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Beschlussvorlage (Sachstandsbericht Schulbaugesellschaft; hier: Anfrage der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
93 kB
Datum
27.06.2018
Erstellt
02.07.18, 18:16
Aktualisiert
02.07.18, 18:16
Beschlussvorlage (Sachstandsbericht Schulbaugesellschaft;
hier: Anfrage der SPD-Fraktion) Beschlussvorlage (Sachstandsbericht Schulbaugesellschaft;
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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 24.1 / Hochbau Bearbeitung: Herr Pütgens TOP Drs.-Nr.: 416.18 1. Ergänzung Datum : Beratungsfolge Termin Schulausschuss X 18.06.2018 Bemerkungen 27.06.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Sachstandsbericht Schulbaugesellschaft; hier: Anfrage der SPD-Fraktion X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez.II gez. Leung gez. Pütgens gez. Comacchio gez. Canzler Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Cornely Begründung: Zu der Anfrage der SPD Fraktion vom 15.06.2018 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Wie aus dem angefügten Zeitplan zur Gründung der Planungs – und Baugesellschaft ersichtlich, wird der Beginn der Geschäftstätigkeit nach jetzigen Erkenntnissen voraussichtlich Ende Oktober 2018 zu erwarten sein. Selbst für den Fall, dass es im weiteren Verfahren zu nicht absehbaren Verzögerungen kommen sollte und die Gesellschaft z.B. erst Anfang Januar 2019 an den Start ginge, würde dies sowohl für den Abruf der Fördermittel für 2017 als auch für den Zeitplan des Neubaus der Albert-Schweitzer-Schule in Kerpen-Brüggen und der dritten Grundschule in KerpenSindorf folgendes bedeuten: Entsprechend verwaltungsseitigen Erfahrungen bei der Realisierung von Bauvorhaben in der hier in Rede stehenden Größenordnung ist, beginnend von der ersten Planung bis hin zur gebrauchsfertigen Herstellung, am Beispiel Neubau der 3. Grundschule in Sindorf ein Zeitraum von rund 36 Monaten anzusetzen. Zur teilweisen Finanzierung dieses Bauvorhabens ist der Einsatz von Mitteln aus dem Förderprogramm „Gute Schule“ vorgesehen und der Ersatzbau für die Albert-Schweitzer-Schule in Kerpen-Brüggen soll ebenfalls teilweise aus Mitteln des „Kommunalinvestitionsgesetzes“ finanziert werden. Eine Fertigstellung beider Maßnahmen innerhalb des vorgegebenen Förderzeitraums erscheint nicht realistisch, allerdings sehen die Förderrichtlinien vor, dass auch in sich geschlossene Gewerke einer Baumaßnahme als Fertigstellung im Sinne des Zuwendungsgebers anerkannt werden. Vor diesem Hintergrund könnte der Mittelabruf und der anschließende Verwendungsnachweis in förderrechtlich unbedenklicher Weise noch im verbleibenden Zeitfenster der Förderung gelingen. Hinsichtlich der Arbeitsweise und der Möglichkeiten einer zeitlich beschleunigten Realisierung in der beabsichtigten Organisationsform der Planungs- und Baugesellschaft bestehen zwar bestimmte Erwartungen, die sich augenblicklich aber noch nicht konkretisieren lassen. Beschlussvorlage 416.18 1. Ergänzung Seite 2