Daten
Kommune
Erkelenz
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81240.pdf
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663 kB
Erstellt
04.09.18, 12:00
Aktualisiert
11.09.18, 22:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Planungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 61/436/2018
öffentlich
28.08.2018
Amt 61 Paul-Hugo Blaesen
Bebauungsplan Nr. 0300.1/2 "Meister-Gerhard-Straße", Erkelenz-Gerderath
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der
frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und
der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
18.09.2018
be
20.09.2018
26.09.2018
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und BetrieHauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
In seiner Sitzung am 25.04.2017 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen,
Wirtschaftsförderung und Betriebe die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
0300.1/2 „Meister-Gerhard-Straße“, Erkelenz-Gerderath, beschlossen und beschlossen, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss
Gerderath zu beteiligen.
1.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 25 vom 13.10.2017 bekannt gemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 24.10.2017 im Rathaus der
Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.
2.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB
Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom
09.10.2017 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Auf-
gabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.
Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während
des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in
der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung
aufgelistet sind.
3.
Beteiligung des Bezirksausschusses
Der Bezirksausschuss Gerderath wurde mit Schreiben vom 09.10.2017 beteiligt. Der
Bebauungsplanentwurf wurde in der Sitzung am 09.10.2017 vorgestellt. Hinsichtlich
des Bebauungsplanes wurde folgender Beschluss gefasst:
Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung):
„Der Bezirksausschuss Gerderath nimmt die Ausführungen zum Bebauungsplan Nr.
0300.1/2 „Meister-Gerhard-Straße“, Erkelenz-Gerderath, zustimmend zur Kenntnis.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
4.
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Nach Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe vom 26.06.2018, des Hauptausschusses vom 28.06.2018 und des
Rates der Stadt Erkelenz vom 04.07.2018 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 0300.1/2 „Meister-Gerhard-Straße“, Erkelenz-Gerderath, nach Bekanntmachung
im Amtsblatt Nr. 14 vom 13.07.2018 in der Zeit vom 23.07.2018 bis 24.08.2018 öffentlich ausgelegt.
Während der öffentlichen Auslegung wurden abwägungsrelevante Stellungnahmen
der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Trägern öffentliche Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.
In dieser Sitzung soll über die während des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplanes, hier der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und
der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden werden.
Der Bebauungsplan Nr. 0300.1/2 „Meister-Gerhard-Straße“, Erkelenz-Gerderath, soll
in dieser Sitzung als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.
Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21
Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen.
Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige
ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.
Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche
Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu
sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den
Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung,
Vorlage A 61/436/2018 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/3
zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung
vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
„1.
Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs.
1 BauGB und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0300.1/2 „Meister-Gerhard-Straße“, Erkelenz-Gerderath, wird nach
Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0300.1/2 „Meister-Gerhard-Straße“, Erkelenz-Gerderath, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden.
Die Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0300.1/2 „MeisterGerhard-Straße“, Erkelenz-Gerderath, - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
2.
Der Bebauungsplan Nr. 0300.1/2 „Meister-Gerhard-Straße“, Erkelenz-Gerderath, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als
Satzung beschlossen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung wird durch
einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Erkelenz und der Grundstücksund Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz GmbH & Co. KG (GEE) sichergestellt.
Anlagen:
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes
Nr. 0300.1/2 „Meister.Gerhard-Straße“, Erkelenz-Gerderath
Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 0300.1/2 „MeisterGerhard-Straße“, Erkelenz-Gerderath
Vorlage A 61/436/2018 der Stadt Erkelenz
Seite: 3/3
Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 1 von 15
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0300.1/2 „Meister-Gerhard-Straße“, Erkelenz-Mitte - im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am
18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018
lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
1
Öffentlichkeit
Schreiben vom 14.06.2017
2
Öffentlichkeit
Schreiben vom
Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der Offenlage
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
1
2
Öffentlichkeit
Schreiben vom
Beschlussvorschlag
Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 2 von 15
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0300.1/2 „Meister-Gerhard-Straße“, Erkelenz-Mitte - im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am
18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018
lfd.
Nr.
1
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während der frühzeitigen Beteiligung
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB
Bezirksregierung Arnsberg
Postfach
44025 Dortmund
Die vorbezeichnete Planmaßnahme befindet sich über dem auf Steinkohle Im Anschreiben vom 09.10.2017
verliehenen Bergwerksfeld „Sophia-Jakoba A“ sowie über dem auf Braun- wurde die Eigentümerin des Bergkohle verliehenen Bergwerksfeld „Gerderath 1“. Eigentümerin des Berg- werksfeldes „Gerderath 1“, die heuwerksfeldes „Sophia-Jacoba A“ ist die Vivawest GmbH, Nordsternplatz 1 ist tige RV Rheinbraun Handel und
die RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, Stüttgenweg 2 in Dienstleistungen GmbH vertreten
50935 Köln
durch die RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in
Ausweislich der derzeit hier vorliegenden Unterlagen ist im Bereich des 50416 Köln, Stüttgenweg 2, gemäß
Planvorhabens kein heute noch einwirkungsrelevanter Bergbau dokumen- § 4 Abs. 1 BauGB am Verfahren
tiert. Danach ist mit bergbaulichen Einwirkungen nicht zu rechnen.
beteiligt und aufgefordert fristgerecht Die Anregungen der Bezirksrezum Entwurf des Bebauungsplanes gierung Arnsberg werden zur
Jedoch befindet sich der Planungsbereich in einem früheren Einwirkungsbe- Nr.
0300.1/2
„Meister-Gerhard- Kenntnis genommen.
reich des Steinkohlenbergbaus, in dem nach derzeitigem Kenntnisstand Straße“, Erkelenz-Gerderath, Steldurch einen Anstieg des Grubenwassers Hebungen an der Tagesoberfläche lung zu nehmen. Die beteiligte RWE
zu erwarten sind. Diese Bodenbewegungen können, insbesondere bei be- Power AG, Abt. Liegenschaften und
stimmten geologischen Situationen wie Unstetigkeiten, zu Schäden an der Umsiedlung reichte dazu keine StelTagesoberfläche führen. Dies sollte bei Planungen und Vorhaben berück- lungnahme ein.
sichtigt werden. Inwieweit der vorliegende Planbereich hiervon betroffen ist,
kann von hier aus nicht beurteilt werden. Ich empfehle Ihnen, hierzu eine Die im Verfahren gemäß § 4 Abs. 1
entsprechende Auskunft bei der EBV GmbH, Myhler Straße 83, 41836 beteiligte EBV GmbH, Postfach
Hückelhoven einzuholen.
6204, 41829 Hückelhoven EBV
Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 3 von 15
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0300.1/2 „Meister-Gerhard-Straße“, Erkelenz-Mitte - im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am
18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018
lfd.
Nr.
Stellungnahme
Des Weiteren ist der Planungsbereich nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2015 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung des Sammelbescheides
– Az.: 61.42.63-2000-1-) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen nicht betroffen. Jedoch
liegt der Planungsbereich im Grenzbereich vorhandener Auswirkungen von
Sümpfungsmaßnahmen, in dem eine zukünftige Beeinflussung nicht auszuschließen ist. Für die Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter
(nach Einteilung von Schneider & Thiele, 1965) betrachtet: Oberes Stockwerk, 9 B, 8, 7, 6D, 6B, 2 – 5, 09, 07 Kölner Scholle, 05 Kölner Scholle.
Folgendes sollte daher berücksichtigt werden:
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden
Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im
Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand
nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau
als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden.
Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an die RWE Power AG,
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
GmbH teilte, auch im Namen und
der Rechnung der Vivawest GmbH,
in ihrem Schreiben vom 19.10.2017
mit, dass der betroffene Bereich innerhalb ihrer Berechtsame auf
Steinkohle liegt, eine Kennzeichnung
gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 2 BauGB als
nicht erforderlich gehalten wird, und
zur Bebauung keine Bedenken erhoben werden.
Der in einer frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB i.
V. m. § 2 Abs. 4 BauGB (Scoping)
zur Standortanalyse für den Bebauungsplan Nr. 0300.1/2 „Meister
Gerhard-Straße“,
ErkelenzGerderath im Verfahren angefragte
Erft Verband verwies mit Schreiben
vom 21.08.2017 auf die ihnen vorliegenden Grundwasserstände aus
eigenen Grundwassermessstellen in
der Nähe des Baugebietes. So wurde bei einer Geländehöhe von
87,0m NHN ein Grundwasserstand
von 85,5m NHN gemessen, und auf
einen ggf. flurnahen Grundwasser-
Beschlussvorschlag
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18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018
lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, sowie für konkrete Grundwasserdaten an den stand hingewiesen. Dazu wurde ein
Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen.
Bodengutachen beauftragt (GeotechDarüber hinaus ist hier nichts über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig
noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten bekannt. Diesbezüglich
empfehle ich Ihnen, die Vivawest GmbH und die RV Rheinbraun Handel
und Dienstleistungen GmbH als Eigentümerinnen der bestehenden Bergbauberechtigungen an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses
nicht bereits erfolgt ist.
nische Stellungnahme G 732/17 vom
21.11.2017 Gerderath, Meister-GerhardStraße, IBL- Laermann GmbH, Mönchengladbach) dessen Ergebnis in der
Begründung aufgenommen, und in
dem ein flurnaher Grundwasserstand bestätigt wurde. Zudem wurde
darauf hingewiesen, dass ein EinAbschließend teile ich Ihnen mit, dass hinsichtlich des erforderliche Umfanfluss des Braunkohlebergbaues im
ges und des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung von hier aus keine
oberen Grundwasserstockwerg nicht
Hinweise und Anregungen gegeben werden.
vorliegt.
Das Plangebiet liegt in einem BeFür Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
reich in dem aufgrund des Bodenaufbaues mit Staunässe, und des
ehemaligen Steinkohleabbaus mit
Bodenhebungen aufgrund des Anstieges von Grubenwasser und, im
Hinblick auf den noch aktiven
Braunkohleabbau, mit durch Sümpfungsmaßnahmen bedingten Einflussnahme auf den Grundwasserstand zu rechnen ist. Diese Tatsache wurde in der Begründung und
dem Umweltbericht bereits berück-
Beschlussvorschlag
Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 5 von 15
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0300.1/2 „Meister-Gerhard-Straße“, Erkelenz-Mitte - im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am
18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018
lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
sichtigt und folgende Hinweise aufgenommen:
Grundwasser
Gemäß der mit Schreiben vom
17.12.2017 eingereichten Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und
Energie in NRW, liegt das Plangebiet über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Gerderath 1“,
und ist von Sümpfungsmaßnahmen
der durch den Braunkohlenbergbau
bedingten Grundwasserabsenkung betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt
durch den fortschreitenden Betrieb
der Braunkohletagebaue noch über
einen längeren Zeitraum wirksam
bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im
Planungsgebiet in den nächsten
Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner
ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein
Grundwasserwiederanstieg zu er-
Beschlussvorschlag
Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 6 von 15
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0300.1/2 „Meister-Gerhard-Straße“, Erkelenz-Mitte - im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am
18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018
lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
warten. Das Plangebiet befindet sich
im Einwirkungsbereich des ehemaligen Steinkohlenbergbaus des auf
Steinkohle verliehenen Bergwerksfeld „Sophia-Jakoba A“. in dem nach
derzeitigem Kenntnisstand durch
einen Anstieg des Grubenwassers
Hebungen an der Tagesoberfläche
zu erwarten sind. Diese Bodenbewegungen können, insbesondere bei
bestimmten geologischen Situationen wie Unstetigkeiten, zu Schäden
an der Tagesoberfläche führen. Das
Plangebiet liegt in einem Gebiet in
dem mit flurnahem Grundwasser zu
rechnen ist. Vor Baubeginn wird eine
diesbezügliche Prüfung durch den
Bauherrn empfohlen. Bei Gründungsmaßnahmen sind entsprechende bauliche Maßnahmen zum
Schutz vor anstehendem Grundwasser zu berücksichtigen.
Niederschlagswasser
Von einer Versickerung des anfallenden Regenwassers nach § 51
LWG ist aufgrund der für eine kon-
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18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018
lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
fliktfreie Versickerung problematischen Bodenverhältnisse abzusehen. Das Niederschlagswasser von
Dach-, Hof und Verkehrsflächen ist
über das vorhandene Kanalsystem
(Mischsystem) abzuleiten.
2
Kreis Heinsberg, 52523 Heinsberg
Schreiben vom 07.11.2017
Amt für Umwelt und Verkehrsplanung
Aus Sicht unseres Amtes bestehen gegen die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes keine Bedenken.
Die genannten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen der unteren
Naturschutzbehörde sind entsprechend umzusetzen.
Gemäß der Bilanzierung im Umweltbericht (Stand September 2017) ver-
Beschlussvorschlag
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Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0300.1/2 „Meister-Gerhard-Straße“, Erkelenz-Mitte - im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am
18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018
lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Beschlussvorschlag
bleibt ein ökologisches Defizit in Höhe von 12.250 Punkten. In Absprache
mit Herrn Nigl von der Stadt Erkelenz soll das Defizit über das Ökokonto
„Venrath Obstwiese“ (Venrath 10/138) kompensiert werden. Ich übertrage
die Fläche in das zu führende Kompensationsflächenkataster. Bei Änderungen bitte ich um Mitteilung.
Die Stellungnahmen des Gesundheitsamtes und des Amtes für Bauen und
Wohnen, Immission und Brandschutz, füge ich als Anlage bei.
Amt für Bauen und Wohnen
Brandschutz
Amt für Bauen und Wohnen
Brandschutz
1. Für den o. g. Bebauungsplan sind folgende Hydrantenabstände Die Regelung zu Hydranten und Die Anregungen des Amtes für
(gemessen in der Straßenachse) erforderlich:
Löschwasserabnahmestellen
in Bauen und Wohnen werden zur
Neubaugebieten, gemäß Arbeitsblatt Kenntnis genommen.
a. offene Wohngebiete
120 m - 140 m
W 400 Teil – Technische Regeln
b. geschlossene Wohngebiete
100 m - 120 m
Wasserverteilungsanlagen (TRWW),
c. sonstige Gebiete
ca. 80 m
Teil 1: Planung – , erfolgt mit Realisierung der Planung durch das beteiEs wird auf das Arbeitsblatt W 400 Teil – Technische Regeln Wasservertei- ligte Fachamt und das zuständige
lungsanlagen (TRWW), Teil 1: Planung – verwiesen. Dort ist der Hydran- Kreiswasseramt.
tenabstand nun allgemein mit „meist unter 150 m“ angegeben.
Dort findet sich in Teil 1 des W 400 auch eine eindeutige, fordernde Formulierung: „Hydranten sind so anzuordnen, dass die Entnahme von Wasser …
leicht möglich ist.“
2. Weiterhin ergibt sich der Löschwasserbedarf aus der auf der nächsten Seite angeführten Tabelle:
Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 9 von 15
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0300.1/2 „Meister-Gerhard-Straße“, Erkelenz-Mitte - im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am
18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018
lfd.
Nr.
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Stellungnahme
Richtwerte für den Löschwasserbedarf (m³/h)
unter Berücksichtigung der baulichen Nutzung und der Gefahr der Brandausbreitung
Bauliche Nutzung
nach § 17 der Baunutzungsverordnung
Kleinsiedlung
(WS)
Wochenendhausgebiete
(SW)
reine Wohngebiete (WR)
allgem. Wohngebiete (WA)
besondere Wohngebiete (WB)
Mischgebiete (MI)
Dorfgebiete (MD)
Kerngebiete (MK)
Gewerbegebiete (GE)
Industriegebiete
(GI)
Gewerbegebiete (GE)
Zahl der
Vollgeschosse
≤2
≤3
>3
1
>1
-
Geschossflächenzahl (GFZ)
≤ 0,4
≤ 0,3 - 0,6
0,7 - 1,2
0,7 - 1,0
1,0 - 2,4
-
Baumassenzahl
(BMZ)
-
-
-
-
-
≤9
Löschwasserbedarf
bei unterschiedlicher
Gefahr der
Brandausbreitung
m³/h
m³/h
m³/h
m³/h
klein
24
48
96
96
mittel
48
96
96
192
groß
96
96
192
192
3. Die Bebauung der Grundstücke ist so vorzunehmen, dass der Ein-
Beschlussvorschlag
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18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018
lfd.
Nr.
Stellungnahme
4.
5.
6.
7.
satz von Feuerlösch- und Rettungsgeräten ohne Schwierigkeiten
möglich ist.
Liegen Gebäude ganz oder in Teilen weiter als 50 m von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt, ist eine Zufahrt für Fahrzeuge der
Feuerwehr gemäß § 5 BauO NRW herzustellen.
Die Zufahrt ist gemäß § 5.4 BauO NRW herzurichten. Die Ausführung inklusive der Aufstell- und Bewegungsflächen muss der VV
BauO NRW Pkt. 5 entsprechen.
Kurvenradien sind entsprechend zu beachten.
Zu- und Durchfahrten sowie Aufstell- und Bewegungsflächen für die
Feuerwehr sind so zu befestigen, dass sie von Feuerwehrfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 16 t und einer Achslast
von 10 t befahren werden können.
Notwendige Fenster in Obergeschossen müssen im Lichten eine
freie Öffnungsfläche von mindestens 0,90 m x 1,20 m besitzen und
für die Feuerwehr erreichbar sein. Die Fenster sind zur öffentlichen
Verkehrsfläche oder zu Feuerwehrbewegungsflächen hin auszurichten (§§ 17 und 40 BauO NRW).
An den als zweiter Rettungsweg ausgewiesenen Fenstern muss das
Aufstellen von tragbaren Leitern der Feuerwehr jederzeit möglich
sein. Dies ist insbesondere bei Bepflanzungen und Parkflächen zu
beachten (§ 17 (3) BauO NRW).
Für evt. Gebäude mittlerer Höhe wird eine Aufstellfläche für Hubrettungsfahrzeuge gem.VV zu § 5 BauO NRW benötigt, sofern diese
Gebäude den zweiten Rettungsweg nicht auf andere Weise (zwei
Treppenräume) sicherstellen.
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Der Einsatz von Feuerlösch- und
Rettungsgeräten ist ohne Schwierigkeiten möglich.
Der Ausbau der Zufahrt der rückwärtigen Grundstücke gemäß BauO
NRW ist aufgrund des Abstandes
(rd. 30m) des Erschließungsstiches
zur Meister-Gerhard-Straße ausreichend.
Die Einhaltung des hochbaulichen
Brandschutzes gemäß BauO NRW
obliegt dem Fachplaner.
Beschlussvorschlag
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18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018
lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Beschlussvorschlag
8. Viele Bauvorhaben werden zwischenzeitlich u. a. auch als „Generationenhaus/ altersgerechtes oder seniorengerechtes Wohnen“ betitelt.
In verschiedenen Nutzungseinheiten wird der zweite Rettungsweg
dennoch über tragbare Leitern sichergestellt. Die Brandschutzdienststelle weist im Rahmen des demographischen Wandels auf
Folgendes hin:
Der Personenkreis, der sich problemlos über diese Geräte retten
lässt, wird im Laufe der nächsten Jahre eher kleiner werden. Das
liegt zum einen an der immer älter werdenden Bevölkerung und zum
anderen an der Zunahme pflegebedürftiger Menschen.
Auf Grund dieser Tatsache bestehen mit Sicht auf solche Bauvorhaben Bedenken an die Auslegung des zweiten Rettungsweges speziell für diese
Nutzungsform.
Immissionsschutz
Gegen die Planungen bestehen aus immissionsschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken.
Gesundheitsamt
Bezüglich des o.a. Bebauungsplanes verweise ich auf meine Stellungnahme vom 15.03.2017, die ich als Anlage beifüge.
Gegen das vorgesehene Wohngebiet am geplanten Standort werden aus
gesundheitsaufsichtlicher Sicht keine Bedenken erhoben, wenn die Richtwerte der TA-Lärm an den Wohngebäuden der künftigen Bewohner eingehalten werden und somit gesundheitlich relevante Geräuschbelästigungen
Gesundheitsamt
Das Plangebiet liegt in einem Abstand von ca. 650m zu dem Prüfcenter Wegberg-Wildenrath. Die geplante Wohnbebauung rückt nicht näher Die Bedenken des Gesund-
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Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0300.1/2 „Meister-Gerhard-Straße“, Erkelenz-Mitte - im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am
18.09.2018, des Hauptausschusses am 20.09.2018 und des Rates am 26.09.2018
lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Beschlussvorschlag
durch den Betrieb des nahegelegenen Prüfcenters Wegberg-Wildenrath an das Prüfcenter heran als die Ab- heitsamtes wurden geprüft und
ausgeschlossen werden können.
stände der bereits vor Errichtung des sind berücksichtigt.
Prüfcenters bestehenden nördlichen
Wohnbebauung im Ortsteil Gerderath. Die immissionsschutzrechtliche
Situation wird demnach durch die
Planung nicht verschärft, die bestehenden Allgemeinen Wohngebiete
waren bereits zum Zeitpunkt des
Genehmigungsverfahrens des Prüfcenters
immissionsschutzrechtlich
zu berücksichtigen. Deren Betriebsgenehmigung wurde in einer Schalltechnischen Stellungnahme zur Verlängerung des Gleises 60 im Siemens-Werk PCW gutachterlich geprüft (FB 6961-1 vom 20.07.2012,
Peutz Consult GmbH; Kolberger
Straße 19, 40599 Düsseldorf) und
die Genehmigung des Betriebes der
Anlage erteilt. Eine erneute Prüfung
war auch in angrenzenden Bauleitplanverfahren mit Wohngebieten,
hier das Baugebiet BBP Nr. 0300.1/3
„Meister-Gerhards-Busch“, Rechtskraft in 2009, und das südlich gelegen Baugebiet BBP Nr. 0300.1/1
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Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Beschlussvorschlag
„Vossemer Straße“, Rechtskraft in
2016, nicht erforderlich.
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NEW Netz GmbH, Postfach 1 04, 52501 Geilenkirchen
Schreiben vom 24.10.2017
In den verschiedenen Konzerngesellschaften haben wir Ihre Anfrage bearbeitet. Beiliegend erhalten Sie unsere Stellungnahme. Wird die Verkehrsfläche für die hinter liegenden Gebäude keine öffentliche Verkehrsfläche, so
benötigen wir ein Geh-Fahr und Leitungsrecht zur Erschließung der hinter
liegenden Grundstücke.
Die öffentliche Erschließung der geplanten Bebauung wird durch die Die Stellungnahme der NEW
Festsetzung öffentliche Verkehrsflä- Netz GmbH ist berücksichtigt.
chen gesichert.
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während der Offenlage
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Kreis Heinsberg, 52523 Heinsberg
Anbei erhalten Sie die Gesamtstellungnahme des Kreises Heinsberg zum
o.g. Verfahren.
Seitens des Gesundheitsamtes, der Unteren Bodenschutzbehörde, der
Unteren Immissionsschutzbehörde sowie der Unteren Wasserbehörde
werden keine Bedenken geäußert.
Brandschutzdienststelle:
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes hat die Brandschutzdienststelle Kreis Heinsberg bereits am 27.10.017 eine Stellungnahme abgegeben. Auf die Stellungnahme vom 27.10.2017 wird weiterhin
verwiesen.
Brandschutzdienststelle
Der Hinweis der BrandschutzIn der gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i. V. dienststelle wird zur Kenntnis
m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 genommen.
BauGB
mit
Schreiben
vom
27.10.2017 während der frühzeitigen
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Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Beteiligung abgegebene Stellungnahme wurden keine Bedenken erhoben, die angeführten Regelungen
wurden zur Kenntnis genommen.
Das Einhalten und die Umsetzung
von Bestimmungen den Brandschutz
betreffend, wie der Löschwasserbedarf für Baugebiete, Abstände von
Hydranten innerhalb der Verkehrsflächen, der Querschnitt von Wasserverteilungsanlagen oder der Brandschutz in baulichen Anlagen ist nicht
Bestandteil der Bauleitplanung, sie
unterliegt den zuständigen Fachplanern und Fachämtern.
Untere Naturschutzbehörde:
Gegen das Vorhaben bestehen aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde
(uNB) keine grundsätzlichen Bedenken.
Um artenschutzrechtliche Konflikte sicher auszuschließen, sollte die Baufeldräumung außerhalb der Vogelbrutzeit stattfinden.
Der Hinweis zum Artenschutz ist be- Die Stellungnahme der unteren
reits Bestandteil der Planurkunde:
Naturschutzbehörde wird zur
„Artenschutz
Kenntnis genommen.
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Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Zum Schutz einzelner Arten und um
deren Tötung oder Verletzung zu
vermeiden, wird eine Baufeldfreimachung außerhalb der Brut- und Setzzeiten vom 01.03 - 30.09. empfohlen,
und wird in der Begründung behandelt.“
In Absprache mit der Stadt Erkelenz (Herrn Nigl) soll das ökologische Defizit von 11.524 Punkten über das Ökokonto der Stadt kompensiert werden
und zwar auf der Fläche Venrath Obstwiesen (Venrath/10/138). Die Untere
Naturschutzbehörde hat die Fläche in das zu führende Kompensationsflächenkataster übertragen.
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Der Stellungnahme zum Ökokonto
wird zur Kenntnis genommen und die
Zuordnungsflächen in der Begründung entsprechend der Vorgabe wie
folgt geändert:
Das sich ergebende Kompensationsdefizit (11.524 ÖE) wird durch die
Inanspruchnahme von Flächen des
Ökokontos der Stadt Erkelenz ausgeglichen (Gemarkung Venrath, Flur
10, Flurstück 138).
Beschlussvorschlag