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Beschlussvorlage (Maßnahmen zur Sicherstellung des Dienstbetriebes in den 15 städtischen Kindertageseinrichtungen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
519 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
04.09.18, 13:16
Aktualisiert
04.09.18, 13:16

Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 23.4 / Kindertagesbetreuung Bearbeitung: Petra Findeisen TOP Drs.-Nr.: 497.18 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Jugendhilfeausschuss 13.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss 18.09.2018 Stadtrat 25.09.2018 X 16.08.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Maßnahmen zur Sicherstellung des Dienstbetriebes in den 15 städtischen Kindertageseinrichtungen Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten x Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von jährlich 456.246 € brutto (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: X Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:2019ff X Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) x Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss beschließt: 1. Die Veränderung des Handlungsplans und empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. Amt 11 Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Findeisen gez. Landscheidt gez. Canzler gez. Stein gez. Schaaf gez.Spürck gez. Cornely dem Rat der Kolpingstadt Kerpen nachfolgende Punkte: 2. Die Erhöhung des Vertretungspools von derzeit drei auf fünf Vollzeitstellen ab dem 01. Januar 2019 und die hierzu erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 106.000,00 € jährlich bereitzustellen. Diese werden mit rund 32.000 € durch das Land refinanziert. 3. Den Einsatz von Kita- Assistenzen mit 6,88 Stellenanteilen ab dem 01.Januar 2019 und die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 200.000 € bereitzustellen. Die mögliche Refinanzierung erfolgt durch das Träger Rettungspaket. Der Bewilligungszeitraum ist somit zunächst an den voraussichtlichen Gewährungszeitraum des Trägerrettungspaketes (Ende Kita-Jahr 2019/2020) gebunden. 4. Den Wegfall der Anrechnung von Stellenanteilen auf das Mindestpersonal gemäß KiBiz bei praxisintegrierter Ausbildung (PIA) und Anerkennungsjahr sowie die Bereitstellung der jährlichen Personalkosten ab dem 01. August 2019 in Höhe von 67.000 € Refinanziert werden diese durch das Land in Höhe von 20.100€. Für die Zeit 01. August 2019 bis 31.Dezember.2019 fallen Personalkosten in Höhe von 27.917 € an. Refinanziert werden diese durch das Land in Höhe von 8.375 €. 5. Erhöhung der Stellen bei Praxisorientierter Ausbildung (PIA) und Anerkennungsjahr von vier auf acht Stellen sowie die Bereitstellung der jährlichen Personalkosten ab dem 01. August 2019 in Höhe von 83.246 € Für die Zeit 01. August 2019 bis 31.Dezember.2019 fallen Personalkosten in Höhe von 34.686 € an. Keine Refinanzierung über Kibiz, da zusätzliche Stellen. Beschlussvorlage 497.18 Seite 2 MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 2019 2020 2021 2022 Personalkosten Vertreterpool 106.000 106.000 106.000 106.000 Personalkosten Kita-Assistenz 200.000 (01.08.1931.12.20) 27.917 01:08.1931.12.20) 34.686 200.000 200.000 200.000 Jährlich 67.000 67.000 67.000 jährlich 83.246 83.246 83.246 456.246 456.246 2018 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Personalkosten Anrechnung PIA,JP Personalkosten Stellen PIA,JP gesamt: 368.603 456.246 Einnahmen / Erträge Refinazierung Land Personalkosten Refinazierung Träger Rettungspaket 40.375 52.100 52.100 52.100 200.000 200.000 200.000 200.000 gesamt: 240.375 252.100 252.100 252.100 Aufwand netto: 128.228 204.146 204.146 204.146 Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 497.18 Seite 3 Begründung: Seit Einführung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) wird in den 15 städtischen Kindertageseinrichtungen (Kitas) die Mindestbesetzung des pädagogischen Personals zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß Kibiz vorgehalten. Seit Jahren ist die personelle Mindestbesetzung ein Thema in Verwaltung, Politik sowie der Elternschaft. Bereits im September 2008 hat der Rat der Kolpingstadt Kerpen, zur Sicherstellung der qualitativen Arbeit in städtischen Kitas, den sogenannten „Kerpener Kita Standard“ beschlossen (Drs.Nr.: 367.08). Dieser beinhaltet neben der gesetzlichen personellen Mindestausstattung gemäß Kibiz folgende Punkte:     20% Leitungsfreistellung je Gruppe 100% Leitungsfreistellung in den Familienzentren 5 Stunden Leitungszuschlag bei Vorliegen besonderer Kriterien (Integration, mehrere Standorte etc.) Vertretungspool 3 Vollzeitstellen In seiner Sitzung am 06.07.2010 (Drs.:Nr. 299.10) hat der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschlossen 8 Stellen durch folgende Standartreduzierungen einzusparen:    Reduzierung anteiliger Freistellung der Leitungen auf 5 Stunden je Gruppe Reduzierung der Freistellung der Leitungen in Familienzentren auf je 7,3 Stunden Wegfall des Vertreterpools mit 3 Vollzeitstellen Nach Umsetzung der Standartreduzierung verschlechterte sich die personelle Situation in den städtischen Kindertageseinrichtungen derart, dass der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 06.03.2012 (Drs.:- Nr. 37.12) die Leitungsfreistellung von 20% je Gruppe sowie eine Freistellung der Leitungen in Familienzentren zu 100% wieder beschlossen hat. Diese beiden Maßnahmen waren somit die einzigen Maßnahmen über den Mindeststandard hinaus, reichten aber leider nicht aus, um den Dienstbetrieb längerfristig in den städtischen Kitas sicherzustellen. Von daher hat der Rat der Kolpingstadt Kerpen in seiner Sitzung am 04. 07. 2017 (Drs.:- Nr.: 291.17) beschlossen, ab dem Kita-Jahr 2017/2018 einen Vertretungspool von zunächst drei Vollzeitstellen einzurichten. Ab Dezember 2017 konnten alle drei Stellen besetzt werden. Trotz dieser Maßnahme kam es weiterhin zu erheblichen personellen Engpässen und somit zu teil- oder Schließung von Einrichtungen. Die Springerinnen waren, sofern nicht selber erkrankt, täglich im Einsatz. Auch im Kita-Jahr 2017/2018 hat sich die personelle Situation nicht verbessert. (Übersicht Arbeitsunfähigkeitsquote siehe Anlage 1) Es kam weiterhin zu erheblichen Krankheitsausfällen, sodass die Verwaltung fast täglich in der Situation war und ist den Handlungsplan, welcher ursprünglich als Notfallplan in Ausnahmefällen, zur Überbrückung von personellen Engpässen gedacht war, bis hin zur Schließung der Einrichtung anzuwenden. Die Anwendung des Handlungsplans ist zur Alltagssituation in den Kitas geworden. Auf Grund der vorstehend dargestellten Situation, die zwangsläufig zu einer Einschränkung der pädagogischen Arbeit, der Betreuungszeiten, Unzufriedenheit der Erziehungsberechtigten und Kinder, gesundheitliche Beschwerden der Erzieherinnen und Erzieher sowie erheblichen Beschlussvorlage 497.18 Seite 4 Elternbeschwerden bis in die politischen Vertretungen führt, hat die Verwaltung einen Maßnahmenplan zur Verbesserung der Sicherstellung des Dienstbetriebs in den 15 städtischen Einrichtungen erarbeitet. Im Wesentlichen umfasst dieser Maßnahmenplan die nachfolgenden fünf Säulen: 1. Veränderung des Handlungsplans 2. Erhöhung des Vertretungspools von derzeit drei auf fünf Vollzeitstellen 3. Einsatz von Kita-Assistenzen 4. Wegfall der Anrechnung von Stellenanteilen auf das Mindestpersonal gemäß KiBiz bei Praxisintegrierter Ausbildung (PIA) und Anerkennungsjahr (JP) 5. Weitere Stellen bei Praxisintegrierter Ausbildung (PIA) und Anerkennungsjahr (JP) 1. Veränderung Handlungsplan In seiner Sitzung am 18.09.2014 (Drs.Nr.: 310.14) hat der Jugendhilfeausschuss zum Umgang mit personellen Engpässen und Notsituationen in Kindertageseinrichtungen der Kolpingstadt Kerpen den sogenannten Handlungsplan beschlossen. Dieser besteht in seiner aktuellen Fassung aus sechs Schritten. Im ersten Schritt wird die Mindestanwesenheit festgelegt. (Diese ist nicht identisch mit der Mindestbesetzung gemäß KiBiz sondern unterschreitet diese.) Sofern diese Mindestanwesenheit unterschritten wird, folgen fünf weitere Schritte. Beginnend mit der Umstrukturierung des Dienstplanes bis hin zum Einsatz von Personal aus anderen Einrichtungen. Sind diese Ressourcen erschöpft, wird mit systematischer Reduzierung der Kinderzahlen und Gruppenzusammenlegungen reagiert. Es werden nur noch Kinder betreut, deren Eltern beide berufstätig sind. Ist auch hiermit die Aufsichtspflicht nicht mehr zu gewährleisten, bleibt als letztes Mittel die Teil- oder vollständige Schließung der Einrichtung. Auf Grund der dauernden personellen Engpässe ist der Handlungsplan zum Regelinstrument geworden, sodass durch das Ausleihen des Personals regelmäßig alle städtischen Einrichtungen betroffen sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ständig im gesamten Stadtgebiet im Einsatz. Die Verwaltung hat geprüft, inwieweit eine Optimierung des Handlungsplans zu einer Entlastung des Personals und somit zu einer möglichen Verringerung der personellen Engpässe führen könnte. Der überarbeitete Handlungsplan befindet sich in der Anlage (Anlage 2) und zielt im Wesentlichen auf die Selbsthilfe der Einrichtung und der Partnereinrichtung ab. Diese Vorgehensweise entlastet das Personal gesamtstädtisch und führt zu einer Optimierung der Betreuungs- und Bildungssituation, kann aber im Einzelfall eher zu einer Schließung der Einrichtung führen. 2. Erhöhung des Vertretungspools von derzeit drei auf fünf Stellen Auf Grund der vorstehend genannten Ausführungen empfiehlt die Verwaltung den bestehenden Vertreterpool von 3,0 Stellen um weitere 2,0 Stellen mit der Wertigkeit S 8a TVSuE zu erweitern und in die Stellenplanberatungen für das Haushaltsjahr 2019 mit einzubeziehen. Die Stellen sollen zum 01.Januar 2019 eingerichtet werden. Die jährlichen Personalkosten betragen 106.000 €. Hiervon werden rund 32.000 € durch das Land refinanziert, sodass tatsächliche Kosten in Höhe von 74.000 € jährlich entstehen. Beschlussvorlage 497.18 Seite 5 3. Einsatz von Kita- Assistenzen Seit dem Kita-Jahr 2014/2015 gewährt das Land Verfügungspauschalen mit einem Haushaltsvolumen von rund 100.000 € je Kita-Jahr. Hiervon hat die Kolpingstadt Kerpen zur Entlastung des pädagogischen Personals, durch Handreichungen beim Mittagessen, im Hinblick auf den Fachkräftemangel, sogenannte Mittagsassistenzen (3,44 Stellen) eingestellt. Es handelt sich hierbei um einen Personenkreis ohne pädagogische Vorbildung. Ausreichend sind Freude und Motivation an der Arbeit mit Kindern insgesamt. Die Mittagsassistenzen sichern eine stabile Unterstützung des pädagogischen Personals. Gleichzeitig ist festzustellen, dass es in diesem Bereich zu einer extrem niedrigen Fluktuation gekommen ist und die Mittagsassistenzen sehr zufrieden mit ihrer Tätigkeit sind. Vor allem das Kita-Personal sieht hierin eine deutliche Entlastung in den nicht pädagogischen Arbeitsfeldern. Da der Einsatz der Mittagsassistenzen somit zu einer Entlastung des pädagogischen Personals führt, regt die Verwaltung an, diesen Personenkreis um die nachfolgenden beispielhaften Aufgaben zu erweitern:    Ausflugsbegleitung Unterstützung und Mithilfe bei Kleingruppenangeboten (Werken, Basteln, Gesang, Vorlesen etc.) Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten Um eine entsprechende Entlastung des pädagogischen Personals zu erzielen, ist es sinnvoll, wenn jede Einrichtung täglich über eine Kita-Assistenz verfügt. Eine Refinanzierung durch das Land über die vollständig refinanzierten Stellenanteile für die Mittagsassistenz ist nicht möglich. Die Verwaltung schlägt daher eine Refinanzierung aus dem Kita-Rettungspaket vor. Würden Kita-Assistenzen im Volumen der bisherigen Mittagsassistenz (3,44 Stellen.) eingerichtet, entständen Personalkosten in Höhe von rund 100.000 €. Das hat zum Nachteil, dass nicht jede Kita täglich unterstützt würde und die gewünschte Entlastung und somit auch eine Verbesserung des Dienstbetriebes im erhofften Umfang ausbliebe. Von daher schlägt die Verwaltung eine Erweiterung der Kita-Assistenz um 6,88 Stellen vor. Die jährlichen Personalkosten betragen dann rund 200.000 €. Übersicht Verteilung der wöchentlichen Kitassistenz bei 3,44 Stellen (analog Volumen Mittagsassistenz) und 6,88 Stellen : Kita Assistenz Beschlussvorlage 497.18 Seite 6 Einrichtung Gruppen 6 Panama 3 Sonnenschein 2 Kleine Strolche 5 Mühlenbachkinder 2 Bottenburg 5 Spielkiste 3 Erftpiraten 2 Löwenzan 3 Rasselbande 3 Klein Föß 3 Pusteblume 4 Tausendfüssler 4 Wibbelstätz 5 Hummelburg 5 Zauberwald Gesamt Stunden 55 Zusätzliche Personalstunden Kosten: 100.000€ Jahr 12,91 7,75 5,17 11,62 5,17 11,62 7,75 5,17 7,75 7,75 7,75 10,33 10,33 11,62 11,62 Zusätzliche Personalstunden Kosten 200.000 € Jahr 25,82 15,5 10,34 23,24 10,34 23,24 15,5 10,34 15,5 15,5 15,5 20,66 20,66 23,24 23,24 134,31 entspricht 3,44 Stellen 268,62 entspricht 6,88 Stellen 4. Wegfall der Anrechnung von Stellenanteilen auf das Mindestpersonal gemäß KiBiz bei Praxisintegrierter Ausbildung (PIA) und Anerkennungsjahr (JP) In den städtischen Kindertageseinrichtungen der Kolpingstadt Kerpen wird das Personal in Praxisintegrierter Ausbildung (PIA) im ersten bis dritten Schulhalbjahr mit 14,96 Stunden und im vierten bis sechsten Schulhalbjahr mit 22,44 Stunden wöchentlich sowie im Anerkennungsjahr (JP) mit 26,34 Stunden wöchentlich auf das Mindestpersonal gemäß KiBiz angerechnet. Hierbei wurden Schul- und Abwesenheitstage berücksichtigt. Zusätzlich wird auf den erhöhten Arbeitsaufwand durch die Ausbildung von neuem Personal hingewiesen. Hier könnte eine Verbesserung der personellen Situation erzielt werden, wenn dieses Personal, wie bei vielen anderen Trägern auch, zusätzlich tätig wäre. Die jährlichen Personalkosten für diese Maßnahme betragen 67.000 €. Die Refinanzierung durch das Land beträgt 20.100 €. Der tatsächliche Aufwand beträgt somit 46.900 €. Beschlussvorlage 497.18 Seite 7 Übersicht interkommunaler Vergleich und freie Träger Anrechnung PIA und JP keine Anrechnung auf Kibiz Träger Stadt Bergheim Stadt Brühl Stadt Erftstadt Stadt Elsdorf Stadt Frechen Stadt Hürth PIA x x x x x x JP x x x x x Stadt Kerpen Stadt Pulheim Stadt Wesseling AWO Rhein-Erft Kath. Kirche Kerpen Evang. Kirche Kerpen Bermerkung volle Anrechnung JP PIA von 14,96 Stunden-22,44 Stunden JP mit 26,34 Stunden/ PIA x x JP 26 Stunden/ PIA 10 Stunden Anrechnung PIA nach 1. Jahr x x x x 5. Weitere Stellen bei Praxisintegrierter Ausbildung (PIA) und Anerkennungsjahr (JP) Gemäß Stellenplan gibt es vier Stellen für die Praxisorientierte Ausbildung und das Anerkennungsjahr. Das Fachamt regt eine Verdopplung dieser Stellen von vier auf acht Stellen an. Somit könnte zumindest in der Hälfte der städtischen Einrichtungen ausgebildet und gutes Personal gehalten werden. Gerade beim heutigen Fachkräftemangel ist es zwingend erforderlich, sämtliche Personalentwicklungsmöglichkeiten zu nutzen und geeignetes Personal rechtzeitig zu binden. Die jährlichen Personalkosten betragen 83.246 €. (51.279 € PIA und 31.967 € JP). Diese zusätzlichen Stellen werden nicht durch das Land refinanziert. 6. FinanzierungDie oben ausgewiesenen, neu hinzukommenden Aufwendungen erscheinen aus Sicht der Verwaltung wünschenswert, teilweise auch nötig. Eine „Gegenfinanzierung“ würde normalerweise über eine Erhöhung der Elternbeiträge realisiert werden können, allerdings ist es politischer Wille, die Elternbeiträge nicht anzuheben. Eine Finanzierung müsste daher, sollten Ausschüsse und Rat den obigen Beschlussvorschlag vollumfänglich fassen wollen, aus allgemeinen Steuermitteln, ggf. mit Einnahmeerhöhungen oder Einsparungen an anderer Stelle des Haushalts erfolgen. Stellungnahme des Kämmerers: Vor dem Hintergrund der Haushaltssituation ist es geboten darauf hinzuweisen, dass in Erwägung gezogen werden sollte, den zusätzlichen Aufwand, der durch den Beschluss ggf. entsteht, durch eine Anpassung der Elternbeiträge zu finanzieren. Die Gemeindeordnung NRW sieht in § 77 (Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung) vor, dass die Gemeinde „die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel 1.soweit vertretbar und geboten aus speziellen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen, 2. im Übrigen aus Steuern Beschlussvorlage 497.18 Seite 8 zu beschaffen…[hat], soweit die sonstigen Finanzmittel nicht ausreichen.“ Anderenfalls entsteht ein Defizit, dass die Gesamtheit der Bevölkerung und Steuerpflichtigen über Steuern, auf lange Sicht auch verzinst, zu tragen hat. Beschlussvorlage 497.18 Seite 9