Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
111 kB
Datum
09.10.2018
Erstellt
10.09.18, 11:23
Aktualisiert
10.09.18, 11:23
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 458/2018
Az.:
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 07.09.2018
gez. Knips Kämmerer
Kämmerer
gez. KummertGnewuch
Amtsleiter
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Termin
Bemerkungen
12.09.2018
vorberatend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
02.10.2018
vorberatend
Rat
09.10.2018
beschließend
Betrifft:
Ausnahme vom Einstellungsstopp im Fachdienst Migration und Integration verbunden mit der Erweiterung des Stellenplans
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
271.300 €
050313010
Personalkosten
jährlich
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
271.300 jährlich + TariferhöhunJa
Nein
gen
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Zur unbefristeten Weiterbeschäftigung von 5 Einrichtungsbetreuern/innen (Vollzeit, 8b TVSuE)
wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen und hiermit einhergehend die Erweiterung
des Stellenplans.
Begründung:
Derzeit sind 5 Einrichtungsbetreuer/innen beschäftigt, deren Stellen zunächst befristet eingerichtet
wurden. 2 sind im Tagdienst, 3 im kontinuierlichen Schichtdienst tätig. Diese Stellen sollten dauerhaft im Stellenplan festgeschrieben werden und die Entfristung erfolgen.
Die Situation und der Sicherheitsbedarf in den Großanlagen werden sich perspektivisch nicht ändern. Die Erfahrungen seit der Dienstaufnahme der Einrichtungsbetreuer/innen sind durchweg
positiv. Die Situation hat sich eklatant verbessert.
Die Stadt Erftstadt ist weiterhin in der Aufnahmeverpflichtung Asylbewerber und Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Hieran wird sich prognostisch auch mittelfristig nichts Wesentliches
ändern. Die aktuelle Aufnahmeverpflichtung gestaltet sich wie folgt: (Quelle Verteilerstatistik Bezirksregierung) Aufnahme nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FLÜAG) Aufnahmequote zu 94%
erfüllt. Aktuelle Aufnahmeverpflichtung: 16 Asylbewerber (Stand: 31.01.2018)
Aufnahme von anerkannten Flüchtlingen mit einer Wohnsitzzuweisung gem. §12a AufenthG: Aufnahmequote zu 80% erfüllt. Aktuelle Aufnahmeverpflichtung: 94 anerkannte Flüchtlinge mit einer
Wohnsitzauflage (Stand: 25.02.2018)
Die Gesamt Aufnahmeverpflichtung liegt bei 110 Personen.
Aktuell werden in Erftstadt in insgesamt 17 städtischen Gemeinschaftsunterkünften und 64 von
der Stadt angemieteten Wohnungen im Stadtgebiet 746 Asylbewerber und Flüchtlinge untergebracht, betreut und beraten.
Auch werden alle weiteren anerkannten Flüchtlinge (2-jährige Nachbetreuung) Aussiedler und
Drittstaatsangehörigen die im Stadtgebiet in Privatwohnungen wohnen vom Fachdienst Migration
und Integration beraten und z.T. betreut.
Im Folgenden sind die Aufgabenschwerpunkte der Einrichtungsbetreuungen darzustellen:
I. Objektbetreuung der städtischen Gemeinschaftsunterkünfte
Regelmäßige Kontrolle der Übergangsheime bzgl. Hygiene und Sicherheit bzw. Einhaltung der
Hausordnung. (Außenanlage, Gemeinschaftsräume)
Erstellung Zimmerübergabeprotokolle beim Aus- bzw. Umzüge von Bewohnern. Meldung Renovierungs- und Inventarbedarf, Schadensmeldungen und Ergebniskontrolle
Vorbereitung und Durchführung bzw. Mitwirkung bei den Hausversammlungen vor Ort in den
Gemeinschaftsunterkünften
Intensive Zusammenarbeit und Unterstützung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in den
jeweiligen Objekten
Kontaktpflege zur Nachbarschaft der Gemeinschaftsunterkünfte. Entgegennahme und Weiterleitung von Anregungen und Beschwerden aus der Nachbarschaft, Mitwirkung bei der Erarbeitung
von Lösungsmöglichkeiten
II. Allgemeine Betreuungs- und Beratungsaufgaben (In Zusammenarbeit mit dem Sozialarbeiter)
Individuelle vor Ort Betreuung der zugewiesenen Asylbewerber und Flüchtlingen
Hilfestellung bei der Organisation und Gestaltung des Zusammenlebens der Heimbewohner
Vermittlung und deeskalierende Intervention bei allen auftretenden Konflikten in den Ü-Heimen;
Meldung von Konflikten an Sozialarbeiter
Vermittlung und Durchsetzung der Hausordnung in den Ü-Heimen
Aufnahme neuzugewiesener Asylbewerber. Begleitung Erstunterbringung
Begleitung und Hilfestellung bei Behördengängen und Antragstellungen. Orientierungshilfen
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Vorbereitung der Aufnahmedokumente (Anmeldeformulare, Mitteilung BAMF, Einweisung, Sozialhilfeantrag etc.)
Ausfüllen von Formularen
Übersetzungshilfen
Koordination Termine bei der Ausländerbehörde
Begleitung von Umzügen
Begleitung zu Ärzten/Krankenhaus/Entbindung
Durchführung von regelmäßigen (1x im Quartal) Hausversammlungen
Mitarbeit bei der Organisation und Durchführung von Projekten, Aktionen, Freizeitangeboten und
kulturellen Veranstaltungen für Kinder und Erwachsene. Begleitung der Maßnahmen
Amtshilfe z.B. Übersetzung nach Rücksprache mit Sozialarbeiter
Themen- und sprachorientierte Beratung. Durchführung von offenen Sprechstunden
Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Helfern und Betreuern, mit den Betreuungsvereinen Pro
Asyl und ökumenischer Arbeitskreis Flüchtlingshilfe sowie mit der Ehrenamtskoordinatorin
Zusammenarbeit mit dem haustechnischen Dienst
Hinzu kommen spezifische Verantwortungsbereiche, die einzelnen Einrichtungsbetreuungen übertragen werden.
(Erner)
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