Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
104 kB
Datum
09.10.2018
Erstellt
12.09.18, 15:02
Aktualisiert
12.09.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 447/2018
Az.: - 81 -
Amt: - 81 BeschlAusf.: - - 81- Datum: 11.09.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Klinkhammer
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Termin
19.09.2018
vorberatend
Rat
09.10.2018
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Abwasserbeseitigungskonzept - 7. Fortschreibung für die Jahre 2019-2024
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die 7. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Erftstadt wird in der vorliegenden Form beschlossen.
Begründung:
Gemäß §47 LWG sind die Kommunen verpflichtet, den übergeordneten Behörden eine verbindliche Planung über die durchzuführenden Maßnahmen der Abwasserbeseitigung vorzulegen.
Das aktuell gültige Abwasserbeseitigungskonzept wurde im Jahr 2012 (V414/2012) durch den Rat
bestätig und am 24.07.2013 durch die übergeordnete Aufsichtsbehörde für gültig erklärt. Das neue
Abwasserbeseitigungskonzept mit einer Laufzeit vom Jahr 2019-2024 muss bis Ende des Jahres
bei der BezReg Köln zur Prüfung vorgelegt werden.
Die Schwerpunktbereiche der 7. Fortschreibung werden die gleichen sein, wie sie in der 6. Fortschreibung schon benannt wurden:
1.
die Sanierung schadhafter Kanäle der Zustandsklassen 1 bis 3 nach SüwVO Abw (2. Runde),
welche eine umgehende oder kurzfristige Schadensbeseitigung erfordern;
2.
die Sanierung schadhafter Anschlussleitungen im öffentlichen Bereich der Schadensklasse A
nach NRW-Bildreferenzkatalog
3.
hydraulische Sanierung von Kanälen laut GEP-Neuberechnung;
Zu1.
Seit der Einführung der ehem. SüwVKan zum 01.01.1996 wurden erhebliche finanzielle Mittel aufgebracht, um primär den baulichen Zustand der Abwasserkanäle so wieder herzustellen, dass diese dicht sind. Ferner sollten diese den buchhalterischen Abschreibungszeitraum erreichen. Im
Fortschreibungszeitraum wird die 2. Runde der jetzigen SüwVO Abw auslaufen und die 3. Runde
beginnen. Bis zu diesem Zeitpunkt werden weiterhin die noch verbliebenen Schäden im geschlossenen Sanierungsverfahren behoben. Aufgrund der langen Laufzeit der 2. Runde (15 Jahre) werden die ersten neuen Kanalbefahrungen zeigen, wie langlebig die angewendeten Reparaturverfahren sind. In den Anfängen der 2. Runde wurde ein starker Fokus auf die Instandsetzung der Rohre
gelegt. Zum Laufzeitende rücken nun auch die Schächte verstärkt in den Sanierungsfokus. Daher
wird auch mit Beginn der 3. Runde SüwVO Abw ein hoher Finanzmittelbedarf für deren Sanierung
nötig sein.
Zu2.
Mit der Erweiterung der SüwVO Abw um das Kapitel Anschlussleitung muss verstärkt in deren
Sanierung investiert werden. Die meisten der bislang vorgefundenen Schadensbilder lassen im
Gegensatz zum Hauptkanal keine unterirdische Sanierungstechnik zu. Die Schadensbehebung
muss kostenintensiv überwiegend in offener Bauweise durchgeführt werden.
Zu 3.
Die Stadtwerke haben bis zum Jahr 2009 für alle Stadtteile einen Generalentwässerungsplan erstellen lassen. Aus den Ergebnissen wurden hydraulische Sanierungsmaßnahmen abgeleitet und
schon im ABK 5 eingetragen. Einige wenige Projekte wurden oder werden gerade umgesetzt. Die
restlichen werden weiterhin zeitlich geschoben, da in der Zwischenzeit die Berechnungsmethodik
verbessert und erweitert werden konnte. Der Rechnungslauf des GEP der durch hydraulische Sanierungen betroffenen Stadtteile soll mit der erweiterten Berechnungsmethode nochmals durchgeführt werden. Die Stadtwerke erhoffen sich dadurch eine optimierte technische Lösung, die ggf.
den Eingriff in den Straßenkörper erspart. Im Jahr 2019 soll mit dem Stadtteil Bliesheim begonnen
werden.
Die weiteren Einzelheiten können dem beigefügten Bericht entnommen werden.
In Vertretung
(Hallstein)
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