Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
81228.pdf
Größe
5,8 MB
Erstellt
04.09.18, 12:00
Aktualisiert
11.09.18, 22:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Planungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 61/432/2018
öffentlich
31.07.2018
Amt 61 Thomas Balzhäuser
Lärmaktionsplan der Stadt Erkelenz - Stufe II
hier: Beschluss Lärmaktionsplan - Stufe II nach Beteiligung der Öffentlichkeit
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
18.09.2018
be
20.09.2018
26.09.2018
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und BetrieHauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG zielt darauf ab, schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigung, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. In der Umsetzung der Richtlinie werden von den Kommunen Lärmaktionspläne auf der Grundlage der Ergebnisse der Lärmkartierung des
Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) erstellt.
In einer ersten Betrachtungsstufe der Stadt Erkelenz (Bericht in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Soziales vom 01.12.2008) wurden als Hauptlärmquellen
des Straßenverkehrs Streckenabschnitte mit mehr als sechs Millionen Fahrzeugen
pro Jahr betrachtet. Im Stadtgebiet von Erkelenz sind dies ausschließlich Abschnitte
der Autobahnen A 46 und A 61. Die Lärmkartierung für das Gemeindegebiet weist
unter Berücksichtigung der bestehenden Lärmschutzmaßnahmen für die o. g. Hauptlärmquellen eine geringe Anzahl Menschen auf, die von den Schwellenwerten betroffen sind. Lärmbezogene Beschwerden eventuell Betroffener lagen der Stadt Erkelenz nicht vor, sodass bisher kein gesonderter Lärmaktionsplan aufgestellt wurde.
In Vorbereitung zur zweiten Stufe der Lärmaktionsplanung (Stufe II) sind für Gemeinden außerhalb von Ballungsräumen strategische Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen (> 3 Mio. Fahrzeuge pro Jahr), Haupteisenbahnstrecken (> 30.000 Zügen pro
Jahr) und Großflughäfen (> 50.000 Bewegungen pro Jahr) zu erstellen. Dazu wurde
in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Soziales vom 10.12.2012 berichtet.
Die Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen wurden vom LANUV auf Grundlage
von Schallausbreitungsmodellen erstellt und sind im Internet unter http://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de für die Öffentlichkeit frei zugänglich.
Für die Stadt Erkelenz wurde ein Lärmaktionsplan entsprechend Anhang V der Richtlinie 2002/49/EG unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Lärmkartierung des LANUV vom Januar 2018 aufgestellt. Das beauftragte Büro BSV Aachen hat in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung, Betriebe
am 24.04.2018 den Entwurf des Lärmaktionsplans vorgestellt.
Gemäß der EU-Richtlinie sowie auf Grundlage des § 47d Abs.3 BImSchG wurde eine Beteiligung der Öffentlichkeit vom 22.05. bis 22.06.2018 durchgeführt. In diesem
Zeitraum lag der Entwurf des Lärmaktionsplans öffentlich aus. Parallel konnten die
Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Erkelenz eingesehen werden. In diesem
Zeitraum haben 14 Bürger eine Stellungnahme abgegeben, 12 Bürger habe dabei
eine gleichlautende Stellungnahme abgegeben. Ebenfalls beteiligt wurden Straßen
NRW und das Eisenbahn-Bundesamt.
Die Beteiligung sowie die Abwägung der Stellungnahmen sind im vorliegenden Lärmaktionsplan dokumentiert. Nach erfolgtem Ratsbeschluss wird der Lärmaktionsplan
an das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des
Landes Nordrhein-Westfalen gemeldet.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
„1. Der Lärmaktionsplan – Stufe II in der vorliegenden Fassung vom August 2018
wird beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Lärmaktionsplan an die zuständigen Baulastträger (Straßen NRW, Bund) mit der Bitte um Prüfung der vorgeschlagenen Maßnahmen weiterzuleiten.“
Finanzielle Auswirkungen:
Grundsätzlich kommen zur Lärmminderung planerische, verkehrliche, technische,
baulich gestalterische und planungsorganisatorische Maßnahmen infrage. Zur Erreichung der notwendigen Lärmminderungen kommen laut dem vorliegenden Entwurf
des Lärmaktionsplans im Wesentlichen folgende aktive Lärmschutzmaßnahmen in
Betracht:
Reduzierung der Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (z. B.
in den Ortsdurchfahrten von 50 km/h auf 30 km/h.
Einbau eines lärmarmen Fahrbahnbelags
Querschnittsänderung im Straßenraum
Die Kosten sind daher maßnahmenabhängig und noch nicht bezifferbar. Alle Kosten
in den Bereichen der B 57 und A 46 sind vom zuständigen Baulastträger (Straßen
NRW, Bund) zu tragen.
Vorlage A 61/432/2018 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/3
Anlage:
Lärmaktionsplan der Stadt Erkelenz – Stufe II
Vorlage A 61/432/2018 der Stadt Erkelenz
Seite: 3/3
BSV BÜRO FÜR STADT- UND VERKEHRSPLANUNG DR.-ING. REINHOLD BAIER GMBH
HANBRUCHER STRASSE 9
D-52064 AACHEN
TELEFON 0241 70550-0
TELEFAX 0241 70550-20
MAIL@BSV-PLANUNG.DE
WWW.BSV-PLANUNG.DE
UST-IDNR. DE 121 688 630
Lärmaktionsplan der Stadt
Erkelenz – Stufe II
Bearbeitung:
Dr.-Ing. Michael M. Baier
Dipl.-Ing. Wolfgang Schuckließ
Aachen, im August 2018
N:\2017_17\170560_Lärmaktionsplan Erkelenz\Texte\Berichte\Schlussbericht\170560-Erkelenz-LAP-II.doc
HRB 3329 AMTSGERICHT AACHEN
GESCHÄFTSFÜHRER: DR.-ING. REINHOLD BAIER DIPL.-ING. AXEL C. SPRINGSFELD DR.-ING. MICHAEL M. BAIER
BANKVERBINDUNG: IBAN: DE 16390500000016011116 BIC: AACSDE33
2
Inhalt
1
Aufgabenstellung
3
2
Beschreibung des Untersuchungsraums und der zu berücksichtigenden Lärmquellen
2.1 Lage und Struktur
2.2 Hauptverkehrsstraßen
2.3 Hauptschienenverkehr
2.4 Großflughäfen
2.5 Sonstige Lärmquellen
3
3
4
6
7
7
3
Rechtlicher Hintergrund
3.1 Richtlinien und Gesetzte
3.2 Zuständige Behörde
3.3 Grenzwerte
8
8
8
8
4
Zusammenfassung der Daten aus den Lärmkarten
4.1 Hauptverkehrsstraßen
4.2 Hauptschienenverkehr
9
9
12
5
Konfliktanalyse
5.1 Hauptverkehrsstraßen
5.2 Hauptschienenverkehr
16
16
17
6
Lärmaktionsplanung
6.1 Evaluierung des Lärmaktionsplans der Stufe I
6.2 Hauptverkehrsstraßen
6.2.1 Mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung
6.2.2 Maßnahmenvorschläge für die Konfliktabschnitte
6.3 Hauptschienenverkehr
19
19
19
19
21
32
7
Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit
33
8
Zusammenfassung
36
Anlage
Lärmaktionsplan der Stadt Erkelenz – Stufe II
3
1
Aufgabenstellung
Mit der Richtlinie 2002/49/EG soll ein gemeinsames Konzept festgelegt werden, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigung, durch Umgebungslärm zu verhindern,
ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Hierzu werden schrittweise die folgenden Maßnahmen durchgeführt:
Ermittlung und Darstellung der Belastung durch Umgebungslärm anhand von strategischen Lärmkarten,
Information der Öffentlichkeit über den Umgebungslärm und
seine Auswirkungen,
Erstellung von Aktionsplänen auf der Grundlage der Ergebnisse
der Lärmkartierung mit dem Ziel, den Umgebungslärm zu verhindern und zu mindern.
In Vorbereitung zur zweiten Stufe der Lärmaktionsplanung (Stufe
II) sind für Gemeinden außerhalb von Ballungsräumen strategische Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen (> 3 Mio. Fahrzeuge
pro Jahr), Haupteisenbahnstrecken (> 30.000 Zügen pro Jahr) und
Großflughäfen (> 50.000 Bewegungen pro Jahr) zu erstellen.
Die Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen wurden vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) auf Grundlage von Schallausbreitungsmodellen
erstellt und sind im Internet unter http://www.umgebungslaermkartierung.nrw.de für die Öffentlichkeit frei zugänglich.
Im Zuge der Bearbeitung des Lärmaktionsplans der Stadt Erkelenz
wurden die Lärmkarten im Januar 2018 vom LANUV für die anstehende Stufe III aktualisiert.
Für die Stadt Erkelenz wird ein Lärmaktionsplan (Stufe II) entsprechend Anhang V der Richtlinie 2002/49/EG unter Berücksichtigung
der aktuellen Ergebnisse der Lärmkartierung (Stufe III) aufgestellt.
2
Beschreibung des Untersuchungsraums und der zu berücksichtigenden Lärmquellen
2.1
Lage und Struktur
Erkelenz ist eine ländlich strukturierte mittlere kreisangehörige
Stadt im Kreis Heinsberg, Regierungsbezirk Köln, NordrheinWestfalen. Die Gemeinde liegt im Rheinland, 15 km südwestlich
von Mönchengladbach am Nordrand der Kölner Bucht auf halbem
Weg zwischen Niederrhein und Niedermaas. Sie besteht aus insgesamt 45 Ortschaften die sich auf neun Stadtbezirke aufteilen.
Nächstes Oberzentrum ist in ca. 15 km nördlich an das Stadtgebiet
angrenzend die Stadt Mönchengladbach, die verkehrlich über Autobahn (A 46/A 61), Bundesstraße B 57 und Schienenverkehr zu
erreichen ist.
Mit rund 46.000 Einwohnern, die auf die neun Stadtbezirke verteilt
sind (Einwohnerdichte 393,2 Einwohner pro km²), zählt Erkelenz
nicht zu den Ballungsräumen in Nordrhein-Westfalen.1
1
Einwohnerzahl laut Eigenstatistik der Stadt Erkelenz (Stand 30.06.2017).
Lärmaktionsplan der Stadt Erkelenz – Stufe II
4
2.2
Hauptverkehrsstraßen
In der zweiten Stufe sind regionale, nationale oder grenzüberschreitende Hauptverkehrsstraßen (im Sinne der Lärmaktionsplanung sind dies Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen) mit einer Belastung von mehr als 3 Mio. Fahrzeuge pro
Jahr, d. h. einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV)
über 8.200 Kfz/24h zu betrachten. Das Land Nordrhein-Westfalen
hat dementsprechend die in Tabelle 1 angegebenen bzw. in Bild 1
dargestellten Streckenabschnitte für die Stadt Erkelenz kartiert.
Tabelle 1: Hauptlärmquellen des Straßenverkehrs mit Angabe der Verkehrsbelastung
Bez.
Abschnitt
A 61
A
A 46
B
C
A
B
B 57
C
D
E
A
B
L 19
C
D
A
L 354
B
1)
Lage
zwischen der nördlichen Stadtgrenze (Mönchengladbach) und der südlichen Stadtgrenze (Titz)
zwischen der westlichen Stadtgrenze (Hückelhoven)
und der Anschlussstelle Erkelenz-Süd (A 46)
zwischen den Anschlussstellen Erkelenz-Süd (A 46)
und Erkelenz-Ost (A 46)
zwischen der Anschlussstelle Erkelenz-Ost (A 46) und
der nördlichen Stadtgrenze (Mönchengladbach)
Krefelder Straße/Heerstraße: von der südlichen Stadtgrenze (Hückelhoven) bis zum Knotenpunkt Heerstraße (B 57)/K 32
Heerstraße: vom Knotenpunkt Heerstraße (B 57)/K 32
bis zur Anschlussstelle Erkelenz-Süd (A 46)
von der Anschlussstelle Erkelenz-Süd (A 46) bis zum
Knotenpunkt B 57/Gerderather Landstraße (L 19)
vom Knotenpunkt B 57/Gerderather Landstraße (L 19)
bis zum Knotenpunkt B 57/Krefelder Straße/Düsseldorfer Straße
vom Knotenpunkt B 57/Krefelder Straße/Düsseldorfer
Straße bis zur nördlichen Stadtgrenze (Wegberg)
Kölner Straße: vom Knotenpunkt Kölner Straße (L 19)/
Katzemer Straße (K 33) bis zum Knotenpunkt Kölner
Straße (L 19)/L 366
Kölner Straße: vom Knotenpunkt Kölner Straße (L 19)/
L 366 bis zum Knotenpunkt Kölner Straße
(L 19)/Alfred-Wirth-Straße(L 354)
Kölner Straße/Goswinstraße/Aachener Straße: vom
Knotenpunkt Kölner Straße (L 19)/Alfred-Wirth-Straße
(L 354) bis zum Knotenpunkt Aachener Straße (L 19)/
Krefelder Straße (L 19)/Antwerpener Straße (L 227)
Krefelder Straße/Roermonder Straße/Venloer Straße:
vom Knotenpunkt Aachener Straße (L 19)/Krefelder
Straße (L 19)/Antwerpener Straße (L 227) bis zum
Knotenpunkt L 3/L 19
Alfred-Wirth-Straße: vom Knotenpunkt Kölner Straße
(L 19)/Alfred-Wirth-Straße (L 354) bis zum Knotenpunkt Alfred-Wirth-Straße(L 354)/Ferdinand-ClasenStraße
vom Knotenpunkt Alfred-Wirth-Straße(L 354)/
Ferdinand-Clasen-Straße bis zur Anschlussstelle Erkelenz-Ost (A 46)
1)
DTV
[Kfz/24h]
Jahresbelastung
[Kfz/a]
63.994
23,36 Mio.
32.132
11,73 Mio.
30.842
11,26 Mio.
34.660
12,65 Mio.
10.560
3,85 Mio.
10.379
3,79 Mio.
9.954
3,63 Mio.
8.552
3,12 Mio.
12.384
4,52 Mio.
9.987
3,65 Mio.
9.426
3,44 Mio.
8.865
3,24 Mio.
10.126
3,70 Mio.
9.796
3,58 Mio.
9.970
3,64 Mio.
Die DTV-Werte der Streckenabschnitte der A 61, A 46, der B 57, der L 19 sowie der L 357 sind aus der Straßenverkehrszählung (SVZ)
2015 an den Straßen des überörtlichen Verkehrs übernommen (Quelle: Straßen.NRW, Stand: 2015). Die DTV-Werte der Streckenabschnitte der B 57 Abschnitt A und der L 19 Abschnitte B wurden dabei aus den benachbarten Streckenabschnitten interpoliert.
Lärmaktionsplan der Stadt Erkelenz – Stufe II
5
Bild 1: Zu berücksichtigende Straßen als Hauptlärmquellen in Erkelenz (Quelle: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Stand: 2018)
Lärmaktionsplan der Stadt Erkelenz – Stufe II
6
2.3
Hauptschienenverkehr
In der zweiten Stufe der Lärmaktionsplanung sind Haupteisenbahnstecken mit einer Belastung von mehr als 30.000 Zügen pro
Jahr zu betrachten. Die Schienenstrecke Aachen – Mönchengladbach mit einem Haltepunkt in Erkelenz weist entsprechende Verkehrsbelastungen auf. Das Eisenbahn-Bundesamt hat für den Bereich Erkelenz dementsprechend die in Tabelle 2 angegebenen
bzw. in Bild 2 dargestellten Abschnitte kartiert.
Tabelle 2: Hauptlärmquellen des Schienenverkehrs mit Angabe der Verkehrsbelastung
Bez.
DB
StrNr.
2550
Abschnitt
Lage
Jahresbelastung
[Züge/a]
A
zwischen der südlichen Stadtgrenze (Hückelhoven)
und dem Haltepunkt Erkelenz
37.475
B
zwischen dem Haltepunkt Erkelenz und der nördlichen
Stadtgrenze (Mönchengladbach)
37.475
Bild 2: Zu berücksichtigende Schienenstrecken als Hauptlärmquellen in Erkelenz (Quelle: Eisenbahnbundesamt,
Stand: 2017)
Lärmaktionsplan der Stadt Erkelenz – Stufe II
7
2.4
Großflughäfen
Die nächsten Großflughäfen befinden sich in einem Abstand von
rund 40 km in Düsseldorf bzw. rund 60 km in Köln/Bonn und haben auf Grund des großen Abstands keine Auswirkungen auf die
Lärmaktionsplanung in Erkelenz. Der NATO-Flugplatz Geilenkirchen wird von der Umgebungslärmrichtlinie nicht erfasst.
2.5
Sonstige Lärmquellen
Gewerbelärm ist in Bereichen außerhalb von Ballungsräumen
nicht zu berücksichtigen. Sonstige Lärmquellen, wie z. B. Freizeitoder Nachbarschaftslärm, sind nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung.
Lärmaktionsplan der Stadt Erkelenz – Stufe II
8
3
Rechtlicher Hintergrund
3.1
Richtlinien und Gesetzte
Die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
vom 25.06.2002 ist am 18.02.2002 mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft in Kraft getreten. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgte durch die Regelungen der
§§ 47a-47f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG).2
Hinsichtlich der Erstellung von Lärmaktionsplanungen wird in
§ 47d BImSchG auf Anforderungen des Anhangs V der Richtlinie
2002/49/EG verwiesen.
3.2
Zuständige Behörde
In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für die
Lärmkartierung zuständig, soweit es sich nicht um Schienenwege
von Eisenbahnen des Bundes handelt. Schienenwege werden
vom Eisenbahn-Bundesamt kartiert. Zur Unterstützung der Gemeinden betreibt das LANUV in Verbindung mit dem Landesamt
für Datenverarbeitung und Statistik (LDS) eine Lärmdatenbank.
Hier werden die landesweit verfügbaren Geometrie- und Verkehrsdaten für die Lärmkartierung festgehalten und über das Internet bereitgestellt. Auch die Ergebnisdaten werden dort gespeichert und können von den Bürgerinnen und Bürgern über das Internet abgerufen werden. Der Zugriff der Daten erfolgt auf der
Grundlage der Geodaten-Infrastruktur des Landes NordrheinWestfalen. Für die Kommunen außerhalb der Ballungsräume sowie die Umgebung der großen Verkehrsflughäfen übernimmt das
LANUV die Lärmberechnungen. Zuständig für die Aufstellung des
Lärmaktionsplans ist die Stadt Erkelenz.
Anschrift:
Stadt Erkelenz
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Gemeindeschlüssel: 05370004
Telefon:
+49 2431 850
Fax:
+49 2431 70558
Email:
info@erkelenz.de
Homepage:
www.erkelenz.de
3.3
Grenzwerte
Der Lärmaktionsplan enthält keine Grenzwerte, die verpflichtend
einzuhalten sind, womit auch keine Rechtsansprüche zur Durchsetzung von Maßnahmen seitens der betroffenen Bürger abgeleitet werden können. Sie dienen dazu, die Gebiete einzugrenzen, für
die prioritärer Handlungsbedarf besteht. Gemäß Runderlass des
Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 07.02.2008 wird für das Land Nordrhein
Westfalen davon ausgegangen, dass eine Lärmbelastung von
2
Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 15.03.1974, in der derzeit gültigen Fassung.
Lärmaktionsplan der Stadt Erkelenz – Stufe II
9
Lden > 70 dB(A) am Tag/Nacht (24 Stunden) und
Lnight > 60 dB(A) in der Nacht (22:00 bis 06:00 Uhr)
an Wohnungen, Schulen und Krankenhäusern die Aufstellung eines Lärmaktionsplans gemäß § 47d Abs. 1 BImSchG zur Folge
hat.3
Die im Rahmen der Lärmaktionsplanung zu berücksichtigenden
Definitionen der Lärmindizes Lden und Lnight ergeben sich durch
Festlegungen im Anhang I der Richtlinie 2002/49/EG bzw. nach
§ 2 der 34. BImSchV.4 Danach ist der Lden ein über alle 24 Stunden
des Tages gemittelter Schalldruckpegel, der mit Gewichtsfaktoren
für die Abendzeit (18:00 bis 22:00 Uhr) und für die Nachtzeit
(22:00 bis 06:00 Uhr) berechnet wird. Der Lnight ist ein zeitlich gemittelter Schalldruckpegel über die acht Nachtstunden (22:00 bis
06:00 Uhr). Die Lärmindizes werden dabei nach den vorläufigen
Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm nach § 5 Abs. 1
der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) ermittelt.
Diese vorläufigen Berechnungsverfahren sind im Vergleich zu den
Berechnungsverfahren, die im deutschen Lärmschutzrecht verwendet werden (RLS 90, Schall03 usw.) in einigen Bereichen unterschiedlich. Hierdurch unterscheiden sich die rechnerisch ermittelten Lärmpegel im Rahmen der Richtlinie 2002/49/EG von denen
nach deutschem Recht (z. B. im Rahmen der 16. BImSchV). Ein
unmittelbarer Vergleich der Geräuscheinwirkungen, z. B. mit Auslösewerten für die Lärmsanierung, ist somit nicht direkt möglich.
4
Zusammenfassung der Daten aus den Lärmkarten
Die Ermittlung der Belastung der Bevölkerung durch Umgebungslärm erfolgt in Form von strategischen Lärmkarten. Diese sind für
jede Verursachergruppe (Straßen-, Schienen- und Flugverkehr)
getrennt zu erstellen. In Nordrhein-Westfalen hat das LANUV außerhalb der Ballungsräume für die Kommunen die Lärmkartierung
für die Hauptverkehrsstraßen, nicht-bundeseigenen Schienenwege
und für die Großflughäfen durchgeführt. Für die Lärmkartierung
der Schienenstrecken von Eisenbahnen auf Schienenwegen des
Bundes ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig.
4.1
Hauptverkehrsstraßen
Die strategischen Lärmkarten der in Erkelenz untersuchungspflichtigen Straßenabschnitte sind für den Lden und Lnight in Bild 3 und
Bild 4 dargestellt.
Auf Grundlage der Flächenausbreitung des Lärms (Bild 3, Bild 4
und Tabelle 3) und den betroffenen Gebäuden mit den entsprechenden Nutzungen (Tabelle 4) wurde vom LANUV die Anzahl der Menschen ermittelt, die in Gebäuden wohnen und mit
Schallpegeln an der Fassade in den unter Tabelle 5 und Tabelle 6
aufgeführten Pegelbereichen belastet sind.
3
Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (V-5-8820.4.1) vom 07.02.2008.
4
34. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung
über die Lärmkartierung – 34. BImSchV) vom 06.03.2006.
Lärmaktionsplan der Stadt Erkelenz – Stufe II
10
Bild 3: Strategische Lärmkarte des Straßenverkehrs für Lden (Quelle: umgebungslaerm-kartierung.nrw.de, Stand:
Januar 2018)
Lärmaktionsplan der Stadt Erkelenz – Stufe II
11
Bild 4: Strategische Lärmkarte des Straßenverkehrs für Lnight (Quelle: umgebungslaerm-kartierung.nrw.de, Stand:
Januar 2018)
Lärmaktionsplan der Stadt Erkelenz – Stufe II
12
Tabelle 3: Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete durch den Straßenverkehr für Lden (Quelle: Bericht über die Lärmkartierung für die
Stadt Erkelenz, Stand: 31.01.2018)
dB(A)
km²
> 55
16,155896
> 65
3,934696
> 75
0,962982
Tabelle 4: Gesamtanzahl der lärmbelasteten Gebäude durch den Straßenverkehr für Lden (Quelle: Bericht über die Lärmkartierung für die
Stadt Erkelenz, Stand: 31.01.2018)
dB(A)
Wohnungen
Schulgebäude
Krankenhäuser
> 55
538
24
5
> 65
71
1
0
> 75
0
0
0
Tabelle 5: Ermittelte Anzahl lärmbelasteter Menschen durch den Straßenverkehr für Lden (Quelle: Bericht über die
Lärmkartierung für die Stadt Erkelenz, Stand: 31.01.2018)
dB(A)
Anzahl
> 55 … ≤ 60
848
> 60 … ≤ 65
285
> 65 … ≤ 70
107
> 70 … ≤ 75
42
> 75
0
Tabelle 6: Ermittelte Anzahl lärmbelasteter Menschen durch den Straßenverkehr für Lnight (Quelle: Bericht über die
Lärmkartierung für die Stadt Erkelenz, Stand: 31.01.2018)
dB(A)
Anzahl
> 50 … ≤ 55
345
> 55 … ≤ 60
119
> 60 … ≤ 65
39
Auf Grund des Straßenverkehrs sind bezogen auf die Gesamtzahl
der Einwohner der Stadt Erkelenz insgesamt 0,09 % mit einem
Lden > 70 dB(A) und ebenfalls 0,09 % mit einem Lnight > 60 dB(A)
belastet.
4.2
Hauptschienenverkehr
Die strategischen Lärmkarten der in Erkelenz untersuchungspflichtigen Schienenabschnitte sind für den Lden und Lnight in Bild 4 und
Bild 5 dargestellt.
Auf Grundlage der Flächenausbreitung des Lärms (Bild 5, Bild 6
und Tabelle 7) und den betroffenen Gebäuden mit den entsprechenden Nutzungen (Tabelle 8) wurde für die Schienenstrecken von Eisenbahnen auf Schienenwegen des Bundes durch
das Eisenbahn-Bundesamt die Anzahl der Menschen ermittelt, die
in Gebäuden wohnen und mit Schallpegeln an der Fassade in den
unter Tabelle 9 und Tabelle 10 aufgeführten Pegelbereichen belastet sind.
Lärmaktionsplan der Stadt Erkelenz – Stufe II
> 65 … ≤ 70
4
> 70
0
13
dB(A)
Bild 5: Strategische Lärmkarte des Schienenverkehrs für Lden (Quelle: eisenbahn-bundesamt.de, Stand: November
2017)
Lärmaktionsplan der Stadt Erkelenz – Stufe II
14
dB(A)
Bild 6: Strategische Lärmkarte des Schienenverkehrs für Lnight (Quelle: eisenbahn-bundesamt.de, Stand: November 2017)
Lärmaktionsplan der Stadt Erkelenz – Stufe II
15
Tabelle 7: Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete durch den Schienenverkehr für Lden (Quelle: Statistikbericht zur Lärmkartierung für
die Stadt Erkelenz, Stand: 30.06.2017)
dB(A)
km²
> 55
4,92
> 65
1,15
> 75
0,37
Tabelle 8: Gesamtanzahl der lärmbelasteten Gebäude durch den Schienenverkehr für Lden (Quelle: Statistikbericht zur Lärmkartierung
für die Stadt Erkelenz, Stand: 30.06.2017)
dB(A)
Wohnungen
Schulgebäude
Krankenhäuser
> 55
762
0
0
> 65
119
0
0
> 75
19
0
0
Tabelle 9: Ermittelte Anzahl lärmbelasteter Menschen durch den Schienenverkehr für Lden (Quelle: Statistikbericht
zur Lärmkartierung für die Stadt Erkelenz, Stand: 30.06.2017)
dB(A)
Anzahl
> 55 … ≤ 60
1.010
> 60 … ≤ 65
310
> 65 … ≤ 70
160
> 70 … ≤ 75
60
> 75
40
Tabelle 10: Ermittelte Anzahl lärmbelasteter Menschen durch den Schienenverkehr für Lnight (Quelle: Statistikbericht
zur Lärmkartierung für die Stadt Erkelenz, Stand: 30.06.2017)
dB(A)
Anzahl
> 50 … ≤ 55
730
> 55 … ≤ 60
260
> 60 … ≤ 65
130
Auf Grund des Schienenverkehrs sind bezogen auf die Gesamtzahl der Einwohner der Stadt Erkelenz insgesamt 0,22 % mit einem Lden > 70 dB(A) und 0,46 % mit einem Lnight > 60 dB(A) belastet.
Lärmaktionsplan der Stadt Erkelenz – Stufe II
> 65 … ≤ 70
50
> 70
30
16
5
Konfliktanalyse
5.1
Hauptverkehrsstraßen
Die vom LANUV erstellten strategischen Lärmkarten (Bild 3 und
Bild 4) wurden weitergehend analysiert. Hierbei wurden u. a. Abschnitte mit Überschreitung der Auslösewerte Lden >70 dB(A)
und/oder Lnight > 60 dB(A) an Gebäudefassaden in Straßen mit
empfindlichen Nutzungen identifiziert (Bild 7).
Bild 7: Bereiche mit Überschreitung der Auslösewerte Lden > 70 dB(A) und/oder Lnight > 60 dB(A) an Gebäudefassaden in Straßen mit empfindlichen Nutzungen (Wohnen, Bildung und Gesundheit)
Im Rahmen der Lärmaktionsplanung sind für die in Bild 7 dargestellten und benannten sowie in Tabelle 11 beschriebenen
Straßenabschnitte entsprechende Teilaktionsplanungen (TAP) zu
erstellen. Nicht für jedes Gebäude innerhalb eines angegebenen
Abschnitts ist eine Grenzwertüberschreitung gegeben, die Beschreibung der Abschnitte dient lediglich zur Abgrenzung von zusammenhängenden Abschnitten mit gleichen verkehrlichen Randbedingungen.
Lärmaktionsplan der Stadt Erkelenz – Stufe II
17
Tabelle 11: Straßen und Straßenabschnitte mit Zuordnung einer Teilaktionsplanung
Teilaktionsplan
Quelle
TAP-A46/1
A 46
Mennekrath 70
-
TAP-A46/2
A 46
Wockerather Weg 42
-
TAP-B57/1
B 57
Knotenpunkt Krefelder Straße (B 57)/Birker Weg bis nördlicher
Ortseingang/-ausgang Granterath
350 m
TAP-B57/2
B 57
nördlicher Ortseingang/-ausgang Granterath bis südlicher
Ortseingang/-ausgang Granterath
400 m
TAP-B57/3
B 57
Heerstraße 26 und Ortslage Scheidt
200 m
TAP-B57/4
B 57
Commerden 1
TAP-L19/1
L 19
Kreuzungsbauwerk B 57/L 19 bis Knotenpunkt Roermonder
Straße/Molter
380 m
TAP-L19/2
L 19
Knotenpunkt Krefelder Straße (L 19)/Zehnthofweg bis Knotenpunkt Krefelder Straße (L 19)/Roermonder Straße (L 19)
260 m
TAP-L19/3
L 19
Knotenpunkt Goswinstraße (L 19)/Aachener Straße bis Knotenpunkt Goswinstraße (L 19)/Am Schneller
270 m
TAP-L19/4
L 19
Knotenpunkt Goswinstraße (L 19)/Tenholter Straße bis Knotenpunkt Goswinstraße (L 19)/Freiheitsplatz/Gerhard-WelterStraße
300 m
5.2
Straße/Straßenabschnitt
Hauptschienenverkehr
Die vom Eisenbahnbundesamt erstellten strategischen Lärmkarten
(Bild 5 und Bild 6) wurden weitergehend analysiert. Hierbei wurden
u. a. Abschnitte mit Überschreitung der Auslösewerte Lden > 70
dB(A) und/oder Lnight > 60 dB(A) an Gebäudefassaden an Bahnstrecken mit empfindlichen Nutzungen identifiziert (Bild 8).
Lärmaktionsplan der Stadt Erkelenz – Stufe II
Länge
-
18
Bild 8: Bereiche mit Überschreitung der Auslösewerte Lden > 70 dB(A) und/oder Lnight > 60 dB(A) an Gebäudefassaden an Eisenbahnstrecken mit empfindlichen Nutzungen (Wohnen, Bildung und Gesundheit)
Im Rahmen der Lärmaktionsplanung sind für die in Bild 8 dargestellten und benannten sowie in Tabelle 12 beschriebenen Streckenabschnitte entsprechende Teilaktionsplanungen (TAP) vom
Eisenbahn-Bundesamt zu erstellen.
Tabelle 12: Eisenbahnstreckenabschnitte mit Zuordnung einer Teilaktionsplanung
Teilaktionsplan
Quelle
Streckenabschnitt
TAP-DB1
DB 2550
Ortslage Tenholt – Höhe Zum Wannenbusch
TAP-DB2
DB 2550
Kreuzherrenpfad 42
TAP-DB3
DB 2550
Kreuzungsbauwerk A 46/DB 2550 bis Haltepunkt Erkelenz
1.100 m
TAP-DB4
DB 2550
Haltepunkt Erkelenz bis Kreuzungsbauwerk Düsseldorfer
Straße
1.400 m
TAP-DB5
DB 2550
Ortslage Mennekrath
Lärmaktionsplan der Stadt Erkelenz – Stufe II
Länge
250 m
-
400 m
19
6
6.1
Lärmaktionsplanung
Evaluierung des Lärmaktionsplans der Stufe I
Im Lärmaktionsplan der ersten Stufe (Stufe I) der Stadt Erkelenz
vom 21.11.2008 wurden als Hauptlärmquellen des Straßenverkehrs Streckenabschnitte mit mehr als sechs Millionen Fahrzeugen pro Jahr betrachtet. Im Stadtgebiet von Erkelenz sind dies
ausschließlich Abschnitte der Autobannen A 46 und A 61.
Die Lärmkartierung für das Gemeindegebiet weist unter Berücksichtigung der bestehenden Lärmschutzmaßnahmen für die o. g.
Hauptlärmquellen eine geringe Anzahl Menschen auf, die von den
Schwellenwerten Lden 70 dB(A) (3 Peronen) und Lnight 60 dB(A) (4
Personen) betroffen sind.
Lärmbezogene Beschwerden eventuell Betroffener lagen der Stadt
Erkelenz nicht vor, sodass bisher kein gesonderter Lärmaktionsplan aufgestellt wurde.
In dieser zweiten Stufe des Lärmaktionsplans werden daher die
Hauptlärmquellen der ersten Stufe wieder mit aufgenommen.
6.2
Hauptverkehrsstraßen
6.2.1 Mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung
Grundsätzlich kommen zur Lärmminderung planerische, verkehrliche, technische, baulich gestalterische und planungsorganisatorische Maßnahmen infrage. Die verschiedenen Maßnahmen sind in
ihrer Wirksamkeit und Realisierungsmöglichkeit durchaus unterschiedlich zu bewerten. Vor diesem Hintergrund sollten zunächst
Maßnahmen berücksichtigt werden, die ohne größere städtebauliche Eingriffe zu realisieren sind. Im Einzelnen stehen hierfür z. B.
folgende Maßnahmen zur Diskussion:
Minderung bzw. Verlagerung des Verkehrsaufkommens,
Senkung des Geschwindigkeitsniveaus,
Reduzierung des Schwerlastverkehrs, gegebenenfalls zeitliche
Beschränkungen,
Instandhaltung der Fahrbahnoberflächen,
Verstetigung des Verkehrs, z. B. durch Optimierung der Lichtsignalsteuerung.
Darüber hinaus sind langfristige Maßnahmen zu diskutieren, die in
der Regel städtebauliche und verkehrsplanerische Maßnahmen
beinhalten, wie z. B.
bauliche Maßnahmen an der Straßenoberfläche (Einbau lärmarmer Fahrbahnbeläge),
Verlagerung und Bündelung des Verkehrs,
Vergrößerung des Abstands zwischen Emissions- und Immissionsort,
Nutzung der Eigenabschirmung (bei Neuplanung),
Änderung der Nutzung.
Lärmaktionsplan der Stadt Erkelenz – Stufe II
20
Je nach Maßnahme sind Lärmminderungen zwischen 1 dB(A) und
6 dB(A) zu erreichen (Bild 9).
Bild 9: Lärmminderungspotenziale verschiedener Maßnahmen im Straßenverkehr (Quelle: www.umgebungslaerm.nrw.de, Stand 2015)
Lärmaktionsplan der Stadt Erkelenz – Stufe II
21
6.2.2 Maßnahmenvorschläge für die Konfliktabschnitte
Für die Konfliktabschnitte müssen entsprechende Teilaktionspläne
mit Maßnahmen bzw. Maßnahmenkombinationen zur Einhaltung
der Grenzwerte aufgestellt werden.
Auch wenn nicht für jedes Gebäude innerhalb eines Abschnitts
zwangsläufig eine Grenzwertüberschreitung gegeben ist, liegt die
erforderliche Lärmminderung zur Unterschreitung der Grenzwerte
für alle Einwohner in den einzelnen Abschnitten bei bis zu 5 dB(A).
Zur Erreichung der notwendigen Lärmminderungen kommen im
Wesentlichen folgende aktive Lärmschutzmaßnahmen in Betracht:
Reduzierung der Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (z. B. in den Ortsdurchfahrten von 50 km/h auf
30 km/h (T30)). Die hierdurch erreichbare Lärmminderung liegt
bei bis zu 2,7 dB(A). Diese Maßnahme ist kurzfristig umsetzbar.
Zusätzlich zur direkten Lärmminderung aus der Geschwindigkeitsreduzierung sind zusätzlich Lärmminderungen aus weiteren Verlagerungseffekten zu erwarten.
Einbau eines lärmarmen Fahrbahnbelags. Die erreichbare
Lärmminderung liegt bei etwa 5 dB(A). Die Maßnahme ist bei
anstehender Fahrbahnerneuerung umsetzbar.
Eine Querschnittsänderung im Straßenraum als Einzelmaßnahme reicht meistens nicht aus, kann aber in Kombination mit
den beiden zuvor genannten Maßnahmen oder dem passiven
Lärmschutzmaßnahmen eine weitere Lärmminderung von bis
zu 1 dB(A) bewirken.
Neben den auf die einzelnen Teilaktionspläne abgestimmten Maßnahmenvorschlägen kann auch die Förderung passiver Lärmschutzmaßnahmen an Wohn- und Schlafräumen mit Überschreitung der Auslösewerte in Betracht gezogen werden.
Unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und der verkehrlichen Situation sowie der Lärmminderungspotenziale nach
Bild 9 ergeben sich für die einzelnen Teilaktionspläne die in Tabelle 13 bis Tabelle 22 dargestellten Maßnahmen bzw. Maßnahmenkombinationen.
Lärmaktionsplan der Stadt Erkelenz – Stufe II
22
Tabelle 13: Lage und Maßnahmenvorschläge Teilaktionsplan TA-A46/1
Quelle: A 46
Straße/Straßenabschnitt:
TA-A46/1
Maßnahmen
Mennekrath
Passive Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster mit entsprechendem Wirkungsgrad).
Lärmaktionsplan der Stadt Erkelenz – Stufe II
23
Tabelle 14: Lage und Maßnahmenvorschläge Teilaktionsplan TA-A46/2
Quelle: A 46
Straße/Straßenabschnitt:
TA-A46/2
Maßnahmen
Wockerather Weg
Für diesen Abschnitt wurde im Jahr 2015 eine 150 m lange Lärmschutzwand errichtet. Bei der
nächsten Neuberechnung der Lärmkarten ist dies zu berücksichtigen.
Lärmaktionsplan der Stadt Erkelenz – Stufe II
24
Tabelle 15: Lage und Maßnahmenvorschläge Teilaktionsplan TA-B57/1
Quelle: B 57
Straße/Straßenabschnitt:
TA-B57/1
Maßnahmen/
-kombinationen
Knotenpunkt Krefelder Straße
(B 57)/Birker Weg bis nördlicher
Ortseingang/-ausgang Granterath
Errichtung einer Lärmschutzwand oder
Einbau eines lärmoptimierten Asphalts (bei Deckensanierung) oder
Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h und passive
Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster mit entsprechendem Wirkungsgrad) oder
Passive Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster mit entsprechend hohem Wirkungsgrad ).
Lärmaktionsplan der Stadt Erkelenz – Stufe II
25
Tabelle 16: Lage und Maßnahmenvorschläge Teilaktionsplan TA-B57/2
Quelle: B 57
Straße/Straßenabschnitt:
TA-B57/2
Maßnahmen/
nördlicher Ortseingang/-ausgang
Granterath bis südlicher Ortseingang/
-ausgang Granterath
Passive Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster mit entsprechendem Wirkungsgrad).
Lärmaktionsplan der Stadt Erkelenz – Stufe II
26
Tabelle 17: Lage und Maßnahmenvorschläge Teilaktionsplan TA-B57/3
Quelle: B 57
Straße/Straßenabschnitt:
TA-B57/3
Ortslage Scheidt
Maßnahmen/
-kombinationen
Einbau eines lärmoptimierten Asphalts (bei Deckensanierung) und passive Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster mit entsprechendem Wirkungsgrad) oder
Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf 70 km/h und
passive Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster mit entsprechendem Wirkungsgrad) oder
Passive Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster mit entsprechend hohem Wirkungsgrad).
Lärmaktionsplan der Stadt Erkelenz – Stufe II
27
Tabelle 18: Lage und Maßnahmenvorschläge Teilaktionsplan TA-B57/4
Quelle: B 57
Straße/Straßenabschnitt:
TA-B57/4
Maßnahmen
Commerden
Passive Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster mit entsprechendem Wirkungsgrad).
Lärmaktionsplan der Stadt Erkelenz – Stufe II
28
Tabelle 19: Lage und Maßnahmenvorschläge Teilaktionsplan TA-L19/1
Quelle: L 19
TA-L19/1
Maßnahmen/
-kombinationen
Straße/Straßenabschnitt:
Kreuzungsbauwerk B 57/L 19 bis
Knotenpunkt Roermonder Straße/
Molter
Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h oder
Querschnittsänderung (zu Lasten des Linksabbiegers) und passive Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster mit entsprechendem Wirkungsgrad) oder
Passive Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster mit entsprechend hohem Wirkungsgrad)
Lärmaktionsplan der Stadt Erkelenz – Stufe II
29
Tabelle 20: Lage und Maßnahmenvorschläge Teilaktionsplan TA-L19/2
Quelle: L 19
Straße/Straßenabschnitt:
TA-L19/2
Maßnahmen/
-kombinationen
Knotenpunkt Krefelder Straße
(L 19)/Zehnthofweg bis Knotenpunkt
Krefelder Straße (L 19)/Roermonder
Straße (L 19)
Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h oder
Passive Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster mit entsprechendem Wirkungsgrad)
Lärmaktionsplan der Stadt Erkelenz – Stufe II
30
Tabelle 21: Lage und Maßnahmenvorschläge Teilaktionsplan TA-L19/3
Quelle: L 19
Straße/Straßenabschnitt:
TA-L19/3
Knotenpunkt Goswinstraße (L 19)/
Aachener Straße bis Knotenpunkt
Goswinstraße (L 19)/Am Schneller
Maßnahmen/
-kombinationen
Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h und
passive Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster mit entsprechendem Wirkungsgrad) oder
Passive Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster mit entsprechend hohem Wirkungsgrad).
Lärmaktionsplan der Stadt Erkelenz – Stufe II
31
Tabelle 22: Lage und Maßnahmenvorschläge Teilaktionsplan TA-L19/4
Quelle: L 19
Straße/Straßenabschnitt:
TA-L19/4
Maßnahmen/
-kombinationen
Knotenpunkt Goswinstraße (L 19)/
Tenholter Straße bis Knotenpunkt
Goswinstraße (L 19)/Freiheitsplatz/
Gerhard-Welter-Straße
Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h oder
Passive Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster mit entsprechendem Wirkungsgrad)
Lärmaktionsplan der Stadt Erkelenz – Stufe II
32
6.3
Hauptschienenverkehr
Für die Aufstellung des Lärmaktionsplans entlang der Hauptschienenwege des Bundes ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig.
Auf Bundesebene wurden folgende Maßnahmen zur Lärmminderung an bundeseigenen Schienenwegen ergriffen:5
Lärmabhängiges Trassenpreissystem
Mit dem Fahrplanwechsel 2012/2013 hatte die DB Netz AG das
lärmabhängige Trassenpreissystem für Güterzüge eingeführt.
Auf die regulären Trassenentgelte wird seit Juni 2013 ein Aufschlag erhoben, wenn in einem Güterzug nicht überwiegend
„leise“ Güterwagen eingestellt sind. Zusätzlich erhalten Güterwagenhalter, die einen vorhandenen Güterwagen von lauter auf
leise Technik umrüsten, vom Bund einen laufleistungsabhängigen Bonus beim Einsatz eines umgerüsteten Güterwagens auf
dem Streckennetz bundeseigener Eisenbahnen. Näheres hierzu regelt die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI) fortgeschriebene Förderrichtlinie „Lärmabhängiges Trassenpreissystem“ vom Oktober 2013.
Umrüstung lauter Züge auf LL-Sohlen („Flüsterbremsen“)
Bremsen, welche beim Bremsvorgang die Räder glätten und so
das Fahrgeräusch des Zuges erheblich senken.
Lärmsanierungsprogramm
Zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes ist in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn AG (DB AG) ein Gesamtkonzept für die Lärmsanierung erarbeitet worden. Bevorzugt werden Streckenabschnitte
saniert, bei denen die Lärmbelastung besonders hoch ist und
an denen viele Anwohnerinnen und Anwohner betroffen sind.
Hierzu wurde ein Gesamtkonzept der Lärmsanierung entwickelt.
Mit Schreiben vom 25.09.2017 (s. Anlage) informierte die DB Netz
AG, dass im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms die Strecke
Nr. 2550 (Abschnitt Erkelenz und Erkelenz-Mennekrath) als Sanierungsbereich bearbeitet wird.
Mit der Planung von Maßnahmen soll zeitnah begonnen werden.
In einem ersten Schritt wird ein Schalltechnisches Gutachten beauftragt, welches durch die DB Umwelt erarbeitet wird. Auf dieser
Grundlage werden in einem zweiten Schritt mögliche Schallschutzwände geplant und umgesetzt.
5
Auszug aus dem Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.05.2015: EG-Umgebungslärm-Richtlinie, Lärmaktionsplanung für Schienenwege gemäß § 47d des BImSchG,
Handlungsempfehlungen für Städte und Gemeinden mit Lärmproblemen im Sinne des § 47
Abs. 1 BImSchG entlang kartierter Schienenwege.
Lärmaktionsplan der Stadt Erkelenz – Stufe II
33
7
Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit
Gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG soll die Öffentlichkeit rechtzeitig
und effektiv die Möglichkeit erhalten, an der Ausarbeitung und
Überprüfung des Lärmaktionsplans mitzuwirken. Zur Umsetzung
der Lärmaktionsplanung der Stadt Erkelenz wurde im zuständigen
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und
Betriebe im öffentlichen Teil (Vorlage A 61/424/2018) am
24.4.2018 berichtet.
Darüber hinaus wurde den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt
Erkelenz die Möglichkeit gegeben, sich über das Verfahren zu
informieren, die ausgearbeiteten Lärmkarten einzusehen und sich
aktiv an der Aktionsplanung zu beteiligen. Hierzu konnten die
Lärmkarten und erarbeiteten Maßnahmenvorschläge in der Zeit
vom 22.5.2018 bis 22.6.2016 durch öffentliche Auslage eingesehen werden. Die Bekanntgabe erfolgte im Amtsblatt Nr. 9/2018
vom 11.5.2018 und über das Internetportal der Stadt Erkelenz am
18.5.2018.
Private Eingaben, Änderungswünsche oder Verbesserungsvorschläge wurden in diesem Zeitraum von insgesamt 14 Personen
bei der Verwaltung eingereicht (siehe Anhang). Im Fokus der Stellungnahmen beschreiben Anwohner aus dem Marienviertel (zwischen Roermonder Straße/Venloer Straße und der Straße Buscherkamp) die empfundene Lärmsituation im Bezug zur B 57. Als
Maßnahme zur Reduzierung der Lärmbelastung wird die Errichtung einer Lärmschutzwand vorgeschlagen. Diese soll die Lücke
der bereits bestehenden Lärmschutzwand an der B 57 schließen.
Gemäß der Lärmkartierung des LANUV sind im Marienviertel derzeit keine Überschreitung der Auslösewerte zur Aufstellung eines
Lärmaktionsplans mit Lden >70 dB(A) und/oder Lnight > 60 dB(A) an
den Gebäudefassaden festzustellen (Bild 10 und Bild 11).
Bild 10: Strategische Lärmkarte im Bereich des Marienviertels und der B 57 für den Lden (Quelle: umgebungslaermkartierung.nrw.de, Stand: Januar 2018)
Lärmaktionsplan der Stadt Erkelenz – Stufe II
34
Bild 11: Strategische Lärmkarte im Bereich des Marienviertels und der B 57 für den Lnight (Quelle: umgebungslaermkartierung.nrw.de, Stand: Januar 2018)
Eine weitere Stellungnahme bezieht sich auf die Ortsumfahrung
L 19 Holzweiler zwischen Titzer Straße und Landstraße. Mit dem
tagebaubedingten, vorrübergehenden Wegfall der A 61 zwischen
den Autobahnkreuzen Jackerath und Wanlo wird auf der L 19 eine
steigende Verkehrsbelastung und damit eine erhöhte Lärmbelastung befürchtet.
Bild 12: Ortsumfahrung Holzweiler L 19 (Quelle:
kartierung.nrw.de, Stand: Januar 2018)
umgebungslaerm-
Die Verkehrsbelastung auf der L 19 im Bereich der Ortsumfahrung
Holzweiler ist zweigeteilt. Westlich des Knotenpunkts L 19/L 117
liegt der DTV gemäß der SVZ 2015 bei rund 5.200 Kfz/24h. Östlich
des Knotenpunkts liegt der DTV gemäß der SVZ 2015 bei rund
2.600 Kfz/24h. Für den aktuellen Lärmaktionsplan liegt auf Grund
der geringen Verkehrsbelastung keine Lärmkartierung vor. Die
Entwicklung der Verkehrs- und Lärmbelastung sollte in der Fortschreibung des Lärmaktionsplans geprüft werden.
Lärmaktionsplan der Stadt Erkelenz – Stufe II
35
Es wurden auch die Träger öffentlicher Belange – hier Straßen.NRW als Baulastträger der betroffenen Straßenabschnitte und
das Eisenbahn-Bundesamt als zuständige Behörde für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes – über die Maßnahmenvorschläge
in den Teilaktionsplänen informiert. Die Stellungnahmen seitens
Straßen.NRW und Eisenbahnbundesamt sind als Anlage beigefügt.
In der Stellungnahme von Straßen.NRW zu den Lärmaktionsplänen an den Autobahnabschnitten der A 46 wurden die vorgeschlagenen Maßnahmen in Ziffer 6.2.2 bestätigt. Dies betrifft zum einen
den Einbau von Schallschutzfenstern für das Gebäude in Mennekrath (TA-A46/1), zum anderen die Bestätigung der bereits existierenden Lärmschutzwand am Wockerather Weg (TA-A46/2).
Für die Teilaktionspläne der Bundes- und Landesstraßen ist gemäß der Stellungnahme zunächst eine schalltechnische Überprüfung nach den RLS-90 durchzuführen.
Der Einbau eines lärmarmen Fahrbahnbelags ist bei anstehender
Fahrbahnerneuerung umsetzbar. Diese Maßnahme wird seitens
Straßen.NRW bei notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen im
Rahmen eines Sanierungskonzepts regulär geprüft.
Die Reduzierung der Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann lediglich über ein Abwägungsverfahren erfolgen. Auf Grund der regionalen und überregionalen Verbindungsfunktion der B 57 wird hier eine Geschwindigkeitsreduktion seitens
Straßen.NRW nicht befürwortet.
Das Eisenbahnbundesamt hatte in seiner Stellungnahme keine
weiteren Anregungen oder Bedenken vorgebracht.
Lärmaktionsplan der Stadt Erkelenz – Stufe II
36
8
Zusammenfassung
Im Rahmen der zweiten Stufe der Lärmaktionsplanung (Stufe II)
gemäß Richtlinie 2002/49/EG ist für das Gebiet der Stadt Erkelenz
ein Lärmaktionsplan für die Hauptlärmquellen aufzustellen. Hierzu
wurde entsprechend den Vorgaben des Anhangs V der Richtlinie
2002/49/EG die Lärmaktionsplanung durchgeführt und Maßnahmenvorschläge in Form von Teilaktionsplänen für die betroffenen
Straßenabschnitte erarbeitet. Die vorgeschlagenen Maßnahmen
betreffen ausschließlich Maßnahmen an Straßen, die nicht in der
Baulast der Stadt Erkelenz, sondern in der Baulast von Straßen.NRW liegen.
Die Lärmkarten wurden im Laufe der Aufstellung des Lärmaktionsplans der Stadt Erkelenz im Januar 2018 vom LANUV für die anstehende Stufe III aktualisiert. Diese aktuellen Lärmkarten wurden
als Grundlage für die Ermittlung der Konfliktbereiche in der Stufe II
übernommen.
Konfliktbereiche ergeben sich bei einer Lärmbelastung von Lden >
70 dB(A) am Tag/Nacht (24 Stunden) und/oder Lnight > 60 dB(A) in
der Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr)
Für die einzelnen ermittelten Konfliktbereiche an den Hauptverkehrsstraßen wurden insgesamt 10 Teilaktionspläne zur Lärmminderung erarbeitet, bei denen Maßnahmen des passiven (Schallschutzfenster) und/oder aktiven (z. B. lärmoptimierter Asphalt, Geschwindigkeitsreduzierung und Lärmschutzwand) Schalschutzes
vorgeschlagen werden.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung hatten Einwohner und
die Träger der öffentlichen Belange die Möglichkeit zu den einzelnen Teilaktionsplänen Stellung zu nehmen und weitere Maßnahmenvorschläge einzubringen. Die eingegangenen Stellungnahmen
wurden berücksichtigt.
Lärmaktionsplan der Stadt Erkelenz – Stufe II
Anlage
Lärmaktionsplan der Stadt Erkelenz – Stufe II
Lärmaktionsplan der Stadt Erkelenz – Stufe II
Lärmaktionsplan der Stadt Erkelenz – Stufe II
Lärmaktionsplan der Stadt Erkelenz – Stufe II
Lärmaktionsplan der Stadt Erkelenz – Stufe II
Lärmaktionsplan der Stadt Erkelenz – Stufe II
Lärmaktionsplan der Stadt Erkelenz – Stufe II
Eingegangene schriftliche Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 22.05. – 22.06.2018 zum Lärmaktionsplan der Stadt
Erkelenz
Stellungnahme (Nr. 1 -12)
Der Bereich des Marienviertels zwischen Roermonder Straße und dem
Kindergarten Buscher Kamp ist nicht durch eine Lärmschutzwand an der
angrenzenden B 57 geschützt. Generell ist der Verkehrslärm störend.
Insbesondere während des Berufsverkehrs, an den Wochenenden und
zu Ruhezeiten gibt es erhebliche Lärmbelästigungen durch u.a. Motorräder. Dieser Bereich des Wohngebiets ist im Lärmaktionsplan nicht gesondert berücksichtigt und nicht mit Maßnahmen belegt. Es wird zumindest eine Schließung der Lücke in der Lärmschutzwand gefordert.
Stellungnahme (Nr. 13)
Die Lärmbelästigung im Marienviertel hat in den letzten Jahren erheblich
zugenommen. Vor allem durch Lkw´s der Speditionssbetriebe in Hückelhoven besteht ab ca. 4 Uhr bis ca. 21 Uhr eine sehr störende Lärmkulisse. Die B 57 ist im Bereich des Marienviertels im Gegensatz zu den angrenzenden Bereichen nicht durch eine Lärmschutzwand geschützt.
Dadurch ist die Nutzung der privaten Freiflächen und damit die Wohnqualität deutlich eingeschränkt und herabgesetzt. Es wird zumindest eine
Schließung der Lücke in der Lärmschutzwand gefordert.
Stellungnahme (Nr. 14)
Wir bitten folgenden Sachverhalt für die weitere Planung zu diesem Vorgang zu berücksichtigen.
Aus unserer Sicht wird es zu erheblichen Lärm-Mehrbelastungen im Bereich L19 Ortsumgehung Holzweiler kommen. Genauer gesagt ab L19
höhe Titzerstrasse bis zum Sportplatz. Durch den Wegfall der A61 wird
hier der Verkehr zunehmen, da sich dadurch die Distanz für PKW's und
LKW's von Aachen (A44) und Koblenz (A61) in Richtung Erkelenz erheblich verlängert. Es ist also davon auszugehen, dass die Abfahrt Jackerath
genutzt wird und dann im weiteren Verlauf die L19 um nach Erkelenz zu
gelangen.
Dadurch wird die Lärmbelastung an der Ortsumgehung Holzweiler steigen.
Wir bitten daher dies bei Ihren Planungen zu berücksichtigen. Insbesondere geplante Lärmmessung sollte erst nach vollständigem Wegfall der
heutigen A61 erfolgen, um ein unverfälschtes Bild der zukünftigen Lärmbelastung zu erhalten.
Lärmaktionsplan der Stadt Erkelenz – Stufe II