsingenieuren der Verwaltung sowie der Aufsichtsbehörden
untersucht. Es wurden seinerzeit geringfügige Anpassungen, vor allem im Hinblick auf die
Erkennbarkeit, durchgeführt (Entfall von Parkplätzen, Anpassung der Beschilderung).
Die Verwaltung schließt sich grundsätzlich den Aussagen von Straßen NRW an und empfiehlt
keine Maßnahmen.
zu 5.
„30 km/h-Zone“ im Abschnitt Kreisel Türnich bis Eintrachtstraße
Im Zuge von klassifizierten Straßen ist der Einsatz von 30 km/h-Zonen gesetzlich nicht
zulässig und diese können somit weder verkehrsrechtlich angeordnet noch umgesetzt
werden. Auch die linienhafte Einrichtung von Streckenabschnitten mit VZ 274-30 ( 30 km/h )
ist mit hohen Restriktionen behaftet und kann nur über kurze Streckenabschnitte
eingesetzt werden wenn die erforderlichen Rahmenbedingungen erfüllt werden. Hier ist
insbesondere an einen Schutz von unmittelbar an die klassifizierte Straße einmündenden
Zugängen von sozialen Einrichtungen ( Kindergärten, Schulen, Alten- und
Behindertenheimen usw. ) gedacht. Diese Kriterien liegen m.E. für den benannten Bereich
nicht vor.
Der Forderung nach Entfernung der Fahrbahnmarkierungen ( Pfeile ) im
Einmündungsbereich Platanenallee / Zufahrt Lidl erschließt sich mir der Sinn, welche
Verbesserung damit bei der Verkehrsabwicklung erzielt werden soll. Beide
Linksabbiegespuren sind m.E. notwendig um ein Einordnen und sicheres Abbiegen zu
ermöglichen. Damit wird ggf. auch die Leistungsfähigkeit erhöht weil die wartepflichtigen
Linksabbieger außerhalb der Hauptfahrspuren eine Zeitlücke zum Abbiegen abwarten
können ohne den Verkehrsfluss auf den Geradeausfahrspuren zu stören.
Der aufgezeigten Sichtbehinderungen im Bereich der Lidl-Zufahrt durch parkende
Fahrzeuge auf der überbreiten Nebenanlage könnte durch die Montage weiterer Poller
entgegengewirkt werden.
Verwaltung zu 5.
Die Verwaltung schließt sich den Aussagen von Straßen NRW an und empfiehlt keine
Maßnahmen.
zu 6.
Abschnitt Markt / Kreuzung Heerstraße
Die „komplexen“ Verkehrssituationen mit Unfallpotenzialen für alle Verkehrsteilnehmer
kann m.E. nur durch eine Vollsignalisierung des Knotenpunktes L 163 Heerstraße / Am
Markt / Rosentalstraße verbessert werden. Auch hier ist jedoch keine Unfallhäufungsstelle
vorhanden.
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Verwaltung zu 6.
Bereits die Kinderunfallkommission hat den angesprochenen Knoten kritisiert und hatte eine
gutachterliche Untersuchung verlangt. Diese wurde allerdings im politischen Raum abgelehnt.
Die Verwaltung schlägt nun vor, ein Verkehrsgutachten in Auftrag zu geben, um Möglichkeiten
einer Vollsignalisierung und die daraus entstehenden verkehrlichen Konsequenzen aufzuzeigen.
zu 7.
Ampelanlage Brüggen / Denkmalplatz
Die Probleme mit der LSA im Bereich L 163 / K 23 und L 163 / Eifelstraße werden durch den
Umbau im Zuge der Ansiedlung des Vollsortimenters gelöst werden.
Verwaltung zu 7.
Die Verwaltung empfiehlt, die anstehenden Umsetzungen der Planungen abzuwarten.
zu 8.
Fußgängersignalanlage Ortsausgang Brüggen
Die vorhandene Schaltung der LSA läuft auf Grund der angeordneten Planung und
Bemessung gemäß RiLSA. Die Absenkung der Bordanlagen sowie die Sanierung der
Fahrbahnoberfläche ist beauftragt ( siehe oben ) und wird in Kürze durchgeführt werden.
Damit wird wahrscheinlich eine Änderung der Grünphase für den Fußgänger entbehrlich.
Verwaltung zu 8.
Zwischenzeitlich wurden die Oberflächenmängel durch Straßen NRW beseitigt. Es wird
empfohlen, auf weitere Maßnahmen zu verzichten.
Zusammenfassend empfiehlt die Verwaltung für die im Antrag genannten Themenfelder
Verkehrssicherheit und Wohnqualität eher über städtebauliche Entwicklungen
gesamtkonzeptionelle Lösungen für die Heerstraße anzubieten. In der Stadtplanung existieren
bereits Ideen zu neuralgischen Punkten entlang der Heerstraße (z.Bsp. Zugang Schloss Türnich /
Altes Rathaus über das Projekt ZEST, Marktplatz Türnich, Denkmalplatz Matthias-WernerStraße), die jedoch in Zukunft durch externe Planungsbüros weiter konkretisiert werden müssten.
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