Daten
Kommune
Kerpen
Größe
98 kB
Datum
06.09.2018
Erstellt
24.08.18, 13:17
Aktualisiert
24.08.18, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 15.1 / Straßen
Bearbeitung: Herr El Makrini
TOP
Drs.-Nr.: 460.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Feuerschutzausschuss
X
23.07.2018
Bemerkungen
06.09.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Kanal- und Straßensanierung im Dahlienweg in Kerpen-Brüggen
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 685.000 €.
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Straßenbau:
Kanalbau:
Beleuchtung:
X
545410102
535380199
545410201
7852000
7852000
7852000
I 000 492
I 000 590
I 000 526
350.000 €
250.000 €
30.000 €
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr 2019 veranschlagt werden:
Straßenbau:
Kanalbau:
545410102
535380199
7852000
7852000
I 000 492
I 000 590
25.000 €
30.000 €
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf siehe nächste Seite
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Abt. 16.2
Amt 25
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Schaaf
gez. Spürck
gez Nimtz.
Vertretung:
gez. El Makrini
gez. Barzen
gez. Giesen
gez. Comacchio
gez. Strehling
gez. Otten
Beschlussentwurf:
Der Bau- und Feuerschutzausschuss beschließt nach der Kanalsanierung auf der Basis der
vorgestellten Vorplanung, die Straße Dahlienweg zwischen der Waldstraße und der Heerstraße im
Mischprinzip mit Baumscheiben und öffentlichen Stellplätzen auszubauen.
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage des vorgenannten Beschlusses
die Bürgerinformationsveranstaltung auf der Basis der vorgestellten Vorplanung durchzuführen.
Beschlussvorlage 460.18
Seite 2
Begründung:
Im Rahmen der geplanten Kanalbaumaßnahme in der Straße Dahlienweg in Kerpen-Brüggen
muss die Kolpingstadt Kerpen die gesamte Verkehrsfläche grundhaft erneuern. Da die Bausubstanz des Dahlienwegs die Nutzungsdauer weit überschritten hat (Bau in den 60er Jahren),
befindet sich diese inzwischen in einem sehr schlechten Allgemeinzustand. Bauliche Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sind aufgrund der vorhandenen Schäden wie z.B.
Fahrbahnausbrüchen, Absackungen, Rissbildung, etc. auf der Straßenbefestigung nicht mehr
möglich.
Bei der im Vorfeld durchgeführten Baugrunduntersuchung ergab sich sowohl bei der Dickenmessung des Asphaltoberbaus als auch bei der Ermittlung des Gesamtaufbaus der gesamten
Verkehrsfläche, dass keine einheitlichen und ausreichenden Schichtdicken vorhanden sind. Die
chemische Vorprüfung des Asphaltmaterials bestätigte den Verdacht einer Teerpechbelastung.
Nach dem Austausch der Entwässerungsleitungen ist die Wiederherstellung einer fachtechnisch
einwandfreien Gesamtverkehrsfläche nicht mehr möglich.
Neben der erforderlichen Kanalsanierung müssen zudem im Vorfeld der Maßnahme die Versorgungsleitungen (Gas, Wasser) durch externe Leitungsträger erneuert werden. Im Zuge von
Maßnahmenbündelung und der dringend notwendigen Zustandserneuerung des Dahlienwegs
muss deshalb die gesamte öffentliche Verkehrsfläche nach den anerkannten Regeln der Technik
grundhaft erneuert werden.
Der Dahlienweg wird aus westlicher Richtung durch die Waldstraße begrenzt und mündet in
östlicher Richtung in die Heerstraße. Er besitzt eine Länge von ca. 220 m und eine Querschnittsbreite von 8,0 m. Die Straße ist derzeit im Trennprinzip mit einer asphaltierten Fahrbahn (b= 4,50
m) und beidseitig gepflasterten bzw. asphaltierten Gehwegen mit tatsächlichen Nutzbreiten von
ca. 1,35-1,50 m ausgebaut.
In Zusammenarbeit mit der Abteilung Verkehrsplanung ist für die Straße Dahlienweg eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt worden. Grundsätzlich sind im Rahmen dieser Verkehrsuntersuchungen eine DTV von max. 250 Fzg/24h und eine durchschnittliche Geschwindigkeit V85=31
km/h ermittelt worden. Somit weist der Dahlienweg keine außergewöhnlichen Geschwindigkeitsübertretungen auf.
Bei der Betrachtung des gesamten Straßennetzes erfüllt der Dahlienweg keine nennenswerte
erschließende Funktion der angrenzenden Wohnquartiere und weist daher nur einen
vernachlässigbaren Anteil an Durchgangsverkehr auf. Insgesamt ist der Dahlienweg nach den
Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) in die Straßenkategorie Wohnstraße (ES V)
einzustufen.
Unter den gegebenen geometrischen Voraussetzungen und gemäß den einschlägigen Entwurfsrichtlinien ist demzufolge ausschließlich ein Ausbau im Mischprinzip, mit verkehrsberuhigenden
Maßnahmen z.B. in Form von Baumscheiben und fest markierten Stellplätzen, möglich.
Um eine DIN-gerechte und effiziente Ausleuchtung der Verkehrsfläche zu gewährleisten ist es
vorgesehen im Zuge der Maßnahme die vorhandene Straßenbeleuchtung zu erneuern.
Im Zuge der topografischen Bestandsaufnahme des Dahlienwegs wurde festgestellt, dass
zahlreiche private bauliche Anlagen (Mauern, Garagen, etc.) in die öffentliche Straßenverkehrsfläche hineinragen und diese in Anspruch nehmen. Im Rahmen des weiteren Planungsverfahrens
wird hierzu eine entsprechende Regelung getroffen.
Die Maßnahme ist beitragspflichtig nach § 8 KAG NRW. Ein vorläufiger Beitragssatz wird nach
Erfahrungswerten in der Bürgerinformationsveranstaltung erläutert.
Neben den bereits im Haushalt 2018 zur Verfügung stehenden Mittel sind aufgrund von
Baukostensteigerung im Tiefbau zusätzliche Mittel im Haushalt 2019 zu veranschlagen.
Beschlussvorlage 460.18
Seite 3