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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
81201.pdf
Größe
1,4 MB
Erstellt
04.09.18, 12:00
Aktualisiert
11.09.18, 22:08

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Planungsamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 61/438/2018 öffentlich 27.08.2018 Amt 61 Paul-Hugo Blaesen Bebauungsplan Nr. 1000.2/2 "Hinter Klüschgarten", Erkelenz-Kückhoven hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und erneute Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB Beratungsfolge: Datum Gremium 18.09.2018 be 20.09.2018 26.09.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und BetrieHauptausschuss Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: In seiner Sitzung am 19.04.2016 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven, beschlossen und die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Bebauungsplan Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven, zu erarbeiten. In der Sitzung wurde beschlossen, über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten, der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Kückhoven zu beteiligen. 1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 13 vom 16.06.2016 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 28.06.2016 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteili- gungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind. 2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 10.06.2016 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind. 3. Beteiligung des Bezirksausschusses Der Bezirksausschuss Kückhoven wurde mit Schreiben vom 10.06.2016 beteiligt. Der Bebauungsplanentwurf wurde in der Sitzung am 08.05.2017 vorgestellt. Hinsichtlich des Bebauungsplanes wurde folgender Beschluss gefasst: Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung): „Der Bezirksausschuss Kückhoven nimmt die Ausführungen zum Bebauungsplan Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven, zur Kenntnis.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig 4. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Nach Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe vom 25.04.2017, des Hauptausschusses vom 27.04.2017 und des Rates der Stadt Erkelenz vom 03.05.2017 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven, nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 17 vom 07.07.2017 in der Zeit vom 17.07.2017 bis 18.08.2017 öffentlich ausgelegt. Während der öffentlichen Auslegung wurden abwägungsrelevante Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentliche Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind. 5. Erneute Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB Nach Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe vom 24.04.2018, des Hauptausschusses vom 26.04.2018 und des Rates der Stadt Erkelenz vom 02.05.2018 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven, nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 9 vom 11.05.2018 in der Zeit vom 22.05.2018 bis 22.06.2018 erneut öffentlich ausgelegt. Während der erneuten öffentlichen Auslegung konnten Stellungnahmen gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen schriftlich vorgetragen werden. Durch folgende Planänderungen wurde eine erneute Offenlage erforderlich: Die während des Aufstellungsverfahrens erfolgten Planungen zur Vorbereitung der Realisierung des Bebauungsplanes sollten im Bebauungsplan berücksichtigt werden, Vorlage A 61/438/2018 der Stadt Erkelenz Seite: 2/4 dies betraf die Planung der Entwässerungsanlagen und der Verkehrsanlagen. Aufgrund der unzureichenden Bodenverhältnisse im Plangebiet soll das Niederschlagswasser nicht versickert, sondern in das Wahnenbuschfließ eingeleitet werden. Hierzu war die Festsetzung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB Flächen für die Abwasserbeseitigung mit der Zweckbestimmung Flächen für die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser zu ändern in „Flächen für die Entsorgung von Niederschlagwasser“. Aufgrund vorliegender Entwurfsplanung der Verkehrsanlagen wurde der Bezugspunkt für die Festsetzung der Höhen baulicher Anlagen gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO mit der geplanten Ausbauhöhe in Meter NHN der Verkehrsflächen im Bebauungsplan festgesetzt. Die nummerierten Koordinatenpunkte der Straßenbegrenzungslinie wurden in die Zeichnung des Bebauungsplanes aufgenommen. Die Festsetzung überbaubarer Grundstücksflächen mit Baugrenzen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB wurden im Übergangsbereich der Stichstraßen zu den Wendeanlagen festgesetzter Verkehrsflächen ersetzt durch die Festsetzung Stellplätze, Carports und Garagen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 und 22 BauGB. Während der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß 4a Abs. 3 BauGB wurden weder von der Öffentlichkeit noch von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen. In dieser Sitzung soll über die während des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplanes, hier der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie erneuten Offenlage gem. § 4a Abs. 3 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden werden. Der Bebauungsplan Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven, soll in dieser Sitzung als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden. Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21 Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet. Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat) „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher BelanVorlage A 61/438/2018 der Stadt Erkelenz Seite: 3/4 2. ge vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven, - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bebauungsplan Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung wird durch einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Erkelenz und der Grundstücksund Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz GmbH & Co. KG (GEE) sichergestellt. Anlagen: Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven Vorlage A 61/438/2018 der Stadt Erkelenz Seite: 4/4 Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 1 von 57 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 1 XXX Schreiben vom 08.07.2016 Vielen Dank für das angenehme Gespräch am Freitag, dem 08.07.2016 in In der Stellungnahme wird zur BerückIhrem Büro. sichtigung der Belange des Anliegers Kiefernweg im Bereich der nördlichen Bei diesem Termin stellte ich Ihnen die von unserem Büro entwickelte Plangebietsgrenze eine Änderung der Überarbeitung Ihres Städtebaulichen Entwurfes vor. Diesen Plan habe ich städtebaulichen Planung gemäß der Ihnen erörtert und alsdann überlassen. Die gelb markierten Flächen stellen als Anlage beigefügten Planung angedie Veränderungen dar, welche sich aus den Vorstellungen der angrenzen- regt. den Nachbarschaften ergeben. Diese sind Ihnen bereits aus Vorgesprächen Mit der angeregten nördlichen Verlänteilweise bekannt. Den größten Teil der Veränderungsvorstellungen be- gerung der Verkehrsflächen der Stichkommen Sie noch von der Nachbarschaft Hasenweg gesondert dargestellt. straßen um jeweils ca. 17 m sowie Bei den Belangen der Nachbarschaft Kiefernweg geht es in erster Linie da- Verlagerung möglicher Baukörper in rum, die derzeit hoch zu bewertende Ortsrandlage, nicht so gravierend, wie östlicher und westlicher Richtung soll in Ihrem Entwurfsvorschlag dargestellt, zu verbauen. ein „verbauen“ der Ortsrandlage gemildert, ein „versperren“ der gesamten Daher wurde die Stichstraße hinter meinem Grundstück zum Feld hin, leicht Aussicht verhindert und ein „wenig in Richtung Grünzug verdreht, und somit parallel zu den Stichstraßen Fernsicht“ gewährleistet werden. Waldweg und Hasenweg geplant. Ferner wurden die Wendehämmer in den Infolge der angeregten Planänderung Stichstraßen, Richtung Kiefernweg, ans Ende der Stichstraße gesetzt, damit wird die Breite der überbaubaren die querliegenden Baukörper nicht die gesamte Aussicht versperren. Durch Grundstücksfläche im Bereich der diese geringfügige Planungsänderung hat niemand einen Nachteil, aber die Wendeanlagen um jeweils ca. 10 m Anwohner des Kiefernweges den Vorteil, dass sie zumindest noch ein wenig auf ca. 13 m reduziert, eine KopfbeFernsicht haben. Bei den Grundstücksgrößen an den Stichwegen hat sich bauung der platzartigen Wendeanla- Den Anregungen der Stellungnahme zur Planänderung wird nicht gefolgt. Die Gesamtlänge der überbaubaren Grundstücksflächen an der nördlichen Plangebietsgrenze zwischen Kirchweg und mittiger öffentlicher Grünfläche ist zu reduzieren. Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 2 von 57 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung durch diese geringfügige Verdrehung des Weges und Verlagerung der gen zurückgenommen und mögliche Wendehämmer nichts verändert. Baukörper parallel der südlichen Grundstücksgrenzen der Angrenzer Den von uns erstellten Plan mit den gelben Markierungen schickt Ihnen verschoben. Die Anzahl möglicher mein Mitarbeiter XXX heute mit gesonderter Mail zu. Baugrundstücke und Baukörper sowie deren Abstand zu den nördlichen Ich bitte um wohlwollende Beachtung der Interessen der Nachbarschaft Grundstücken der Angrenzer KiefernKiefernweg. weg werden hierdurch nicht verändert. Für das Flurstück 193, 82 und 207 Falls Fragen und Abklärungen mit mir gewünscht werden, so bitte ich um entstehen gemäß der angeregten Kontaktaufnahme ab dem 01.08.16. Planänderung Sichtbeziehungen über die Verkehrsflächen der Stichstraßen Vielen Dank für die Beachtung unserer Anliegen. auf die südlichste Bebauung im Plangebiet. Für die weiteren Grundstücke an der nördlichen Plangebietsgrenze tritt keine Veränderung ein, bzw. eine mögliche parallele Neubebauung wird auf diese Grundstücksgrenzen beschränkt. Mit der angeregten Planänderung ist eine Erhöhung des Verkehrsflächenanteils um rd. 190 m² verbunden, der Anteil der Wohngebietsflächen wird entsprechend verringert. Auch mit der angeregten Planänderung ist weiterhin eine Bebauung parallel der nördlichen Plangebietsgrenze möglich, an der rd. 140m Plangebiets- Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 3 von 57 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung grenze zwischen Kirchweg und mittiger öffentlicher Grünfläche verändern sich mit angeregter Planänderung die Sichtverhältnisse für Grundstücke Kiefernweg auf einer Länge von rd, 40m. Der Abstand möglicher Bebauung zu den Grundstücksgrenzen Kiefernweg ist mit mindestens 7 bis ca. 12 m größer als die Mindesttiefe der Abstandsflächen gemäß BauO NRW. Die Bebauung Kiefernweg befindet sich in einem Abstand von rd. 20 bis 25m zur Plangebietsgrenze. Parallel der nördlichen Plangebietsgrenze festgesetzte öffentliche Grünfläche und Fußweg vergrößern die Abstände und trennen die vorhandenen und geplanten Grundstücke. Belangen nördlicher Angrenzer wird damit ausreichend Rechnung getragen. Mit Siedlungserweiterungen an bebauten Ortslagen zur Deckung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung ist eine Veränderung der Sichtbeziehungen für bestehende, an den Freiraum grenzende Grundstücke nicht zu vermeiden, in der Ortslage Kückhoven betrifft dies nördlich und Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 4 von 57 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung östlich dem Plangebiet angrenzende Grundstücke. Das Interesse an der Erhaltung des Blicks auf eine unverbaute freie Landschaft, der Schutz einer freien Aussicht ist in aller Regel nicht abwägungserheblich. Aufgrund der festgesetzten offenen Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern, den zwischen der geplanten Bebauung verbleibenden Gartenflächen sowie den öffentlichen Grünflächen in der Plangebietsmitte, ist die planbedingte Einschränkung zumutbar. Das städtebauliche Interesse an einem sparsamen Umgang mit Grund- und Boden, die Minimierung von Eingriffen in Natur und Landschaft, das städtebauliche Ziel den Zwischenraum einzelner Gebäude im Bereich der Straßenräume zu gestalten ist weiterhin zu beachten. Eine teilweise Berücksichtigung der Stellungnahme und Minderung möglicher Bebauung im nördlichen Bereich des Plangebietes kann durch eine Reduzierung der überbaubaren Grundstücksflächen erreicht werden. Unter Wahrung ausreichender Bebaubarkeit Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 5 von 57 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag möglicher Wohnbaugrundstücke kann die Gesamtlänge der überbaubaren Grundstücksflächen an der nördlichen Plangebietsgrenze zwischen Kirchweg und mittiger öffentlicher Grünfläche von rd. 48 m auf rd, 28 m reduziert werden. Die Darstellungen in der Plananlage der Stellungnahme zu Grundstücksaufteilungen und Verkehrsinseln sind nicht Gegenstand der Bebauungsplanung. Hinsichtlich anderer Planbetroffener, der lt. Stellungnahme von der Nachbarschaft Hasenweg gesondert vorzutragenden, in der Plananlage der Stellungnahme dargestellten Verkehrsanbindungen und Lage Regenrückhaltebecken, wird auf die Stellungnahme und Abwägung zu lfd. Nr. 2 Öffentlichkeit verwiesen. 2 XXX Schreiben vom 05.08.2016 In der vorbezeichneten Angelegenheit zeigen wir die Vertretung der „Inte- In der Stellungnahme wird zur Berück- Den Anregungen der Stelressengemeinschaft Hasenweg“ in Kückhoven an; unsere ordnungsgemäße sichtigung der Belange der Anlieger lungnahme zur Planänderung Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert, schriftliche Vollmacht auf der Straße Hasenweg (Stichweg) eine wird nicht gefolgt. Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 6 von 57 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018 lfd. Nr. Stellungnahme Wunsch gerne nachgereicht. Die Interessengemeinschaft besteht aus einer Vielzahl von Grundstückseigentümern und Mietern im Bereich der Wohnlage Hasenweg in Kückhoven. Die einzelnen Mitglieder wollen Sie bitte der anliegenden, von den einzelnen Beteiligten eigenhändig unterzeichneten Liste entnehmen. Wir sind beauftragt und legitimiert, die im wesentlichen gleichlautenden Einwendungen gegen den eingangs genannten Bebauungsplan für alle Beteiligten vorzutragen. Unsere Einschaltung versteht sich vor dem Hintergrund des zurzeit laufenden Bebauungsplanverfahrens Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“. Auf die Vorlage der Verwaltung A 61/364/2016 vom 17.03.2016 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe in seiner Sitzung vom 19.04.2016 den Beschluss über die Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kükhoven, sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB gefasst. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung hat am 28.06.2016 stattgefunden. Die Vorstellung der Planung hat ein Teil der Mitglieder meiner Mandantin dazu genutzt, bereits mündlich Bedenken gegen bestimmte Aspekte der aktuellen Planvorstellungen zu äußern. Mit der vorliegenden Stellungnahme knüpfen wir hieran an und geben noch einmal folgendes zu bedenken: Die Kritik der Mitglieder unserer Mandantin entzündet sich ganz wesentlich an dem Umstand, dass die verkehrliche Erschließung des neuen Baugebietes in ihrer jetzigen Form zu erheblichen, letztlich unzumutbaren Belastun- Abwägungsvorschlag der Verwaltung Änderung der verkehrlichen Erschließung des Plangebietes, hier der Anbindung an das örtliche Verkehrsnetz, angeregt. Zur Begründung wird angeführt, dass die geplante Erschließung zu „unzumutbaren Belastungen derjenigen Eigentümer führt, die ihre Grundstücke im Bereich des Hasenweg haben“. Für die Anwohner und Verkehrsteilnehmer würde ein „erhebliches Gefahrenpotenzial eröffnet“, die Straße Hasenweg (Stichstraße) sei aufgrund ihrer Gestaltung nicht als alleinige Zufahrtstraße geeignet, der Einfahrtbereich würde wegen unübersichtlicher Lage von vielen Verkehrsteilnehmern nicht hinreichend beachtet, es bestünden bereits derzeit hohe Verkehrsbelastungen die zu mehr Begegnungsverkehr und Rückstau führten, eine unzumutbare Belastung durch Bauverkehr käme hinzu. In der Stellungnahme wird auf den in der Anlage beigefügten Plan, „Änderungen zum städtebaulichen Entwurf Stand April 2016“ als Planalternative Beschlussvorschlag Für die Zeit der Realisierung des Bebauungsplanes ist unter Berücksichtigung besonderer Sicherungsmaßnahmen der freien Strecke eine Baustellenzufahrt von der K33 mit dem Baulastträger der K33 zu prüfen. Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 7 von 57 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung gen derjenigen Eigentümer führt, die ihre Grundstücke im Bereich des Ha- verwiesen. Vorgeschlagen werden senweg haben. Der Übersichtlichkeit halber haben wir den Bereich, um den neben den im Entwurf des Bebaues geht, in der nachstehen Übersicht markiert: ungsplanes vorgesehenen Erschließungen mit Anbindung an den Hasen1. Die Erschließung des Baugebietes soll ausschließlich in nördlicher Rich- weg (Stichstraße) und Waldweg zutung über den Hasenweg erfolgen, und zwar mit der Begründung, dass die- sätzliche Anbindungen an den Kirchse Straße bereits in dem Bebauungsplan Nr. 1000.2/1 „Am Dorf“ hierzu vor- weg im Osten und die K 33 Katzemer gesehen und entsprechend ausgebaut worden sei. Über den Hasenweg, Straße im Westen als „primäre Erder in den Kreisverkehr Katzemer Straße/Pescher Straße mündet, sei somit schließung“. eine ausreichende Anbindung an das überörtliche Netz gesichert; die innere Mit der Aufstellung des BebauungsErschließung des Baugebietes soll durch mehrere Stichstraßen erfolgen. planes wird der im seit 2001 rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Nach den bisherigen Mitteilungen legt die Verwaltung hierbei – ohne dass Stadt Erkelenz zur gezielten Entwickdies aus der Planvorlage sicher erkennbar wird – ein Verkehrsaufkommen lung und Wohnraumversorgung des im neuen Baugebiet von 450 Fahrzeugbewegungen täglich zu Grunde. Siedlungsschwerpunktes Kückhoven dargestellte Wohnbauflächenstandort Wir halten das für eine ausgesprochen moderate Annahme. Es ist mit ei- 1200.2 weiter entwickelt. nem dauerhaft hohen Verkehrsaufkommen zu rechnen, zumal während der Ein erster Teilabschnitt wurde mit AufBauzeit. Besonders misslich erscheint der Umstand, dass die GEE den Ei- stellung des Bebauungsplanes Nr. gentümern der Grundstücke im Bereich Hasenweg den Erwerb seinerzeit 1200.2/1 „Am Dorf“, Rechtskraft 2009, ausdrücklich mit dem Argument schmackhaft gemacht hatte, es handele bereits realisiert. Hierbei wurde der sich um eine ruhige Wohnlage, die für junge Familien geradezu ideal sei. Wohnbauflächenstandort des FläWenn die Stadt ihre jetzigen Planungen verwirklichen wollte, bleibt von dem chennutzungsplanes insgesamt hinVersprechen der GEE nichts mehr übrig. sichtlich der Erschließung und Anbindung an das örtliche Verkehrsnetz 2. Die Belastung für die Anwohner des Hasenweg ist unzumutbar. Der süd- betrachtet. Die Festsetzungen der westliche Abschnitt des Hasenweg ist als Stichstraße ausgebaut mit der Verkehrsflächen des Bebauungspla- Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 8 von 57 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018 lfd. Nr. Stellungnahme verkehrsrechtlichen Anordnung einer Spielstraße. Schon das zeigt, dass die Straße – nicht von ihrer Ausbaubreite, sondern von ihrer Gestaltung insgesamt – nicht als alleinige Zufahrtstraße für ein derart großes Baugebiet dienen kann. Vom Kreisverkehr Katzemer Straße/Hasenweg kommend, stellt der vordere Abschnitt des Hasenweg, der die Zuwegung bilden soll, ein Nadelöhr dar. Für Anwohner und Verkehrsteilnehmer wird ein erhebliches Gefahrenpotential eröffnet. Dabei treten in dem Bereich schon jetzt genügend Probleme auf, denn viele Verkehrsteilnehmer beachten den Einfahrtbereich in den Hasenweg wegen der unübersichtlichen Lage nicht hinreichend. Bei den hier anzustellenden Überlegungen ist auch der Umstand zu berücksichtigen, dass das Verkehrsaufkommen aus der Ortsmitte in Richtung Kreisverkehr zu den Spitzenzeiten sehr hoch ist, weshalb es dann zu noch mehr Begegnungsverkehr im Bereich vor der Abbiegung in den Seitenteil des Hasenweg kommen wird. Dass sich Verkehr zurückstaut, ist keinesfalls ausgeschlossen. In dem Bereich wohnen viele Eltern mit kleinen und kleinsten Kindern. Schon jetzt gibt es insgesamt 10 Kinder im Vorschulalter, was wie gesagt niemanden verwundern sollte, denn die Grundstücke wurde mit dem Argument „familienfreundliche Lage“ von der GEE beworben und verkauft. Die Eltern haben schlichtweg Angst vor einer exorbitant zunehmenden Verkehrsbelastung und der damit verbundenen Gefährdung ihrer Kinder. Der PKW-Verkehr ist schon belastend genug, wenn aber der Bauverkehr für 60 bis 70 Grundstücke hinzukommt, ist die Situation schlichtweg unzumutbar. 3. Wie bereits mündlich vorgetragen, ist die Entlastung des Hasenweg als Zufahrtstraße daher zwingend geboten. Es bestehen mehrere Möglichkei- Abwägungsvorschlag der Verwaltung nes Nr. 1000.2/1 „Am Dorf“ berücksichtigen bereits die Erschließung der südlichen Teilfläche, der Stichweg Hasenweg wird mit einer Verkehrsflächenbreite von 11,0 m festgesetzt. Eine Festsetzung der Zweckbestimmung „verkehrsberuhigter Bereich“ wurde daher nicht vorgenommen. In der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1000.2/1 „Am Dorf“ wird unter Punkt 4.1 darauf hingewiesen, „Die südlich von der Straße Hasenweg ausgehende Erschließung von 11,0 m Breite ist für eine eventuell spätere Erschließung weiterer Wohnbauflächen des Flächennutzungsplanes im Süden vorgesehen“, unter Punkt 5.2 wird ausgeführt, dass der nach Süden ausgerichtete Stich so ausgelegt ist, dass er zukünftig auch eine Erschließungsfunktion für die südlich angrenzenden im Flächennutzungsplan dargestellten Baulandreserven übernehmen kann. Im Verkehrsentwicklungsplan, Fortschreibung 2005 – 2008, ist das Verkehrsnetz der Ortslage Kückhoven Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 9 von 57 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung ten, wie dies geschehen könnte. Allen ist gemein, dass der Hasenweg gemäß der Netzfunktion gegliedert. selbstverständlich zur Erschließung eingebunden bleibt, aber spürbar ent- Zusammen mit der Straße In Kücklastet wird. hoven und der Servatiusstraße ist die in west-ost-Richtung verlaufende StraDie von mir vertretene Interessengemeinschaft Hasenweg betreibt keine ße Hasenweg als Sammelstraße klasSankt-Florians-Politik, das heißt, sie verlagert nicht einfach die hier ange- sifiziert und übernimmt diese Funktion sprochenen Probleme in Richtung anderer Beteiligter. Es geht nicht um mit der Servatiusstraße für die südliVerhinderung, sondern um konstruktiven Dialog. Um den Beteiligten aus che Ortslage. Verwaltung und Politik die Ernsthaftigkeit ihres Anliegens zu verdeutlichen, Der nach Süden führende Stichweg haben die Anlieger sich gerade nicht nur Gedanken darüber gemacht, was Hasenweg im Plangebiet des Bebauaus ihrer Sicht nicht geht, sondern sie unterbreiten nachstehend Vorschlä- ungsplanes Nr. 1000.2/1 „Am Dorf“ ist ge, wie es besser gehen könnte. Dazu reichen wir die anliegende Übersicht entsprechend den Festsetzungen rea„Änderungen zum städtebaulichen Entwurf Stand April 2016“ zu den Akten, lisiert, im Trennprinzip mit ausreichendie eine aus unserer Sicht sinnvolle Alternative zu dem bislang vorliegenden den Fahrbahn- und Gehwegbreiten Konzept darstellt. sowie Kurvenradien für seine vorgesehene Funktion ausgebaut. Die VerDas Konzept besticht in verschiedener Hinsicht: kehrsfunktion einschränkende Sichtverhältnisse bestehen nicht. Für dieEs gibt zwei Grundstücke weniger als nach der aktuellen Planung, doch sen Abschnitt des Hasenweg wurde bringt das sogar Vorteile. Zum einen bleibt die zu vermarktende Fläche un- verkehrsrechtlich eine Tempo 30-Zone ter dem Strich gleich groß, das heißt, der Stadt Erkelenz – respektive der (Verkehrszeichen 274.1) angeordnet. GEE – entsteht kein finanzieller Nachteil. Zum anderen konnten einige der Der Bebauungsplan Nr. 1000.2/1 „Am im nördlichen Teil des Plangebietes gelegenen Grundstücke durch die Um- Dorf“ wird mit Begründung seit planung größer und damit attraktiver zugeschnitten werden. Rechtskraft mit Bekanntmachung vom 18.12.2009 zu jedermanns Einsicht Die zentrale Erschließung innerhalb des neuen Gebietes geschieht weiter- bereitgehalten, über den Inhalt wird hin durch eine Querstraße (W/O-Achse) und jeweils davon in nördlicher auf Verlangen Auskunft gegeben. In Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 10 von 57 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018 lfd. Nr. Stellungnahme Richtung abgehende kleinere Seitenstraßen. Der Hasenweg ist als Erschließung weiter vorhanden, auch bleibt die Verbindung zum Waldweg bestehen. Neu ist eine nach Osten gehende Verbindung in den Kirchweg, so dass der Bereich auch von dort für Verkehr aus der Ortsmitte angeschlossen ist. In diesem Bereich konnten nun auch einige Besucherparkplätze angeordnet werden, die vorher gänzlich fehlten. Die entscheidende Änderung gegenüber der bisherigen Planung besteht darin, dass es im westlichen Teil des Plangebietes nun eine Einmündung von der bzw. in die K 33 als primäre Erschließung des Plangebietes gibt. Es bestehen verschiedene Möglichkeiten, wie eine Anbindung der Erschließungsstraße an die K 33 geschehen könnte. Dabei muss man sich vor allen Dingen vergegenwärtigen, dass die Umsetzung des Baugebietes dazu führt, dass die „geschlossene Ortschaft“ Kückhoven im verkehrsrechtlichen Sinne weiter südlich beginnt und demzufolge auch das Ortschild (Zeichen 310) weiter südlich aufgestellt werden kann. Damit könnte zugleich eine Geschwindigkeitsbegrenzung erfolgen, um den aus Richtung Katzem kommenden Verkehr „herunter zu bremsen“. Auch hierzu bestehen verschiedene Möglichkeiten, die im Gebiet der Stadt Erkelenz durchaus erprobt sind. Sowohl das Straßen- wie auch das Straßenverkehrsrecht sehen eine Verlegung des Ortseinganges (Beginn der geschlossenen Ortschaft) vor, was durch Umsetzung des Ortsschildes dokumentiert würde. Gemäß § 5 Abs. 4 FStrG ist eine geschlossene Ortslage derjenige Teil des Gemeindebezirkes, der in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist. Einzelne unbebaute Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes oder ihr ent- Abwägungsvorschlag der Verwaltung der Stellungnahme wird nicht vorgetragen, dass eine nicht eindeutige, unvollständige oder auch falsche Auskunft über den Bebauungsplan Nr. 1000.2/1 „Am Dorf“ durch die Verwaltung erteilt wurde. Zur Berücksichtigung der Umweltbelange wurde eine Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“ erstellt, in der auch die Veränderung der Verkehrsgeräuschsituation auf bestehenden Straßen im Zusammenhang mit dem Vorhaben durch den Quell- und Zielverkehr des Plangebietes bewertet wird. Nach den Ergebnissen der Untersuchung werden aufgrund des zu erwartenden Verkehrsaufkommens und den Abstandsverhältnissen die Immissionsgrenzwerte durch den Plangebietsverkehr innerhalb eines Reinen oder Allgemeinen Wohngebietes tags und auch nachts weder erreicht noch überschritten. Ein Erreichen der Zumutbarkeitsschwelle im Bereich bestehender baulicher Nutzungen wird ausgeschlossen. Grund- Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 11 von 57 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018 lfd. Nr. Stellungnahme zogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen den Zusammenhang nicht. Nach einer Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 04.06.2010 (3 A 295/08) kommt es für die Bejahung einer geschlossenen Ortschaft auch im Straßenverkehrsrecht auf eine Verknüpfung mit dem innerörtlichen Verkehr an; es sollen letztlich die aus dem FStrG bekannten Abgrenzungskriterien herangezogen werden können. Die neue Bebauung würde als in jeder Hinsicht dazu führen, dass sich die Ortschaft Kückhoven nach Süden erweitert und dort auch im rechtlichen Sinne beginnt. Das wiederum führt dazu, dass die Erschließungsstraße genauso an die K 33 – bzw. dann erweiterte Katzemer Straße – angeschlossen werden könnte, wie dies etwa im Bereich des zuletzt erschlossenen Baugebietes „Am Dorf“ geschehen ist. Dort wurde – ausgehend von der Katzemer Straßeeine u-förmig verlaufende Straße durch das Baugebiet geführt, so dass diese Straße gleich an zwei Punkten auf die Katzemer Straße trifft. Zur Verdeutlichung fügen wir einen Ausschnitt aus dem damaligen Bebauungsplan hier bei. Dort, wo die – als Spielstraße festgesetzte – Anwohnerstraße auf die bevorrechtigte Katzemer Straße trifft, ist der Bordstein abgesenkt und der Ein-/Ausfahrtbereich optisch hervorgehoben. Dieselbe Lösung wurde für den Orteil „Pesch – Neu“ gefunden. Dieser liegt fast auf gleicher Höhe wie das Baufeld „Am Dorf“, allerdings auf der gegenüberliegenden Seite und wird ebenfalls über eine von der Katzemer Straße abgehende Anwohnerstraße erschlossen. Hier wie dort hat es nach Kenntnis des Unterzeichners bislang keinerlei Probleme oder gar Unfälle gegeben. Die Ein- und Ausfahrtbereiche sind gut sichtbar und werden sowohl von den ein/ausfahrenden Fahrzeugen wie auch von dem bevorrechtigten Verkehr auf Abwägungsvorschlag der Verwaltung lage der Betrachtung war ein abgeschätzter Ziel- und Quellverkehr des Plangebietes von ca. 450 Kfz/24h. In einer Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“ sind die in Zukunft zu erwartenden Verkehrsbelastungen aus der Überlagerung der heutigen Verkehre, festgestellt mittels aktueller Verkehrszählung, mit den zusätzlichen Verkehren aus dem Bebauungsplangebiet ermittelt. Die Berechnungsergebnisse ergeben für die Spitzenstunde ausreichende Qualitäten des Verkehrsablaufes mit der Verkehrsqualität A in den Knotenpunkten Kreisverkehrsplatz Katzemer Straße (K33)/Pescher Straße / Hasenweg, Hasenweg / Stichstraße Hasenweg (Vorfahrtsregelung „rechts vor links“) und Hasenweg / Waldweg. Für die Stichstraße Hasenweg wurde der ungünstigste Fall angenommen, der gesamte zusätzliche Verkehr infolge der geplanten Bebauung wird über die Stichstraße Hasenweg geführt. In den untersuchten Knotenpunkten ist ein Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 12 von 57 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018 lfd. Nr. Stellungnahme der Katzemer Straße akzeptiert und beachtet. Zur Veranschaulichung der Situation verweisen wir auf die nachfolgenden Fotos (Stand Juli 2016) Es gibt kein vernünftiges Argument, das dagegen spricht, diese Lösung auch für das neue Baufeld „Hinter Klüschgarten“ zu wählen. Die Befürchtung, wonach der Verkehr von der Kreisstraße nicht vor dem Beginn der Ortschaft „ausgebremst“ werden könnte, verfängt jedenfalls nicht, da sich der Ortseingang – wie oben aufgezeigt – nach Süden verschiebt. Festzuhalten bleibt mithin: Von seiner Struktur her wäre das Baugebiet in der hier vorgeschlagenen Variante besser und gleichmäßiger erschlossen, und zwar sowohl im Innern als auch von außen. Das Verkehrsaufkommen würde sich gleichmäßiger und verträglicher verteilen, es fände sich Platz für Besucher und theoretisch böte die Einmündung von der K 33 sogar die Möglichkeit, das Baugebiet im Bedarfsfalle noch weiter nach Süden zu entwickeln. 4. Wir gehen davon aus, dass die Anbindung und Erschließung dauerhaft über die K 33/Verlängerte Katzemer Straße gelingen kann. Die Kosten dürften sich in einer überschaubaren Größenordnung bewegen und sind im Verhältnis zu den Kosten der Gesamtmaßnahme sehr angemessen. Selbst wenn zu Beginn der Arbeiten im neuen Baugebiet diese Erschließung/Anbindung noch nicht fertig ausgebaut worden sein sollte, müsste in jedem Fall – und sei es mittels einer provisorischen Lösung – eine Entlastung des Hasenweg erfolgen, denn der Bauverkehr für bis zu 70 Grund- Abwägungsvorschlag der Verwaltung reibungsloser Verkehrsablauf ohne Rückstauerscheinungen zu erwarten. Maßnahmen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit, wie z. B. Änderung der Betriebsform und /oder Anlegen von zusätzlichen Abbiegespuren sind nicht erforderlich. Neben der Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte wurden auch die verkehrlichen Auswirkungen im Hinblick auf steigende Verkehrsbelastungen in der Stichstraße Hasenweg untersucht. Gemäß der ermittelten zukünftigen Verkehrsbelastung infolge der geplanten Bebauung werden die Stichstraße Hasenweg rd. 608 PKW-E am Tag zusätzlich benutzen. In der nachmittäglichen Spitzenstunde liegt die Erhöhung bei rd. 19 PKW-E im Quell- und rd. 36 PKW im Zielverkehr. Die Zusatzbelastung der Stichstraße Hasenweg am Nachmittag beträgt insgesamt rd. 55 PKW-E pro Stunde. Die Höhe der Zusatzbelastung als auch der Gesamtbelastung im Straßenquerschnitt, die für beide Fahrtrichtungen einschließlich geplanter Bebauung in Zukunft bei rd. 68 Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 13 von 57 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung stücke kann schlechterdings nicht über den Hasenweg geführt wer- PKW-E in der Spitzenstunde liegt, ist den. als gering einzustufen. Die aktualisierten Verkehrsdaten wurDer Unterzeichner kann aus eigener Anschauung über das (Bau-) Ver- den in der Schalltechnischen Untersukehrsaufkommen weit kleinerer Baumaßnahmen berichten. Die Handwerker chung zum Bebauungsplan ergänzend gehen größtenteils rücksichtslos zu Werke, jeder sucht sich den seiner Mei- betrachtet, die Auswirkungen durch nung nach angemessenen Weg und Parkplatz. Wenn „schweres Gerät“, den Ziel- und Quellverkehr des Planetwa für die Tiefbau- oder Gartenarbeiten, benötigt wird, kommt es mitunter gebietes auf öffentlichen Straßen sind zu tumultartigen Szenen, weil dann gar keine Stellplätze mehr vorhanden aus schalltechnischer Sicht weiterhin sind und Handwerker, Bauherren, Architekten und Besucher froh sein kön- nicht beurteilungsrelevant. nen, ihre Baustelle überhaupt noch zu erreichen. Gerade im vorliegenden Zusammenfassend ist festzustellen, Falle, in dem der gesamte Bauverkehr über das Nadelöhr Hasenweg abge- dass durch die Planung unzumutbare wickelt werden soll, wird es zu Rückstauungen und Engpässen kommen. Belastungen der Eigentümer im BeDass zugleich mit ganzjähriger Verschmutzung, der Gefahr von Beschädi- reich des Hasenweg nicht zu erwarten gungen und einem unzumutbaren Lärmaufkommen in dem Straßenab- sind. schnitt gerechnet werden muss, kommt noch hinzu. Auch ein „erhebliches Gefahrenpotenzial“ und Verkehrsprobleme im Bereich Wir bitten darum, die vorstehenden Einwendungen ernsthaft zu bedenken Stichstraße Hasenweg sind nicht erund am besten noch vor Einleitung des förmlichen Planaufstellungsverfah- sichtlich. rens in die Planung einfließen zu lassen. Sollte die Verwaltung indes an Eine Änderung der mit dem Bebauihrer bisherigen Planung festhalten, kündigen wir bereits jetzt vorsorglich an, ungsplan geplanten Verkehrserschliealle Einwendung auch im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB vorzubringen, ßung ist demzufolge aus verkehrlichen damit die Mitglieder unserer Mandantin sich nicht die Präklusionswirkung und städtebaulichen Gründen sowie des § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB mit den daran anknüpfenden Rechtfolgen vor- aus Gründen des vorbeugenden Imhalten lassen müssen. missionsschutzes nicht erforderlich. Auch eine weitere Erschließung mit Für eine gemeinsame Erörterung der hiesigen Vorstellung – auch außerhalb Anbindung an die Straße Kirchweg für Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 14 von 57 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag der förmlichen Abschnitte des BauGB – steht Ihnen der Unterzeichner den Fahrverkehr ist nicht erforderlich, selbstverständlich gerne zur Verfügung. die mit Bebauungsplanung mögliche fußläufige Verbindung zum Kirchweg Wir bitten höflich um Weiterleitung der vorliegenden Eingabe an die mi Rat bleibt hiervon unberührt. Eine Verleder Stadt Erkelenz vertretenen Fraktionen. gung der Regenversickerungsanlage, wie in der Plananlage der Stellungnahme dargestellt, ist darüber hinaus aufgrund der Geländesituation aus entwässerungstechnischen Gründen nicht zu empfehlen. Unabhängig hiervon kann zur Minderung von Belastungen während der Realisierung des Bebauungsplanes unter Berücksichtigung besonderer Sicherungsmaßnahmen der freien Strecke eine Baustellenzufahrt von der K33 mit dem Baulastträger der K33 geprüft werden. Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 1 XXX Schreiben vom 05.08.2017 In der vorbezeichneten Angelegenheit zeigen wir die Vertretung der „Inte- In der Verkehrsuntersuchung zum Be- Den Anregungen der Stel- Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 15 von 57 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung ressengemeinschaft Hasenweg“ in Kückhoven an, unsere ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert, schriftliche Vollmacht auf Wunsch gerne nachgereicht. Die Interessengemeinschaft besteht aus einer Vielzahl von Grundstückseigentümern und Mietern im Bereich der Wohnanlage Hasenweg in Kückhoven. Die einzelnen Mitglieder wollen Sie bitte der anliegenden, von den einzelnen Beteiligten eigenhändig unterzeichneten Liste entnehmen. Wir sind beauftragt und legitimiert, die im Wesentlichen gleichlautenden Einwendungen gegen den eingangs genannten Bebauungsplan für alle Beteiligten vorzutragen. I. Unsere Einschaltung versteht sich vor dem Hintergrund des zurzeit laufenden Bebauungsplanverfahrens Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“. Auf die Vorlage der Verwaltung A 61/364/2016 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe in seiner Sitzung vom 19.04.2016 den Beschluss über die Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven, sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB gefasst. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung hat am 28.06.2016 stattgefunden. Die Vorstellung der Planung hat ein Teil der Mitglieder meiner Mandantin dazu genutzt, bereits mündlich Bedenken gegen bestimmte Aspekte der aktuellen Planvorstellungen zu äußern. II. bauungsplan wurde auf der Grundlage von Verkehrszählungen, der Abschätzung des Einwohner- und Besucherverkehrs gemäß bauplanungsrechtlichen Festsetzungen anzunehmenden Wohnbebauung bzw. Wohneinheiten einer Einfamilienhausbebauung und der für den Kreis Heinsberg durchgeführten Mobilitätsuntersuchungen, sowie auf Basis der „Shell-PKWSzenarien bis 2040“ die Verkehrsbelastung im Prognosejahr 2031 sachgerecht ermittelt. Die zu erwartende Verteilung der zusätzlichen Verkehre der geplanten Bebauung und zukünftige Verkehrsbelastung an dem zu untersuchenden Straßenabschnitt wurde abgeleitet. Darüber hinaus wurde der ungünstigste Fall angenommen, dass der gesamte zusätzliche planbedingte Verkehr über die Stichstraße Hasenweg geführt wird, eine untergeordnete Erschließung über die Straße Waldweg wurde nicht berücksichtigt. Die Methode zur Beurteilung des Verkehrsplanerischen Sachverhaltes ist einschlägig, Anhaltspunkte das die Beschlussvorschlag lungnahme zur Planänderung wird nicht gefolgt. Für die Zeit der Realisierung des Bebauungsplanes ist unter Berücksichtigung besonderer Sicherungsmaßnahmen der freien Strecke eine zusätzliche Baustellenzufahrt von der K33 mit dem Baulastträger der K33 zu prüfen. Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 16 von 57 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018 lfd. Nr. Stellungnahme Mit der vorliegenden Stellungnahme knüpfen wir hieran an und geben noch einmal folgendes zu bedenken: Die Kritik der Mitglieder unserer Mandantin entzündet sich ganz wesentlich an dem Umstand, dass die verkehrliche Erschließung des neuen Baugebietes in ihrer jetzigen Form zu erheblichen, letztlich unzumutbaren Belastungen derjenigen Eigentümer führt, die ihre Grundstücke im Bereich des Hasenweg haben. Der Übersicht halber haben wir den Bereich, um den es geht, in der nachstehenden Übersicht markiert: Abwägungsvorschlag der Verwaltung Ermittlung und Prognose der Verkehrsbelastung fachwissenschaftlichen Anforderungen nicht genügt, sind nicht erkennbar. Gemäß der ermittelten zukünftigen Verkehrsbelastung infolge der geplanten Bebauung werden die Stichstraße Hasenweg rd. 608 PKW-E am Tag zusätzlich benutzen, in der Spitzenstunde liegt die Erhöhung bei rd. 19 PKW-E im Quell- und rd. 36 PKW-E im Zielverkehr, insgesamt am Nachmittag rd. 55 PKW-E pro Spitzenstunde zusätzlich. Die Stichstraße Hasenweg ist keine verkehrsrechtlich angeordnete „Spielstraße“, die Straße ist mit einer Gesamtbreite von 11,00 m im Trennprinzip ausgebaut, verkehrsrechtlich ist zulässige Höchstgeschwindigkeit Tempo-30 angeordnet. Die Straße ist demnach für die in der Bauleitplanung vorgesehene Funktion geeignet. Diese Straßenkategorie entspricht nach der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen der Straßenkategorie Wohnstraße und „verkraftet“ eine Ver- Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 17 von 57 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung kehrsbelastung von bis zu 400 Kfz pro Stunde. Die Gesamtbelastung Verkehrsbelastung von rd. 68 PKW-E pro Stunde liegt deutlich unterhalb des vorgenannten Wertes. Die Stichstraße Hasenweg besitzt mit einer zukünftigen Belastung einschließlich geplanter Bebauung von 68 PKW-E in der Spitzenstunde eine geringere Belastung als ein Wohnweg n. Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen, der bei einer Ausbaubreite von 4,5m eine Belastung von rd. 150 Kfz pro Stunde aufweisen darf. Die Höhe der Zusatzbelastung als auch der Gesamtbelastung im Straßenquerschnitt, die für beide Fahrtrichtungen einschließlich geplanter Bebauung in Zukunft bei rd. 68 PKW-E in 1. der Spitzenstunde liegt, ist als gering Die Erschließung des Baugebietes soll ausschließlich in nördlicher Richtung einzustufen. Die Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte wurde untersucht, demüber den Hasenweg erfolgen und zwar mit der Begründung, dass diese Straße bereits in dem Bebauungsplan Nr. 1000.2/1 „Am Dorf“ hierzu vorge- nach ist ein reibungsloser Verkehrsabsehen und entsprechend ausgebaut worden sei. Über den Hasenweg, der in lauf zu unterstellen. Sowohl Über den als Kreisverkehrsplatz ausgebauten den Kreisverkehr Katzemer Straße/Pescher Straße mündet, sei somit eine Knotenpunkt Pescher Straße / Katzeausreichende Anbindung an das überörtliche Netz gesichert; die innere Ermer Straße / Hasenweg sowie Kno- Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 18 von 57 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018 lfd. Nr. Stellungnahme schließung des Baugebietes soll durch mehrere Stichstraßen erfolgen. Abwägungsvorschlag der Verwaltung tenpunkt Hasenweg / Stichstraße Hasenweg ist ein reibungsloser VerNach den bisherigen Mitteilungen legt die Verwaltung hierbei – ohne dass kehrsablauf mit Qualitätsstufe A bzw. dies aus der Planvorlage sicher erkennbar wird – ein Verkehrsaufkommen A/B zu erwarten. im neuen Baugebiet von 450 Fahrzeugbewegungen täglich zu Grunde. In der Schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan wurden die Wir halten das für eine ausgesprochen moderate Annahme. Es ist mit einem aktualisierten Verkehrsdaten ergändauerhaft hohen Verkehrsaufkommen zu rechnen, zumal während der Bau- zend betrachtet, die Auswirkungen zeit. Besonders misslich erscheint der Umstand, dass die GEE den Eigendurch den Ziel- und Quellverkehr des tümern der Grundstücke im Bereich Hasenweg den Erwerb seinerzeit ausPlangebietes auf öffentlichen Straßen drücklich mit dem Argument schmackhaft gemacht hatte, es handele sich sind aus schalltechnischer Sicht weium eine ruhige Wohnlage, die für junge Familien geradezu ideal sei. Wenn terhin nicht beurteilungsrelevant. die Stadt ihre jetzigen Planungen verwirklichen wollten, bleibt von dem Ver- Zusammenfassend ist festzustellen, sprechen der GEE nichts mehr übrig. dass durch die Planung unzumutbare Belastungen der Eigentümer im Be2. reich des Hasenweg nicht zu erwarten sind. Die Belastung für die Anwohner des Hasenweg ist unzumutbar. Der südAuch ein „erhebliches Gefahrenpotenwestliche Abschnitt des Hasenweg ist als Stichstraße ausgebaut mit der verkehrsrechtlichen Anordnung einer Spielstraße. Schon das zeigt, dass die zial“ und Verkehrsprobleme im Bereich Stichstraße Hasenweg sind nicht erStraße – nicht von ihrer Ausbaubreite, sondern von ihrer Gestaltung insgesichtlich. Aufgrund der vorliegenden samt – nicht als alleinige Zufahrtstraße für ein derart großes Baugebiet dieUntersuchungsergebnisse ist ersichtnen kann. Vom Kreisverkehr Katzemer Straße/Hasenweg kommend, stellt der vordere Abschnitt des Hasenweg, der die Zuwegung bilden soll, ein Na- lich, dass für die Planung eine Verdelöhr dar. Für Anwohner und Verkehrsteilnehmer wird ein erhebliches Ge- kehrssituation vorauszusehen ist, die üblicherweise in einem Allgemeinen fahrenpotential eröffnet. Dabei treten in dem Bereich schon jetzt genügend Probleme auf, denn viele Verkehrsteilnehmer beachten den Einfahrtbereich Wohngebiet zu erwarten ist, die betrifft sowohl die Verkehrsbelastungen als Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 19 von 57 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung in den Hasenweg wegen der unübersichtlichen Lage nicht hinreichend. Bei den hier anzustellenden Überlegungen ist auch der Umstand zu berücksichtigen, dass das Verkehrsaufkommen aus der Ortsmitte in Richtung Kreisverkehr zu den Spitzenzeiten sehr hoch ist, weshalb es dann zu noch mehr Begegnungsverkehr im Bereich vor der Abbiegung in den Seitenteil des Hasenweg kommen wird. Dass sich Verkehr zurückstaut, ist keinesfalls ausgeschlossen. Im Bereich wohnen viele Eltern mit kleinen und kleinsten Kindern. Schon jetzt gibt es insgesamt 10 Kinder im Vorschulalter, was wie gesagt niemanden verwundern sollte, denn die Grundstücke wurde mit dem Argument „familienfreundliche Lage“ von der GEE beworben und verkauft. Die Eltern haben schlichtweg Angst vor einer exorbitant zunehmenden Verkehrsbelastung und der damit verbundenen Gefährdung ihrer Kinder. Der PKWVerkehr ist schon belastend genug, wenn aber der Bauverkehr für 60 bis 70 Grundstücke hinzukommt, ist die Situation schlicht unzumutbar. 3. Wie bereits mündlich vorgetragen, ist die Entlastung des Hasenweg als Zufahrtstraße daher zwingend geboten. Es bestehen mehrere Möglichkeiten, wie dies geschehen könnte. Allen ist gemein, dass der Hasenweg selbstverständlich zur Erschließung eingebunden bleibt, aber spürbar entlastet wird. Die von mir vertretene Interessengemeinschaft Hasenweg betreibt keine Sankt-Florians-Politik, das heißt sie verlagert nicht einfach die hier ange- auch Verkehrssicherheitsbelange. Eine Änderung der mit dem Bebauungsplan geplanten Verkehrserschließung ist demzufolge aus verkehrlichen und städtebaulichen Gründen sowie aus Gründen des vorbeugenden Immissionsschutzes nicht erforderlich. Die für die Realisierung des Bebauungsplanes einzurichtenden Baustellen und damit verbundenen Baustellenverkehre unterliegen eigenen gesetzlichen Vorschriften bzw. behördlichen Maßnahmen. Zur Minderung von Belastungen während der Realisierung des Bebauungsplanes kann unter Berücksichtigung besonderer Sicherungsmaßnahmen der freien Strecke eine weitere Baustellenzufahrt von der K33 mit dem Baulastträger der K33 geprüft werden. Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 20 von 57 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018 lfd. Nr. Stellungnahme sprochenen Probleme in Richtung anderer Beteiligter. Es geht nicht um Verhinderung, sondern um konstruktiven Dialog. Um den Beteiligten aus Verwaltung und Politik die Ernsthaftigkeit ihres Anliegens zu verdeutlichen, haben die Anlieger sich gerade nicht nur Gedanken darüber gemacht, was aus ihrer Sicht nicht geht, sondern sie unterbreiten nachstehend Vorschläge, wie es besser gehen könnte. Dazu reichen wir anliegende Übersicht „Änderungen zum Städtebaulichen Entwurf Stand April 2016“ zu den Akten, die eine aus unserer Sicht sinnvolle Alternative zu dem bislang vorliegenden Konzept darstellt. Das Konzept besticht in verschiedener Hinsicht:  Es gibt zwei Grundstücke weniger als nach der aktuellen Planung, doch bringt das sogar Vorteile. Zum einen bleibt die zu vermarktende Fläche unter dem Strich gleich groß, das heißt, der Stadt Erkelenz – respektive der GEE – entsteht kein finanzieller Nachteil. Zum anderen konnten einige der im nördlichen Teil des Plangebietes gelegenen Grundstücke durch die Umplanung größer und damit attraktiver zugeschnitten werden.  Die zentrale Erschließung innerhalb des neuen Gebietes geschieht weiterhin durch eine Querstraße (W/O-Achse) und jeweils davon in nördlicher Richtung abgehende kleinere Seitenstraßen. Der Hasenweg ist als Erschließung weiter vorhanden, auch bleibt die Verbindung zum Waldweg bestehen. Neu ist eine nach Osten gehende Verbindung in den Kirchweg, so dass der Bereich auch von dort für Verkehr aus der Ortsmitte angeschlossen ist. In diesem Bereich Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 21 von 57 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018 lfd. Nr. Stellungnahme konnten nun auch einige Besucherparkplätze angeordnet werden, die vorher gänzlich fehlten.  Die entscheidende Änderung gegenüber der bisherigen Planung besteht darin, dass es im westlichen Teil des Plangebietes nun eine Einmündung von der bzw. in die K 33 als primäre Erschließung des Plangebietes gibt. Es bestehen verschiedene Möglichkeiten, wie eine Anbindung der Erschließungsstraße an die K 33 gehen könnte. Dabei muss man sich vor allen Dingen vergegenwärtigen, dass die Umsetzung des Baugebietes dazu führt, dass die „geschlossene Ortschaft“ Kückhoven im verkehrsrechtlichen Sinne weiter südlich beginnt und demzufolge auch das Ortschild (Zeichen 310) weiter südlich aufgestellt werden kann. Damit könnte zugleich eine Geschwindigkeitsbegrenzung erfolgen, um den aus Richtung Katzem kommenden Verkehr „herunter zu bremsen“. Auch hierzu bestehen verschiedene Möglichkeiten, die im Gebiet der Stadt Erkelenz durchaus erprobt sind. Sowohl das Straßen- wie auch das Straßenverkehrsrecht sehen eine Verlegung des Ortseinganges (Beginn der geschlossenen Ortschaft) vor, was durch Umsetzung des Ortsschildes dokumentiert würde. Gemäß § 5 Abs. 4 FStrG ist eine geschlossene Ortslage derjenige Teil des Gemeindebezirkes, der in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist. Einzelne unbebaute Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen den Zusammenhang nicht. Nach Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 22 von 57 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018 lfd. Nr. Stellungnahme einer Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 04.06.2010 (3 A 295/08) kommt es für die Bejahung einer geschlossenen Ortschaft auch im Straßenverkehrsrecht auf eine Verknüpfung mit dem innerörtlichen Verkehr an; es sollen letztlich die aus dem FStrG bekannten Abgrenzungskriterien herangezogen werden können. Die neue Bebauung würde als in jeder Hinsicht dazu führen, dass sich die Ortschaft Kückhoven nach Süden erweitert und dort auch im rechtlichen Sinne beginnt. Das wiederum führt dazu, dass die Erschließungsstraße genauso an die K 33 – bzw. dann erweiterte Katzemer Straßen – angeschlossen werden könnte, wie dies etwa im Bereich des zuletzt erschlossenen Baugebiet „Am Dorf“ geschehen ist. Dort wurde – ausgehend von der Katzemer Straße – eine u-förmig verlaufende Straße durch das Baugebiet geführt, so dass diese Straße gleich an zwei Punkten auf die Katzemer Straße trifft. Zur Verdeutlichung fügen wir einen Ausschnitt aus dem damaligen Bebauungsplan hier bei. Dort, wo die – als Spielstraße festgesetzte – Anwohnerstraße auf die bevorrechtigte Katzemer Straße trifft, ist der Bordstein abgesenkt und der Ein/Ausfahrtbereich optisch hervorgehoben. Dieselbe Lösung wurde für den Ortsteil „Pesch-Neu“ gefunden. Dieser liegt fast auf gleicher Höhe wie das Baufeld „Am Dorf“, allerdings auf der gegenüberliegenden Seite und wird ebenfalls über eine von der Katzemer Straße abgehende Anwohnerstraße erschlossen. Hier wie dort hat es nach Kenntnis des Unterzeichners bislang keinerlei Probleme oder gar Unfälle gegeben. Die Ein- und Ausfahrtbereiche sind gut sichtbar und werden sowohl von den ein-/ausfahrenden Fahrzeugen wie Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 23 von 57 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018 lfd. Nr. Stellungnahme auch von dem bevorrechtigten Verkehr auf der Katzemer Straße akzeptiert und beachtet. Zur Veranschaulichung der Situation verweisen wir auf die nachfolgenden Fotos (Stand Juli 2016). Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 24 von 57 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 25 von 57 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 26 von 57 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 27 von 57 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018 lfd. Nr. Stellungnahme Es gibt kein vernünftiges Argument, das dagegen spricht, diese Lösung auch für das neue Baufeld „Hinter Klüschgarten“ zu wählen. Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 28 von 57 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Die Befürchtung, wonach der Verkehr von der Kreisstraße nicht vor dem Beginn der Ortschaft „ausgebremst“ werden könnte, verfängt jedenfalls nicht, da sich der Ortseingang wie oben aufgezeigt – nach Süden verschiebt.  Festzuhalten bleibt mithin: Von seiner Struktur her wäre das Baugebiet in der hier vorgeschlagenen Variante besser und gleichmäßiger erschlossen, und zwar sowohl im Innern als auch von außen. Das Verkehrsaufkommen wurde sich gleichmäßiger und verträglicher verteilen, es fände sich Platz für Besucher und theoretisch böte die Einmündung von der K 33 sogar die Möglichkeit, das Baugebiet im Bedarfsfalle noch weiter nach Süden zu entwickeln. 4. Wir gehen davon aus, dass die Anbindung und Erschließung dauerhaft über die K 33/verlängerte Katzemer Straße gelingen kann. Die Kosten dürften sich in einer überschaubaren Größenordnung bewegen und sind im Verhältnis zu den Kosten der Gesamtmaßnahme sehr angemessen. Selbst wenn zu Beginn der Arbeiten im neuen Baugebiet diese Erschließung/Anbindung noch nicht fertig ausgebaut worden sein sollte, müsste in jedem Fall – und sei es mittels einer provisorischen Lösung – eine Entlastung des Hasenweg erfolgen, denn der Bauverkehr für bis zu 70 Grundstücke kann schlechterdings nicht über den Hasenweg geführt werden. Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 29 von 57 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018 lfd. Nr. Stellungnahme Der Unterzeichner kann aus eigener Anschauung über das (Bau-) Verkehrsaufkommen weit kleinerer Baumaßnahmen berichten. Die Handwerker gehen größtenteils rücksichtslos zu Werke, jeder sucht sich den seiner Meinung nach angemessenen Weg und Parkplatz. Wenn „schweres Gerät“, etwa für die Tiefbau- oder Gartenarbeiten, benötigt wird, kommt es mitunter zu tumultartigen Szenen, weil dann gar keine Stellplätze mehr vorhanden sind und Handwerker, Bauherrn, Architekten und Besucher froh sein können, ihre Baustelle überhaupt noch zu erreichen. Gerade im vorliegenden Falle, in dem der gesamte Bauverkehr über das Nadelöhr Hasenweg abgewickelt werden soll, wird es zu Rückstauungen und Engpässen kommen. Dass zugleich mit ganzjähriger Verschmutzung, der Gefahr von Beschädigungen und einem unzumutbaren Lärmaufkommen in dem Straßenabschnitt gerechnet werden muss, kommt noch hinzu. Wir bitten darum, die vorstehenden Einwendungen ernsthaft zu bedenken und am besten noch vor Einleitung des förmlichen Planaufstellungsverfahrens in die Planung einfließen zu lassen. Sollte die Verwaltung indes an ihrer Planung festhalten, kündigen wir bereits jetzt vorsorglich an, alle Einwendungen auch im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB vorzubringen, damit die Mitglieder unserer Mandantin sich nicht die Präklusionswirkung des § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB mit den daran anknüpfenden Rechtsfolgen vorhalten lassen müssen. Für eine gemeinsame Erörterung der hiesigen Vorstellung – auch außerhalb der förmlichen Abschnitte des BauGB – steht Ihnen der Unterzeichner selbstverständlich gerne zur Verfügung. Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 30 von 57 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Wir bitten höflich um Weiterleitung der vorliegenden Eingabe an die im Rat der Stadt Erkelenz vertretenen Fraktionen. 2 XXX E-Mail vom 16.08.2017 Fristgerecht beziehe ich für die Interessengemeinschaft, Kückhoven Kiefernweg, als angrenzende Nachbarschaft, Stellung zum offengelegten Bebauungsplan Nr. 1000.2/2 "Hinter Klüschgarten in Erkelenz Kückhoven" . Am 8.7.16 wurde dem Planungsamt der Stadt Erkelenz bereits eine schriftliche Stellungnahme mit einer detaillierten Städtebaulichen Planungsgrundlage überreicht. (siehe Anlage zu dieser Mail ) In dieser Stellungnahme beziehe ich mich ausschließlich auf die Belange der lt. B-Plan vorgesehenen Bebauung zu den Nachbargrundstücken des Kiefernweges. (Die anderweitigen Stellungnahmen von der Interessengemeinschaft Hasenweg, sind auch in meinem Plankonzept dargestellt. Diese werden, unabhängig hiervon, gesondert von dieser Interessengemeinschaft vertreten.) In meinem damaligen Planentwurf waren die Belange der Kiefernweg Nachbarschaft, zu dieser zuvor benannten Bebauung .....gelinde gesagt.... recht bescheiden. Aber leider wurden diese bescheidenen, aber aus nachbarschaftlicher Sicht markanten Vorstellungen, bei der Aufstellung des jetzigen B-Planes nicht Eine Verbindung zwischen dem nörd- Den Anregungen der Stellich und östlich bestehendem Wohn- lungnahme zur Planänderung gebiet und dem Plangebiet wird durch wird nicht gefolgt. einen Anschluss an den Waldweg / Kiefernweg, Fahr- und Fussweg sowie Kirchweg, Fussweg hergestellt. An den südlichen Grundstücksgrenzen des Kiefernweges verläuft parallel eine öffentliche Grünfläche mit einem integrierten Fussweg, dieser ist auch über die oben angeführten Verbindungen erreichbar und nutzbar. Weitere Anbindungen an das nördliche Wohngebiet sind nur mit Eingriffen in bestehende Grundstückssituationen herstellbar. Der geplante Fussweg ist von allen Grundstücken sowie der öffentlichen Grünfläche aus einsehbar, „Angriffe“ zu den Grundstücken Kiefernweg sind mit Bauleitplanung nicht verbunden. Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 31 von 57 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018 lfd. Nr. Stellungnahme berücksichtigt. Die Nachbarschaft Kiefernweg versteht nicht, warum man das neue Wohngebiet so betont von der Nachbarschaft Kiefernweg, abgrenzt Der geplante Schleichweg zwischen den Grundstücken des Kiefernweges und der Neubebauung ist zwar sinnvoll, aber warum wird dieser Weg so extrem zu den beiden nördlich gelegenen Wendehämmern abgegrenzt? Nur durch die Schluchten zwischen Garagen gibt es eine Anbindung an das neue Wohngebiet. Bei der Anbindung an den Waldweg hat man es richtig gemacht. Der somit stark abgeschottete und uneinsichtige Fußweg verleitet regelrecht zu ungebetenen Angriffen zu den Grundstücken der Kiefernweg Anwohner. Wenn man schon einen solchen Fußweg plant, warum ist dieser denn nicht offener an das neue Wohngebiet angeschlossen ? In meinem damaligen Planentwurf waren die Wendehämmer nur um ein Grundstück näher zu den Kiefernweg Grundstücken geplant. Dadurch ergibt sich zum einen ... - ein besserer kommunikativer Anschluss zu den Quartiersplätzen (Wendehämmer ) im neuen Wohngebiet, Abwägungsvorschlag der Verwaltung Eine gegenüber ursprünglicher Planfassung in ihrer Breite reduzierte Bebauung an den Wendeanlagen und Minderung möglicher Bebauung im nördlichen Bereich des Plangebietes ist durch eine Reduzierung der überbaubaren Grundstücksflächen gewährleistet. Unter Wahrung ausreichender Bebaubarkeit möglicher Wohnbaugrundstücke ist die Gesamtlänge der überbaubaren Grundstücksflächen an der nördlichen Plangebietsgrenze zwischen Kirchweg und mittiger öffentlicher Grünfläche von rd. 48 m auf rd, 28 m reduziert. Die Grundstücke Kiefernweg grenzen gartenseitig an Grundstücke der geplanten Bebauungen, öffentlichen Grünflächen und Fusswegen, eine Abtrennung mit der Schaffung öffentlicher Flächen ist nicht ersichtlich. Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 32 von 57 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018 lfd. Nr. Stellungnahme - und zum anderen die offene Verknüpfung der TrennungsSchleichwege, zwischen bestehender Nachbarschaft und dem neuen Baugebiet . Hinzu kommt noch, dass sich das neue Wohngebiet auf Grund der nördlichen Verlagerung der Wendehämmer, mehr zur bestehenden Nachbarschaft Kiefernweg öffnet und ein optimaler nachbarschaftlicher Anschluss zu den Stichstraßen-Anwohnern gegeben ist. Auf Grund der jetzigen B-Planung fühlt sich die Nachbarschaft Kiefernweg, durch die zwischen Wendehämmer und Kiefernweg Grundstücke geplanten Häuser und Garagen, regelrecht abgetrennt. Warum wird die Kiefernweg Nachbarschaft so markant vom neuen Wohngebiet abgeschottet ? Die wichtigsten Grundgedanken einer Städtebaulichen Wohngebietserweiterung innerhalb eines Dorfes, werden bei dieser Aufstellung des B-Planes nicht berücksichtigt. Hinzu kommt noch, dass sich diese Grundgedanken mit den Vorstellungen der bestehenden Nachbarschaft Kiefernweg decken. Städtebaulich kann man durch feinfühlige... Berücksichtigungen und Planungen... Nachbarschaften wunderbar miteinander verbinden. Sowohl den Planern als auch den Politikern sollte daran gelegen sein, dass derartige Verknüpfungen unbedingt bei einer Neuaufstellung eines B- Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 33 von 57 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018 lfd. Nr. Stellungnahme Planes, Berücksichtigung finden. Die Politiker, als Vertreter der Bürger sollten die Interessen bestehender Nachbarschaften vorrangig beachten, denn diese Bürger sind deren bisherige Wähler. Es kann nicht angehen, dass ausschließlich Planungsideen in Koalitionszwänge übergehen. Das Leben der Menschen vor Ort muss Berücksichtigung finden. Es darf nicht bestimmt werden durch politische Machtzwänge. In erster Linie sind dafür die politischen Vertreter der Kückhovener Bürger verantwortlich und natürlich die Planer der Verwaltung !!! Für die Nachbarschaft Kiefernweg beantrage ich, dass meine eingereichten Planungsideen bzgl. der Fußweganbindungen und der Verlegung der Wendehämmer in nördliche Richtung, Berücksichtigung finden (siehe anhängende Planung). Für diese geringen Planänderungen darf und kann es keine Abwägungsgrundlagen geben. Vorausgesetzt es liegen kein Planungsstarrsinn und kein Koalitionszwang vor. Gerne bin ich zu einem klärenden Gespräch mit Planern und Politikern bereit. Meine bisherigen Gesprächs-und Erläuterungs-Angebote blieben bisher unberücksichtigt. Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 34 von 57 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 35 von 57 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018 lfd. Nr. 3 Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag XXX Scheiben vom 18.08.2017 Im Bezug auf die Offenlegung des Bebauungsplanes möchte ich folgende Anregungen geben: 1. Es wird eine GRZ von 0,3 ausgewiesen. Eine solche Festsetzung ist m.E. nicht zeitgemäß. Seit Jahren werden die Grundstücksgrößen aufgrund der steigenden Preise ständig kleiner, zudem ist auf die GRZ 1 gemäß geltender BauNVO z.B. die Terrassenfläche mit anzurechnen. Durch diese Festsetzung werden die Bebaubarkeit der Grundstücke sowie die Gartengestaltung (Terrassenbereich) massiv eingeschränkt, daher halte ich eine GRZ von 0,4 für angemessen. Der ausgewiesene Grünflächenanteil sollte einer zu dichten Bebauung genügend entgegenwirken. 2. Die Dachüberstände im Traufbereich sollten nicht mindestens 1,00 m sondern maximal 1,00 m betragen. 3. Die Traufhöhenbeschränkung auf 4,50 m ist seit Jahren gängige Praxis. Hier wird den erhöhten Anforderungen der Energieeinsparverordnung nicht Rechnung getragen. Aufgrund mehrfach verschärfter Anforderungen ist der Dämmstandard im Dachbereich erheblich gestiegen, die Konstruktionsdicke eines Steildachaufbau beträgt heute nicht selten bis zu 40 cm (UK Sparren bis OK Dachhaut) und mehr. Zudem sind Dämmmaßnahmen gegen das Erdreich ebenfalls In den Baugebieten der Ortsrandlage soll eine leicht reduzierte Dichte erzielt werden. Dementsprechend werden die Festsetzungen zum Maß der Nutzung in den Baugebieten mit einer Grundflächenzahl (GRZ) max. 0,3, Geschossflächenzahl (GFZ) max. 0,5, Traufhöhe max. 4,5m und Gebäudehöhe max. 9,5m getroffen. Mit der festgesetzten GRZ von 0,3 n. § 19 BauNVO als Höchstmaß werden einerseits ausreichende Grundflächen je Grundstücksfläche ermöglicht, andererseits wird dem Integritätsinteresse von Natur- und Landschaft, einer möglichst naturschonenden Ausgestaltung des Eingriffes, einer „eingriffsminimierenden“ Vermeidungsmaßnahme Rechnung getragen. Nach der „Bodenschutzklausel“ sind Bodenversiegelungen auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen. Die Inan- Den Anregungen zur Änderung der Festsetzung der Grundflächenzahl und Traufhöhe wird nicht gefolgt. In der Festsetzung II. 1.4 Dachüberstände ist die Festsetzung „mindestens“ durch „maximal“ zu ersetzen. Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 36 von 57 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018 lfd. Nr. Stellungnahme in den letzten Jahren in erheblichem Maß gestiegen. Hieraus resultiert die Erhöhung der Rohbauhöhe des Erdgeschosses. Es ist m.E. dringend an der Zeit diesem Umstand Rechnung zu tragen und die Traufhöhenbeschränkung entsprechend auf mindestens 4,75 m anzupassen. 4. Ich vermisse Grundstücke für Reihen- und Doppelhäuser, die gerne von im Stadtgebiet ansässigen und Gewerbesteuer zahlenden Bauträgern erworben werden, um hier auch für sozial schwächere Bauinteressenten preiswertere Doppelhaushälften und Reihenhäuser zu errichten (dies Anmerkung ist nicht auf den Bebauungsplan Kückhoven beschränkt). Es würde mich freuen, wenn meine Anregungen aufgenommen werden. Abwägungsvorschlag der Verwaltung spruchnahme von Flächen nach einer Innenentwicklung, Wiedernutzbarmachung oder Nachverdichtung ist in ihren nachteiligen Auswirkungen auf den Boden so gering wie möglich durchzuführen. Für Garagen und Stellplätze sowie Nebenanlagen darf die zulässige Grundfläche um bis zu 50% überschritten werden, die maximal zulässige GRZ beträgt hiernach 0,45. Im Einzelfall kann bei Überschreitungen mit geringfügigen Auswirkungen auf die natürliche Funktion des Bodens oder wenn die Einhaltung zu einer wesentlichen Erschwerung der zweckentsprechenden Grundstücksnutzung führen würde, von der Einhaltung der Grenzen abgesehen werden. Seitens der Bauaufsichtsbehörde können Überschreitungen von geringfügigen Ausmaß zu gelassen werden. Durch Trauf- und Firsthöhe wird die zulässige Kubatur einer Bebauung und damit das Maß der Nutzung begrenzt. Die Traufhöhen von Gebäuden prägen den Straßenraum in besonderer Weise Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 37 von 57 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung in seiner räumlichen Wirkung, die städtebauliche Struktur wird hierdurch sichtbar. Mit festgesetzter Traufhöhe soll eine eindeutig ablesbare, durchlaufend gestaltete harmonische Straßeneinfassung erzielt werden, größere Versprünge in der Höhe, ungeordnete, stark abweichende Gebäudehöhen sollen vermieden werden. Auf die Festsetzung einer Geschosszahl wird verzichtet, ein möglicher Dachausbau über mehrere Ebenen wird nicht reglementiert. Zusammen mit den Höhenfestsetzungen besteht ein ausreichender Spielraum für eine Bebauung mit Gebäuden ohne Dachausbau und Gebäuden mit Dachausbau. Im Plangebiet sind gemäß der festgesetzten Bauweise sowohl Einzel- als auch Doppelhäuser zulässig. Die mit Wirksamwerden der Anhebung der energetischen Anforderungen an Neubauten in der Energieeinsparverordnung (EnEV) betreffen u. a. die Mindestwärmedämmung der Gebäudehülle. Die Festsetzung der Traufhöhe baulicher Anlagen, die Differenz Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 38 von 57 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung zwischen der Höhe des Bezugspunktes und dem Schnittpunkt der Außenkante der Außenwand mit der Oberkante der traufseitigen Dachhaut, steht nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit den Anforderungen der Energieeinsparverordnung. Die energetischen Anforderungen sind auch ohne Anhebung der Traufhöhen in der Kubatur von Gebäuden zu erreichen. Die festgesetzte Traufhöhe von 4,5m und Firsthöhe von 9,5m sind als maximale Höhen festgesetzt, dies eröffnet genügend Spielraum für eine individuelle Gestaltung der Gebäudehöhe, der Dachneigung und der Nutzung des Dachraumes. Zulässig sind hiermit sowohl Gebäude mit flacher geneigtem Dach ohne ausgebauten Dachraum als auch Gebäude mit ausgebauten Dachraum ohne Einschränkung durch die Geschosszahl. Der Bebauungsplan setzt unter Punkt II. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen Dachüberstände geneigter Dächer von mindestens 1,0m fest. Die mit einem offensichtlichen Schreibfehler Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 39 von 57 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag getroffene Festsetzung unter Punkt II. 1.4 ist zu korrigieren, die Festsetzung „mindestens“ ist durch die Festsetzung „maximal“ zu ersetzen. Stellungnahme der Öffentlichkeit während der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB 1 Träger: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Heinsberg, Gereonstr. 80, 41747 Viersen Schreiben vom: 13.07.2016 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis Es bleibt festzuhalten, dass die Abwägung zulasten der landwirtschaftlichen genommen. Zu der Inanspruchnahme Nutzung bereits auf Regionalplanungsebene und im Rahmen des Flächen- landwirtschaftlicher Flächen am ASB nutzungsplans getroffen worden sind. Erkelenz-Kückhoven besteht keine Die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Heinsberg, wird zur Kenntnis genommen. Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 40 von 57 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018 lfd. Nr. Stellungnahme Bezüglich der Kompensationsmaßnahmen haben wir zur Kenntnis genommen, dass diese im Plangebiet vorgenommen werden sollen und der entstehende Kompensationsüberschuss dem Ökokonto der Stadt Erkelenz gutgeschrieben werden soll. Damit wird landwirtschaftliche Fläche über Gebühr für Kompensationsmaßnahmen in Anspruch genommen, was u.E. § 15 Abs. 3 BNatSchG widerspricht. Es ist ein Beispiel dafür, dass Ökokonten nicht per se zur Vermeidung der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für Kompensationsmaßnahmen geeignet sind. 2 Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Alternative, der Standort ist auch gemäß den Zielen der Raumordnung gezielt zu entwickeln. Auf agrarstrukturelle Belange wird Rücksicht genommen. Die für eine wohnbauliche Nutzung aufgrund immissionsrechtlicher Situation nicht nutzbaren Ausgleichsflächen im Plangebiet, sind auch für eine nachhaltige landwirtschaftliche Nutzung aufgrund der Lage und Flächengröße nur eingeschränkt geeignet. Für die Ausgleichsflächen am westlichen Plangebietsrand ist eine mit den Entwicklungszielen vereinbare landwirtschaftliche Nutzung beabsichtigt. Träger: NEW Netz GmbH, Postfach 11 04, 52501 Geilenkirchen Schreiben vom: 16.06.16 Zur Sicherstellung der öffentlichen Gegen den oben genannten Bebauungsplan erheben wir aus versorgungs- Stromversorgung wird eine Fläche für technischer Sicht keine Einwände. Versorgungsanlagen, Zweckbestimmung Elektrizität gemäß § 9 Abs. 1 Nr. Für die Sicherstellung der öffentlichen Stromversorgung möchten wir Sie 12 BauGB an dem vorgeschlagenen bitten, uns einen Standort für eine Trafostation auszuweisen. Diesen haben Standort am westlichen Rand der Ver- Der Stellungnahme der NEW Netz GmbH wird mit Festsetzung einer Fläche für Versorgungsanlagen und Beteiligung in der weiteren Planung gefolgt. Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 41 von 57 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag wir Ihnen im Anhang markiert. Die Größe der Fläche für eine Trafostation sollte ca. 3 m x 6 m betragen. Beim Stationsstandort ist es wichtig, dass sich dieser nicht unterhalb von Baumkronen befindet. Die mittelspannungsseitige Versorgung erfolgt vom Hasenweg. kehrsfläche südlich der Straße Waldweg festgesetzt. Die hier bisher festgesetzte Grünfläche ist zurückzunehmen, es ist darauf zu achten das Baumkronen sich außerhalb von StaDes Weiteren bitten wir Sie, uns an den weiteren Planungsgesprächen früh- tionsfläche und Versorgungstrasse zeitig zu beteiligen und uns einen Ausführungstermin mitzuteilen. befinden. Die NEW Netz GmbH wird an der weiteren Planung auch in der Ausführungsphase beteiligt. 3 Kreis Heinsberg, Amt für Bauen und Wohnen, 52523 Heinsberg Schreiben vom: 07.07.2016 Zu der o.g. Bauleitplanung wird wie folgt Stellung genommen: Das Gesundheitsamt hat keine Einwendungen erhoben. Amt für Umwelt und Verkehrsplanung Aus den - von der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde von der Abgrabungsbehörde Für die Versickerung von Niederschlagswasser über die festgesetzte Versickerungsanlage wird bei der Unteren Wasserbehörde eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragt. Die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde und Unteren Bodenschutzbehörde/Altlasten wird zur Kenntnis genommen. Zur frühzeitigen Berücksichtigung des Lärmschutzes bei der Errichtung auch Der Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde wird gefolgt, eine wasserrechtliche Erlaubnis wird beantragt. Die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde und Unteren Bodenschutzbehörde/Altlasten wird zur Kenntnis genommen. Der Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 42 von 57 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018 lfd. Nr. Stellungnahme - von der Straßenbaubehörde Abwägungsvorschlag der Verwaltung genehmigungsfreier Anlagen, kann wie von der Unteren Immissionsschutzbedes Kreises Heinsberg zu vertretenden Belangen werden gegen die o.g. hörde angeregt, in den BebauungsBauleitplanung keine Einwendungen erhoben. plan ein Hinweis auf den „Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Im Übrigen wird auf Nachfolgendes hingewiesen: Lärm bei stationären Geräten“ der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz – LAI aufgenommen werden. Untere Wasserbehörde Für die Versickerung von Niederschlagswasser über die geplante Versickerungsanlage ist beim Landrat des Kreises Heinsberg – Untere Wasserbehörde – eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen. Dem Antrag ist eine Kategorisierung nach Trennerlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 26. Mai 2004 beizufügen. Auskünfte erhalten Sie bei der Unteren Wasserbehörde unter der Tel.Nr. 02452/136119. Untere Landschaftsbehörde Aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben. Die Untere Landschaftsbehörde begrüßt die Festsetzungen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) zum Artenschutz sowie die Pflanzmaßnahmen innerhalb des Plangebietes. Sie empfiehlt den Maßnahmen hinsichtlich Bepflanzung und Artenschutz vollumfänglich zu entspre- Beschlussvorschlag wird gefolgt, ein entsprechender Hinweis auf den „Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten“ der Bund/LänderArbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz – LAI ist in den Bebauungsplan aufzunehmen. Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 43 von 57 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018 lfd. Nr. Stellungnahme chen. Untere Bodenschutzbehörde/Altlasten Erkenntnisse über Altlast-Verdachtsflächen liegen mir zurzeit nicht vor. Amt für Bauen und Wohnen – Untere Immissionsschutzbehörde Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen das o.g. Vorhaben keine Bedenken, wenn die nachfolgenden Auflagen in der textlichen Festsetzung des Bebauungsplanes übernommen werden: 1. Geräuschimmissionen Die Errichtung und der Betrieb von Klima-, Kühl- und Lüftungsanlagen, Luftund Wärmepumpen sowie Blockheizkraftwerken hat unter Beachtung des „Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten“ der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz – LAI (www.lai-immissionsschutz.de) zu erfolgen. Weitere Anregungen oder Bedenken werden nicht vorgetragen. Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 44 von 57 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018 lfd. Nr. 4 Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Bezirksregierung Arnsberg, Postfach, 44025 Dortmund Schreiben vom 08.07.2016 Zu den bergbaulichen Verhältnissen im Planbereich erhalten Sie folgende Hinweise und Anregungen: Die Hinweise der Bezirksregierung Arnsberg zu verliehenen BergwerksDer Bebauungsplanbereich liegt über dem auf Steinkohle verliehenen feldern und zu den Auswirkungen von Bergwerksfeld „Rombach 8“ sowie über den auf Braunkohle verliehenen Sümpfungsmaßnahmen des BraunBergwerksfeldern „Union 19“ und „Union 20“. kohlentagebaus werden zur Kenntnis genommen. Die RWE Power AG und Eigentümer der Bergwerksfelder „Rombach 8“ und „Rombach 12“ ist die der Erftverband wurden im Rahmen inzwischen insolvente Firma Concordia Bergbau AG. der Aufstellung des Bebauungsplanes beteiligt. In den Bebauungsplan ist ein Der Planungsbereich ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Diffe- Hinweis bereits aufgenommen, dass renzenpläne mit Stand: 1.10.2012 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Aus- das Plangebiet im Bereich der durch wirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – Az.: den Braunkohlentagebau bedingten 61.42.63 – 2000 -1) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlen- Grundwasserbeeinflussung und im bergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Für die Stellung- Einwirkungsbereich des früheren nahme wurden folgende Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider Steinkohlenbergaus liegt. & Thiele, 1965) betrachtet: Oberes Stockwerk, 9B, 8, 7, 6D, 2 – 5, 09, 07 Kölner Scholle, 05 Kölner Scholle. Die RWE Power AG und der Erftverband wurden an der Planung beteiligt. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand Die Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg wird zur Kenntnis genommen, ein Hinweis zu der durch den Braunkohlentagebau bedingten Grundwasserbeeinflussung ist in den Bebauungsplan bereits aufgenommen. Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 45 von 57 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Baunkohlentagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Soweit noch nicht erfolgt, empfehle ich Ihnen diesbezüglich und zu bergbaulichen Planungen eine Anfrage an die bergbautreibende RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen. 5 LVR, Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Endenicher Str. 133, 53115 Bonn Schreiben vom: 26.07.2016R Für das Plangebiet wurde in 2015 eine Vielen Dank für die Zusendung der Planungsunterlagen, aber ich bitte die Prospektion zur systematischen Unverspätete Stellungnahme zu entschuldigen. tersuchung und Ermittlung der Belange des Bodendenkmalschutzes mit In der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1000.2/2 ist in Kapitel 8. auf die Sondagen durch die LVR-Außenstelle archäologische Bedeutung des Plangebietes hingewiesen worden und dass Nideggen durchgeführt (NW 2015 / Dem Belang der Wohngebietsentwicklung- und Versorgung wird ein Vorrang vor Erhalt und Sicherung der Bodendenkmäler eingeräumt. Die Sicherstellung der wis- Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 46 von 57 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Zuge der Abwägung prinzipiell 0003). eine Ausgrabung der bandkeramischen Siedlungsreste nicht ablehnt. In einem Schreiben vom 27.07.2015 wies Frau Ermert darauf hin, dass dies Im Abschlussbericht vom 11.06.2015 wird das Untersuchungsergebnis der unter Anwendung des § 29 DSchG dann zu erfolgen hat. Prospektion wie folgt zusammengeIn Ihrem Umweltbericht und in den Hinweisen zum Bebauungsplan wird fasst: aber nur auf die § 15,16 DSchG NRW hingewiesen, was erfahrungsgemäß zu einer Zerstörung des Bodendenkmals führt, da in der Regel keine Mel- „Aus dem Plangebiet waren, abgesehen von einer einzelnen mittelalterlidungen von Bodendenkmälern erfolgen. chen Scherbe, bisher keine Funde Ich bitte Sie den Bebauungsplan dementsprechend zu ändern, dass eine bekannt, die auf archäologische FundAusgrabung der bandkeramischen Siedlung sichergestellt wird. Falls dies plätze hätten schließen lassen. Durch nicht mehr möglich ist, ist eine Eintragung der bandkeramischen Siedlung die Sachverhaltsermittlung der Außenerforderlich, da die bisherigen Ergebnisse bereits die Kriterien eines Boden- stelle Nideggen des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland denkmals erfüllen. konnte gezeigt werden, dass in der östlichen Hälfte und in der Mitte – von einem Kolluvium überdeckt – mit einem bisher nicht bekannten linearbandkeramischen Siedlungsplatz gerechnet werden muss. Römische Flurgräben und Gruben ganz im Nordwesten des Plangebietes sprechen dafür, dass sich der Randbereich eines römischen Siedlungsplatzes, vermutlich einer Villa rustica, von Beschlussvorschlag senschaftlichen Untersuchung, Bergung von archäologischen Funden und Dokumentation der Befunde erfolgt nach §§ 13,29 DSchG NW. Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 47 von 57 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Nordwesten in das Plangebiet erstreckt. Schützengräben des Zweiten Weltkriegs wurden in der Mitte und der westlichen Hälfte des Plangebietes erfasst. Weitere Befunde des 19./20. Jahrhunderts in den Schnitten Stelle 9 und 10 scheinen sich am bestehenden Straßenverlauf der K33 zu orientierten. Möglicherweise geben Archivunterlagen hierzu weitere Informationen. Hier wurde auch der Ausschnitt einer wohl in das 19. Jahrhundert zu datierenden Mergelgrube erfasst.“ Die archäologische Bewertung des LVR - Amt für Bodendenkmalpflege vom 21.07.2015 kommt zu folgenden Ergebnis: „Innerhalb der insgesamt 25x7 m großen Sondagen wurden insgesamt 69 Befunde von der Jungsteinzeit bis in die jüngste Vergangenheit aufgedeckt. Insgesamt 35 vorgeschichtliche (Jung- Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 48 von 57 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung steinzeit und Metallzeit) Gruben und Pfostengruben, die vorwiegend im Osten des Plangebietes gefunden wurden, lassen auf Siedlungen dieser Zeitstellungen schließen. 7 Gruben und Gräben datieren in die römische Zeit. Aufgrund des kleinen Ausschnitts der Sondagen können bislang keine klaren Aussagen darüber gemacht werden, um was für Siedlungsbefunde es sich hier gehandelt hat. Die Gräben könnten Hinweise auf römische Flurrelikte sein. Darüber hinaus wurden noch Schützengräben des II. Weltkrieges aufgedeckt.“ Aufgrund der Untersuchungsergebnisse sind Konflikte zwischen der Planung und den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. In der Abwägung n. § 1Abs, 7 BauGB sind die Belange des Bodendenkmalschutzes gemäß § 1 Abs. 6 BauGB zu berücksichtigen. An der Erhaltung und Sicherung sowie sinnvollen Nutzung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 49 von 57 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung der Bodendenkmäler besteht ein öffentliches Interesse (§§ 7,8 11 DSchG NW). Die Aufstellung des Bebauungsplanes und Entwicklung des hiermit geplanten Wohngebietes ist zur Wohnraumversorgung und gezielten Entwicklung am Siedlungsschwerpunkt Kückhoven erforderlich. Die Flächenausdehnung vermuteter Bodendenkmäler und Fundplätze umfasst einen erheblichen Anteil der geplanten Wohngebietsfläche, so dass eine sinnvolle Entwicklung und Nutzung bei Erhalt und Sicherung von Bodendenkmälern nicht möglich ist. Alternative Wohngebietsstandorte stehen für stehen für die Ortslage Kückhoven für eine aktuelle und mittelfristige Wohnraumversorgung nicht zur Verfügung. Dem belang der Wohngebietsentwicklung- und Versorgung wird daher im Bereich der überbaubaren Grundstücksflächen und Verkehrsflächen ein Vorrang vor Erhalt und Sicherung der Bodendenkmäler eingeräumt. Eine wissenschaftliche Untersuchung, Ausgrabung und Dokumentation der Bo- Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 50 von 57 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung dendenkmäler als Sekundärquelle ist nach Maßgabe einer Erlaubnis n. §§ 13, 29 DSchG NW vor Beginn der Baumaßnahmen durchzuführen. Die archäologischen Maßnahmen und weitere notwendige Untersuchungen der Flächen für bauliche und verkehrliche Nutzungen werden in Absprache mit den Denkmalbehörden und dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland vorgenommen. Ein Hinweis im Bebauungsplan zur Sicherstellung der wissenschaftlichen Untersuchung, Bergung von Funden und Dokumentation der Befunde gemäß §§ 13, 29 DSchG NW wird in den Bebauungsplan aufgenommen. Ein Hinweis über die Meldepflicht und das Veränderungserbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern gemäß §§ 15,16 DSchG NW ist bereits auf der Planurkunde und in der Begründung vermerkt. Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 51 von 57 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Träger während der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 1 Kreis Heinsberg, Amt für Umwelt und Verkehrsplanung 52523 Heinsberg Schreiben vom 03.08.2017 Aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde bestehen keine grundsätzlichen Nach § 1a BauGB sind in der AbwäBedenken gegen das Vorhaben. gung auch die Vermeidung und der Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe Aus den Gutachten geht hervor, dass die Festsetzungen zum Schutz von in Natur und Landschaft – Natur und Landschaft dazu führen, dass der Eingriff vollständig innerhalb Eingriffsregelung nach dem Naturdes Plangebietes kompensiert werden könne und sogar ein Überschuss in schutzgesetz – zu berücksichtigen. Höhe von 8.410 ökologischen Wertpunkten verbleibe. Dieser Überschuss Der Ausgleich voraussichtlich erheblisolle dem Ökokonto der Stadt Erkelenz angerechnet werden. cher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Ein Ökokonto bezeichnet eine konkret geplante Fläche, auf der spezielle Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts Maßnahmen für Natur und Landschaft umgesetzt werden, sodass die Flä- erfolgt durch geeignete Festsetzungen chen sowie deren Umgebung eine deutliche ökologische Aufwertung erfah- nach § 9 BauGB als Flächen oder ren. Sie dienen zur Strukturanreicherung der Landschaft, als Rückzugsort Maßnahmen zum Ausgleich. Das für Tiere und Pflanzen sowie als verbindende Elemente in der Landschaft. BauGB verlangt eine abwägungsgeDie Art der Maßnahme orientiert sich an der Beschaffenheit der Umgebung, rechte planerische Lösung des sich vorhandenen Strukturen sowie Biotopverbünden. aus den Eingriffen in Natur und LandIm Plangebiet selbst gelegene Ausgleichsflächen mit einem bilanzierten schaft ergebenden AusgleichserforÜberschuss an ökologischen Wertpunkten, die im Rahmen eines Bebau- dernisses. Besteht trotz hinreichender ungsplanverfahrens zufällig entstehen, zählen sicher nicht dazu. Sie ent- Berücksichtigung von Vermeidungssprechen nicht den oben genannten Anforderungen an ein Ökokonto. Die und Ausgleichsmaßnahmen auf den Der Stellungnahme zur Anrechnung des bilanzierten Überschusses auf dem ÖkoKonto der Stadt Erkelenz wird nicht gefolgt. Die Stellungnahme der Brandschutzbehörde wird zur Kenntnis genommen. Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 52 von 57 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018 lfd. Nr. Stellungnahme Obstwiese, die im B-Plan-Verfahren angelegt werden soll, liegt östlich einer Kreisstraße sowie südlich und östlich von (zukünftiger) Wohnbebauung. Sie ist demnach an drei Seiten von Störeinflüssen umgeben. Dazu zählen u.a. Straßenlärm, die Wohnbebauung selbst sowie streunende Haustiere. Von einem Rückzugsort für Tiere und Pflanzen kann hier sicher nicht die Rede sein. Die Obstwiese mag zwar dazu geeignet sein, das Plangebiet sowohl ökologisch als auch optisch für die Bewohner aufzuwerten. Sie genügt jedoch nicht den Anforderungen eines Ökokontos, über das weitere (Bau-) Maßnahmen kompensierbar wären. Der bilanzierte Überschuss kann daher nicht dem Ökokonto der Stadt Erkelenz angerechnet werden. Die Stellungnahmen des Gesundheitsamtes und Amtes für Bauen und Wohnen (Immissionsschutz und Brandschutz) sind diesem Schreiben als Anlage beigefügt. Hiermit nehmen wir Stellung zum o.g. Bebauungsplan und machen Angaben über die Zufahrten, Hydrantenabstände und den Löschwasserbedarf sowie zur Gestaltung des 2. Rettungsweges für den Bebauungsplan. Brandschutzdienststelle Abwägungsvorschlag der Verwaltung Eingriffsgrundstücken weiterer Ausgleichsbedarf, sind im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit zusätzliche auf einen Ausgleich abzielende Regelungen außerhalb der Eingriffsgrundstücke zu prüfen. Im Bebauungsplan Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“ sind u. a. Maßnahmen nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB für gemeindliche Flächen zwischen der K33 und dem westlichen Baugebiet (ca. 6.200 m² Baumwiese/Obstwiese) konkret geplant und festgesetzt. Die Entwicklungsziele des Flächennutzungsplanes mit Darstellung einer Ortsrandeingrünung, die u. a. die Hochstammreihe zwischen Kückhoven und Katzem gestalterisch ergänzt (vgl. Festsetzung Landschaftsplan 5.1-60), werden hierbei berücksichtigt. Zwar befinden sich diese Maßnahmenflächen nicht unmittelbar in den im Flächennutzungsplan dargestellten „Suchräumen“ für Ausgleichsmaßnahmen (vgl. lokaler Biotopverbund), dennoch dienen sie der Strukturanreicherung der ausgeräumten Landschaft und erfüllen damit das Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 53 von 57 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung 1. Für den o. g. Bebauungsplan sind folgende Hydrantenabstände Entwicklungsziel des Landschaftspla(gemessen in der Straßenachse) erforderlich: nes „Erhalt einer mit natürlichen Landschaftselementen ausgestatteten a. offene Wohngebiete 120 m - 140 m Landschaft bzw. Anreicherung einer im ganzen erhaltungswürdigen Landb. geschlossene Wohngebiete 100 m - 120 m schaft mit gliedernden und belebenden Elementen“. Die errechneten Ökoc. sonstige Gebiete ca. 80 m. Punkte die über den durch die Planung verursachten Eingriff hinausgehen können für das Öko-Konto angerech2. Weiterhin ergibt sich der Löschwasserbedarf aus der auf der nächs- net werden. ten Seite angeführten Tabelle: Die Stellungnahme der Brandschutzdienststelle bezieht sich auf allgemeine Anforderungen im Zuge der Planung und Realisierung von Bauvorhaben. In die Begründung des Bebauungsplanes werden entsprechende Hinweise aufgenommen. Richtwerte für den Löschwasserbedarf (m³/h) unter Berücksichtigung der baulichen Nutzung und der Gefahr der Brandausbreitung Bauliche Nutzung nach § 17 der Baunutzungsverordnung Kleinsiedlung (WS) Wochenendhausgebiete (SW) reine Wohngebiete (WR) Kerngebiete (MK) Industrieallgem. Wohngebiete (WA) Gewerbegebiete (GE) gebiete besondere Wohngebiete (GI) (WB) Mischgebiete (MI) Dorfgebiete (MD) Die Stellungnahme der Brandschutzbehörde wird zur Kenntnis genommen. Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 54 von 57 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Gewerbegebiete (GE) Zahl der Vollgeschosse ≤2 ≤3 >3 1 >1 - Geschossflächenzahl (GFZ) ≤ 0,4 ≤ 0,3 - 0,6 0,7 - 1,2 0,7 - 1,0 1,0 - 2,4 - Baumassenzahl (BMZ) - - - - - ≤9 Löschwasserbedarf bei unterschiedlicher Gefahr der Brandausbreitun m³/h m³/h m³/h m³/h klein 24 48 96 96 mittel 48 9 96 192 groß 96 96 192 192 3. Die Bebauung der Grundstücke ist so vorzunehmen, dass der Einsatz von Feuerlösch- und Rettungsgeräten ohne Schwierigkeiten möglich ist. 4. Liegen Gebäude ganz oder in Teilen weiter als 50 m von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt, ist eine Zufahrt für Fahrzeuge der Feuerwehr gemäß § 5 BauO NRW herzustellen. Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 55 von 57 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018 lfd. Nr. Stellungnahme Die Zufahrt ist gemäß § 5.4 BauO NRW herzurichten. Die Ausfüh rung inklusive der Aufstell- und Bewegungsflächen muss der VV BauO NRW Pkt. 5 entsprechen. Kurvenradien sind entsprechend zu beachten. 5. Notwendige Fenster in Obergeschossen müssen im Lichten eine freie Öffnungsfläche von mindestens 0,90 m x 1,20 m besitzen und für die Feuerwehr erreichbar sein. Die Fenster sind zur öffentlichen Verkehrsfläche oder zu Feuerwehrbewegungsflächen hin auszurichten (§§ 17 und 40 BauO NRW). 6. An den als zweiter Rettungsweg ausgewiesenen Fenstern muss das Aufstellen von tragbaren Leitern der Feuerwehr jederzeit möglich sein. Dies ist insbesondere bei Bepflanzungen und Parkflächen zu beachten (§ 17 (3) BauO NRW). 7. Für evt. Gebäude mittlerer Höhe wird eine Aufstellfläche für Hubrettungsfahrzeuge gem.VV zu § 5 BauO NRW benötigt, sofern diese Gebäude den zweiten Rettungsweg nicht auf andere Weise (zwei Treppenräume) sicherstellen. 8. Viele Bauvorhaben werden zwischenzeitlich u. a. auch als „Generationenhaus/ altersgerechtes oder seniorengerechtes Wohnen“ betitelt. In verschiedenen Nutzungseinheiten wird der zweite Rettungsweg Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 56 von 57 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag dennoch über tragbare Leitern sichergestellt. Die Brandschutzdienststelle weist im Rahmen des demographischen Wandels auf Folgendes hin: Der Personenkreis, der sich problemlos über diese Geräte retten lässt, wird im Laufe der nächsten Jahre eher kleiner werden. Das liegt zum einen an der immer älter werdenden Bevölkerung und zum anderen an der Zunahme pflegebedürftiger Menschen. Auf Grund dieser Tatsache bestehen mit Sicht auf solche Bauvorhaben Bedenken an die Auslegung des zweiten Rettungsweges speziell für diese Nutzungsform. Beteiligung der Träger und sonstiger Träger öffentlicher Belange während der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 57 von 57 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag