Daten
Kommune
Kerpen
Größe
94 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
03.07.18, 11:30
Aktualisiert
03.07.18, 11:30
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 17.1 / Wirtschaftsförderung
Bearbeitung: Barbara Pütz
TOP
Drs.-Nr.: 425.18 1. Ergänzung
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
29.06.2018
Bemerkungen
04.07.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Ausbau des Breitbandnetzes in Kerpen;
hier: Anfrage der CDU-Fraktion
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
X
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez. Pütz
gez. Comacchio
gez. Comacchio
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Cornely
Sachstandsbericht:
Zu den der Kolpingstadt Anfang des Jahres per vorläufigen Förderbescheiden (Bund und Land)
zugeteilten Fördermittel in Höhe von 5,47 Mio. € ist im April eine sogenannte Betreiberausschreibung zur Beauftragung eines Telekommunikationsbetreibers mit der flächendeckenden Breitbanderschließung noch unterversorgter Teilgebiete im Projektgebiet durchgeführt worden. Auf
Anraten der Giga.bit NRW, die vom Land NRW beauftragte zuständige Stelle zur Förderung des
Breitbandausbaus, wurde die auf Breitbandfördermittel spezialisierte Anwaltskanzlei beauftragt,
die sich mit der juristischen Begleitung der Ausschreibung im Rahmen eines sogenannten Wirtschaftlichkeitslückenmodells befasst hat. Insbesondere die Wahl des Verfahrens und die Erstellung der Teilnahmebedingungen standen hierbei im Vordergrund.
Nach rechtlicher Würdigung hat die Kanzlei ein sogenanntes zweistufiges Verfahren empfohlen,
auf dessen erster Stufe ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt und in diesem Rahmen zunächst
die Eignung der Bieter überprüft werden sollte. Daran schließt sich auf der zweiten Stufe ein Verhandlungsverfahren an.
Der Teilnahmewettbewerb ist in der Zeit vom 23.03.2018 bis 30.04.2018 veröffentlicht worden.
Leider hat sich an diesem Wettbewerb kein Bieter beteiligt. Nach Rücksprache mit potenziellen
Bietern wurde als Grund für die Nichtteilnahme am Wettbewerb benannt, dass die Investitionen in
das Ausbaugebiet im Verhältnis zu der recht geringen Anzahl der zu versorgenden Anschlusspunkte nicht gewinnbringend darstellbar sind. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass bei den Unternehmen ein Kapazitäts- und Ressourcenproblem besteht. Um dennoch die genehmigen Fördermittel verbauen zu können, hat die die Verwaltung zwischenzeitlich eine Vielzahl von Telefonaten
und Gesprächen mit der Fördergeberin des Bundes, der atene KOM, und der Bezirksregierung
Köln, als Fördergeberin des Landes, geführt, um Unterstützung und Hilfe bei der Suche nach einem potenziellen Interessenten für den Ausbau des Fördergebietes zu finden.
Die Atene KOM hat mitgeteilt, dass der Bund die Förderrichtlinie zum 15. Juli ändern wird. Eine
wichtige Neuheit ist, dass alle mit einem B-Plan ausgewiesenen Gewerbegebiete zukunftsfähig mit
Glasfaser versorgt werden sollen und damit förderfähig werden. Da im Stadtgebiet bisher nur 92
Adressen in den Gewerbegebieten als unterversorgt galten, werden nach Änderung der Richtlinie
alle Unternehmen in den Gebieten einen Glasfaseranschluss erhalten können und förderfähig
werden. Um den bereits vorliegenden Förderbescheid zu erweitern, wurde eine pragmatische Vorgehensweise vereinbart: Hierzu wird, so bald die neuen Kriterien bekannt gemacht werden, der
von der Kolpingstadt beauftragte Berater die Modifizierung des Ausbaugebietes vornehmen, die
dann der Atene KOM formlos zur Genehmigung vorgelegt wird. Erfolgt die Freigabe, wird diese
auch der Bezirksregierung weitergegeben, die der Zustimmung der atene KOM folgen wird. Sobald diese beiden Genehmigungen vorliegen, kann der Teilnahmewettbewerb mit dem geänderten
Ausbaugebiet erneut durchgeführt werden. Es ist heute schon klar, dass der vorgegebene Zeitrahmen -der Förderbescheid sieht einen Förderzeitraum bis zum 30.06.2019 vor- nicht eingehalten werden kann. Die Atene KOM hat aber mehrfach zugesagt, dass eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes unproblematisch sei, wenn der Förderempfänger nachvollziehbare Gründe geltend machen kann, warum es zu einer zeitlichen Verzögerung des Projektes gekommen ist, wie
im Falle der Kolpingstadt. Hier wurde die Verlängerung des Bewilligungszeitraumes bis Ende 2024
in Aussicht gestellt.
Die Verwaltung wird spätestens Ende des Jahres den Rat der Kolpingstadt Kerpen über den neuen Sachstand in Bezug auf das Vergabeverfahren und weitere Vorgehensweise unterrichten.
Beschlussvorlage 425.18 1. Ergänzung
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