Daten
Kommune
Kerpen
Größe
89 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
03.07.18, 11:30
Aktualisiert
03.07.18, 11:30
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 15.2 / Stadtentwässerung
Bearbeitung: Franz Claßen
TOP
Drs.-Nr.: 294.18 1. Ergänzung
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
02.07.2018
Bemerkungen
04.07.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Wasserversorgungskonzept der Kolpingstadt Kerpen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt das der Vorlage beigefügte
Wasserversorgungskonzept mit der Ergänzung unter Punkt 7.2: Ein
Löschwasserversorgungskonzept, dass die Aussagen in den vorherigen Absätzen berücksichtigt,
wird von der Kolpingstadt Kerpen noch erarbeitet und zu einem späteren Zeitpunkt nachgeliefert.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
gez. Claaßen
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Spürck
Begründung:
In der Sitzung des Bau- und Feuerschutzausschusses am 21.06.2018 wurde diskutiert, ob das
vorzulegende Wasserversorgungskonzept ein Löschwasserversorgungskonzept beinhalten
müsse. Bereits in der Sitzung wurde mitgeteilt, dass die Verwaltung beabsichtige, ein
Löschwasserversorgungskonzept nachzuliefern.
Aus diesem Grund wird das Wasserversorgungskonzept der Kolpingstadt Kerpen in 7.2 nach
letztem Absatz ergänzt durch den Satz:
Ein Löschwasserversorgungskonzept, das die Aussagen in den vorherigen Absätzen
berücksichtigt, wird von der Kolpingstadt Kerpen noch erarbeitet und zu einem späteren Zeitpunkt
nachgeliefert.
Beschlussvorlage 294.18 1. Ergänzung
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