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Vorlage (Datenhandel Bezug: Anfrage der Fraktion Die Linke. & Piraten vom 19.06.2018)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
98 kB
Datum
09.07.2018
Erstellt
28.06.18, 13:25
Aktualisiert
28.06.18, 13:25
Vorlage (Datenhandel
Bezug: Anfrage der Fraktion Die Linke. & Piraten vom 19.06.2018) Vorlage (Datenhandel
Bezug: Anfrage der Fraktion Die Linke. & Piraten vom 19.06.2018)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 33 Cibura Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 27.06.2018 218/2018 Betreff Datenhandel Bezug: Anfrage der Fraktion Die Linke. & Piraten vom 19.06.2018 Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Freytag Brandt Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Mit Schreiben vom 19.06.2018 hat die Fraktion „Die Linke. & Piraten“ um die Beantwortung folgender Frage gebeten: Beabsichtigt die Stadt Brühl, wie der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) es vorschlägt, Datensätze seiner Bürger*innen gegen Zahlung an gewerbliche Unternehmen weiterzugeben? Die Stadt Brühl hat in der Vergangenheit weder die Datensätze ihrer Bürger/innen gegen Zahlung an gewerbliche Unternehmen weitergegeben, noch wird dieses zukünftig beabsichtigt. In dem seit dem 01.11.2015 geltenden Bundesmeldegesetz (BMG) ist genau geregelt, welche Daten und an wen diese Daten unter welchen Voraussetzungen weitergegeben werden dürfen. Bei der Stadt Brühl werden die Regularien dieses Gesetzes und der Datenschutz personenbezogener Daten unbedingt beachtet. Die in der Anfrage zitierte Aussage des DStGB-Hauptgeschäftsführers Landsberg wurde in einer Pressemitteilung des DStGB vom 10.04.2018 dahingehend erläutert, dass sich der Vorschlag des DStGB nicht auf die Weitergabe personenbezogener oder schutzwürdiger Drucksache 218/2018 Seite - 2 – Daten bezieht. Vielmehr zielte der Vorschlag darauf ab, personenunabhängige Datenbestände, wie z.B. Klimadaten, Katasterdaten, Geodaten, Emissionswerte, Daten zur Lärmbelästigung, zur Mobilitätsanalyse u. ä., die von kommerziellem Interesse für Unternehmen sein können, gegebenenfalls auch kostenpflichtig abzugeben. Hier sollte es in der Entscheidung jeder einzelnen Kommune liegen, ob und zu welchen Konditionen sie diese Daten abgibt. Der DStGB stellte nochmals heraus, dass völlig unstrittig ist, dass die Kommunen auch in Zukunft den Datenschutz beachten werden.