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Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigungskonzept - 7. Fortschreibung für die Jahre 2019-2024)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
104 kB
Datum
09.10.2018
Erstellt
12.09.18, 15:02
Aktualisiert
12.09.18, 15:02
Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigungskonzept - 7. Fortschreibung für die Jahre 2019-2024) Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigungskonzept - 7. Fortschreibung für die Jahre 2019-2024)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 447/2018 Az.: - 81 - Amt: - 81 BeschlAusf.: - - 81- Datum: 11.09.2018 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Klinkhammer Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 19.09.2018 vorberatend Rat 09.10.2018 beschließend Betrifft: Bemerkungen Abwasserbeseitigungskonzept - 7. Fortschreibung für die Jahre 2019-2024 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die 7. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Erftstadt wird in der vorliegenden Form beschlossen. Begründung: Gemäß §47 LWG sind die Kommunen verpflichtet, den übergeordneten Behörden eine verbindliche Planung über die durchzuführenden Maßnahmen der Abwasserbeseitigung vorzulegen. Das aktuell gültige Abwasserbeseitigungskonzept wurde im Jahr 2012 (V414/2012) durch den Rat bestätig und am 24.07.2013 durch die übergeordnete Aufsichtsbehörde für gültig erklärt. Das neue Abwasserbeseitigungskonzept mit einer Laufzeit vom Jahr 2019-2024 muss bis Ende des Jahres bei der BezReg Köln zur Prüfung vorgelegt werden. Die Schwerpunktbereiche der 7. Fortschreibung werden die gleichen sein, wie sie in der 6. Fortschreibung schon benannt wurden: 1. die Sanierung schadhafter Kanäle der Zustandsklassen 1 bis 3 nach SüwVO Abw (2. Runde), welche eine umgehende oder kurzfristige Schadensbeseitigung erfordern; 2. die Sanierung schadhafter Anschlussleitungen im öffentlichen Bereich der Schadensklasse A nach NRW-Bildreferenzkatalog 3. hydraulische Sanierung von Kanälen laut GEP-Neuberechnung; Zu1. Seit der Einführung der ehem. SüwVKan zum 01.01.1996 wurden erhebliche finanzielle Mittel aufgebracht, um primär den baulichen Zustand der Abwasserkanäle so wieder herzustellen, dass diese dicht sind. Ferner sollten diese den buchhalterischen Abschreibungszeitraum erreichen. Im Fortschreibungszeitraum wird die 2. Runde der jetzigen SüwVO Abw auslaufen und die 3. Runde beginnen. Bis zu diesem Zeitpunkt werden weiterhin die noch verbliebenen Schäden im geschlossenen Sanierungsverfahren behoben. Aufgrund der langen Laufzeit der 2. Runde (15 Jahre) werden die ersten neuen Kanalbefahrungen zeigen, wie langlebig die angewendeten Reparaturverfahren sind. In den Anfängen der 2. Runde wurde ein starker Fokus auf die Instandsetzung der Rohre gelegt. Zum Laufzeitende rücken nun auch die Schächte verstärkt in den Sanierungsfokus. Daher wird auch mit Beginn der 3. Runde SüwVO Abw ein hoher Finanzmittelbedarf für deren Sanierung nötig sein. Zu2. Mit der Erweiterung der SüwVO Abw um das Kapitel Anschlussleitung muss verstärkt in deren Sanierung investiert werden. Die meisten der bislang vorgefundenen Schadensbilder lassen im Gegensatz zum Hauptkanal keine unterirdische Sanierungstechnik zu. Die Schadensbehebung muss kostenintensiv überwiegend in offener Bauweise durchgeführt werden. Zu 3. Die Stadtwerke haben bis zum Jahr 2009 für alle Stadtteile einen Generalentwässerungsplan erstellen lassen. Aus den Ergebnissen wurden hydraulische Sanierungsmaßnahmen abgeleitet und schon im ABK 5 eingetragen. Einige wenige Projekte wurden oder werden gerade umgesetzt. Die restlichen werden weiterhin zeitlich geschoben, da in der Zwischenzeit die Berechnungsmethodik verbessert und erweitert werden konnte. Der Rechnungslauf des GEP der durch hydraulische Sanierungen betroffenen Stadtteile soll mit der erweiterten Berechnungsmethode nochmals durchgeführt werden. Die Stadtwerke erhoffen sich dadurch eine optimierte technische Lösung, die ggf. den Eingriff in den Straßenkörper erspart. Im Jahr 2019 soll mit dem Stadtteil Bliesheim begonnen werden. Die weiteren Einzelheiten können dem beigefügten Bericht entnommen werden. In Vertretung (Hallstein) -2-