Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
81237.pdf
Größe
641 kB
Erstellt
04.09.18, 12:00
Aktualisiert
11.09.18, 22:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Planungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 61/437/2018
öffentlich
23.08.2018
Amt 61 Paul-Hugo Blaesen
Bebauungsplan Nr. 0600.1 "Im Peschfeld/Am Kammerbusch", Erkelenz-Hetzerath
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der
frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und
der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
18.09.2018
be
20.09.2018
26.09.2018
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und BetrieHauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
In seiner Sitzung am 13.12.2016 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen,
Wirtschaftsförderung und Betriebe die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0600.1
„Im Peschfeld/Am Kammerbusch“, Erkelenz-Hetzerath, beschlossen und beschlossen, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss
Granterath/Hetzerath zu beteiligen.
1.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr.4 vom 23.02.2018 bekannt
gemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 06.03.2018 im Rathaus der
Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.
2.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB
Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom
07.12.2017 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Auf-
gabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.
Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während
des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in
der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung
aufgelistet sind.
3.
Beteiligung des Bezirksausschusses
Der Bezirksausschuss Granterath/Hetzerath wurde mit Schreiben vom 07.12.2017
beteiligt. Der Bebauungsplanentwurf wurde in der Sitzung am 12.06.2018 vorgestellt.
Hinsichtlich des Bebauungsplanes wurde folgender Beschluss gefasst:
Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung):
„Der Bezirksausschuss Granterath/Hetzerath nimmt die Ausführungen zum Bebauungsplan Nr. 0600.1 „Im Peschfeld/Am Kammerbusch“, Erkelenz-Hetzerath, zustimmend zur Kenntnis.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
4.
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Nach Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe vom 24.04.2018, des Hauptausschusses vom 26.04.2018 und
des Rates der Stadt Erkelenz vom 02.05.2018 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0600.1 „Im Peschfeld/Am Kammerbusch“, Erkelenz-Hetzerath, nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 9 vom 11.05.2018 in der Zeit vom 22.05.2018 bis
22.06.2018 öffentlich ausgelegt.
Während der öffentlichen Auslegung wurden abwägungsrelevante Stellungnahmen
der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Trägern öffentliche Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.
In dieser Sitzung soll über die während des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplanes, hier der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und
der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden werden.
Der Bebauungsplan Nr. 0600.1 „Im Peschfeld/Am Kammerbusch“, Erkelenz-Hetzerath, soll in dieser Sitzung als Satzung Gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.
Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21
Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen.
Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige
ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.
Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche
Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu
sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den
Vorlage A 61/437/2018 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/3
Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung,
zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung
vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
„1.
Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs.
1 BauGB und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0600.1 „Im Peschfeld/Am Kammerbusch“, Erkelenz-Hetzerath, wird
nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in
der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des
Bebauungsplanes Nr. 0600.1 „Im Peschfeld/Am Kammerbusch“, ErkelenzHetzerath, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden.
Die Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0600.1 „Im
Peschfeld/Am Kammerbusch“, Erkelenz-Hetzerath, - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.
Der Bebauungsplan Nr. 0600.1 „Im Peschfeld/Am Kammerbusch“, ErkelenzHetzerath, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB
als Satzung beschlossen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung wird durch
einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Erkelenz und der Grundstücksund Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz GmbH & Co. KG (GEE) sichergestellt.
Anlagen:
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes
Nr. 0600.1 „Im Peschfeld/Am Kammerbusch“, Erkelenz-Hetzerath
Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 0600.1 „Im Peschfeld/Am Kammerbusch“, Erkelenz-Hetzerath
Vorlage A 61/437/2018 der Stadt Erkelenz
Seite: 3/3
Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 1 von 18
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0600.1 „Im Peschfeld/Kammerbusch“, Erkelenz-Hetzerath - im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am
18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018
lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
1
Öffentlichkeit
Schreiben vom
2
Öffentlichkeit
Schreiben vom
3
Öffentlichkeit
Schreiben vom
Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der Offenlage
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
1
Öffentlichkeit: Zukunftswerkstatt Hetzerath – unterschrieben von 2 Bürgern
Schreiben vom: ohne Datum – Eingang Stadt am 25.05.2018
Projekt Mehrgenerationenwohnen im Baugebiet „Am Kammerbusch/Im Peschfeld“
Die Arbeitsgruppe „Alt werden in Hetzerath“ hat sich im Rahmen der ZukunftsWerkstatt Hetzerath (ZWH) im März 2017 gebildet. In mehreren Treffen wurde erarbeitet,
was alles für das Gemeinwohl getan werden kann, um das Zusammenleben im Dorf
zu verbessern. Informationen zu unserem Projekt finden Sie unter 222.hetzerath.info.
Ein Punkt ist auch das Zusammenleben von junger und alter Generation, die sich bei
der Bewältigung des täglichen Lebens ergänzend unterstützen können.
Ältere Menschen in unserer Gesellschaft wissen noch um die Vorzüge des Miteinanders der Generationen in der Familie. Durch die gesellschaftlichen Veränderungen
und/oder beruflichen Gegebenheiten wohnen Familienmitglieder heute oft weit entfernt voneinander.
Deshalb gewinnen Wohnformen wie Alten-WGs, betreutes Wohnen oder Mehrgenerationenwohnen in der heutigen Gesellschaft immer mehr an Bedeutung. Diese neuen Wohngemeinschaften erfreuen sich sehr großer Beliebtheit, die langen Wartelisten in den Einrichtungen verdeutlichen das.
Die ZWH Arbeitsgruppe „Alt werden in Hetzerath“ unterstützt die Bemühungen, im
neuen Baugebiet „Am Kammerbusch“ die Möglichkeit zu schaffen, möglichst viele
Der Bebauungsplan Nr. 0600.1 „Im Peschfeld / Am Kammerbusch“, Erkelenz-Hetzerath setzt ein Baugebiet fest,
welches ergänzend im Osten an den Bestand der Ortslage
Hetzerath anschließt.
Die städtebauliche Konzeption sieht ein Allgemeines
Wohngebiet mit einer offenen max. 1 bis 2 geschossigen
Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern auf rd. 30 neuen
Baugrundstücken vor. Dabei richtet sich das Maß der
baulichen Nutzung am Bestand der westlich angrenzenden Straßen "Am Kammerbusch" und der einmündenden
"Leinröste". Die dort vorgefundene Maßstäblichkeit wird in
den Bebauungsplan übernommen, um das Ortsbild homogen weiter zu führen und das Baugebiet, zusammen mit
dem Bestand bestmöglich in das Landschaftsbild zu integrieren.
Den Anregeungen wird nicht gefolgt.
Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 2 von 18
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0600.1 „Im Peschfeld/Kammerbusch“, Erkelenz-Hetzerath - im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am
18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018
lfd.
Nr.
Stellungnahme
Familien mehrerer Generationen in einem Objekt unterzubringen, dennoch sollte jede
Familie genügend Abstand zur anderen haben. Auf diese Weise werden engere
Bindungen zwischen den Generationen gefördert. Sehr gut ist, dass die heranwachsende Kindergeneration lernt, wie Konflikte zwischen den Generationen gelöst werden können.
Zu diesem Zweck haben wir durch einen Architekten den beiliegenden Planungsentwurf erstellen lassen, mit dem aus unserer Sicht ein Kompromiss zwischen den
Bedürfnissen des Mehrgenerationenhauses, der Wirtschaftlichkeit des Projektes und
der derzeit bestehenden Bauplanung angestrebt wird.
Vorteilhaft wäre für dieses Baugebiet und das angedachte Objekt, unter anderem
auch zur Schonung der begrenzten Ressource Bauland, die Möglichkeit der zweigeschossigen Bauweise. Gleichzeitig würde ein Beitrag zum Naturschutz geleistet,
weil dadurch insgesamt weniger versiegelte Flächen entstehen würden. Auch der
permanente Baustellenmangel in Hezterath würde gemildert.
Wir sind der Meinung, dass generell in den Neubaugebieten mit dörflicher Struktur
zwei Vollgeschosse und auch eine Reihenbebauung erlaubt werden sollten, dies ist
schon aus der Tradition heraus (Bebauung in alten Dörfern) und auch zur Umweltschonung angezeigt.
Mit der Unterschriftenliste wollen wir aufzeigen, dass viele Familien dieses Vorhaben
der ZWH unterstützen.
Wir bitten alle Beteiligten, sich für die Belange der ZWH und somit für die Hetzerather
Bürger einzusetzen. In diesem Sinne bitten wir um Prüfung unseres Vorschlages in
den zuständigen Gremien.
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Das festgesetzte Maß der baulichen Nutzung lässt eine
ein- und zweigeschossige Bebauung zu, mit Traufhöhen
von maximal 4,5 m und Firsthöhen von maximal 9,5 m.
Das bedeutet bei einer zweigeschossigen Bebauung das
Vorhandensein von Dachschrägen in den Räumen des
Obergeschosses. Die Nutzung dieser Räume im Dachgeschoss kann aber durch den Einbau von Dachaufbauten
sehr weit ausgebaut werden.
Eine weitergehende Ausnutzung im Sinne zweigeschossiger Gebäude ohne Dachschrägen in der oberen Räumen
erforderte eine Traufhöhe von über 6 Metern und damit
auch weit höhere Firsthöhen.Dies widerspräche der heutigen Gesamtsilhouette der Ortslage, wie sie sich von Norden und Nordosten kommend heute bereits darstellt. Die
Bestandsbebauung am Rand der Ortslage weist die gleichen Maßstäbe auf, wie sie auch die vorliegende Bauleitplanung festsetzt. Eine Veränderung würde das Landschaftsbild stören .
Das jetztige Maß der baulichen Nutzung lässt je nach
Zuschnitt der nicht festsetzbaren Grundstücksgrenzen,
eine Ausnutzung auch Häuser zur Unterbringung größerer
Familien, oder Familien mit verschiedenen Generationen
zu. Die Baugrenzen sind großzügig bemessen, so dass
geräumige Wohnungen grundsätzlich möglich sind.
Die Anzahl der Wohneinheiten pro Wohngebäude sind auf
maximal zwei festgesetzt, was die Unterbringung von
Einliegerwohnungen, auch um verschiedene Generationen
in einem Haus unterzubringen, ermöglicht. Durch die
Festsetzung dass Einzel- und Doppelhäuser zulässig sind,
können bis zu vier Wohneinheiten in räumlicher Nähe
untergebracht werden.
Eine weitergehende Verdichtung ist aufgrund der Lage des
Baugebietes am Ortsrand der Ortslage Hetzerath nicht
Beschlussvorschlag
Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 3 von 18
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0600.1 „Im Peschfeld/Kammerbusch“, Erkelenz-Hetzerath - im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am
18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018
lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Beschlussvorschlag
erwünscht, besonders aber um die Infrastruktur (Staßenverbindungen, Fassungsvermögen der Abwasseranlagen,
ruhener Verkehr, Parkmöglichkeiten im öffentlichen Bereich, Regenrückhaltung und -versickerung etc.) nicht
höher zu belasten.
Zusätzlich ist beachtlich, dass die Erschließung des Baugebietes über das Wegesystem der Ortslage Hetzerath
durch den Ort verläuft, so dass die Anzahl der Wohneinheiten und damit der zu erwartenden Fahrbewegungen
genau betrachtet wurden um abzuschätzen, welche Zusatzbelastungen im Ort entstehen. Eine weitere Verdichtung der Wohneinheiten auf der Fläche des Bebauungsplanes Nr. 0600.1 „Im Peschfeld / Am Kammerbusch“,
Erkelenz-Hetzerath, wird daher, auch aus diesem Grunde,
nicht angestrebt
2
Öffentlichkeit: Ortsausschuss Hetzerath, unterschrieben von 7 Bürgern
Schreiben vom 08.03.2018
Beschlussfassung des OA Hetzerath vom 08.03.2018
Der OA Hetzerath kommt nach intensiver Beratung und Meinungsfindung im Ort, zu
dem Entschluss, dass das kircheneigene Grundstück im Kammerbusch neu für Zwecke des örtlichen Gemeinwohls sowie gleichzeitig beispielhaft für den nachhaltigen
Umgang mit der Natur und Schöpfung genutzt werden sollte.
wir als OA unterstützen den ersten Entwurf des „gemeinsamen Wohnens von jungen
und alten Menschen in unserer Gemeinde unter weitgehender Schonung der Natur in
der Umgebung (Wäldchen). Auch im Rahmen der Zukunftswerkstatt Hetzerath wird
die Nutzung dieses Gebietes intensiv beraten. Wir als OA Hetzerath bitten den Liegenschaftsausschuss sowie den Kirchenvorstand unserer Gemeinde Christkönig, die
Bemühungen der Hetzerather Bürger zu unterstützen. Mit diesem Projekt werden
essentielle Aspekte unseres Gemeinwohls und Gemeinschaftslebens gefördert.
Uns ist bewusst, dass mit dem ersten Entwurf bestimmt noch nicht das Optimum
erreicht ist, aber eine Diskussionsgrundlage geschaffen wurde. Wünschenswert
wären auch eine zwei oder 2 ½ geschossige Bauweise, dadurch könnten die Ressourcen Bauflächen und Naturschutz geschont sowie die Wirtschaftlichkeit des Objektes verbessert werden, dies würde auch zu kostengünstigeren Mieten führen.
wir bitten Sie, sich für unsere Belange einzusetzen und bedanken uns an dieser
Stelle für Ihre Bemühungen.
Der Bebauungsplan Nr. 0600.1 „Im Peschfeld / Am Kammerbusch“, Erkelenz-Hetzerath setzt ein Baugebiet fest,
welches ergänzend im Osten an den Bestand der Ortslage
Hetzerath anschließt.
Die städtebauliche Konzeption sieht ein Allgemeines
Wohngebiet mit einer offenen max. 1 bis 2 geschossigen
Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern auf rd. 30 neuen
Baugrundstücken vor. Dabei richtet sich das Maß der
baulichen Nutzung am Bestand der westlich angrenzenden Straßen "Am Kammerbusch" und der einmündenden
"Leinröste". Die dort vorgefundene Maßstäblichkeit wird in
den Bebauungsplan übernommen, um das Ortsbild homogen weiter zu führen und das Baugebiet, zusammen mit
dem Bestand bestmöglich in das Landschaftsbild zu integrieren.
Das festgesetzte Maß der baulichen Nutzung lässt eine
ein- und zweigeschossige Bebauung zu, mit Traufhöhen
Den Anregeungen wird nicht gefolgt.
Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 4 von 18
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0600.1 „Im Peschfeld/Kammerbusch“, Erkelenz-Hetzerath - im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am
18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018
lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
von maximal 4,5 m und Firsthöhen von maximal 9,5 m.
Das bedeutet bei einer zweigeschossigen Bebauung das
Vorhandensein von Dachschrägen in den Räumen des
Obergeschosses. Die Nutzung dieser Räume im Dachgeschoss kann aber durch den Einbau von Dachaufbauten
sehr weit ausgebaut werden.
Eine weitergehende Ausnutzung im Sinne zweigeschossiger Gebäude ohne Dachschrägen in der oberen Räumen
erforderte eine Traufhöhe von über 6 Metern und damit
auch weit höhere Firsthöhen.Dies widerspräche der heutigen Gesamtsilhouette der Ortslage, wie sie sich von Norden und Nordosten kommend heute bereits darstellt. Die
Bestandsbebauung am Rand der Ortslage weist die gleichen Maßstäbe auf, wie sie auch die vorliegende Bauleitplanung festsetzt. Eine Veränderung würde das Landschaftsbild stören .
Das jetztige Maß der baulichen Nutzung lässt je nach
Zuschnitt der nicht festsetzbaren Grundstücksgrenzen,
eine Ausnutzung auch Häuser zur Unterbringung größerer
Familien, oder Familien mit verschiedenen Generationen
zu. Die Baugrenzen sind großzügig bemessen, so dass
geräumige Wohnungen grundsätzlich möglich sind.
Die Anzahl der Wohneinheiten pro Wohngebäude sind auf
maximal zwei festgesetzt, was die Unterbringung von
Einliegerwohnungen, auch um verschiedene Generationen
in einem Haus unterzubringen, ermöglicht. Durch die
Festsetzung dass Einzel- und Doppelhäuser zulässig sind,
können bis zu vier Wohneinheiten in räumlicher Nähe
untergebracht werden.
Eine weitergehende Verdichtung ist aufgrund der Lage des
Baugebietes am Ortsrand der Ortslage Hetzerath nicht
erwünscht, besonders aber um die Infrastruktur (Staßenverbindungen, Fassungsvermögen der Abwasseranlagen,
Beschlussvorschlag
Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 5 von 18
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0600.1 „Im Peschfeld/Kammerbusch“, Erkelenz-Hetzerath - im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am
18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018
lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Beschlussvorschlag
ruhener Verkehr, Parkmöglichkeiten im öffentlichen Bereich, Regenrückhaltung und -versickerung etc.) nicht
höher zu belasten.
Zusätzlich ist beachtlich, dass die Erschließung des Baugebietes über das Wegesystem der Ortslage Hetzerath
durch den Ort verläuft, so dass die Anzahl der Wohneinheiten und damit der zu erwartenden Fahrbewegungen
genau betrachtet wurden um abzuschätzen, welche Zusatzbelastungen im Ort entstehen. Eine weitere Verdichtung der Wohneinheiten auf der Fläche des Bebauungsplanes Nr. 0600.1 „Im Peschfeld / Am Kammerbusch“,
Erkelenz-Hetzerath, wird daher, auch aus diesem Grunde,
nicht angestrebt
3
Öffentlichkeit: Eingabe von 137 Bürgern
Schreiben vom 29.05.2018
Stellungnahme zum Bebauungsplan 0600.1 Im Peschfeld/Am Kammerbusch Erkelenz-Hetzerath
Die Planung des Bebauungsplanes sieht derzeit eine Festlegung der Traufhöhe von
4,50 m vor. Eine Firsthöhe von 9,50 m.
Der Wunsch vieler Anwohner und Eigentümer ist es eine 2-geschossige Bebauung
zu realisieren.
Die Anhebung der Traufhöhe auf 6,50 m wäre sehr wünschenswert.
Die TH = 4,50 m ist nicht mehr zeitgemäß.
Bei einer Geschosshöhe heute von ca. 3,00 m und einer Fußbodenhöhe von ca. 30
cm über Straße, verbleiben nach Abzug des Dachpaketes lediglich ca. 55 cm Innendrempel.
Die damit darstellbare Wohnfläche im Obergeschoss ist nicht wirtschaftlich und nur
schwer nutzbar um auch ausreichend Raum im Obergeschoss zu erzeugen.
Bei einer 2-geschossigen Bebauung mit z.B. Zeltdach lassen sich, zu fast identischen
Kosten, 2 volle Wohngeschosse ohne Schräge etc. darstellen. Das ist auch vorteilhaft, um ein Mehrgenerationen Wohnen zu ermöglichen und es erlaubt 2 vollwertige
Wohnungen in den beiden Geschossen zu errichten. Das würde auch Wohnraum
erzeugen, was dem Wohnungsmarkt wieder zu Gute kommt.
Städtebaulich ist die Version auch nicht schädlich für den Bestandsort.
Aus unserer Sicht gibt es keinen erklärbaren Grund die Traufe derart tief zu beschränken.
Der Bebauungsplan Nr. 0600.1 „Im Peschfeld / Am Kammerbusch“, Erkelenz-Hetzerath setzt ein Baugebiet fest,
welches ergänzend im Osten an den Bestand der Ortslage
Hetzerath anschließt.
Die städtebauliche Konzeption sieht ein Allgemeines
Wohngebiet mit einer offenen max. 1 bis 2 geschossigen
Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern auf rd. 30 neuen
Baugrundstücken vor. Dabei richtet sich das Maß der
baulichen Nutzung am Bestand der westlich angrenzenden Straßen "Am Kammerbusch" und der einmündenden
"Leinröste". Die dort vorgefundene Maßstäblichkeit wird in
den Bebauungsplan übernommen, um das Ortsbild homogen weiter zu führen und das Baugebiet, zusammen mit
dem Bestand bestmöglich in das Landschaftsbild zu integrieren.
Das festgesetzte Maß der baulichen Nutzung lässt eine
ein- und zweigeschossige Bebauung zu, mit Traufhöhen
von maximal 4,5 m und Firsthöhen von maximal 9,5 m.
Das bedeutet bei einer zweigeschossigen Bebauung das
Den Anregeungen wird nicht gefolgt.
Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 6 von 18
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0600.1 „Im Peschfeld/Kammerbusch“, Erkelenz-Hetzerath - im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am
18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018
lfd.
Nr.
Stellungnahme
Mit der Bitte den Bebauungsplan entsprechend zu überarbeiten:
(Unterschriftenliste)
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Vorhandensein von Dachschrägen in den Räumen des
Obergeschosses. Die Nutzung dieser Räume im Dachgeschoss kann aber durch den Einbau von Dachaufbauten
sehr weit ausgebaut werden.
Eine weitergehende Ausnutzung im Sinne zweigeschossiger Gebäude ohne Dachschrägen in der oberen Räumen
erforderte eine Traufhöhe von über 6 Metern und damit
auch weit höhere Firsthöhen.Dies widerspräche der heutigen Gesamtsilhouette der Ortslage, wie sie sich von Norden und Nordosten kommend heute bereits darstellt. Die
Bestandsbebauung am Rand der Ortslage weist die gleichen Maßstäbe auf, wie sie auch die vorliegende Bauleitplanung festsetzt. Eine Veränderung würde das Landschaftsbild stören .
Das jetztige Maß der baulichen Nutzung lässt je nach
Zuschnitt der nicht festsetzbaren Grundstücksgrenzen,
eine Ausnutzung auch Häuser zur Unterbringung größerer
Familien, oder Familien mit verschiedenen Generationen
zu. Die Baugrenzen sind großzügig bemessen, so dass
geräumige Wohnungen grundsätzlich möglich sind.
Die Anzahl der Wohneinheiten pro Wohngebäude sind auf
maximal zwei festgesetzt, was die Unterbringung von
Einliegerwohnungen, auch um verschiedene Generationen
in einem Haus unterzubringen, ermöglicht. Durch die
Festsetzung dass Einzel- und Doppelhäuser zulässig sind,
können bis zu vier Wohneinheiten in räumlicher Nähe
untergebracht werden.
Eine weitergehende Verdichtung ist aufgrund der Lage des
Baugebietes am Ortsrand der Ortslage Hetzerath nicht
erwünscht, besonders aber um die Infrastruktur (Staßenverbindungen, Fassungsvermögen der Abwasseranlagen,
ruhener Verkehr, Parkmöglichkeiten im öffentlichen Bereich, Regenrückhaltung und -versickerung etc.) nicht
Beschlussvorschlag
Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 7 von 18
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0600.1 „Im Peschfeld/Kammerbusch“, Erkelenz-Hetzerath - im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am
18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018
lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Beschlussvorschlag
höher zu belasten.
Zusätzlich ist beachtlich, dass die Erschließung des Baugebietes über das Wegesystem der Ortslage Hetzerath
durch den Ort verläuft, so dass die Anzahl der Wohneinheiten und damit der zu erwartenden Fahrbewegungen
genau betrachtet wurden um abzuschätzen, welche Zusatzbelastungen im Ort entstehen. Eine weitere Verdichtung der Wohneinheiten auf der Fläche des Bebauungsplanes Nr. 0600.1 „Im Peschfeld / Am Kammerbusch“,
Erkelenz-Hetzerath, wird daher, auch aus diesem Grunde,
nicht angestrebt
4
Öffentlichkeit: Eingabe von 9 Bürgern
Schreiben vom 29.05.2018
Stellungnahme zum Bebauungsplan 0600.1 Im Peschfeld/Am Kammerbusch Erkelenz-Hetzerath
Die Planung des Bebauungsplanes sieht derzeit eine Festlegung der Traufhöhe von
4,50 m vor. Eine Firsthöhe von 9,50 m.
Der Wunsch vieler Anwohner und Eigentümer ist es eine 2-geschossige Bebauung
zu realisieren.
Die Anhebung der Traufhöhe auf 6,50 m wäre sehr wünschenswert.
Die TH = 4,50 m ist nicht mehr zeitgemäß.
Bei einer Geschosshöhe heute von ca. 3,00 m und einer Fußbodenhöhe von ca. 30
cm über Straße, verbleiben nach Abzug des Dachpaketes lediglich ca. 55 cm Innendrempel.
Die damit darstellbare Wohnfläche im Obergeschoss ist nicht wirtschaftlich und nur
schwer nutzbar um auch ausreichend Raum im Obergeschoss zu erzeugen.
Bei einer 2-geschossigen Bebauung mit z.B. Zeltdach lassen sich, zu fast identischen
Kosten, 2 volle Wohngeschosse ohne Schräge etc. darstellen. Das ist auch vorteilhaft, um ein Mehrgenerationen Wohnen zu ermöglichen und es erlaubt 2 vollwertige
Wohnungen in den beiden Geschossen zu errichten. Das würde auch Wohnraum
erzeugen, was dem Wohnungsmarkt wieder zu Gute kommt.
Städtebaulich ist die Version auch nicht schädlich für den Bestandsort.
Aus unserer Sicht gibt es keinen erklärbaren Grund die Traufe derart tief zu beschränken.
Mit der Bitte den Bebauungsplan entsprechend zu überarbeiten:
(Unterschriftenliste)
Der Bebauungsplan Nr. 0600.1 „Im Peschfeld / Am Kammerbusch“, Erkelenz-Hetzerath setzt ein Baugebiet fest,
welches ergänzend im Osten an den Bestand der Ortslage
Hetzerath anschließt.
Die städtebauliche Konzeption sieht ein Allgemeines
Wohngebiet mit einer offenen max. 1 bis 2 geschossigen
Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern auf rd. 30 neuen
Baugrundstücken vor. Dabei richtet sich das Maß der
baulichen Nutzung am Bestand der westlich angrenzenden Straßen "Am Kammerbusch" und der einmündenden
"Leinröste". Die dort vorgefundene Maßstäblichkeit wird in
den Bebauungsplan übernommen, um das Ortsbild homogen weiter zu führen und das Baugebiet, zusammen mit
dem Bestand bestmöglich in das Landschaftsbild zu integrieren.
Das festgesetzte Maß der baulichen Nutzung lässt eine
ein- und zweigeschossige Bebauung zu, mit Traufhöhen
von maximal 4,5 m und Firsthöhen von maximal 9,5 m.
Das bedeutet bei einer zweigeschossigen Bebauung das
Vorhandensein von Dachschrägen in den Räumen des
Obergeschosses. Die Nutzung dieser Räume im Dachge-
Den Anregeungen wird nicht gefolgt.
Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 8 von 18
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0600.1 „Im Peschfeld/Kammerbusch“, Erkelenz-Hetzerath - im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am
18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018
lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
schoss kann aber durch den Einbau von Dachaufbauten
sehr weit ausgebaut werden.
Eine weitergehende Ausnutzung im Sinne zweigeschossiger Gebäude ohne Dachschrägen in der oberen Räumen
erforderte eine Traufhöhe von über 6 Metern und damit
auch weit höhere Firsthöhen.Dies widerspräche der heutigen Gesamtsilhouette der Ortslage, wie sie sich von Norden und Nordosten kommend heute bereits darstellt. Die
Bestandsbebauung am Rand der Ortslage weist die gleichen Maßstäbe auf, wie sie auch die vorliegende Bauleitplanung festsetzt. Eine Veränderung würde das Landschaftsbild stören .
Das jetztige Maß der baulichen Nutzung lässt je nach
Zuschnitt der nicht festsetzbaren Grundstücksgrenzen,
eine Ausnutzung auch Häuser zur Unterbringung größerer
Familien, oder Familien mit verschiedenen Generationen
zu. Die Baugrenzen sind großzügig bemessen, so dass
geräumige Wohnungen grundsätzlich möglich sind.
Die Anzahl der Wohneinheiten pro Wohngebäude sind auf
maximal zwei festgesetzt, was die Unterbringung von
Einliegerwohnungen, auch um verschiedene Generationen
in einem Haus unterzubringen, ermöglicht. Durch die
Festsetzung dass Einzel- und Doppelhäuser zulässig sind,
können bis zu vier Wohneinheiten in räumlicher Nähe
untergebracht werden.
Eine weitergehende Verdichtung ist aufgrund der Lage des
Baugebietes am Ortsrand der Ortslage Hetzerath nicht
erwünscht, besonders aber um die Infrastruktur (Staßenverbindungen, Fassungsvermögen der Abwasseranlagen,
ruhener Verkehr, Parkmöglichkeiten im öffentlichen Bereich, Regenrückhaltung und -versickerung etc.) nicht
höher zu belasten.
Beschlussvorschlag
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18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018
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Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Zusätzlich ist beachtlich, dass die Erschließung des Baugebietes über das Wegesystem der Ortslage Hetzerath
durch den Ort verläuft, so dass die Anzahl der Wohneinheiten und damit der zu erwartenden Fahrbewegungen
genau betrachtet wurden um abzuschätzen, welche Zusatzbelastungen im Ort entstehen. Eine weitere Verdichtung der Wohneinheiten auf der Fläche des Bebauungsplanes Nr. 0600.1 „Im Peschfeld / Am Kammerbusch“,
Erkelenz-Hetzerath, wird daher, auch aus diesem Grunde,
nicht angestrebt
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während der frühzeitigen Beteiligung
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB
1
Bezirksregierung Arnsberg, Postfach,
44025 Dortmund
Schreiben vom 08.12.2017
Der Planungsbereich liegt über dem auf Steinkohle verliehenen Bergwerksfeld „Sophia-Jacoba A“ sowie über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Union
223“.
Eigentümer des Bergwerksfeldes „Sophia Jacoba A“ ist die Vivawest GmbH, Nordsternplatz 1 in 45899 Gelsenkirchen.
Eigentümer des Bergwerksfeldes „Union 223“ ist die RV Rheinbraun Handel und
Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln.
Über zukünftige bergbauliche Maßnahmen im Bereich der Planung ist hier nichts
bekannt. Zu möglichen bergbaulichen Einwirkungen aus dem umgegangenen Bergbau oder zukünftigen bergbaulichen Planungen sowie diesbezüglich erforderlichen
Anpassungs- oder Sicherungsmaßnahmen sollten die Feldeseigentümer grundsätzlich um Stellungnahme gebeten werden. Nach den derzeit hier vorliegenden Unterlagen ist im Planungsbereich kein Bergbau verzeichnet. Mit bergbaulichen Einwirkungen ist danach nicht zu rechnen.
Ferner liegt das Plangebiet über dem Feld der Erlaubnis zu gewerblichen Zwecken
„Sophia“. Inhaber der Erlaubnis ist die PVG GmbH, Resources Services Management.
Diese Erlaubnis gewährt das befristete Recht zur Aufsuchung des Bodenschatzes
„Kohlenwasserstoffe“ innerhalb der festgelegten Feldesgrenzen. Unter dem „Aufsu-
Die Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg wird zur
Kenntnis genommen. Hinweise zu den Auswirkungen der
ehemaligen und laufenden Bergbautätigkeiten und deren
Auswirkungen auf den Baugrund sind bezüglich des
Braunkohletagebaus bereits im Bebauungsplanentwurf
enthalten und werden um die möglichen Auswirkungen
des Steinkohlebergbaus erweitert.
Die genannten Behörden (EBV und RWE Power AG) sind
im Bauleitplanverfahren bereits um Stellungnahme gebeten worden. Anregungen und Bedenken wurden nicht
vorgebracht.
Den Anregungen der Bezirksregierung Arnsberg wird
gefolgt.
Die genannten Firmen wurden im Bauleitplanverfahren
bereits beteiligt.
Hinweise zum Bergbau sind im Bebauungsplan enthalten und werden bezüglich der Steinkohle ergänzt.
Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 10 von 18
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18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018
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Nr.
Stellungnahme
chen“ versteht man Tätigkeiten zur Feststellung (Untersuchung) des Vorhandenseins
und der Ausdehnung eines Bodenschatzes.
Eine Erlaubnis zu gewerblichen Zwecken dient lediglich dem Konkurrenzschutz und
klärt in Form einer Lizenz nur grundsätzlich, welcher Unternehmer in diesem Gebiet
Anträge auf Durchführung konkreter Aufsuchungsmaßnahmen stellen darf. Eine
erteilte Erlaubnis gestattet noch keinerlei konkrete Maßnahmen, wie z.B. Untersuchungsbohrungen, sodass Umweltauswirkungen in diesem Stadium allein aufgrund
einer Erlaubnis nicht hervorgerufen werden können.
Konkrete Aufsuchungsmaßnahmen wären erst nach weiteren Genehmigungsverfahren, den Betriebsplanzulassungsverfahren, erlaubt, die ganz konkret das „Ob“ und
„Wie“ regeln. Vor einer Genehmigungsentscheidung erfolgt gemäß den gesetzlichen
Vorschriften eine Beteiligung von ggf. betroffenen Privaten, Kommunen und Behörden. Des Weiteren werden ausführlich und gründlich alle öffentlichen Belange –
insbesondere auch die des Gewässerschutzes – geprüft, gegebenenfalls in einem
separaten wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren.
Der Planungsbereich ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit
Stand: 01.10.2015 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – Az.: 61.42.63 – 2000 – 1) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen
betroffen. Für die Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider & Thiele, 1965) betrachtet: Oberes Stockwert, 9B, 8, 7, 6D, 6B, 2
– 5, 09, 07 Kölner Scholle, 05 Kölner Scholle.
Folgendes sollte berücksichtigt werden:
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb
der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine
Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den
nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist
nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch
bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden
an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie
die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden.
Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an die RWE Power AG, Stüttgenweg
2 in 50935 Köln sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erft-
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Beschlussvorschlag
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Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW,
Kreisstelle Heinsberg wird zur Kenntnis genommen. Das
ökologische Defizit der Planung wird nach Absprache mit
der unteren Naturschutzbehörde über das Ökokonto der
Stadt Erkelenz ausgeglichen. Sollten innerhalb einer
derzeit durchgeführten Artenschutzprüfung der Stufe II
entsprechende Erforderlichkeiten entstehen, so werden
Teile des Ausgleicht über CEF-Maßnahmen gem. §§ Abs.
5 i.V.m. § 15 BNatchG abgegolten. Auch diese werden mit
der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt
Den Anregungen der Landwirtschaftskammer wird
gefolgt.
verband 6 in 50126 Bergheim zu stellen.
Der Planbereich befindet sich in einem früheren Einwirkungsbereich des Steinkohlenbergbaus, in dem nach derzeitigem Kenntnisstand durch einen Anstieg des Grubenwassers Hebungen an der Tagesoberfläche zu erwarten sind.
Diese Bodenbewegungen können, insbesondere bei bestimmten geologischen Situationen wie Unstetigkeiten, zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Dies sollte bei
Planungen und Vorhaben berücksichtigt werden.
Inwieweit der vorliegende Planbereich hiervon betroffen ist, kann von hier aus nicht
beurteilt werden. Ich empfehle Ihnen, hierzu eine entsprechende Auskunft bei der
EBV GmbH, Myhler Str. 83 in 41836 Hückelhoven einzuholen.
2
Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Heinsberg,
Gereonstr. 80, 41747 Viersen
Schreiben vom 19.12.2017
Eine grundsätzliche Abwägung zulasten landwirtschaftlicher Nutzung hat bereits mit
dem Flächennutzungsplan stattgefunden. Daher werden Bedenken zu dem Verlust
landwirtschaftlicher Flächen zurückgestellt.
Im Hinblick auf die Vermeidung zusätzlicher Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen für externe Kompensationsmaßnahmen wird ein Ausgleich über das
Ökokonto der Stadt Erkelenz angeregt. Alternativen bietet die „Stiftung Rheinische
Kulturlandschaft“ mit produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen.
3
Kreis Heinsberg, 52523 Heinsberg
19.12.2017 und 21.12.2017
Untere Naturschutzbehörde
Gegen das Vorhaben bestehen aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde (uNB)
keine grundsätzlichen Bedenken.
Zwar ist es begrüßenswert, dass das Eichenwäldchen, welches im FNP als „Fläche
für Wald“ dargestellt ist, erhalten werden soll. Die uNB äußert jedoch Bedenken
hinsichtlich der geplanten unmittelbar östlich angrenzenden Baugrundstücke. Hier
kann es durchaus zu Konflikten zwischen Grundstückseigentümern und Baumbestand kommen, insbesondere im Hinblick auf Schattenwurf, Laub und Astabbrüche.
Es wäre daher ratsam, die Planung nochmals auf etwaige Alternativen zu prüfen. In
jedem Fall dürfen in den festgesetzten Flächen für Wald keine Bäume entnommen
oder zerstört werden.
Die vorliegende Planung berücksichtigt den Grundsatz,
dass mit Grund und Boden sparsam umzugehen ist.
Gem. § 1 a Abs. 2 BauGB sind landwirtschaftliche Flächen
des Außenbereiches zu schonen. Maßnahmen der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung
und der Innenentwicklung sind der Umnutzung von landwirtschaftlichen Flächen und Flächen für Wald vorzuziehen.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Erkelenz stellt die
Die Stellungnahme des Kreises Heinsberg wird zur
Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme bezüglich des Abstandes zur
baumbestandenen Fläche, des Artenschutzes und
des Immissionsschutzes wird berücksichtigt.
Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 12 von 18
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18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018
lfd.
Nr.
Stellungnahme
Im Rahmen der vorgelegten ASP I wird die Vermutung geäußert, dass es ein Steinkauz-Revier südlich der Ortslage Hetzerath gäbe, da ein Exemplar mittels
Klangattrappe verhört werden konnte. Diese Vermutung kann die uNB verifizieren.
Südlich der Ortslage und der Rurtalstraße befindet sich ein Steinkauzrevier innerhalb
der dortigen Gartengrundstücke.
Für die Vogelarten Feldlerche, Rebhuhn und Feldsperling kann eine Betroffenheit
nicht ausgeschlossen werden, sodass eine Prüfung der Stufe 2 notwendig ist. Die
Erfassung bietet sich für Frühjahr/Sommer 2018 an. Die Begehungstermine sind den
Aktivitätsmustern der drei Arten entsprechend zu wählen (vgl. Südbeck et. al. 2005:
Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands). Sollte eine Betroffenheit durch Brutnachweise auf den angrenzenden Ackerflächen festgestellt werden,
so sind entsprechende CEF-Maßnahmen inklusive geeigneter, jedoch im räumlichen
Zusammenhang liegender Flächen zu formulieren.
Bezüglich der Fledermäuse ist eine Betroffenheit tatsächlich nur innerhalb des Eichenwäldchens anzunehmen. Da dieses jedoch erhalten bleibt und im Westen an ein
Regenrückhaltebecken anschließen wird. kann man davon ausgehen, dass keine
relevante Beeinträchtigung durch die Realisierung des Bebauungsplanes eintreten
wird. Dennoch sind im Rahmen der Erschließung und Bebauung Tierfallen und helles, weit abstrahlendes Licht unbedingt zu vermeiden. Rohbauten sind so zu sichern,
dass sie nicht von Fledermäusen besiedelt werden können. Entsprechende Maßnahmen sind zu formulieren.
Das aktuell bilanzierte Defizit von 34.427 Ökopunkten ist durch externe Maßnahmen
zu kompensieren. Hierfür käme das Ökokonto der Stadt Erkelenz in Frage. Sollte
eine Betroffenheit von Feldvogelarten (Feldlerche, Rebhuhn, Feldsperlinge) ermittelt
werden, für die CEF-Maßnahmen umzusetzen sind, so ergäbe sich auch die Möglichkeit, den Ausgleich oder Teile davon über die CEF-Maßnahme zu erbringen. Dies
kann in Absprache mit der uNB erfolgen.
Untere Wasserbehörde
Hinweis:
Für die Einleitung von Niederschlagswässern von Dachflächen sowie sonstigen
befestigten Flächen über eine Versickerungsanlage in den Untergrund/in ein Oberflächengewässer ist beim Landrat des Kreises Heinsberg – untere Wasserbehörde –
eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen. Die Antragsunterlagen und ein Merkblatt dazu können auf der Homepage der Kreisverwaltung über den Bereich Bürgerservice-Schlagwortindex-Niederschlagswasserbeseitigung abgerufen werden.
Weitere Auskünfte hierzu erhalten Sie bei der unteren Wasserbehörde unter der Tel.-
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Flächen des Bebauungsplanentwurfes als Wohnbauflächen dar. Die baumbestandene Parzelle zwischen den
Wohnbauflächen ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Grünflächen dargestellt.
Die Wohnbauflächen bilden die letzten realisierbaren
Entwicklungsflächen für eine Wohnnutzung in der Ortslage
Hetzerath.
Aus Gründen des sparsamen Umgangs mit Grund und
Boden ist es u. a. Ziel, mit möglichst geringem Flächenverbrauch eine für die Ortslage ausreichende Reserve an
Baugrundstücken zu schaffen.
Aus dieser Überlegung heraus werden die Abstände zum
benachbarten Baumbestand der Flurstücke 19, 22 und 23
im zulässigen Rahmen minimiert. Nach Abstimmung mit
dem Forstamt Wassenberg ist die Planung – wie vorgesehen – möglich, wenn z. B. über eine dingliche Sicherung
im Grundbuch bezüglich der betroffenen Grundstücke, die
Eigentümer der baumbestandenen Flurstücke von ihrer
besonderen Verkehrssicherungspflicht entbunden werden.
Diese Absicherung soll parallel zum weiteren Bauleitplanverfahren erfolgen.
Die Abstände der baumbestandener Fläche stehen dem
geplanten Wohngebiet bauplanungsrechtlich nicht grundsätzlich entgegen, aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft sind hiermit verbundene naturgegebene Besonderheiten allerdings hinzunehmen.
Die Stufe II der Artenschutzprüfung, wie sie seitens der
unteren Naturschutzbehörde gefordert wird, ist bereits
beauftragt. Die ersten Begehungen haben bereits stattgefunden.
Sollten wider Erwarten Exemplare der zu untersuchenden
Arten gefunden werden, werden Ausgleichsmaßnahmen in
Beschlussvorschlag
Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 13 von 18
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18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018
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Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Nr. 02452/13-61 19.
Die Stellungnahmen des Gesundheitsamtes und des Amtes für Bauen und Wohnen
sind als Anlagen beigefügt.
Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde kurzfristig über sogenannte CEF-Maßnahmen (Maßnahmen
speziell für den Artenschutz) geschaffen.
Gesundheitsamt
Gegen den o.a. Bebauungsplan der Stadt Erkelenz bestehen aus gesundheitsaufsichtlicher Sicht keine Bedenken, wenn, wie im Gutachten prognostiziert, die Immissionswerte eingehalten werden und somit gesundheitlich relevante Belästigungen der
künftigen Anwohner des Plangebietes durch die in der Nachbarschaft befindlichen
landwirtschaftlichen Betriebe, nicht zu besorgen sind.
Die Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde wird zur
Kenntnis genommen. Eine Wasserrechtliche Erlaubnis
außerhalb des Bauleitplanverfahrens beantragt.
Amt für Bauen und Wohnen
zu dem o.g. Vorhaben wird wie folgt Stellung genommen:
Ein Hinweis bezüglich der Möglichkeit von Gerüchen von
landwirtschaftlichen Betrieben wird in die Textlichen Festsetzungen und die Begründung zum Bebauungsplan
aufgenommen.
Brandschutz
1.
Für den o. g. Bebauungsplan sind folgende Hydrantenabstände (gemessen
in der Straßenachse) erforderlich:
a.
b.
c.
offene Wohngebiete
geschlossene Wohngebiete
sonstige Gebiete
120 m - 140 m
100 m - 120 m
ca. 80 m
Es wird auf das Arbeitsblatt W 400 Teil – Technische Regeln Wasserverteilungsanlagen (TRWW), Teil 1: Planung – verwiesen. Dort ist der Hydrantenabstand nun allgemein mit „meist unter 150 m“ angegeben.
Dort findet sich in Teil 1 des W 400 auch eine eindeutige, fordernde Formulierung:
„Hydranten sind so anzuordnen, dass die Entnahme von Wasser … leicht möglich
ist.“
2.
Weiterhin ergibt sich der Löschwasserbedarf aus der auf der nächsten Seite angeführten Tabelle:
Die Stellungnahme des Amtes für Bauen und Wohnen
zum Brandschutz wird zur Kenntnis genommen
Beschlussvorschlag
Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 14 von 18
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18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018
lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Richtwerte für den Löschwasserbedarf (m³/h)
unter Berücksichtigung der baulichen Nutzung und der Gefahr der Brandausbreitung
Bauliche Nutzung
nach § 17 der Baunutzungsverordnung
Kleinsiedlung
(WS)
Wochenendhausgebiete
(SW)
reine Wohngebiete (WR)
allgem. Wohngebiete (WA)
besondere Wohngebiete (WB)
Mischgebiete (MI)
Dorfgebiete (MD)
Kerngebiete (MK)
Gewerbegebiete (GE)
Industriegebiete
(GI)
Gewerbegebiete (GE)
Zahl der
Vollgeschosse
Geschossflächenzahl (GFZ)
Baumassenzahl
(BMZ)
≤2
≤3
>3
1
>1
-
≤ 0,4
≤ 0,3 - 0,6
0,7 - 1,2
0,7 - 1,0
1,0 - 2,4
-
-
-
-
-
-
≤9
Löschwasserbedarf
bei unterschiedlicher Gefahr
der
Brandausbreitung
m³/h
m³/h
m³/h
m³/h
klein
24
48
96
96
mittel
48
96
96
192
groß
96
96
192
192
Beschlussvorschlag
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Nr.
Stellungnahme
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Die Bebauung der Grundstücke ist so vorzunehmen, dass der Einsatz von
Feuerlösch- und Rettungsgeräten ohne Schwierigkeiten möglich ist.
Liegen Gebäude ganz oder in Teilen weiter als 50 m von der öffentlichen
Verkehrsfläche entfernt, ist eine Zufahrt für Fahrzeuge der Feuerwehr gemäß § 5 BauO NRW herzustellen.
Die Zufahrt ist gemäß § 5.4 BauO NRW herzurichten. Die Ausführung inklusive der Aufstell- und Bewegungsflächen muss der VV BauO NRW Pkt.
5 entsprechen.
Kurvenradien sind entsprechend zu beachten.
Zu- und Durchfahrten sowie Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr sind so zu befestigen, dass sie von Feuerwehrfahrzeugen mit einer
zulässigen Gesamtmasse von 16 t und einer Achslast von 10 t befahren
werden können.
Notwendige Fenster in Obergeschossen müssen im Lichten eine freie Öffnungsfläche von mindestens 0,90 m x 1,20 m besitzen und für die Feuerwehr erreichbar sein. Die Fenster sind zur öffentlichen Verkehrsfläche oder
zu Feuerwehrbewegungsflächen hin auszurichten (§§ 17 und 40 BauO
NRW).
An den als zweiter Rettungsweg ausgewiesenen Fenstern muss das Aufstellen von tragbaren Leitern der Feuerwehr jederzeit möglich sein. Dies ist
insbesondere bei Bepflanzungen und Parkflächen zu beachten (§ 17 (3)
BauO NRW).
Für evtl. Gebäude mittlerer Höhe wird eine Aufstellfläche für Hubrettungsfahrzeuge gem.VV zu § 5 BauO NRW benötigt, sofern diese Gebäude den
zweiten Rettungsweg nicht auf andere Weise (zwei Treppenräume) sicherstellen.
Viele Bauvorhaben werden zwischenzeitlich u. a. auch als „Generationenhaus/ altersgerechtes oder seniorengerechtes Wohnen“ betitelt.
In verschiedenen Nutzungseinheiten wird der zweite Rettungsweg dennoch
über tragbare Leitern sichergestellt. Die Brandschutzdienststelle weist im
Rahmen des demographischen Wandels auf Folgendes hin:
Der Personenkreis, der sich problemlos über diese Geräte retten lässt, wird
im Laufe der nächsten Jahre eher kleiner werden. Das liegt zum einen an
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 16 von 18
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lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme der NEW-Netz GmbH wird zur Kenntnis genommen.
Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 2 BauNVO sind im Bebauungsplan allgemein zulässig. Eine Sicherung über entsprechende Planzeichen ist nicht notwendig. Dies hat den
Vorteil, dass eine genaue Festlegung des Standortes nicht
erforderlich ist, kleinere Verschiebungen in der Örtlichkeit
möglich sind. So können Garagenausfahrten mit der Lage
der Verteilerschränke koordiniert werden.
Die Anlage (Plan) bezüglich der zu sichernden Kabeltrasse, wurde für die Ausbauplanung an dasTiefbauamt weitergeleitet. Sie liegt in einer öffentlichen Verkehrsfläche.
Eine Sicherung im Bebauungsplan ist daher - zum Beispiel über Geh- Fahr- und Leitungsrechte – nicht erforderlich.
Die Anregungen der NEW-Netz GmbH werden berücksichtigt.
der immer älter werdenden Bevölkerung und zum anderen an der Zunahme pflegebedürftiger Menschen.
Auf Grund dieser Tatsache bestehen mit Sicht auf solche Bauvorhaben Bedenken an
die Auslegung des zweiten Rettungsweges speziell für diese Nutzungsform.
Immissionsschutz
Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen das o.g.
Vorhaben wenn nachfolgender Hinweis in die textliche Festsetzung mit aufgenommen wird:
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 0600.1 „Im Peschfeld/Am Kammerbusch“ in Erkelenz-Hetzerath ist mit Gerüchen aus landwirtschaftlichen
Betrieben zu rechnen. Die nach der Geruchsimmissions-Richtlinie geltenden
Immissionsrichtwerte für Wohngebiet und Dorfgebiete werden eingehalten.
4
5
NEW Netz GmbH, Postfach 11 64, 52501 Geilenkirchen
Schreiben vom 18.12.2017
Gegen die 2. Änderung des o.g. Bebauungsplanes erheben wir aus versorgungstechnischer Sicht folgende Einwände:
Anbei übermitteln wir Ihnen einen Plan in welchem wir die zu sichernden Trassen
eingezeichnet haben. Ebenfalls zeigen wir vorab die gewünschten Standorte für die
notwendigen Kabelverteiler an.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Endenicher STr. 133, 53115
Bonn
Schreiben vom 06.12.2017
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18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018
lfd.
Nr.
Stellungnahme
Ich bedanke mich für die Übersendung der Planunterlagen im Rahmen der TÖBBeteiligung zu den o.g. Planungen
Auf Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen sind keine Konflikte
zwischen der Planung und den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes
zu erkennen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass Untersuchungen zum Ist-Bestand
an Bodendenkmälern in dieser Fläche nicht durchgeführt wurden. Von daher ist
diesbezüglich nur eine Prognose möglich.
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme des LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland wird zur Kenntnis genommen. Ein entsprechender Hinweis auf auftretende archäologische
Befunde mit dem Verweis auf die §§ 15 und 16 DSchG
NRW ist bereits in der Planurkunde sowie in die Begründung aufgenommen.
Der Anregung des LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland wird entsprochen.
Ich verweise daher auf die Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG NRW (Meldepflichtund Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) und bitte Sie,
folgenden Hinweis in die Planungsunterlagen aufzunehmen:
Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der
Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.:
02425-9039-0, Fax: 02425/9030-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und
Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR – Amtes für
Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während der Offenlage
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
1
2
Kreis Heinsberg
Amt für Umwelt und Verkehrsplanung
52523 Heinsberg
Schreiben vom 15.08.2018
Anbei erhalten Sie die Gesamtstellungnahme des Kreises Hensberg zum o. g. Verfahren.
Seitens der Unteren Bodenschutzbehörde sowie der Unteren Wasserbehörde werden keine Bedenken
beäußert.
Brandschutzdienststelle
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes hat die Brandschutzdiensstelle Kreis Heinsberg
bereits eine Stellungnahme abgegeben. Die Brandschutzdienststelle Kreis Heinsberg verweist auf die
vorangegangene Stellungnahme. Siehe auch Abwägungsergebnis.
Der Hinweis bezüglich des Vorhandenseins von
landwirtschaftlichen Betrieben in Nachbarschaft des
Planbereiches sowie die Möglichkeit des Auftretens
von landwirtschaftlichen Gerüchen, wurde in die
Begründung des Bebauungsplanes aufgenommen.
Ebenfalls wurde das Geruchsgutachten Nr.
00002828 als Bestandteil des Bebauungsplanes
aufgenommen und ist für jedermann zur Einsicht
vorgehalten.
Die Stellungnahme des Kreises Heinsberg wird zur Kentniss genommen, ein
Hinweis bezüglich landwirtschaftlicher
Gerüche aber weiterhin in die Begründugn aufgenommen. Die Anregungen bezüglich des Regenrückhaltebeckens werden an die verantwortlichen
Stellen weitergeleitet.
Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 18 von 18
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0600.1 „Im Peschfeld/Kammerbusch“, Erkelenz-Hetzerath - im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am
18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018
lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Gesundheitsamt:
Aus amtsärztlicher Sicher bestehen keine Bedenken gegen das Vorhaben, wenn, wie im Geruchsgutachten prognostiziert, keine Konfliktpotenziale durch landwirtschaftliche Gerüche entstehen.
Untere Immissionsschutzbehörde:
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes hat die Untere Immissionsschutzbehörde bereits
eine Stellungnahme abgegeben. Als Abwägungsergebnis wurde von Ihnen beschlossen, den Hinweis
der Unteren Immissionsschutzbehörde zu Gerüchen in die weitere Planug aufzunehmen. Dieses ist
jeoch nicht erfolgt.
Gegen die vorliegenden Planungen bestehen aus immissionsschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken,
wenn folgender Hinweis in den B-Plan aufgenommen wird.
Hinweis:
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 0600.1 Im Peschfeld/Am Kammerbusch ist mit Gerüchen
aus landwirtschaftlichen Betrieben zu rechnen. Die nach der Geruchsimmissions-Richtlinie geltenden
Immissionsrichtwerte für Wohngebiete und Dortgebiete werden eingehalten.
Untere Naturschutzbehörde:
Gegen das Vorhaben bestehen aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde (uNB) keine grundsätzlichen
Bedenken.
Im Rahmen der Artenschutzprüfung wurde in dem umschlossenen Wäldchen, das erhalten bleibt, ein
aktiver Horst eines Mäusebussards-Paares kartiert. Da wohl der Horstbaum als auch die umliegenden
Gehölze erhalten bleiben, sind CEF-Maßnahmen nicht erforderlich. Nichtsdestrotrotz sollte man dem
Mäusebussard den Standort so lange wie möglich attraktiv halten, indem das Regenrückhaltebecken
ausschließlich im Winterhalbjahr gebaut wird.
In Absprache mit der Stadt Erkelenz (Herr Nigl) soll das ökologische Defizit von 34.427 Punkten über
das Ökokonto der Stadt kompensiert werden, und zwar auf der Fläche Oerather Mühlenfeld-Süd. Die
Untere Naturschutzbehörde überträgt die Fläche in das zu führende Kompensationsflächenkataster.
Beschlussvorschlag
Das Ergebnis des Gutachtens ist, dass es keine
immissionsschutzrechtlichen Konflikte zwischen der
landwirtschaftlichen Nutzung und der Wohnnutzung
gibt.
Aus diesem Grunde wurde der Hinweis, wie er in der
Stellungnahme formuliert ist, nicht auf der Planurkunde vermerkt, sondern in die Begründung integriert.
In einem Telefonat mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Kreises wurde nochmals festgehalten,
dass aus immissionsschutzrechtlicher Sicht keine
Bedenken bestehen.
Die Anregung der Unteren Naturschutzbehörde, das
Regenrückhaltebecken aus Vogelschutzgründen nur
im Winterhalbjahr zu erstellen wird zur Kenntnis
genommen und ist an das Tiefbauamt, als Zuständiges Amt für die Umsetzung der Zeitplanung bezüglich der Realisierung des Bebauungsplanes im Bereich der Regenrückhaltung, weitergereicht worden.