Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
81207.pdf
Größe
591 kB
Erstellt
04.09.18, 12:00
Aktualisiert
11.09.18, 22:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Planungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 61/440/2018
öffentlich
04.09.2018
Amt 61 Manfred Orth
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII "Umsiedlung Keyenberg,
Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath", Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss und Zustimmung zum Änderungsentwurf des Bebauungsplanes sowie Beschluss zur Einleitung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
18.09.2018
be
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betrie-
Tatbestand:
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung
Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, umfasst den
gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg,
Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte. Der Bebauungsplan Nr.
XXII erlangte seine Rechtskraft am 22.01.2016.
Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes sollen die textlichen Festsetzungen unter
II. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 86
BauO NRW, 2. Gestaltung Freiflächen gemäß § 86 Abs. 1 Nr. 4 BauO NRW, Nr. 2.1
Vorgärten, redaktionell klargestellt, vereinfacht und konkretisiert werden.
Die bisherige Festsetzung im Bebauungsplan Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg,
Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“ unter II Nr. 2.1 Satz 2 ist wie folgt gefasst:
„Die Vorgärten dürfen, abgesehen von Zufahrten und Zuwegungen, nicht versiegelt
werden und sind auf 30 % ihrer Fläche gärtnerisch zu gestalten“.
In nachfolgenden Bebauungsplänen mit vorwiegend festgesetzten Wohngebieten
wurde die Festsetzung unter II Nr. 2.1 Satz 2 wie folgt gefasst: „ Die Vorgärten sind
auf mindestens 30 % ihrer Fläche wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen, zu begrünen, zu bepflanzen und so zu unterhalten“.
Mit dieser Festsetzung wird auf die Aufzählung zulässiger Anlagen der bis zu 70 %
Flächenversiegelung verzichtet und gleichzeitig in der Formulierung „gärtnerisch zu
gestalten“ für Bauherren/Architekten und Bauordnungsbehörde präziser gefasst.
Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg,
Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, soll die bisherige Festsetzung abgelöst und durch die o. a. Festsetzung neu gefasst werden.
Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes bleiben unverändert bestehen.
Der Entwurf der 3. Änderung wird in der Sitzung vorgestellt.
Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum,
Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, werden die Grundzüge der Planung
des Bebauungsplanes nicht berührt. Mit der 3. Änderung wird lediglich eine Festsetzung der Bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gem. § 86 BauO NRW geändert.
Die 3. Änderung kann daher im vereinfachen Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden.
Umweltprüfung:
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach §
2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung
nach § 10 Abs. 4 BauGB, abgesehen wird.
Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21
Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen.
Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige
ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.
Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche
Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu
sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den
Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung,
zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung
vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.
Beschlussentwurf:
„1.
Es wird festgestellt, dass die vorgesehene 3. Änderung gemäß § 13 Absatz 1
BauGB nicht die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, berührt.
2.
Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung
Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte,
wird beschlossen.
3.
Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 3. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/ Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, wird zugestimmt.
Vorlage A 61/440/2018 der Stadt Erkelenz
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4.
Der in der Sitzung vorgelegte und erläuterte Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/ Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, ist gemäß § 13 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 3
Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Bezirksausschuss
Keyenberg/Venrath/Borschemich und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage:
Übersicht über den Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII
„Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte
Vorlage A 61/440/2018 der Stadt Erkelenz
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