Daten
Kommune
Kerpen
Größe
519 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
04.09.18, 13:16
Aktualisiert
04.09.18, 13:16
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KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 23.4 / Kindertagesbetreuung
Bearbeitung: Petra Findeisen
TOP
Drs.-Nr.: 497.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Jugendhilfeausschuss
13.09.2018
Haupt- und Finanzausschuss
18.09.2018
Stadtrat
25.09.2018
X
16.08.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Maßnahmen zur Sicherstellung des Dienstbetriebes in den 15 städtischen
Kindertageseinrichtungen
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
x
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von jährlich 456.246 € brutto (s.
Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
X
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:2019ff
X
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
x
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
1. Die Veränderung des Handlungsplans und empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez.
Amt 11
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Findeisen
gez. Landscheidt
gez. Canzler
gez. Stein
gez. Schaaf
gez.Spürck
gez. Cornely
dem Rat der Kolpingstadt Kerpen nachfolgende Punkte:
2. Die Erhöhung des Vertretungspools von derzeit drei auf fünf Vollzeitstellen ab dem 01. Januar
2019 und die hierzu erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 106.000,00 € jährlich
bereitzustellen.
Diese werden mit rund 32.000 € durch das Land refinanziert.
3. Den Einsatz von Kita- Assistenzen mit 6,88 Stellenanteilen ab dem 01.Januar 2019 und die
erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 200.000 € bereitzustellen. Die mögliche
Refinanzierung erfolgt durch das Träger Rettungspaket. Der Bewilligungszeitraum ist somit
zunächst an den voraussichtlichen Gewährungszeitraum des Trägerrettungspaketes
(Ende Kita-Jahr 2019/2020) gebunden.
4. Den Wegfall der Anrechnung von Stellenanteilen auf das Mindestpersonal gemäß KiBiz bei
praxisintegrierter Ausbildung (PIA) und Anerkennungsjahr sowie die Bereitstellung der
jährlichen Personalkosten ab dem 01. August 2019 in Höhe von 67.000 €
Refinanziert werden diese durch das Land in Höhe von 20.100€.
Für die Zeit 01. August 2019 bis 31.Dezember.2019 fallen Personalkosten in Höhe von
27.917 € an. Refinanziert werden diese durch das Land in Höhe von 8.375 €.
5. Erhöhung der Stellen bei Praxisorientierter Ausbildung (PIA) und Anerkennungsjahr von vier
auf acht Stellen sowie die Bereitstellung der jährlichen Personalkosten ab dem 01. August
2019 in Höhe von 83.246 €
Für die Zeit 01. August 2019 bis 31.Dezember.2019 fallen Personalkosten in Höhe von
34.686 € an. Keine Refinanzierung über Kibiz, da zusätzliche Stellen.
Beschlussvorlage 497.18
Seite 2
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
2019
2020
2021
2022
Personalkosten Vertreterpool
106.000
106.000
106.000
106.000
Personalkosten Kita-Assistenz
200.000
(01.08.1931.12.20)
27.917
01:08.1931.12.20)
34.686
200.000
200.000
200.000
Jährlich
67.000
67.000
67.000
jährlich
83.246
83.246
83.246
456.246
456.246
2018
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Personalkosten Anrechnung PIA,JP
Personalkosten Stellen PIA,JP
gesamt:
368.603
456.246
Einnahmen / Erträge
Refinazierung Land Personalkosten
Refinazierung Träger Rettungspaket
40.375
52.100
52.100
52.100
200.000
200.000
200.000
200.000
gesamt:
240.375
252.100
252.100
252.100
Aufwand netto:
128.228
204.146
204.146
204.146
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 497.18
Seite 3
Begründung:
Seit Einführung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) wird in den 15 städtischen
Kindertageseinrichtungen (Kitas) die Mindestbesetzung des pädagogischen Personals zur
Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß Kibiz vorgehalten.
Seit Jahren ist die personelle Mindestbesetzung ein Thema in Verwaltung, Politik sowie der
Elternschaft.
Bereits im September 2008 hat der Rat der Kolpingstadt Kerpen, zur Sicherstellung der
qualitativen Arbeit in städtischen Kitas, den sogenannten „Kerpener Kita Standard“
beschlossen (Drs.Nr.: 367.08).
Dieser beinhaltet neben der gesetzlichen personellen Mindestausstattung gemäß Kibiz
folgende Punkte:
20% Leitungsfreistellung je Gruppe
100% Leitungsfreistellung in den Familienzentren
5 Stunden Leitungszuschlag bei Vorliegen besonderer Kriterien (Integration, mehrere
Standorte etc.)
Vertretungspool 3 Vollzeitstellen
In seiner Sitzung am 06.07.2010 (Drs.:Nr. 299.10) hat der Rat der Kolpingstadt Kerpen
beschlossen 8 Stellen durch folgende Standartreduzierungen einzusparen:
Reduzierung anteiliger Freistellung der Leitungen auf 5 Stunden je Gruppe
Reduzierung der Freistellung der Leitungen in Familienzentren auf je 7,3 Stunden
Wegfall des Vertreterpools mit 3 Vollzeitstellen
Nach Umsetzung der Standartreduzierung verschlechterte sich die personelle Situation in
den städtischen Kindertageseinrichtungen derart, dass der Haupt- und Finanzausschuss in
seiner Sitzung am 06.03.2012 (Drs.:- Nr. 37.12) die Leitungsfreistellung von 20% je Gruppe
sowie eine Freistellung der Leitungen in Familienzentren zu 100% wieder beschlossen hat.
Diese beiden Maßnahmen waren somit die einzigen Maßnahmen über den Mindeststandard
hinaus, reichten aber leider nicht aus, um den Dienstbetrieb längerfristig in den städtischen
Kitas sicherzustellen. Von daher hat der Rat der Kolpingstadt Kerpen in seiner Sitzung am
04. 07. 2017 (Drs.:- Nr.: 291.17) beschlossen, ab dem Kita-Jahr 2017/2018 einen
Vertretungspool von zunächst drei Vollzeitstellen einzurichten.
Ab Dezember 2017 konnten alle drei Stellen besetzt werden.
Trotz dieser Maßnahme kam es weiterhin zu erheblichen personellen Engpässen und somit
zu teil- oder Schließung von Einrichtungen. Die Springerinnen waren, sofern nicht
selber erkrankt, täglich im Einsatz.
Auch im Kita-Jahr 2017/2018 hat sich die personelle Situation nicht verbessert.
(Übersicht Arbeitsunfähigkeitsquote siehe Anlage 1)
Es kam weiterhin zu erheblichen Krankheitsausfällen, sodass die Verwaltung fast täglich in der
Situation war und ist den Handlungsplan, welcher ursprünglich als Notfallplan in
Ausnahmefällen, zur Überbrückung von personellen Engpässen gedacht war, bis hin zur
Schließung der Einrichtung anzuwenden. Die Anwendung des Handlungsplans ist zur
Alltagssituation in den Kitas geworden.
Auf Grund der vorstehend dargestellten Situation, die zwangsläufig zu einer Einschränkung
der pädagogischen Arbeit, der Betreuungszeiten, Unzufriedenheit der Erziehungsberechtigten
und Kinder, gesundheitliche Beschwerden der Erzieherinnen und Erzieher sowie erheblichen
Beschlussvorlage 497.18
Seite 4
Elternbeschwerden bis in die politischen Vertretungen führt, hat die Verwaltung einen
Maßnahmenplan zur Verbesserung der Sicherstellung des Dienstbetriebs in den 15 städtischen
Einrichtungen erarbeitet.
Im Wesentlichen umfasst dieser Maßnahmenplan die nachfolgenden fünf Säulen:
1. Veränderung des Handlungsplans
2. Erhöhung des Vertretungspools von derzeit drei auf fünf Vollzeitstellen
3. Einsatz von Kita-Assistenzen
4. Wegfall der Anrechnung von Stellenanteilen auf das Mindestpersonal gemäß KiBiz
bei Praxisintegrierter Ausbildung (PIA) und Anerkennungsjahr (JP)
5. Weitere Stellen bei Praxisintegrierter Ausbildung (PIA) und Anerkennungsjahr (JP)
1. Veränderung Handlungsplan
In seiner Sitzung am 18.09.2014 (Drs.Nr.: 310.14) hat der Jugendhilfeausschuss zum
Umgang mit personellen Engpässen und Notsituationen in Kindertageseinrichtungen der
Kolpingstadt Kerpen den sogenannten Handlungsplan beschlossen. Dieser besteht in seiner
aktuellen Fassung aus sechs Schritten. Im ersten Schritt wird die Mindestanwesenheit
festgelegt. (Diese ist nicht identisch mit der Mindestbesetzung gemäß KiBiz sondern
unterschreitet diese.)
Sofern diese Mindestanwesenheit unterschritten wird, folgen fünf weitere Schritte.
Beginnend mit der Umstrukturierung des Dienstplanes bis hin zum Einsatz von Personal aus
anderen Einrichtungen.
Sind diese Ressourcen erschöpft, wird mit systematischer Reduzierung der Kinderzahlen
und Gruppenzusammenlegungen reagiert. Es werden nur noch Kinder betreut, deren Eltern
beide berufstätig sind. Ist auch hiermit die Aufsichtspflicht nicht mehr zu gewährleisten, bleibt als
letztes Mittel die Teil- oder vollständige Schließung der Einrichtung.
Auf Grund der dauernden personellen Engpässe ist der Handlungsplan zum
Regelinstrument geworden, sodass durch das Ausleihen des Personals regelmäßig alle
städtischen Einrichtungen betroffen sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ständig im
gesamten Stadtgebiet im Einsatz. Die Verwaltung hat geprüft, inwieweit eine Optimierung
des Handlungsplans zu einer Entlastung des Personals und somit zu einer möglichen
Verringerung der personellen Engpässe führen könnte.
Der überarbeitete Handlungsplan befindet sich in der Anlage (Anlage 2) und zielt im
Wesentlichen auf die Selbsthilfe der Einrichtung und der Partnereinrichtung ab.
Diese Vorgehensweise entlastet das Personal gesamtstädtisch und führt zu einer
Optimierung der Betreuungs- und Bildungssituation, kann aber im Einzelfall eher
zu einer Schließung der Einrichtung führen.
2. Erhöhung des Vertretungspools von derzeit drei auf fünf Stellen
Auf Grund der vorstehend genannten Ausführungen empfiehlt die Verwaltung den
bestehenden Vertreterpool von 3,0 Stellen um weitere 2,0 Stellen mit der Wertigkeit
S 8a TVSuE zu erweitern und in die Stellenplanberatungen für das Haushaltsjahr 2019 mit
einzubeziehen.
Die Stellen sollen zum 01.Januar 2019 eingerichtet werden.
Die jährlichen Personalkosten betragen 106.000 €. Hiervon werden rund 32.000 € durch das
Land refinanziert, sodass tatsächliche Kosten in Höhe von 74.000 € jährlich entstehen.
Beschlussvorlage 497.18
Seite 5
3. Einsatz von Kita- Assistenzen
Seit dem Kita-Jahr 2014/2015 gewährt das Land Verfügungspauschalen mit einem
Haushaltsvolumen von rund 100.000 € je Kita-Jahr.
Hiervon hat die Kolpingstadt Kerpen zur Entlastung des pädagogischen Personals, durch
Handreichungen beim Mittagessen, im Hinblick auf den Fachkräftemangel, sogenannte
Mittagsassistenzen (3,44 Stellen) eingestellt.
Es handelt sich hierbei um einen Personenkreis ohne pädagogische Vorbildung.
Ausreichend sind Freude und Motivation an der Arbeit mit Kindern insgesamt.
Die Mittagsassistenzen sichern eine stabile Unterstützung des pädagogischen Personals.
Gleichzeitig ist festzustellen, dass es in diesem Bereich zu einer extrem niedrigen
Fluktuation gekommen ist und die Mittagsassistenzen sehr zufrieden mit ihrer Tätigkeit sind.
Vor allem das Kita-Personal sieht hierin eine deutliche Entlastung in den nicht
pädagogischen Arbeitsfeldern.
Da der Einsatz der Mittagsassistenzen somit zu einer Entlastung des pädagogischen
Personals führt, regt die Verwaltung an, diesen Personenkreis um die nachfolgenden
beispielhaften Aufgaben zu erweitern:
Ausflugsbegleitung
Unterstützung und Mithilfe bei Kleingruppenangeboten (Werken, Basteln, Gesang,
Vorlesen etc.)
Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten
Um eine entsprechende Entlastung des pädagogischen Personals zu erzielen, ist es sinnvoll,
wenn jede Einrichtung täglich über eine Kita-Assistenz verfügt.
Eine Refinanzierung durch das Land über die vollständig refinanzierten Stellenanteile für die
Mittagsassistenz ist nicht möglich. Die Verwaltung schlägt daher eine Refinanzierung aus
dem Kita-Rettungspaket vor.
Würden Kita-Assistenzen im Volumen der bisherigen Mittagsassistenz (3,44 Stellen.)
eingerichtet, entständen Personalkosten in Höhe von rund 100.000 €.
Das hat zum Nachteil, dass nicht jede Kita täglich unterstützt würde und die gewünschte
Entlastung und somit auch eine Verbesserung des Dienstbetriebes im erhofften Umfang
ausbliebe.
Von daher schlägt die Verwaltung eine Erweiterung der Kita-Assistenz um 6,88 Stellen vor.
Die jährlichen Personalkosten betragen dann rund 200.000 €.
Übersicht Verteilung der wöchentlichen Kitassistenz bei 3,44 Stellen (analog Volumen
Mittagsassistenz) und 6,88 Stellen
:
Kita Assistenz
Beschlussvorlage 497.18
Seite 6
Einrichtung Gruppen
6
Panama
3
Sonnenschein
2
Kleine Strolche
5
Mühlenbachkinder
2
Bottenburg
5
Spielkiste
3
Erftpiraten
2
Löwenzan
3
Rasselbande
3
Klein Föß
3
Pusteblume
4
Tausendfüssler
4
Wibbelstätz
5
Hummelburg
5
Zauberwald
Gesamt Stunden
55
Zusätzliche
Personalstunden
Kosten: 100.000€
Jahr
12,91
7,75
5,17
11,62
5,17
11,62
7,75
5,17
7,75
7,75
7,75
10,33
10,33
11,62
11,62
Zusätzliche
Personalstunden
Kosten 200.000 €
Jahr
25,82
15,5
10,34
23,24
10,34
23,24
15,5
10,34
15,5
15,5
15,5
20,66
20,66
23,24
23,24
134,31
entspricht 3,44 Stellen
268,62
entspricht 6,88 Stellen
4. Wegfall der Anrechnung von Stellenanteilen auf das Mindestpersonal gemäß KiBiz
bei Praxisintegrierter Ausbildung (PIA) und Anerkennungsjahr (JP)
In den städtischen Kindertageseinrichtungen der Kolpingstadt Kerpen wird das Personal in
Praxisintegrierter Ausbildung (PIA) im ersten bis dritten Schulhalbjahr mit 14,96 Stunden und im
vierten bis sechsten Schulhalbjahr mit 22,44 Stunden wöchentlich sowie im Anerkennungsjahr
(JP) mit 26,34 Stunden wöchentlich auf das Mindestpersonal gemäß KiBiz angerechnet.
Hierbei wurden Schul- und Abwesenheitstage berücksichtigt.
Zusätzlich wird auf den erhöhten Arbeitsaufwand durch die Ausbildung von neuem
Personal hingewiesen.
Hier könnte eine Verbesserung der personellen Situation erzielt werden, wenn dieses
Personal, wie bei vielen anderen Trägern auch, zusätzlich tätig wäre.
Die jährlichen Personalkosten für diese Maßnahme betragen 67.000 €. Die Refinanzierung durch
das Land beträgt 20.100 €. Der tatsächliche Aufwand beträgt somit 46.900 €.
Beschlussvorlage 497.18
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Übersicht interkommunaler Vergleich und freie Träger Anrechnung PIA und JP
keine Anrechnung auf Kibiz
Träger
Stadt Bergheim
Stadt Brühl
Stadt Erftstadt
Stadt Elsdorf
Stadt Frechen
Stadt Hürth
PIA
x
x
x
x
x
x
JP
x
x
x
x
x
Stadt Kerpen
Stadt Pulheim
Stadt Wesseling
AWO Rhein-Erft
Kath. Kirche Kerpen
Evang. Kirche Kerpen
Bermerkung
volle Anrechnung JP
PIA von 14,96 Stunden-22,44 Stunden
JP mit 26,34 Stunden/ PIA
x
x
JP 26 Stunden/ PIA 10 Stunden
Anrechnung PIA nach 1. Jahr
x
x
x
x
5. Weitere Stellen bei Praxisintegrierter Ausbildung (PIA) und Anerkennungsjahr (JP)
Gemäß Stellenplan gibt es vier Stellen für die Praxisorientierte Ausbildung und das
Anerkennungsjahr. Das Fachamt regt eine Verdopplung dieser Stellen von vier auf acht
Stellen an. Somit könnte zumindest in der Hälfte der städtischen Einrichtungen ausgebildet
und gutes Personal gehalten werden. Gerade beim heutigen Fachkräftemangel ist es
zwingend erforderlich, sämtliche Personalentwicklungsmöglichkeiten zu nutzen und geeignetes
Personal rechtzeitig zu binden.
Die jährlichen Personalkosten betragen 83.246 €. (51.279 € PIA und 31.967 € JP).
Diese zusätzlichen Stellen werden nicht durch das Land refinanziert.
6. FinanzierungDie oben ausgewiesenen, neu hinzukommenden Aufwendungen erscheinen aus
Sicht der Verwaltung wünschenswert, teilweise auch nötig. Eine „Gegenfinanzierung“ würde
normalerweise über eine Erhöhung der Elternbeiträge realisiert werden können, allerdings ist es
politischer Wille, die Elternbeiträge nicht anzuheben. Eine Finanzierung müsste daher, sollten
Ausschüsse und Rat den obigen Beschlussvorschlag vollumfänglich fassen wollen, aus
allgemeinen Steuermitteln, ggf. mit Einnahmeerhöhungen oder Einsparungen an anderer Stelle
des Haushalts erfolgen.
Stellungnahme des Kämmerers:
Vor dem Hintergrund der Haushaltssituation ist es geboten darauf hinzuweisen, dass in Erwägung
gezogen werden sollte, den zusätzlichen Aufwand, der durch den Beschluss ggf. entsteht, durch
eine Anpassung der Elternbeiträge zu finanzieren.
Die Gemeindeordnung NRW sieht in § 77 (Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung) vor, dass die
Gemeinde „die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel
1.soweit vertretbar und geboten aus speziellen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen,
2. im Übrigen aus Steuern
Beschlussvorlage 497.18
Seite 8
zu beschaffen…[hat], soweit die sonstigen Finanzmittel nicht ausreichen.“
Anderenfalls entsteht ein Defizit, dass die Gesamtheit der Bevölkerung und Steuerpflichtigen über
Steuern, auf lange Sicht auch verzinst, zu tragen hat.
Beschlussvorlage 497.18
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