Daten
Kommune
Kerpen
Größe
93 kB
Datum
27.06.2018
Erstellt
02.07.18, 18:16
Aktualisiert
02.07.18, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 24.1 / Hochbau
Bearbeitung: Herr Pütgens
TOP
Drs.-Nr.: 416.18 1. Ergänzung
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Schulausschuss
X
18.06.2018
Bemerkungen
27.06.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Sachstandsbericht Schulbaugesellschaft;
hier: Anfrage der SPD-Fraktion
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez.II
gez. Leung
gez. Pütgens
gez. Comacchio
gez. Canzler
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Cornely
Begründung:
Zu der Anfrage der SPD Fraktion vom 15.06.2018 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Wie aus dem angefügten Zeitplan zur Gründung der Planungs – und Baugesellschaft ersichtlich,
wird der Beginn der Geschäftstätigkeit nach jetzigen Erkenntnissen voraussichtlich Ende Oktober
2018 zu erwarten sein. Selbst für den Fall, dass es im weiteren Verfahren zu nicht absehbaren
Verzögerungen kommen sollte und die Gesellschaft z.B. erst Anfang Januar 2019 an den Start
ginge, würde dies sowohl für den Abruf der Fördermittel für 2017 als auch für den Zeitplan des
Neubaus der Albert-Schweitzer-Schule in Kerpen-Brüggen und der dritten Grundschule in KerpenSindorf folgendes bedeuten:
Entsprechend verwaltungsseitigen Erfahrungen bei der Realisierung von Bauvorhaben in der hier
in Rede stehenden Größenordnung ist, beginnend von der ersten Planung bis hin zur
gebrauchsfertigen Herstellung, am Beispiel Neubau der 3. Grundschule in Sindorf ein Zeitraum
von rund 36 Monaten anzusetzen. Zur teilweisen Finanzierung dieses Bauvorhabens ist der
Einsatz von Mitteln aus dem Förderprogramm „Gute Schule“ vorgesehen und der Ersatzbau für
die Albert-Schweitzer-Schule in Kerpen-Brüggen soll ebenfalls teilweise aus Mitteln des
„Kommunalinvestitionsgesetzes“ finanziert werden. Eine Fertigstellung beider Maßnahmen
innerhalb des vorgegebenen Förderzeitraums erscheint nicht realistisch, allerdings sehen die
Förderrichtlinien vor, dass auch in sich geschlossene Gewerke einer Baumaßnahme als
Fertigstellung im Sinne des Zuwendungsgebers anerkannt werden. Vor diesem Hintergrund
könnte der Mittelabruf und der anschließende Verwendungsnachweis in förderrechtlich
unbedenklicher Weise noch im verbleibenden Zeitfenster der Förderung gelingen. Hinsichtlich der
Arbeitsweise und der Möglichkeiten einer zeitlich beschleunigten Realisierung in der
beabsichtigten Organisationsform der Planungs- und Baugesellschaft bestehen zwar bestimmte
Erwartungen, die sich augenblicklich aber noch nicht konkretisieren lassen.
Beschlussvorlage 416.18 1. Ergänzung
Seite 2