Daten
Kommune
Brühl
Größe
98 kB
Datum
09.07.2018
Erstellt
28.06.18, 13:25
Aktualisiert
28.06.18, 13:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
13/2
Jouaux
13/2
26.06.2018
215/2018
Betreff
Neue Digitalnetzversorger im Stadtgebiet
Bezug: Anfrage der FDP-Fraktion vom 27.05.2018
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Schulz
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Die FDP-Fraktion hatte mit Schreiben vom 27.05.2018 angefragt, ob dem Bürgermeister
bekannt sei, dass die Telekom in einigen Bereichen des Stadtgebiets die Verträge zum
September 2018 gekündigt und für den Zeitraum danach Verträge mit niedrigeren
Übertragungsraten angeboten habe.
Die Verwaltung hat daraufhin umgehend die Netzbetreiber mit der Bitte um Beantwortung
angeschrieben.
Wie die Telekom nun aktuell mitteilt, handelt es sich bei den betroffenen Straßen um die
so genannten Nahbereiche – die Bereiche ca. 500m um die Hauptverteiler, hiervon gibt es
rund 8.000 Stück in Deutschland.
Diese Nahbereiche wurden letztes Jahr von der Bundesnetzagentur an den jeweiligen
Provider vergeben, der den größten Ausbauanteil in diesem Gebiet geleistet hat. Dies ist
in Brühl die Firma NetCologne.
Damit nun der Ausbau der Firma NetCologne ausgeführt werden kann, muss die Telekom
ihre Kunden in den betroffenen Bereichen von der VDSL-Plattform kündigen. Dies hat den
Hintergrund, dass es bei einem Vectoring-Ausbau technikbedingt nur einen Betreiber des
Netzes geben darf.
Drucksache 215/2018
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Wenn der Ausbau der Firma NetCologne Anfang/Mitte 2019 abgeschlossen sein wird,
können auch Telekom-Kunden wieder VDSL-Produkte beauftragen.
Auf diese Vorgehensweise hat die Stadt Brühl keinen Einfluss.
Weitere Infos liegen als Anlage bei („Sprachregelung zum Ausbau im Nahbereich“ der
Telekom).
Anlage(n):
(1) Anlage zur Vorlage 215-2018