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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp im Fachdienst Migration und Integration verbunden mit der Erweiterung des Stellenplans)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
111 kB
Datum
09.10.2018
Erstellt
10.09.18, 11:23
Aktualisiert
10.09.18, 11:23
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp im Fachdienst Migration und Integration verbunden mit der Erweiterung des Stellenplans) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp im Fachdienst Migration und Integration verbunden mit der Erweiterung des Stellenplans) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp im Fachdienst Migration und Integration verbunden mit der Erweiterung des Stellenplans)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 458/2018 Az.: Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 07.09.2018 gez. Knips Kämmerer Kämmerer gez. KummertGnewuch Amtsleiter Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM RPA Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Termin Bemerkungen 12.09.2018 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 02.10.2018 vorberatend Rat 09.10.2018 beschließend Betrifft: Ausnahme vom Einstellungsstopp im Fachdienst Migration und Integration verbunden mit der Erweiterung des Stellenplans Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: 271.300 € 050313010 Personalkosten jährlich Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 271.300 jährlich + TariferhöhunJa Nein gen Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Zur unbefristeten Weiterbeschäftigung von 5 Einrichtungsbetreuern/innen (Vollzeit, 8b TVSuE) wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen und hiermit einhergehend die Erweiterung des Stellenplans. Begründung: Derzeit sind 5 Einrichtungsbetreuer/innen beschäftigt, deren Stellen zunächst befristet eingerichtet wurden. 2 sind im Tagdienst, 3 im kontinuierlichen Schichtdienst tätig. Diese Stellen sollten dauerhaft im Stellenplan festgeschrieben werden und die Entfristung erfolgen. Die Situation und der Sicherheitsbedarf in den Großanlagen werden sich perspektivisch nicht ändern. Die Erfahrungen seit der Dienstaufnahme der Einrichtungsbetreuer/innen sind durchweg positiv. Die Situation hat sich eklatant verbessert. Die Stadt Erftstadt ist weiterhin in der Aufnahmeverpflichtung Asylbewerber und Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Hieran wird sich prognostisch auch mittelfristig nichts Wesentliches ändern. Die aktuelle Aufnahmeverpflichtung gestaltet sich wie folgt: (Quelle Verteilerstatistik Bezirksregierung) Aufnahme nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FLÜAG) Aufnahmequote zu 94% erfüllt. Aktuelle Aufnahmeverpflichtung: 16 Asylbewerber (Stand: 31.01.2018) Aufnahme von anerkannten Flüchtlingen mit einer Wohnsitzzuweisung gem. §12a AufenthG: Aufnahmequote zu 80% erfüllt. Aktuelle Aufnahmeverpflichtung: 94 anerkannte Flüchtlinge mit einer Wohnsitzauflage (Stand: 25.02.2018) Die Gesamt Aufnahmeverpflichtung liegt bei 110 Personen. Aktuell werden in Erftstadt in insgesamt 17 städtischen Gemeinschaftsunterkünften und 64 von der Stadt angemieteten Wohnungen im Stadtgebiet 746 Asylbewerber und Flüchtlinge untergebracht, betreut und beraten. Auch werden alle weiteren anerkannten Flüchtlinge (2-jährige Nachbetreuung) Aussiedler und Drittstaatsangehörigen die im Stadtgebiet in Privatwohnungen wohnen vom Fachdienst Migration und Integration beraten und z.T. betreut. Im Folgenden sind die Aufgabenschwerpunkte der Einrichtungsbetreuungen darzustellen: I. Objektbetreuung der städtischen Gemeinschaftsunterkünfte Regelmäßige Kontrolle der Übergangsheime bzgl. Hygiene und Sicherheit bzw. Einhaltung der Hausordnung. (Außenanlage, Gemeinschaftsräume) Erstellung Zimmerübergabeprotokolle beim Aus- bzw. Umzüge von Bewohnern. Meldung Renovierungs- und Inventarbedarf, Schadensmeldungen und Ergebniskontrolle Vorbereitung und Durchführung bzw. Mitwirkung bei den Hausversammlungen vor Ort in den Gemeinschaftsunterkünften Intensive Zusammenarbeit und Unterstützung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in den jeweiligen Objekten Kontaktpflege zur Nachbarschaft der Gemeinschaftsunterkünfte. Entgegennahme und Weiterleitung von Anregungen und Beschwerden aus der Nachbarschaft, Mitwirkung bei der Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten II. Allgemeine Betreuungs- und Beratungsaufgaben (In Zusammenarbeit mit dem Sozialarbeiter) Individuelle vor Ort Betreuung der zugewiesenen Asylbewerber und Flüchtlingen Hilfestellung bei der Organisation und Gestaltung des Zusammenlebens der Heimbewohner Vermittlung und deeskalierende Intervention bei allen auftretenden Konflikten in den Ü-Heimen; Meldung von Konflikten an Sozialarbeiter Vermittlung und Durchsetzung der Hausordnung in den Ü-Heimen Aufnahme neuzugewiesener Asylbewerber. Begleitung Erstunterbringung Begleitung und Hilfestellung bei Behördengängen und Antragstellungen. Orientierungshilfen -2- Vorbereitung der Aufnahmedokumente (Anmeldeformulare, Mitteilung BAMF, Einweisung, Sozialhilfeantrag etc.) Ausfüllen von Formularen Übersetzungshilfen Koordination Termine bei der Ausländerbehörde Begleitung von Umzügen Begleitung zu Ärzten/Krankenhaus/Entbindung Durchführung von regelmäßigen (1x im Quartal) Hausversammlungen Mitarbeit bei der Organisation und Durchführung von Projekten, Aktionen, Freizeitangeboten und kulturellen Veranstaltungen für Kinder und Erwachsene. Begleitung der Maßnahmen Amtshilfe z.B. Übersetzung nach Rücksprache mit Sozialarbeiter Themen- und sprachorientierte Beratung. Durchführung von offenen Sprechstunden Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Helfern und Betreuern, mit den Betreuungsvereinen Pro Asyl und ökumenischer Arbeitskreis Flüchtlingshilfe sowie mit der Ehrenamtskoordinatorin Zusammenarbeit mit dem haustechnischen Dienst Hinzu kommen spezifische Verantwortungsbereiche, die einzelnen Einrichtungsbetreuungen übertragen werden. (Erner) -3-